Bundeskausalabgaben und Unternehmen

ShortId
09.3866
Id
20093866
Updated
14.11.2025 07:30
Language
de
Title
Bundeskausalabgaben und Unternehmen
AdditionalIndexing
24;Unternehmen;Klein- und mittleres Unternehmen;Gebühren;Bericht;zweckgebundene Abgabe
1
  • L05K0703060302, Klein- und mittleres Unternehmen
  • L05K1107020401, Gebühren
  • L04K11070211, zweckgebundene Abgabe
  • L03K020206, Bericht
  • L04K07030601, Unternehmen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Seit einigen Jahren stellt man eine Zunahme von Kausalabgaben (Gebühren, Vorzugslasten und Ersatzabgaben) fest. So wurde eine ganze Reihe "grüner" Abgaben eingeführt, etwa für den Gewässerschutz und für die Kehrichtbeseitigung. </p><p>Die Erhöhung von Kausalabgaben ist aus zwei Gründen besorgniserregend. Zunächst, weil sie nicht von Steuersenkungen begleitet waren: In den vergangenen Jahren wurden diese Abgaben neu eingeführt oder erhöht, zusätzlich zu der unverändert hohen Steuerbelastung, dies mit der Konsequenz, dass die Fiskalquote gestiegen ist. Zweitens erfolgen diese Gebührenerhöhungen ganz stillschweigend auf dem Verordnungs- und nicht auf dem Gesetzesweg, weshalb sie der Kontrolle durch die Bürger entzogen sind. </p><p>Um diesen Trend umzukehren und um Überbelastungen der Unternehmen zu verhindern, muss die Abgabenlast transparent sein. Es fehlen aber heute zuverlässige Angaben über die Gesamtbelastung der Kausalabgaben. Die Zahlen des im Jahre 2003 publizierten Berichtes des Bundesrates "Entwicklung der Abgaben- und Steuerbelastung in der Schweiz von 1970 bis 2000" sind nicht mehr aktuell. Deshalb beauftrage ich den Bundesrat, einen Bericht zu verfassen, der die Gesamtbelastung der Bundeskausalabgaben für die Unternehmen und insbesondere die KMU aufzeigt.</p>
  • <p>Gebühren und Abgaben werden in erster Linie durch die Kantone und Gemeinden erhoben. Nur etwas über 4 Prozent der gesamten Kausalabgaben der öffentlichen Hand entfallen auf jene des Bundes. Im Jahr 2008 beliefen sich die Bundeskausalabgaben auf 383 Millionen Franken oder 0,6 Prozent der gesamten ordentlichen Einnahmen. Seit 2000 legten sie um durchschnittlich 2,4 Prozent pro Jahr zu (1990-2000: 5,3 Prozent pro Jahr).</p><p>Wachstumstreibend waren mit einem Zuwachs von durchschnittlich 9,1 Prozent pro Jahr insbesondere jene Einheiten, die 2009 in die Finma überführt wurden (Eidgenössische Bankenkommission, Bundesamt für Privatversicherungswesen, Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei) und für ihre Leistungen im Jahr 2008 Gebühren und Aufsichtsabgaben im Umfang von insgesamt 68 Millionen Franken vereinnahmten. Die jüngste Finanzkrise hat die Notwendigkeit einer starken Aufsicht verdeutlicht. Im Einklang mit den Forderungen auf internationaler Ebene nach einer griffigen Aufsicht sowie einer verbesserten Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden werden personelle Ressourcen ausgebaut und institutionelle Vorkehrungen getroffen, um die Lehren aus der Finanzkrise umzusetzen.</p><p>Im Jahr 2009 ebenfalls verselbstständigt wurde die Hauptabteilung für Sicherheit der Kernanlagen mit einem Abgabevolumen von 24 Millionen Franken. Knapp zwei Drittel der verbleibenden Abgaben entfallen auf Leistungen des EDA (u. a. Visum- und Passgebühren), des Bundesamtes für Meteorologie und Klimatologie (u. a. Wetterprognosen, Flugwettermeldungen), des Bundesamts für Justiz (u. a. Handelsregister- und Strafregistergebühren), des Bundesamts für Migration (u. a. Bürgerrechtsgebühren, Einreise-/Visumgebühren, Datenbearbeitung Zemis), der Eidgenössischen Zollverwaltung (besondere Verfügungen und Dienstleistungen) und des Bundesamts für Kommunikation (Radio und Fernsehen, Telecomdienste, Funk).</p><p>Bei einer Ausklammerung der verselbstständigten Einheiten beträgt das durchschnittliche Wachstum der weiterhin in der Bundesrechnung geführten Kausalabgaben 1,2 Prozent pro Jahr, was nur geringfügig über der in diesem Zeitraum angefallenen Teuerung von 1,1 Prozent pro Jahr liegt; dies, obwohl der Umfang der beanspruchten Leistungen in mehreren Bereichen zugenommen hat. Ausgehend von der Annahme, dass sich die Kosten der Leistungserstellung im Gleichschritt mit der Preisentwicklung bewegen sollten, bestätigen die vorliegenden Zahlen die Einhaltung des in der allgemeinen Gebührenverordnung verankerten Grundsatzes, dass die Gebühren die Kosten nicht übersteigen dürfen. Mit der Einführung des neuen Rechnungsmodells im Jahr 2007 verfügen die Verwaltungseinheiten über zeitgemässe Instrumente, die eine präzise Preiskalkulation erlauben.</p><p>Der Anteil der Unternehmen und der KMU im Besonderen an den Bundeskausalabgaben lässt sich aus der Rechnung des Bundes nicht ermitteln, da die Entgelte bei der Verbuchung nicht nach Wirtschaftssektoren unterschieden werden. Die umfassende Erhebung solcher Daten wäre in den betroffenen Verwaltungseinheiten mit hohem Aufwand verbunden, und in zahlreichen Fällen müsste auf Schätzungen zurückgegriffen werden. Angesichts der vergleichsweise geringen Bedeutung von Kausalabgaben auf Bundesebene erachtet der Bundesrat die im Postulat geforderte spezifische Ermittlung der Belastung der Unternehmen deshalb als unverhältnismässig.</p><p>Analog zur Erhebung über die Steuerbelastung wird der Bundesrat jedoch zwecks Umsetzung der vom Parlament überwiesenen Motion Steiner 06.3811 über die Transparenz in der Gebührenbelastung per Ende 2010 einen Indikator erarbeiten, der die Entwicklung der Belastung aus Abgaben und Gebühren bei Bund, Kantonen und Gemeinden darstellt. Mit diesem Indikator kann dem im Postulat formulierten Anliegen nach mehr Transparenz über die Gesamtbelastung der Kausalabgaben besser entsprochen werden als mit einem isolierten Bericht über die Entwicklung der Bundeskausalabgaben.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht darüber zu erstellen, wie die Unternehmen und insbesondere die KMU mit Kausalabgaben - Gebühren, Vorzugslasten und Ersatzabgaben - belastet werden. Dabei sind sämtliche Kausalabgaben auf Bundesebene einzubeziehen. Der Bericht soll insbesondere aufzeigen: </p><p>- welche Kausalabgaben die Unternehmen belasten; </p><p>- wie sich die Kausalabgaben in den letzten 15 Jahren entwickelt haben;</p><p>- die totale Belastung der Unternehmen durch Kausalabgaben; </p><p>- wie sich die Kausalabgabenbelastung im Vergleich zur Steuerbelastung in den letzten 15 Jahren entwickelt hat. </p><p>Frist für die Erstellung des Berichtes: Bis Ende 2010.</p>
  • Bundeskausalabgaben und Unternehmen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit einigen Jahren stellt man eine Zunahme von Kausalabgaben (Gebühren, Vorzugslasten und Ersatzabgaben) fest. So wurde eine ganze Reihe "grüner" Abgaben eingeführt, etwa für den Gewässerschutz und für die Kehrichtbeseitigung. </p><p>Die Erhöhung von Kausalabgaben ist aus zwei Gründen besorgniserregend. Zunächst, weil sie nicht von Steuersenkungen begleitet waren: In den vergangenen Jahren wurden diese Abgaben neu eingeführt oder erhöht, zusätzlich zu der unverändert hohen Steuerbelastung, dies mit der Konsequenz, dass die Fiskalquote gestiegen ist. Zweitens erfolgen diese Gebührenerhöhungen ganz stillschweigend auf dem Verordnungs- und nicht auf dem Gesetzesweg, weshalb sie der Kontrolle durch die Bürger entzogen sind. </p><p>Um diesen Trend umzukehren und um Überbelastungen der Unternehmen zu verhindern, muss die Abgabenlast transparent sein. Es fehlen aber heute zuverlässige Angaben über die Gesamtbelastung der Kausalabgaben. Die Zahlen des im Jahre 2003 publizierten Berichtes des Bundesrates "Entwicklung der Abgaben- und Steuerbelastung in der Schweiz von 1970 bis 2000" sind nicht mehr aktuell. Deshalb beauftrage ich den Bundesrat, einen Bericht zu verfassen, der die Gesamtbelastung der Bundeskausalabgaben für die Unternehmen und insbesondere die KMU aufzeigt.</p>
    • <p>Gebühren und Abgaben werden in erster Linie durch die Kantone und Gemeinden erhoben. Nur etwas über 4 Prozent der gesamten Kausalabgaben der öffentlichen Hand entfallen auf jene des Bundes. Im Jahr 2008 beliefen sich die Bundeskausalabgaben auf 383 Millionen Franken oder 0,6 Prozent der gesamten ordentlichen Einnahmen. Seit 2000 legten sie um durchschnittlich 2,4 Prozent pro Jahr zu (1990-2000: 5,3 Prozent pro Jahr).</p><p>Wachstumstreibend waren mit einem Zuwachs von durchschnittlich 9,1 Prozent pro Jahr insbesondere jene Einheiten, die 2009 in die Finma überführt wurden (Eidgenössische Bankenkommission, Bundesamt für Privatversicherungswesen, Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei) und für ihre Leistungen im Jahr 2008 Gebühren und Aufsichtsabgaben im Umfang von insgesamt 68 Millionen Franken vereinnahmten. Die jüngste Finanzkrise hat die Notwendigkeit einer starken Aufsicht verdeutlicht. Im Einklang mit den Forderungen auf internationaler Ebene nach einer griffigen Aufsicht sowie einer verbesserten Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden werden personelle Ressourcen ausgebaut und institutionelle Vorkehrungen getroffen, um die Lehren aus der Finanzkrise umzusetzen.</p><p>Im Jahr 2009 ebenfalls verselbstständigt wurde die Hauptabteilung für Sicherheit der Kernanlagen mit einem Abgabevolumen von 24 Millionen Franken. Knapp zwei Drittel der verbleibenden Abgaben entfallen auf Leistungen des EDA (u. a. Visum- und Passgebühren), des Bundesamtes für Meteorologie und Klimatologie (u. a. Wetterprognosen, Flugwettermeldungen), des Bundesamts für Justiz (u. a. Handelsregister- und Strafregistergebühren), des Bundesamts für Migration (u. a. Bürgerrechtsgebühren, Einreise-/Visumgebühren, Datenbearbeitung Zemis), der Eidgenössischen Zollverwaltung (besondere Verfügungen und Dienstleistungen) und des Bundesamts für Kommunikation (Radio und Fernsehen, Telecomdienste, Funk).</p><p>Bei einer Ausklammerung der verselbstständigten Einheiten beträgt das durchschnittliche Wachstum der weiterhin in der Bundesrechnung geführten Kausalabgaben 1,2 Prozent pro Jahr, was nur geringfügig über der in diesem Zeitraum angefallenen Teuerung von 1,1 Prozent pro Jahr liegt; dies, obwohl der Umfang der beanspruchten Leistungen in mehreren Bereichen zugenommen hat. Ausgehend von der Annahme, dass sich die Kosten der Leistungserstellung im Gleichschritt mit der Preisentwicklung bewegen sollten, bestätigen die vorliegenden Zahlen die Einhaltung des in der allgemeinen Gebührenverordnung verankerten Grundsatzes, dass die Gebühren die Kosten nicht übersteigen dürfen. Mit der Einführung des neuen Rechnungsmodells im Jahr 2007 verfügen die Verwaltungseinheiten über zeitgemässe Instrumente, die eine präzise Preiskalkulation erlauben.</p><p>Der Anteil der Unternehmen und der KMU im Besonderen an den Bundeskausalabgaben lässt sich aus der Rechnung des Bundes nicht ermitteln, da die Entgelte bei der Verbuchung nicht nach Wirtschaftssektoren unterschieden werden. Die umfassende Erhebung solcher Daten wäre in den betroffenen Verwaltungseinheiten mit hohem Aufwand verbunden, und in zahlreichen Fällen müsste auf Schätzungen zurückgegriffen werden. Angesichts der vergleichsweise geringen Bedeutung von Kausalabgaben auf Bundesebene erachtet der Bundesrat die im Postulat geforderte spezifische Ermittlung der Belastung der Unternehmen deshalb als unverhältnismässig.</p><p>Analog zur Erhebung über die Steuerbelastung wird der Bundesrat jedoch zwecks Umsetzung der vom Parlament überwiesenen Motion Steiner 06.3811 über die Transparenz in der Gebührenbelastung per Ende 2010 einen Indikator erarbeiten, der die Entwicklung der Belastung aus Abgaben und Gebühren bei Bund, Kantonen und Gemeinden darstellt. Mit diesem Indikator kann dem im Postulat formulierten Anliegen nach mehr Transparenz über die Gesamtbelastung der Kausalabgaben besser entsprochen werden als mit einem isolierten Bericht über die Entwicklung der Bundeskausalabgaben.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht darüber zu erstellen, wie die Unternehmen und insbesondere die KMU mit Kausalabgaben - Gebühren, Vorzugslasten und Ersatzabgaben - belastet werden. Dabei sind sämtliche Kausalabgaben auf Bundesebene einzubeziehen. Der Bericht soll insbesondere aufzeigen: </p><p>- welche Kausalabgaben die Unternehmen belasten; </p><p>- wie sich die Kausalabgaben in den letzten 15 Jahren entwickelt haben;</p><p>- die totale Belastung der Unternehmen durch Kausalabgaben; </p><p>- wie sich die Kausalabgabenbelastung im Vergleich zur Steuerbelastung in den letzten 15 Jahren entwickelt hat. </p><p>Frist für die Erstellung des Berichtes: Bis Ende 2010.</p>
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