Elimination von Mikroverunreinigungen aus Abwasser. Mitfinanzierung durch den Bund
- ShortId
-
09.3870
- Id
-
20093870
- Updated
-
28.07.2023 13:06
- Language
-
de
- Title
-
Elimination von Mikroverunreinigungen aus Abwasser. Mitfinanzierung durch den Bund
- AdditionalIndexing
-
52;Abwasser;Schadstoff;Verhütung von Umweltbelastungen;Wasserverschmutzung;Wasserschadstoff;umweltgefährdende Mikroorganismen;Gewässerschutz
- 1
-
- L04K06010407, Gewässerschutz
- L04K06010101, Abwasser
- L04K06020304, Wasserverschmutzung
- L05K0602010103, Wasserschadstoff
- L04K06020106, umweltgefährdende Mikroorganismen
- L04K06010416, Verhütung von Umweltbelastungen
- L04K06020101, Schadstoff
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Langzeitwirkungen von organischen Mikroverunreinigungen und Nanopartikeln auf Gewässerökosysteme und Menschen sind eine grosse Herausforderung für den Gewässer- und Gesundheitsschutz. Die bisherigen Forschungsaktivitäten und die Teilstrategie "Micropoll" des Bundes zur Reduktion von organischen Mikroverunreinigungen in Gewässern sind daher zu begrüssen. Es zeichnet sich aber ab, dass sich bei der Thematik der Nanopartikeln ähnliche Fragen stellen. Eine Gesamtstrategie ist daher nötig.</p><p>Gestützt auf die Resultate eines Pilotversuches propagiert das Bundesamt für Umwelt bereits die Ausrüstung von kommunalen Abwasserreinigungsanlagen mit einer zusätzlichen Reinigungsstufe zur Elimination von organischen Spurenstoffen (Mikroverunreinigungen). Die neue Reinigungsstufe scheint zur Elimination einiger Spurenstoffe wirksam zu sein, führt jedoch im Betrieb auch zu einem markant höheren Energieverbrauch und höheren Betriebskosten und damit höheren Abwassergebühren. </p><p>In der Beantwortung der Interpellation Hêche 09.3522 hält der Bundesrat fest, dass sich der Investitionsbedarf zur entsprechenden Ausrüstung der betroffenen rund 100 Abwasserreinigungsanlagen auf rund 1,2 Milliarden Franken beläuft und die geltenden Rechtsgrundlagen zu einer Mitfinanzierung durch den Bund nicht genügen.</p><p>Da die Initiative zur Verschärfung der entsprechenden Anforderungen an die Abwassereinleitung für Mikroverunreinigungen vom Bund ausgeht, ist eine entsprechende massgebliche Mitfinanzierung durch den Bund folgerichtig. </p><p>Bevor also entsprechende Entscheide mit grossen Kostenfolgen zur Erweiterung von Abwasserreinigungsanlagen gefällt werden, sind vertiefte Kosten-Nutzen-Abklärungen zu erstellen, bei welchen auch die Strategien des Bundes zur Steigerung der Energieeffizienz in Infrastrukturanlagen und die ähnlich gelagerte Thematik der Nanopartikeln berücksichtigt werden.</p>
- <p>Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) hat die Situation betreffend die organischen Mikroverunreinigungen in der Schweiz untersucht und den Handlungsbedarf zur Verringerung der Einträge von Mikroverunreinigungen in die Gewässer evaluiert. Auf dieser Basis hat das Bafu eine umfassende Strategie erarbeitet, wie eine Verringerung der Einträge aus der Siedlungsentwässerung mit einem optimalen Kosten-Nutzen-Verhältnis umzusetzen ist. Die Strategie berücksichtigt die Schutzgüter Gewässerökosystem und Trinkwasserressourcen.</p><p>Die Resultate der Arbeiten des Bafu wurden am 1. Oktober 2009 in der Publikation Umwelt-Wissen 17/09, "Mikroverunreinigungen in den Gewässern - Bewertung und Reduktion der Schadstoffbelastung aus der Siedlungsentwässerung", veröffentlicht. </p><p>Gemäss den Schlussfolgerungen des Bafu kann mit einem Ausbau der 12 grössten und etwa 90 mittleren Abwasserreinigungsanlagen (ARA) ein ausreichender Schutz erreicht werden. Gleichzeitig soll die Professionalisierung der Abwasserreinigung weiter vorangetrieben werden. Weniger, aber grössere und damit effizientere Anlagen würden zu Kosteneinsparungen führen und gleichzeitig die Energie- und Reinigungseffizienz der Anlagen verbessern. Das Bafu erarbeitet Lösungen für die konkrete Umsetzung der Massnahmen.</p><p>Betreffend die synthetischen Nanomaterialien hat der Bundesrat am 9. April 2008 einen Aktionsplan gutgeheissen und die Aufträge zu seiner Umsetzung erteilt. Die Verwaltung wird Ende 2011 in einem Bericht den Stand der Umsetzung und die Wirkung des Aktionsplans darstellen. Der Bericht wird auch die Rahmenbedingungen für einen verantwortungsvollen Umgang mit synthetischen Nanomaterialien aufzeigen. </p><p>Im Sinne einer Gesamtstrategie werden die Arbeiten des Bundes in den Bereichen Mikroverunreinigungen und Nanomaterialien aufeinander abgestimmt und entsprechende Synergien genutzt. </p><p>Für eine Mitfinanzierung des Ausbaus der Abwasserreinigungsanlagen zur Elimination von Mikroverunreinigungen durch den Bund wäre eine Änderung des Gewässerschutzgesetzes vom 24. Januar 1991 (GSchG; SR 814.20) notwendig. In der letzten Revision des GSchG vor zehn Jahren wurde nämlich explizit das Verursacherprinzip festgeschrieben. Zurzeit erarbeitet das Bafu eine Änderung der Gewässerschutzverordnung (GSchV; SR 201), welche die Umsetzung der Massnahmen zur Verringerung der Mikroverunreinigungen in den Gewässern basierend auf dem Verursacherprinzip vorsieht.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt,</p><p>- eine Gesamtstrategie inklusive Kosten-Nutzen-Vergleichen zur Reduktion der Langzeitrisiken von organischen Mikroverunreinigungen und Nanopartikeln in Gewässern zu erarbeiten.</p><p>- gestützt auf Artikel 61a des Gewässerschutzgesetzes (SR 814.20), die Rechtsgrundlagen zu schaffen, damit der geplante Ausbau von Abwasserreinigungsanlagen zur Elimination von Mikroverunreinigungen durch den Bund massgeblich mitfinanziert werden kann.</p>
- Elimination von Mikroverunreinigungen aus Abwasser. Mitfinanzierung durch den Bund
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Langzeitwirkungen von organischen Mikroverunreinigungen und Nanopartikeln auf Gewässerökosysteme und Menschen sind eine grosse Herausforderung für den Gewässer- und Gesundheitsschutz. Die bisherigen Forschungsaktivitäten und die Teilstrategie "Micropoll" des Bundes zur Reduktion von organischen Mikroverunreinigungen in Gewässern sind daher zu begrüssen. Es zeichnet sich aber ab, dass sich bei der Thematik der Nanopartikeln ähnliche Fragen stellen. Eine Gesamtstrategie ist daher nötig.</p><p>Gestützt auf die Resultate eines Pilotversuches propagiert das Bundesamt für Umwelt bereits die Ausrüstung von kommunalen Abwasserreinigungsanlagen mit einer zusätzlichen Reinigungsstufe zur Elimination von organischen Spurenstoffen (Mikroverunreinigungen). Die neue Reinigungsstufe scheint zur Elimination einiger Spurenstoffe wirksam zu sein, führt jedoch im Betrieb auch zu einem markant höheren Energieverbrauch und höheren Betriebskosten und damit höheren Abwassergebühren. </p><p>In der Beantwortung der Interpellation Hêche 09.3522 hält der Bundesrat fest, dass sich der Investitionsbedarf zur entsprechenden Ausrüstung der betroffenen rund 100 Abwasserreinigungsanlagen auf rund 1,2 Milliarden Franken beläuft und die geltenden Rechtsgrundlagen zu einer Mitfinanzierung durch den Bund nicht genügen.</p><p>Da die Initiative zur Verschärfung der entsprechenden Anforderungen an die Abwassereinleitung für Mikroverunreinigungen vom Bund ausgeht, ist eine entsprechende massgebliche Mitfinanzierung durch den Bund folgerichtig. </p><p>Bevor also entsprechende Entscheide mit grossen Kostenfolgen zur Erweiterung von Abwasserreinigungsanlagen gefällt werden, sind vertiefte Kosten-Nutzen-Abklärungen zu erstellen, bei welchen auch die Strategien des Bundes zur Steigerung der Energieeffizienz in Infrastrukturanlagen und die ähnlich gelagerte Thematik der Nanopartikeln berücksichtigt werden.</p>
- <p>Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) hat die Situation betreffend die organischen Mikroverunreinigungen in der Schweiz untersucht und den Handlungsbedarf zur Verringerung der Einträge von Mikroverunreinigungen in die Gewässer evaluiert. Auf dieser Basis hat das Bafu eine umfassende Strategie erarbeitet, wie eine Verringerung der Einträge aus der Siedlungsentwässerung mit einem optimalen Kosten-Nutzen-Verhältnis umzusetzen ist. Die Strategie berücksichtigt die Schutzgüter Gewässerökosystem und Trinkwasserressourcen.</p><p>Die Resultate der Arbeiten des Bafu wurden am 1. Oktober 2009 in der Publikation Umwelt-Wissen 17/09, "Mikroverunreinigungen in den Gewässern - Bewertung und Reduktion der Schadstoffbelastung aus der Siedlungsentwässerung", veröffentlicht. </p><p>Gemäss den Schlussfolgerungen des Bafu kann mit einem Ausbau der 12 grössten und etwa 90 mittleren Abwasserreinigungsanlagen (ARA) ein ausreichender Schutz erreicht werden. Gleichzeitig soll die Professionalisierung der Abwasserreinigung weiter vorangetrieben werden. Weniger, aber grössere und damit effizientere Anlagen würden zu Kosteneinsparungen führen und gleichzeitig die Energie- und Reinigungseffizienz der Anlagen verbessern. Das Bafu erarbeitet Lösungen für die konkrete Umsetzung der Massnahmen.</p><p>Betreffend die synthetischen Nanomaterialien hat der Bundesrat am 9. April 2008 einen Aktionsplan gutgeheissen und die Aufträge zu seiner Umsetzung erteilt. Die Verwaltung wird Ende 2011 in einem Bericht den Stand der Umsetzung und die Wirkung des Aktionsplans darstellen. Der Bericht wird auch die Rahmenbedingungen für einen verantwortungsvollen Umgang mit synthetischen Nanomaterialien aufzeigen. </p><p>Im Sinne einer Gesamtstrategie werden die Arbeiten des Bundes in den Bereichen Mikroverunreinigungen und Nanomaterialien aufeinander abgestimmt und entsprechende Synergien genutzt. </p><p>Für eine Mitfinanzierung des Ausbaus der Abwasserreinigungsanlagen zur Elimination von Mikroverunreinigungen durch den Bund wäre eine Änderung des Gewässerschutzgesetzes vom 24. Januar 1991 (GSchG; SR 814.20) notwendig. In der letzten Revision des GSchG vor zehn Jahren wurde nämlich explizit das Verursacherprinzip festgeschrieben. Zurzeit erarbeitet das Bafu eine Änderung der Gewässerschutzverordnung (GSchV; SR 201), welche die Umsetzung der Massnahmen zur Verringerung der Mikroverunreinigungen in den Gewässern basierend auf dem Verursacherprinzip vorsieht.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt,</p><p>- eine Gesamtstrategie inklusive Kosten-Nutzen-Vergleichen zur Reduktion der Langzeitrisiken von organischen Mikroverunreinigungen und Nanopartikeln in Gewässern zu erarbeiten.</p><p>- gestützt auf Artikel 61a des Gewässerschutzgesetzes (SR 814.20), die Rechtsgrundlagen zu schaffen, damit der geplante Ausbau von Abwasserreinigungsanlagen zur Elimination von Mikroverunreinigungen durch den Bund massgeblich mitfinanziert werden kann.</p>
- Elimination von Mikroverunreinigungen aus Abwasser. Mitfinanzierung durch den Bund
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