Zu viele Medienmitteilungen aus dem EDA
- ShortId
-
09.3873
- Id
-
20093873
- Updated
-
28.07.2023 13:21
- Language
-
de
- Title
-
Zu viele Medienmitteilungen aus dem EDA
- AdditionalIndexing
-
08;Neutralität;Kommunikationspolitik;Pressecommuniqué;Informationsverbreitung;EDA
- 1
-
- L03K120204, Kommunikationspolitik
- L03K020226, Pressecommuniqué
- L03K080409, EDA
- L04K10010503, Neutralität
- L04K12010202, Informationsverbreitung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die Neutralität, wie sie die Schweiz traditionellerweise praktiziert, bedeutet nicht Gesinnungsneutralität. Stellungnahmen des Bundesrates gegen Menschenrechtsverletzungen und andere Verletzungen des Völkerrechts stehen im Einklang mit den Grundsätzen der schweizerischen Neutralität. Im Übrigen ist das Engagement der Schweiz für die Achtung der Menschenrechte und das friedliche Zusammenleben der Völker als aussenpolitisches Ziel in Artikel 54 der Bundesverfassung verankert.</p><p>2. Es trifft nicht zu, dass bei jedem Unglück, bei jedem Terroranschlag und jeder Naturkatastrophe Beileidskundgebungen veröffentlicht werden. Die Publikation von Medienmitteilungen zu Geschehnissen im Ausland unterliegt strengen Kriterien und erfolgt nach den Geboten der Ausgewogenheit sowie unter Berücksichtigung der schweizerischen Interessen.</p><p>3. Es sind keine Massnahmen vorgesehen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Am 29. Juni 2009 zeigte sich das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) "besorgt über die jüngsten Ereignisse in Honduras" und forderte von den Verantwortlichen die "Wiederherstellung verfassungsmässiger Verhältnisse und des Rechtsstaats". Am 6. Juli 2009 verurteilte das EDA die Hinrichtung von 20 Personen in Iran, die "gemäss unabhängigen Quellen" gehängt worden waren. Am 8. Juli 2009 teilte das EDA mit, es sei "besorgt über die Lage in der chinesischen Provinz Xinjiang", und forderte die Verantwortlichen in China eindringlich dazu auf, "die demokratischen Rechte, insbesondere die Meinungsfreiheit und die Medienfreiheit, zu respektieren".</p><p>Am 17. Juli 2009 verurteilte das EDA die Bombenanschläge in Jakarta "aufs Schärfste" und erklärte sich solidarisch mit dem indonesischen Volk und seiner Regierung. Am 22. Juli 2009 hingegen kritisierte das EDA erneut die israelische Regierung und forderte sie auf, in Ostjerusalem "keine neuen Wohnungen im Quartier Sheikh Jarrah auf palästinensischem Boden zu errichten". Am 11. August 2009 verurteilte das Departement schliesslich die Verlängerung des Hausarrests von Daw Aung San Suu Kyi und verlangte von der Regierung Myanmars die unverzügliche Freilassung sämtlicher politischen Gefangenen, die Aufnahme eines substanziellen Dialogs mit der Opposition sowie die Schaffung von Rahmenbedingungen für glaubwürdige und faire Wahlen.</p><p>Schon seit ungefähr 500 Jahren stützt sich die schweizerische Aussenpolitik auf den Grundsatz der Neutralität. In der Umgangssprache versteht man unter "Neutralität" eine unparteiische Haltung sowie eine Politik der Nichteinmischung und des Nichteingreifens.</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen: </p><p>1. Das EDA greift regelmässig ausländische Regierungen an, kritisiert ihr Verhalten und verlangt konkrete Handlungen von ihnen. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass sich diese Haltung mit dem Grundsatz der Neutralität verträgt?</p><p>2. Findet er es notwendig, dass bei jedem Unglück, jedem Terroranschlag und jeder Naturkatastrophe Beileidsbekundungen veröffentlicht werden? </p><p>3. Welche Massnahmen wird er treffen, um diese Lawine von Medienmitteilungen zu stoppen?</p>
- Zu viele Medienmitteilungen aus dem EDA
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Die Neutralität, wie sie die Schweiz traditionellerweise praktiziert, bedeutet nicht Gesinnungsneutralität. Stellungnahmen des Bundesrates gegen Menschenrechtsverletzungen und andere Verletzungen des Völkerrechts stehen im Einklang mit den Grundsätzen der schweizerischen Neutralität. Im Übrigen ist das Engagement der Schweiz für die Achtung der Menschenrechte und das friedliche Zusammenleben der Völker als aussenpolitisches Ziel in Artikel 54 der Bundesverfassung verankert.</p><p>2. Es trifft nicht zu, dass bei jedem Unglück, bei jedem Terroranschlag und jeder Naturkatastrophe Beileidskundgebungen veröffentlicht werden. Die Publikation von Medienmitteilungen zu Geschehnissen im Ausland unterliegt strengen Kriterien und erfolgt nach den Geboten der Ausgewogenheit sowie unter Berücksichtigung der schweizerischen Interessen.</p><p>3. Es sind keine Massnahmen vorgesehen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Am 29. Juni 2009 zeigte sich das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) "besorgt über die jüngsten Ereignisse in Honduras" und forderte von den Verantwortlichen die "Wiederherstellung verfassungsmässiger Verhältnisse und des Rechtsstaats". Am 6. Juli 2009 verurteilte das EDA die Hinrichtung von 20 Personen in Iran, die "gemäss unabhängigen Quellen" gehängt worden waren. Am 8. Juli 2009 teilte das EDA mit, es sei "besorgt über die Lage in der chinesischen Provinz Xinjiang", und forderte die Verantwortlichen in China eindringlich dazu auf, "die demokratischen Rechte, insbesondere die Meinungsfreiheit und die Medienfreiheit, zu respektieren".</p><p>Am 17. Juli 2009 verurteilte das EDA die Bombenanschläge in Jakarta "aufs Schärfste" und erklärte sich solidarisch mit dem indonesischen Volk und seiner Regierung. Am 22. Juli 2009 hingegen kritisierte das EDA erneut die israelische Regierung und forderte sie auf, in Ostjerusalem "keine neuen Wohnungen im Quartier Sheikh Jarrah auf palästinensischem Boden zu errichten". Am 11. August 2009 verurteilte das Departement schliesslich die Verlängerung des Hausarrests von Daw Aung San Suu Kyi und verlangte von der Regierung Myanmars die unverzügliche Freilassung sämtlicher politischen Gefangenen, die Aufnahme eines substanziellen Dialogs mit der Opposition sowie die Schaffung von Rahmenbedingungen für glaubwürdige und faire Wahlen.</p><p>Schon seit ungefähr 500 Jahren stützt sich die schweizerische Aussenpolitik auf den Grundsatz der Neutralität. In der Umgangssprache versteht man unter "Neutralität" eine unparteiische Haltung sowie eine Politik der Nichteinmischung und des Nichteingreifens.</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen: </p><p>1. Das EDA greift regelmässig ausländische Regierungen an, kritisiert ihr Verhalten und verlangt konkrete Handlungen von ihnen. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass sich diese Haltung mit dem Grundsatz der Neutralität verträgt?</p><p>2. Findet er es notwendig, dass bei jedem Unglück, jedem Terroranschlag und jeder Naturkatastrophe Beileidsbekundungen veröffentlicht werden? </p><p>3. Welche Massnahmen wird er treffen, um diese Lawine von Medienmitteilungen zu stoppen?</p>
- Zu viele Medienmitteilungen aus dem EDA
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