Volkswirtschaftliche Auswirkungen eines Gesundheitsabkommens
- ShortId
-
09.3872
- Id
-
20093872
- Updated
-
14.11.2025 06:30
- Language
-
de
- Title
-
Volkswirtschaftliche Auswirkungen eines Gesundheitsabkommens
- AdditionalIndexing
-
2841;10;15;Vertrag mit der EU;Anwendung des Gemeinschaftsrechts;wirtschaftliche Auswirkung;Gesundheitspolitik
- 1
-
- L04K09020101, Vertrag mit der EU
- L03K010505, Gesundheitspolitik
- L04K07040404, wirtschaftliche Auswirkung
- L04K09010102, Anwendung des Gemeinschaftsrechts
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Gesundheitsgefahren durch übertragbare Krankheiten (beispielsweise Pandemien), verdorbene oder kontaminierte Lebensmittel oder gefährliche Produkte machen an den Grenzen nicht Halt. Durch den vermehrten globalen Handel und Personenverkehr (Tourismus und Geschäftsreisen) braucht es einen engen Austausch und ein koordiniertes Vorgehen, um gegen Gesundheitsgefahren effizient vorzugehen. Eine enge Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU ist die Voraussetzung, um das hohe schweizerische Gesundheitsschutzniveau aufrechtzuerhalten.</p><p>Die Verhandlungen zu einem Abkommen im Agrar-, Lebensmittel- und Gesundheitsbereich umfassen unter anderem eine Teilnahme der Schweiz am Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC), an der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), an den europäischen Früh- und Schnellwarnsystemen zu übertragbaren Krankheiten (EWRS), Lebensmittel- und Produktesicherheit (RASFF und Rapex) sowie am EU-Aktionsprogramm im Bereich der Gesundheit (Gesundheitsprogramm). Die Grundlage für diese engere Zusammenarbeit bildet der in diesem Bereich relevante EU-Rechtsbestand (Acquis). </p><p>Der Bundesrat ist sich der möglichen wirtschaftspolitischen, aber auch der gesundheitspolitischen Auswirkungen eines Abkommens im Agrar-, Lebensmittel- und Gesundheitsbereich bewusst. Diesen beiden Interessenbereichen wird in den Verhandlungen bestmöglich Rechnung getragen.</p><p>1. Im Vordergrund steht der Schutz der Bevölkerung vor globalen Gesundheitsgefahren. Wie die Krisen der letzten Jahre, beispielsweise die Pandemien A H1N1, A H1N5, Sars, Dioxine, gefährliche Spielzeuge oder BSE, aufgezeigt haben, können diese globalen Gesundheitsgefahren bedeutende Auswirkungen auf die Wirtschaft haben. Durch einen engen Austausch von Informationen und die Koordination von Massnahmen auf internationaler Ebene kann früher und effektiver gegen Krisen vorgegangen und so der wirtschaftliche Schaden vermindert werden. Der Bundesrat ist daher der Meinung, dass auch die Wirtschaft von einem Abkommen im Gesundheitsbereich profitieren wird.</p><p>2. Die Verhandlungsbasis für das angestrebte Abkommen im Bereich der öffentlichen Gesundheit bildet der relevante Rechtsbestand (Acquis communautaire) der EU. Dies wird von der EU als Bedingung zur Teilnahme an den europäischen Einrichtungen gestellt und gilt auch für den Bereich der Lebensmittel- und Produktesicherheit. Durch die Angleichung des Schweizer Rechts an jenes der EU werden technische Handelshemmnisse mit unserem wichtigsten Handelspartner abgebaut oder auf ein Minimum reduziert. Inwieweit und mit welchen Mechanismen der EU-Acquis durch die Schweiz übernommen werden muss, ist noch Gegenstand der Verhandlungen.</p><p>3./4. Die Übernahme des relevanten Acquis bedingt Anpassungen des schweizerischen Rechts, u. a. in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, übertragbare Krankheiten, Tabak und Substanzen menschlichen Ursprungs (Blut, Zellen, Gewebe). Einzelne Punkte davon sind noch Gegenstand der Verhandlungen, wozu sich der Bundesrat nicht äussert. Unabhängig von den Verhandlungen mit der EU laufen in der Schweiz Gesetzesrevisionen, die relevante Bestimmungen der EU teilweise schon mitberücksichtigen. Beispiele sind die Revision des Lebensmittelgesetzes oder des Epidemiengesetzes. Der Bundesrat wird nur ein Verhandlungsresultat akzeptieren, welches in seiner Gesamtheit für die Schweiz sowohl gesundheits- wie auch wirtschaftspolitisch attraktiv ist.</p><p>5. Das Bundesratsmandat für Verhandlungen im Bereich öffentliche Gesundheit sieht auch Verhandlungen über eine Teilnahme der Schweiz am Gesundheitsprogramm der EU vor. Die genauen Kosten einer Schweizer Teilnahme sind Gegenstand der Verhandlungen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Spuhler 08.3258 über die Aktivitäten des Bundesamts für Gesundheit (BAG) im Bereich der Prävention und die volkswirtschaftlichen Auswirkungen dieser Aktivitäten ist nicht sehr zufriedenstellend: Aus der Schweiz sind keine umfassenden Studien zu den Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft oder einzelne Wirtschaftszweige verfügbar, die auf gesetzliche Regulierungen im Bereich der Alkohol-, Ernährungs- oder Tabakprävention zurückzuführen wären.</p><p>In der Zwischenzeit liegen weitere Vorschläge des BAG vor, zum Beispiel der Entwurf eines Präventionsgesetzes oder die Schaffung eines schweizerischen Instituts für Prävention und Gesundheitsförderung. Der Aktivismus des BAG ist besorgniserregend, umso mehr, als die negativen Auswirkungen auf unsere Wirtschaft zweifellos zunehmen.</p><p>Heute strebt das BAG den Abschluss eines Gesundheitsabkommens mit der EU an. Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:</p><p>1. Ist er der Ansicht, dass ein solches Abkommen entscheidende wirtschaftliche Vorteile bringt? Wenn ja, wie erklärt er sich die Tatsache, dass das Abkommen von den Wirtschaftskreisen nicht verlangt wird?</p><p>2. Trifft es zu, dass die Schweiz eine Übernahme des gesamten Acquis communautaire (gemeinsamer Besitzstand) in diesem Bereich anstrebt?</p><p>3. Sind im Rahmen eines solchen Abkommens neue Verbote oder gesetzliche Einschränkungen zu erwarten?</p><p>4. Falls ja, in welchen Bereichen sind restriktivere Regulierungen zu erwarten? Muss mit neuen Werbeverboten und neuen Bestimmungen im Bereich Konsum gerechnet werden? </p><p>5. Trifft es zu, dass die Schweiz auch am Europäischen Gesundheitsprogramm 2008-2013 teilnehmen soll? Wenn ja, wie hoch sind die Kosten dieser neuen Aktivitäten? Werden bei einer Teilnahme an diesem Programm einzelne bestehende Aktivitäten im Bereich der Prävention ersetzt, oder werden neue Aktivitäten dazukommen?</p>
- Volkswirtschaftliche Auswirkungen eines Gesundheitsabkommens
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Gesundheitsgefahren durch übertragbare Krankheiten (beispielsweise Pandemien), verdorbene oder kontaminierte Lebensmittel oder gefährliche Produkte machen an den Grenzen nicht Halt. Durch den vermehrten globalen Handel und Personenverkehr (Tourismus und Geschäftsreisen) braucht es einen engen Austausch und ein koordiniertes Vorgehen, um gegen Gesundheitsgefahren effizient vorzugehen. Eine enge Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU ist die Voraussetzung, um das hohe schweizerische Gesundheitsschutzniveau aufrechtzuerhalten.</p><p>Die Verhandlungen zu einem Abkommen im Agrar-, Lebensmittel- und Gesundheitsbereich umfassen unter anderem eine Teilnahme der Schweiz am Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC), an der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), an den europäischen Früh- und Schnellwarnsystemen zu übertragbaren Krankheiten (EWRS), Lebensmittel- und Produktesicherheit (RASFF und Rapex) sowie am EU-Aktionsprogramm im Bereich der Gesundheit (Gesundheitsprogramm). Die Grundlage für diese engere Zusammenarbeit bildet der in diesem Bereich relevante EU-Rechtsbestand (Acquis). </p><p>Der Bundesrat ist sich der möglichen wirtschaftspolitischen, aber auch der gesundheitspolitischen Auswirkungen eines Abkommens im Agrar-, Lebensmittel- und Gesundheitsbereich bewusst. Diesen beiden Interessenbereichen wird in den Verhandlungen bestmöglich Rechnung getragen.</p><p>1. Im Vordergrund steht der Schutz der Bevölkerung vor globalen Gesundheitsgefahren. Wie die Krisen der letzten Jahre, beispielsweise die Pandemien A H1N1, A H1N5, Sars, Dioxine, gefährliche Spielzeuge oder BSE, aufgezeigt haben, können diese globalen Gesundheitsgefahren bedeutende Auswirkungen auf die Wirtschaft haben. Durch einen engen Austausch von Informationen und die Koordination von Massnahmen auf internationaler Ebene kann früher und effektiver gegen Krisen vorgegangen und so der wirtschaftliche Schaden vermindert werden. Der Bundesrat ist daher der Meinung, dass auch die Wirtschaft von einem Abkommen im Gesundheitsbereich profitieren wird.</p><p>2. Die Verhandlungsbasis für das angestrebte Abkommen im Bereich der öffentlichen Gesundheit bildet der relevante Rechtsbestand (Acquis communautaire) der EU. Dies wird von der EU als Bedingung zur Teilnahme an den europäischen Einrichtungen gestellt und gilt auch für den Bereich der Lebensmittel- und Produktesicherheit. Durch die Angleichung des Schweizer Rechts an jenes der EU werden technische Handelshemmnisse mit unserem wichtigsten Handelspartner abgebaut oder auf ein Minimum reduziert. Inwieweit und mit welchen Mechanismen der EU-Acquis durch die Schweiz übernommen werden muss, ist noch Gegenstand der Verhandlungen.</p><p>3./4. Die Übernahme des relevanten Acquis bedingt Anpassungen des schweizerischen Rechts, u. a. in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, übertragbare Krankheiten, Tabak und Substanzen menschlichen Ursprungs (Blut, Zellen, Gewebe). Einzelne Punkte davon sind noch Gegenstand der Verhandlungen, wozu sich der Bundesrat nicht äussert. Unabhängig von den Verhandlungen mit der EU laufen in der Schweiz Gesetzesrevisionen, die relevante Bestimmungen der EU teilweise schon mitberücksichtigen. Beispiele sind die Revision des Lebensmittelgesetzes oder des Epidemiengesetzes. Der Bundesrat wird nur ein Verhandlungsresultat akzeptieren, welches in seiner Gesamtheit für die Schweiz sowohl gesundheits- wie auch wirtschaftspolitisch attraktiv ist.</p><p>5. Das Bundesratsmandat für Verhandlungen im Bereich öffentliche Gesundheit sieht auch Verhandlungen über eine Teilnahme der Schweiz am Gesundheitsprogramm der EU vor. Die genauen Kosten einer Schweizer Teilnahme sind Gegenstand der Verhandlungen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Spuhler 08.3258 über die Aktivitäten des Bundesamts für Gesundheit (BAG) im Bereich der Prävention und die volkswirtschaftlichen Auswirkungen dieser Aktivitäten ist nicht sehr zufriedenstellend: Aus der Schweiz sind keine umfassenden Studien zu den Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft oder einzelne Wirtschaftszweige verfügbar, die auf gesetzliche Regulierungen im Bereich der Alkohol-, Ernährungs- oder Tabakprävention zurückzuführen wären.</p><p>In der Zwischenzeit liegen weitere Vorschläge des BAG vor, zum Beispiel der Entwurf eines Präventionsgesetzes oder die Schaffung eines schweizerischen Instituts für Prävention und Gesundheitsförderung. Der Aktivismus des BAG ist besorgniserregend, umso mehr, als die negativen Auswirkungen auf unsere Wirtschaft zweifellos zunehmen.</p><p>Heute strebt das BAG den Abschluss eines Gesundheitsabkommens mit der EU an. Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:</p><p>1. Ist er der Ansicht, dass ein solches Abkommen entscheidende wirtschaftliche Vorteile bringt? Wenn ja, wie erklärt er sich die Tatsache, dass das Abkommen von den Wirtschaftskreisen nicht verlangt wird?</p><p>2. Trifft es zu, dass die Schweiz eine Übernahme des gesamten Acquis communautaire (gemeinsamer Besitzstand) in diesem Bereich anstrebt?</p><p>3. Sind im Rahmen eines solchen Abkommens neue Verbote oder gesetzliche Einschränkungen zu erwarten?</p><p>4. Falls ja, in welchen Bereichen sind restriktivere Regulierungen zu erwarten? Muss mit neuen Werbeverboten und neuen Bestimmungen im Bereich Konsum gerechnet werden? </p><p>5. Trifft es zu, dass die Schweiz auch am Europäischen Gesundheitsprogramm 2008-2013 teilnehmen soll? Wenn ja, wie hoch sind die Kosten dieser neuen Aktivitäten? Werden bei einer Teilnahme an diesem Programm einzelne bestehende Aktivitäten im Bereich der Prävention ersetzt, oder werden neue Aktivitäten dazukommen?</p>
- Volkswirtschaftliche Auswirkungen eines Gesundheitsabkommens
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