Keine Diskriminierung bei Förderbeiträgen für Gebäudeerneuerungen
- ShortId
-
09.3867
- Id
-
20093867
- Updated
-
27.07.2023 20:19
- Language
-
de
- Title
-
Keine Diskriminierung bei Förderbeiträgen für Gebäudeerneuerungen
- AdditionalIndexing
-
66;15;energetische Sanierung von Gebäuden;Renovation;Subvention;Schalldämmung an Gebäuden;Immobilieneigentum;Bautätigkeit Privater
- 1
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- L05K0705030203, Schalldämmung an Gebäuden
- L05K0705030207, energetische Sanierung von Gebäuden
- L05K1102030202, Subvention
- L04K05070109, Immobilieneigentum
- L05K0705030305, Renovation
- L05K0705030302, Bautätigkeit Privater
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Bund, Kantone, Gemeinden, Stiftungen und Verbände haben in den letzten Jahren mit verschiedenen Förderprogrammen die thermische Erneuerung/Sanierung von Gebäudehüllen finanziell unterstützt. Basis für die Fördergelder des Bundes ist das bis Ende 2009 befristete Gebäudeprogramm der Stiftung Klimarappen, das durch eine Abgabe von 1,5 Rappen pro Liter Benzin oder Diesel finanziert wird. </p><p>Das Konzept des bisherigen Gebäudeprogramms ist denkbar einfach: Je mehr isoliert wird, desto mehr Fördergelder erhält man. Dies ist grundsätzlich richtig. Bedingung ist jedoch, dass mindestens zwei der drei Elemente der Gebäudehülle (Fassade und/oder Dach/Estrichboden und/oder Fenster) vollständig erneuert werden oder eine sogenannte Vervollständigung vorgenommen wird. </p><p>Durch diese Praxis werden jene Eigentümer bestraft, die bei der Sanierung ihrer Gebäudehülle etappenweise vorgehen und aus finanziellen oder anderen Gründen nur ein Element der Gebäudehülle nach dem anderen sanieren. Bei solchen Teilsanierungen oder etappenweisen Sanierungen einzelner Gebäudekomponenten kommen die Eigentümer nicht in den Genuss von Finanzhilfen, wenn nicht eine sogenannte Vervollständigung vorliegt. </p><p>Damit wird der Investitionswillen der Hauseigentümer gebremst. Das darf nicht sein. In der Schweiz haben wir nämlich nach wie vor einen Sanierungsnotstand. Rund zwei Drittel aller Altbauten, d. h. etwa 1,5 Millionen Gebäude, haben einen Renovationsbedarf. Wir sollten darum froh sein für jede einzelne Sanierungsmassnahme. Wir dürfen nicht jene Eigentümer bestrafen, die in kleinen Schritten ihre Altbauten sanieren. Vielmehr sollte jede einzelne Sanierungsmassnahme entsprechend ihrer Wirkung unterstützt werden. </p><p>Zudem ist der administrative Aufwand für die Gesuche heute zu gross, was viele Eigentümer von einer Eingabe und vielleicht auch von einer Gebäudesanierung abhält. </p><p>Im neuen nationalen Gebäudeprogramm 2010, das durch eine Teilzweckbindung der CO2-Abgabe auf Brennstoffen finanziert wird, sollen deshalb die Bedingungen für Förderbeiträge gelockert und soll das Verfahren vereinfacht werden.</p>
- <p>Die Durchführung des nationalen Gebäudesanierungsprogramms wurde in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen ausgearbeitet. Für die Umsetzung des Programms werden hauptsächlich die Kantone zuständig sein. Das Modell, auf dessen Grundlage die beitragsberechtigten Elemente festgelegt wurden, ist von der Konferenz der kantonalen Energiedirektoren (EnDK) und den zuständigen Bundesämtern noch nicht genehmigt worden. Über das Beitragsmodell wird im Dezember 2009 definitiv entschieden werden, damit das nationale Gebäudesanierungsprogramm Anfang 2010 in Kraft treten kann.</p><p>Zum jetzigen Zeitpunkt sind noch keine definitiven Aussagen zur Form der Beiträge des künftigen nationalen Gebäudesanierungsprogramms möglich. Eines der Hauptziele besteht jedoch darin, dass das Programm einfach und möglichst vielen zugänglich ist. Es ist vorgesehen, dass jedes Element der Gebäudehülle bzw. nur ein Teil des Elements in den Genuss eines Beitrags kommen kann.</p><p>Die Kantone und der Bund haben sich besonders darum bemüht, dass die Einreichung eines Fördergesuchs im Vergleich zum Verfahren für die Erlangung eines Beitrags der Stiftung Klimarappen deutlich vereinfacht wird. Neben den für die Beurteilung des Programms erforderlichen Angaben werden lediglich die für die Evaluation der Qualität der geplanten Sanierungsmassnahme nötigen Informationen verlangt.</p><p>Das nationale Gebäudeprogramm soll zudem auch durch den 2009 eingeführten Gebäudeenergieausweis der Kantone (Geak) unterstützt werden. Der Geak soll insbesondere energieeffiziente Sanierungsschritte oder Gesamtsanierungen auslösen.</p><p>Die in der Motion aufgeführten Argumente sind gut begründet. Die Stossrichtung kann der Bundesrat unterstützen. Die meisten Massnahmen sind auf Stufe Kantone bereits umgesetzt. Eine Gesetzesänderung gemäss Motion hätte jedoch eine Kompetenzverschiebung von den Kantonen zum Bund zur Folge.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Bestimmungen so zu ändern, dass im nationalen Gebäudeprogramm 2010 zur Erneuerung der Gebäudehüllen auch jene Eigentümer unterstützt werden, die nur ein Element der Gebäudehülle sanieren. Zudem ist das bisherige Verfahren zum Bezug von Fördergeldern des Bundes zu vereinfachen.</p>
- Keine Diskriminierung bei Förderbeiträgen für Gebäudeerneuerungen
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Bund, Kantone, Gemeinden, Stiftungen und Verbände haben in den letzten Jahren mit verschiedenen Förderprogrammen die thermische Erneuerung/Sanierung von Gebäudehüllen finanziell unterstützt. Basis für die Fördergelder des Bundes ist das bis Ende 2009 befristete Gebäudeprogramm der Stiftung Klimarappen, das durch eine Abgabe von 1,5 Rappen pro Liter Benzin oder Diesel finanziert wird. </p><p>Das Konzept des bisherigen Gebäudeprogramms ist denkbar einfach: Je mehr isoliert wird, desto mehr Fördergelder erhält man. Dies ist grundsätzlich richtig. Bedingung ist jedoch, dass mindestens zwei der drei Elemente der Gebäudehülle (Fassade und/oder Dach/Estrichboden und/oder Fenster) vollständig erneuert werden oder eine sogenannte Vervollständigung vorgenommen wird. </p><p>Durch diese Praxis werden jene Eigentümer bestraft, die bei der Sanierung ihrer Gebäudehülle etappenweise vorgehen und aus finanziellen oder anderen Gründen nur ein Element der Gebäudehülle nach dem anderen sanieren. Bei solchen Teilsanierungen oder etappenweisen Sanierungen einzelner Gebäudekomponenten kommen die Eigentümer nicht in den Genuss von Finanzhilfen, wenn nicht eine sogenannte Vervollständigung vorliegt. </p><p>Damit wird der Investitionswillen der Hauseigentümer gebremst. Das darf nicht sein. In der Schweiz haben wir nämlich nach wie vor einen Sanierungsnotstand. Rund zwei Drittel aller Altbauten, d. h. etwa 1,5 Millionen Gebäude, haben einen Renovationsbedarf. Wir sollten darum froh sein für jede einzelne Sanierungsmassnahme. Wir dürfen nicht jene Eigentümer bestrafen, die in kleinen Schritten ihre Altbauten sanieren. Vielmehr sollte jede einzelne Sanierungsmassnahme entsprechend ihrer Wirkung unterstützt werden. </p><p>Zudem ist der administrative Aufwand für die Gesuche heute zu gross, was viele Eigentümer von einer Eingabe und vielleicht auch von einer Gebäudesanierung abhält. </p><p>Im neuen nationalen Gebäudeprogramm 2010, das durch eine Teilzweckbindung der CO2-Abgabe auf Brennstoffen finanziert wird, sollen deshalb die Bedingungen für Förderbeiträge gelockert und soll das Verfahren vereinfacht werden.</p>
- <p>Die Durchführung des nationalen Gebäudesanierungsprogramms wurde in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen ausgearbeitet. Für die Umsetzung des Programms werden hauptsächlich die Kantone zuständig sein. Das Modell, auf dessen Grundlage die beitragsberechtigten Elemente festgelegt wurden, ist von der Konferenz der kantonalen Energiedirektoren (EnDK) und den zuständigen Bundesämtern noch nicht genehmigt worden. Über das Beitragsmodell wird im Dezember 2009 definitiv entschieden werden, damit das nationale Gebäudesanierungsprogramm Anfang 2010 in Kraft treten kann.</p><p>Zum jetzigen Zeitpunkt sind noch keine definitiven Aussagen zur Form der Beiträge des künftigen nationalen Gebäudesanierungsprogramms möglich. Eines der Hauptziele besteht jedoch darin, dass das Programm einfach und möglichst vielen zugänglich ist. Es ist vorgesehen, dass jedes Element der Gebäudehülle bzw. nur ein Teil des Elements in den Genuss eines Beitrags kommen kann.</p><p>Die Kantone und der Bund haben sich besonders darum bemüht, dass die Einreichung eines Fördergesuchs im Vergleich zum Verfahren für die Erlangung eines Beitrags der Stiftung Klimarappen deutlich vereinfacht wird. Neben den für die Beurteilung des Programms erforderlichen Angaben werden lediglich die für die Evaluation der Qualität der geplanten Sanierungsmassnahme nötigen Informationen verlangt.</p><p>Das nationale Gebäudeprogramm soll zudem auch durch den 2009 eingeführten Gebäudeenergieausweis der Kantone (Geak) unterstützt werden. Der Geak soll insbesondere energieeffiziente Sanierungsschritte oder Gesamtsanierungen auslösen.</p><p>Die in der Motion aufgeführten Argumente sind gut begründet. Die Stossrichtung kann der Bundesrat unterstützen. Die meisten Massnahmen sind auf Stufe Kantone bereits umgesetzt. Eine Gesetzesänderung gemäss Motion hätte jedoch eine Kompetenzverschiebung von den Kantonen zum Bund zur Folge.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Bestimmungen so zu ändern, dass im nationalen Gebäudeprogramm 2010 zur Erneuerung der Gebäudehüllen auch jene Eigentümer unterstützt werden, die nur ein Element der Gebäudehülle sanieren. Zudem ist das bisherige Verfahren zum Bezug von Fördergeldern des Bundes zu vereinfachen.</p>
- Keine Diskriminierung bei Förderbeiträgen für Gebäudeerneuerungen
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