Autobahn Genf-Lausanne. Pannenstreifen als vorübergehende dritte Spur zwischen Le Vengeron und Coppet

ShortId
09.3875
Id
20093875
Updated
28.07.2023 05:33
Language
de
Title
Autobahn Genf-Lausanne. Pannenstreifen als vorübergehende dritte Spur zwischen Le Vengeron und Coppet
AdditionalIndexing
48;Nationalstrassenbau;Verkehrsstau;Genf (Kanton);Waadt;Strassenunterhalt
1
  • L06K070503010401, Nationalstrassenbau
  • L06K070503010402, Strassenunterhalt
  • L04K18010219, Verkehrsstau
  • L05K0301010106, Genf (Kanton)
  • L05K0301010120, Waadt
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Autobahnabschnitt zwischen Le Vengeron und Coppet liegt auf der Grenze zwischen den Kantonen Genf und Waadt in unmittelbarer Nähe der Agglomerationen dieser beiden Kantone und ihres französischen Umlandes. Er gehört zu den Autobahnabschnitten, die schon jetzt überlastet sind und deren Überlastung bis 2020 noch zunehmen wird. </p><p>Aufgrund der knappen Finanzmittel, die der Beseitigung der Engpässe im Nationalstrassennetz zugesprochen wurden, ist zu befürchten, dass dieser Abschnitt sehr spät ausgebaut wird, zu spät vielleicht für den wachsenden Verkehr zwischen Genf und der Waadtländer Côte. Eine vorübergehende Einrichtung des Pannenstreifens zwischen Le Vengeron und Coppet als dritte Autobahnspur würde eine Erhöhung der Kapazität erlauben - dies bis zum Ausbau des Abschnitts auf sechs Spuren, der vom Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz vorgesehen ist.</p>
  • <p>Gemäss Artikel 6 Absatz 2 des Bundesgesetzes über den Infrastrukturfonds für den Agglomerationsverkehr, das Nationalstrassennetz sowie Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen (IFG; SR 725.13) wird der Bundesrat den eidgenössischen Räten bis spätestens 31. Dezember 2009 eine Botschaft zum Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz und zur Freigabe von Mitteln unterbreiten. Nach Absatz 3 dieses Artikels des IFG wird er in der Folge den Räten in der Regel alle vier Jahre über den Stand des Programms Bericht erstatten und die Freigabe für die Mittel der nächsten Periode verlangen.</p><p>Das Konzept, das der Bundesrat dem Parlament unterbreiten wird, sieht eine Einteilung der Projekte für die Engpassbeseitigung nach verkehrlichen Prioritäten vor und trägt zudem den finanziellen Möglichkeiten Rechnung. Die Projekte werden dabei in Module eingeteilt. Für Projekte in Modul 1 wird in der Botschaft die Freigabe beantragt werden. Die dringendsten weiteren Projekte (Module 2 und 3) werden mit hoher Priorität planerisch vorangetrieben, damit sie möglichst bald nach der allenfalls in vier oder acht Jahren erfolgenden Freigabe durch das Parlament in Bau gehen können. Die Frage des Baubeginns eines Projekts hängt nämlich nicht nur von der Mittelfreigabe ab, sondern ebenfalls vom Planungsfortschritt und von den üblichen Rechtsmittelverfahren. Es wird damit zwar möglich sein, Aussagen zum möglichen Zeitpunkt der Mittelfreigabe eines Projektes zu machen, nicht aber über den effektiven Realisierungszeitpunkt oder die tatsächliche Inbetriebnahme.</p><p>1. Die Standstreifenbewirtschaftung kann in einzelnen Fällen eine zweckmässige Lösung für die Entlastung der Strasse darstellen. Dieses Instrument hat allerdings, insbesondere im Hinblick auf die Verkehrssicherheit, enge Grenzen. Der Bundesrat beabsichtigt deshalb, gesamtschweizerisch prüfen zu lassen, wo und unter welchen Bedingungen eine ähnliche Lösung wie zwischen Morges und Ecublens mit einer temporären Nutzung des Standstreifens auch für andere belastete Strecken sinnvoll sein könnte. Im Vordergrund stehen dabei Nationalstrassenabschnitte mit gravierenden Engpässen, deren bauliche Beseitigung voraussichtlich noch längere Zeit dauern wird. Die Beurteilung hängt letztlich von der Auswertung der bei Morges-Ecublens gemachten Erfahrungen, den technischen Gegebenheiten, dem erforderlichen finanziellen Aufwand und der potenziellen Nutzungsdauer einer derartigen Lösung ab. Er ist bereit, im Rahmen dieser flächigen Überprüfung auch die Strecke Le Vengeron-Coppet zu beurteilen.</p><p>2. Vor dem Vorliegen der Ergebnisse der entsprechenden flächigen Abklärung kann die Frage nach dem finanziellen Aufwand für ein einzelnes Projekt so wenig beantwortet werden wie die Frage der Machbarkeit an einzelnen Stellen oder auf der ganzen Strecke Le Vengeron-Coppet oder nach dem möglichen Realisierungszeitpunkt. Falls die konkrete Beurteilung für diese Strecke insbesondere auch wegen der voraussichtlich recht kurzen Nutzungsdauer zu einem negativen Ergebnis führen sollte, machen die erforderlichen Investitionen in eine temporäre Umnutzung der Standstreifen auf dieser Nationalstrassenteilstrecke allerdings trotz des hohen Verkehrsaufkommens keinen Sinn.</p><p>3. Vergleiche Antwort zu 1.</p><p>4. Aus Sicht des Bundesrates ist es denkbar, dass für die Strecke Le Vengeron-Coppet in der nächsten Botschaft in vier Jahren die Mittelfreigabe beantragt werden kann. Wann der Engpass dann effektiv beseitigt ist, kann heute aus den oben dargelegten Gründen allerdings nicht gesagt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich bitte den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:</p><p>1. Ist der Bund (Bundesamt für Strassen) bereit, den Pannenstreifen auf der Autobahn Genf-Lausanne zwischen Le Vengeron und Coppet ganz oder teilweise so zu gestalten, dass er vorübergehend als dritte Autobahnspur genutzt werden kann, wie dies bei der vorübergehenden Anpassung des Pannenstreifens zwischen Morges-Ost und Ecublens der Fall ist?</p><p>2. Falls ja, in welchem Zeitrahmen, mit welchen Kosten und gegebenenfalls für welche Teilstrecken des Abschnitts Le Vengeron-Coppet?</p><p>3. Falls nein, warum nicht, wo doch der Bundesrat im Entwurf des Programms zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz den Abschnitt Le Vengeron-Coppet dem Modul 2, mit massgebender Problemstufe III, zugeordnet hat? </p><p>4. Sollte die Beseitigung des Engpasses Le Vengeron-Coppet vom Parlament angenommen werden, in welchem Zeitrahmen könnte man eine dauerhafte Beseitigung (Ausbau auf sechs Spuren) erwarten? Die Engpassbeseitigung wäre im Sinne der Stellungnahme des Waadtländer Regierungsrates vom 1. April 2009 sowie der Petition "für Sicherheit auf der Strasse. Ja zur dritten Spur auf der Autobahn Lausanne-Genf".</p>
  • Autobahn Genf-Lausanne. Pannenstreifen als vorübergehende dritte Spur zwischen Le Vengeron und Coppet
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Autobahnabschnitt zwischen Le Vengeron und Coppet liegt auf der Grenze zwischen den Kantonen Genf und Waadt in unmittelbarer Nähe der Agglomerationen dieser beiden Kantone und ihres französischen Umlandes. Er gehört zu den Autobahnabschnitten, die schon jetzt überlastet sind und deren Überlastung bis 2020 noch zunehmen wird. </p><p>Aufgrund der knappen Finanzmittel, die der Beseitigung der Engpässe im Nationalstrassennetz zugesprochen wurden, ist zu befürchten, dass dieser Abschnitt sehr spät ausgebaut wird, zu spät vielleicht für den wachsenden Verkehr zwischen Genf und der Waadtländer Côte. Eine vorübergehende Einrichtung des Pannenstreifens zwischen Le Vengeron und Coppet als dritte Autobahnspur würde eine Erhöhung der Kapazität erlauben - dies bis zum Ausbau des Abschnitts auf sechs Spuren, der vom Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz vorgesehen ist.</p>
    • <p>Gemäss Artikel 6 Absatz 2 des Bundesgesetzes über den Infrastrukturfonds für den Agglomerationsverkehr, das Nationalstrassennetz sowie Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen (IFG; SR 725.13) wird der Bundesrat den eidgenössischen Räten bis spätestens 31. Dezember 2009 eine Botschaft zum Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz und zur Freigabe von Mitteln unterbreiten. Nach Absatz 3 dieses Artikels des IFG wird er in der Folge den Räten in der Regel alle vier Jahre über den Stand des Programms Bericht erstatten und die Freigabe für die Mittel der nächsten Periode verlangen.</p><p>Das Konzept, das der Bundesrat dem Parlament unterbreiten wird, sieht eine Einteilung der Projekte für die Engpassbeseitigung nach verkehrlichen Prioritäten vor und trägt zudem den finanziellen Möglichkeiten Rechnung. Die Projekte werden dabei in Module eingeteilt. Für Projekte in Modul 1 wird in der Botschaft die Freigabe beantragt werden. Die dringendsten weiteren Projekte (Module 2 und 3) werden mit hoher Priorität planerisch vorangetrieben, damit sie möglichst bald nach der allenfalls in vier oder acht Jahren erfolgenden Freigabe durch das Parlament in Bau gehen können. Die Frage des Baubeginns eines Projekts hängt nämlich nicht nur von der Mittelfreigabe ab, sondern ebenfalls vom Planungsfortschritt und von den üblichen Rechtsmittelverfahren. Es wird damit zwar möglich sein, Aussagen zum möglichen Zeitpunkt der Mittelfreigabe eines Projektes zu machen, nicht aber über den effektiven Realisierungszeitpunkt oder die tatsächliche Inbetriebnahme.</p><p>1. Die Standstreifenbewirtschaftung kann in einzelnen Fällen eine zweckmässige Lösung für die Entlastung der Strasse darstellen. Dieses Instrument hat allerdings, insbesondere im Hinblick auf die Verkehrssicherheit, enge Grenzen. Der Bundesrat beabsichtigt deshalb, gesamtschweizerisch prüfen zu lassen, wo und unter welchen Bedingungen eine ähnliche Lösung wie zwischen Morges und Ecublens mit einer temporären Nutzung des Standstreifens auch für andere belastete Strecken sinnvoll sein könnte. Im Vordergrund stehen dabei Nationalstrassenabschnitte mit gravierenden Engpässen, deren bauliche Beseitigung voraussichtlich noch längere Zeit dauern wird. Die Beurteilung hängt letztlich von der Auswertung der bei Morges-Ecublens gemachten Erfahrungen, den technischen Gegebenheiten, dem erforderlichen finanziellen Aufwand und der potenziellen Nutzungsdauer einer derartigen Lösung ab. Er ist bereit, im Rahmen dieser flächigen Überprüfung auch die Strecke Le Vengeron-Coppet zu beurteilen.</p><p>2. Vor dem Vorliegen der Ergebnisse der entsprechenden flächigen Abklärung kann die Frage nach dem finanziellen Aufwand für ein einzelnes Projekt so wenig beantwortet werden wie die Frage der Machbarkeit an einzelnen Stellen oder auf der ganzen Strecke Le Vengeron-Coppet oder nach dem möglichen Realisierungszeitpunkt. Falls die konkrete Beurteilung für diese Strecke insbesondere auch wegen der voraussichtlich recht kurzen Nutzungsdauer zu einem negativen Ergebnis führen sollte, machen die erforderlichen Investitionen in eine temporäre Umnutzung der Standstreifen auf dieser Nationalstrassenteilstrecke allerdings trotz des hohen Verkehrsaufkommens keinen Sinn.</p><p>3. Vergleiche Antwort zu 1.</p><p>4. Aus Sicht des Bundesrates ist es denkbar, dass für die Strecke Le Vengeron-Coppet in der nächsten Botschaft in vier Jahren die Mittelfreigabe beantragt werden kann. Wann der Engpass dann effektiv beseitigt ist, kann heute aus den oben dargelegten Gründen allerdings nicht gesagt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich bitte den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:</p><p>1. Ist der Bund (Bundesamt für Strassen) bereit, den Pannenstreifen auf der Autobahn Genf-Lausanne zwischen Le Vengeron und Coppet ganz oder teilweise so zu gestalten, dass er vorübergehend als dritte Autobahnspur genutzt werden kann, wie dies bei der vorübergehenden Anpassung des Pannenstreifens zwischen Morges-Ost und Ecublens der Fall ist?</p><p>2. Falls ja, in welchem Zeitrahmen, mit welchen Kosten und gegebenenfalls für welche Teilstrecken des Abschnitts Le Vengeron-Coppet?</p><p>3. Falls nein, warum nicht, wo doch der Bundesrat im Entwurf des Programms zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz den Abschnitt Le Vengeron-Coppet dem Modul 2, mit massgebender Problemstufe III, zugeordnet hat? </p><p>4. Sollte die Beseitigung des Engpasses Le Vengeron-Coppet vom Parlament angenommen werden, in welchem Zeitrahmen könnte man eine dauerhafte Beseitigung (Ausbau auf sechs Spuren) erwarten? Die Engpassbeseitigung wäre im Sinne der Stellungnahme des Waadtländer Regierungsrates vom 1. April 2009 sowie der Petition "für Sicherheit auf der Strasse. Ja zur dritten Spur auf der Autobahn Lausanne-Genf".</p>
    • Autobahn Genf-Lausanne. Pannenstreifen als vorübergehende dritte Spur zwischen Le Vengeron und Coppet

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