Erhaltung der Fruchtfolgeflächen
- ShortId
-
09.3871
- Id
-
20093871
- Updated
-
28.07.2023 12:31
- Language
-
de
- Title
-
Erhaltung der Fruchtfolgeflächen
- AdditionalIndexing
-
55;2846;Bodennutzung;Fruchtfolgefläche;Sachplan;Kulturlandverlust;Unabhängigkeit in der Nahrungsmittelversorgung;Bodenschutz
- 1
-
- L06K010204010201, Fruchtfolgefläche
- L05K1401020304, Bodenschutz
- L04K14010201, Bodennutzung
- L04K01020412, Sachplan
- L04K10010107, Unabhängigkeit in der Nahrungsmittelversorgung
- L05K1401020106, Kulturlandverlust
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Gestützt auf einen Bundesratsbeschluss aus dem Jahr 1992 überwachen der Bundesrat und die Kantone die Einhaltung des Sachplans Fruchtfolgeflächen. Unter Fruchtfolgeflächen versteht man das beste Kulturland, das für eine nachhaltige Bewirtschaftung des Bodens erhalten werden muss. Der Bund hat die Oberaufsicht über die Umsetzung des Sachplans. Obwohl der Mindestumfang der Fruchtfolgeflächen gesamtschweizerisch noch sichergestellt ist, bekunden einzelne Kantone schon gewisse Schwierigkeiten bei der Einhaltung des ihnen zugeteilten Anteils. Dies erklärte der Bundesrat in seiner Antwort auf meine Interpellation 09.3025. Die Fruchtfolgeflächen spielen nicht nur für die Erhaltung der landwirtschaftlichen Produktionsbereitschaft eine wichtige Rolle, sondern auch für die langfristige Erhaltung unserer Böden, welche die notwendige natürliche Grundlage für eine nachhaltige Entwicklung sind. Leider muss man heute feststellen, dass trotz der Umsetzung des Sachplans Fruchtfolgeflächen schweizweit pro Sekunde 1,3 Quadratmeter Kulturland verschwinden, also 110 000 Quadratmeter pro Tag. Diese Entwicklung gefährdet nicht nur die Erhaltung unserer natürlichen Ressourcen, sondern auch unsere Versorgungssicherheit. Dabei muss erwähnt werden, dass wir schon für mehr als 40 Prozent unseres Bedarfs an Nahrungsmitteln vom Ausland abhängig sind. In diesem Zusammenhang und aufgrund der Tatsache, dass das Raumplanungsgesetz auch die Bodennutzung regelt, beantrage ich, dass die Fruchtfolgeflächen nicht nur auf Verordnungsstufe, sondern im Gesetz verankert werden. Dadurch erhalten sie den Status, der ihnen zusteht und den die Waldflächen schon heute haben.</p>
- <p>Den Fruchtfolgeflächen (FFF) kommt unbestreitbar eine so grosse Bedeutung zu, dass es sich rechtfertigt, sie künftig im Raumplanungsgesetz (RPG; SR 700) expliziter zu regeln. </p><p>Die Vernehmlassung zur Revision des Raumplanungsgesetzes, die im April dieses Jahres zu Ende gegangen ist, hat denn auch gezeigt, dass die vorgeschlagene ausdrückliche Verankerung der FFF im Raumplanungsgesetz (RPG; SR 700) breite Zustimmung findet. Der Bundesrat ist daher bereit, das RPG entsprechend zu ergänzen.</p><p>Der Bundesrat ist mit dem Motionär der Auffassung, dass der Schutz der FFF verbessert werden sollte. Wie dieses Ziel in Analogie zur Waldgesetzgebung umgesetzt werden kann, insbesondere ob eine Bestandesgarantie praktikabel ist, bedarf noch vertiefter Prüfung. Der Bundesrat möchte sich weitere Optionen mit vergleichbarer Wirkung offenhalten. In diesem Sinn ist er bereit, die Motion anzunehmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Fruchtfolgeflächen im Raumplanungsgesetz zu verankern, sodass ihr Schutz durch einen Status analog zu demjenigen der Waldflächen in der Waldgesetzgebung gewährleistet wird.</p>
- Erhaltung der Fruchtfolgeflächen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Gestützt auf einen Bundesratsbeschluss aus dem Jahr 1992 überwachen der Bundesrat und die Kantone die Einhaltung des Sachplans Fruchtfolgeflächen. Unter Fruchtfolgeflächen versteht man das beste Kulturland, das für eine nachhaltige Bewirtschaftung des Bodens erhalten werden muss. Der Bund hat die Oberaufsicht über die Umsetzung des Sachplans. Obwohl der Mindestumfang der Fruchtfolgeflächen gesamtschweizerisch noch sichergestellt ist, bekunden einzelne Kantone schon gewisse Schwierigkeiten bei der Einhaltung des ihnen zugeteilten Anteils. Dies erklärte der Bundesrat in seiner Antwort auf meine Interpellation 09.3025. Die Fruchtfolgeflächen spielen nicht nur für die Erhaltung der landwirtschaftlichen Produktionsbereitschaft eine wichtige Rolle, sondern auch für die langfristige Erhaltung unserer Böden, welche die notwendige natürliche Grundlage für eine nachhaltige Entwicklung sind. Leider muss man heute feststellen, dass trotz der Umsetzung des Sachplans Fruchtfolgeflächen schweizweit pro Sekunde 1,3 Quadratmeter Kulturland verschwinden, also 110 000 Quadratmeter pro Tag. Diese Entwicklung gefährdet nicht nur die Erhaltung unserer natürlichen Ressourcen, sondern auch unsere Versorgungssicherheit. Dabei muss erwähnt werden, dass wir schon für mehr als 40 Prozent unseres Bedarfs an Nahrungsmitteln vom Ausland abhängig sind. In diesem Zusammenhang und aufgrund der Tatsache, dass das Raumplanungsgesetz auch die Bodennutzung regelt, beantrage ich, dass die Fruchtfolgeflächen nicht nur auf Verordnungsstufe, sondern im Gesetz verankert werden. Dadurch erhalten sie den Status, der ihnen zusteht und den die Waldflächen schon heute haben.</p>
- <p>Den Fruchtfolgeflächen (FFF) kommt unbestreitbar eine so grosse Bedeutung zu, dass es sich rechtfertigt, sie künftig im Raumplanungsgesetz (RPG; SR 700) expliziter zu regeln. </p><p>Die Vernehmlassung zur Revision des Raumplanungsgesetzes, die im April dieses Jahres zu Ende gegangen ist, hat denn auch gezeigt, dass die vorgeschlagene ausdrückliche Verankerung der FFF im Raumplanungsgesetz (RPG; SR 700) breite Zustimmung findet. Der Bundesrat ist daher bereit, das RPG entsprechend zu ergänzen.</p><p>Der Bundesrat ist mit dem Motionär der Auffassung, dass der Schutz der FFF verbessert werden sollte. Wie dieses Ziel in Analogie zur Waldgesetzgebung umgesetzt werden kann, insbesondere ob eine Bestandesgarantie praktikabel ist, bedarf noch vertiefter Prüfung. Der Bundesrat möchte sich weitere Optionen mit vergleichbarer Wirkung offenhalten. In diesem Sinn ist er bereit, die Motion anzunehmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Fruchtfolgeflächen im Raumplanungsgesetz zu verankern, sodass ihr Schutz durch einen Status analog zu demjenigen der Waldflächen in der Waldgesetzgebung gewährleistet wird.</p>
- Erhaltung der Fruchtfolgeflächen
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