Neue Mobilitätsformen

ShortId
09.3882
Id
20093882
Updated
27.07.2023 21:02
Language
de
Title
Neue Mobilitätsformen
AdditionalIndexing
48;Mobilität;Zweiradfahrzeug;Beförderungsmittel;Elektrofahrzeug;Gewichte und Abmessungen;Verkehrsteilnehmer/in;Verkehrsrecht
1
  • L03K180104, Beförderungsmittel
  • L04K18010402, Gewichte und Abmessungen
  • L05K1803010102, Elektrofahrzeug
  • L04K18030105, Zweiradfahrzeug
  • L03K180204, Verkehrsrecht
  • L05K1801020101, Verkehrsteilnehmer/in
  • L04K18010212, Mobilität
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die moderne Entwicklung der Mobilität bringt neue Formen der Fortbewegung mit sich, namentlich die Fortbewegung mithilfe kleiner Fahrzeuge mit elektrischer Unterstützung (Dreirad mit Elektromotor, Segway, Tandem mit elektrischer Unterstützung usw.). Diese Tendenz ist positiv und stimmt mit den Zielsetzungen des Bundes bezüglich der Reduktion von Treibhausgasen überein.</p><p>Die Entwicklung solcher Fahrzeuge für die gewerbliche Nutzung (Personentransport, Warentransport, Tourismus) wird heute oft durch die Gesetzgebung (VTS) verhindert, deren Einteilung auf klassische Fahrzeuge zugeschnitten ist. Bei Neuheiten wirkt sich diese Einteilung dementsprechend zum Nachteil der neuen Geräte aus und verhindert so, dass sich die wirtschaftliche Tätigkeit entwickelt.</p><p>Eine leichte Anpassung der VTS würde Klarheit über die Zulassung der Fahrzeuge schaffen und ermöglichen, dass Neuheiten bei den leichten Transportfahrzeugen besser berücksichtigt werden.</p>
  • <p>Die Klasseneinteilung und die technischen Anforderungen an die Strassenfahrzeuge in der Schweiz entsprechen grundsätzlich dem harmonisierten EG-Recht. Es kann jedoch vorkommen, dass die bestehenden Vorschriften gewissen neuartigen oder exotischen Fahrzeugen im ersten Moment zu wenig Rechnung tragen. Das Bundesamt für Strassen (Astra) kann für solche Fahrzeuge jedoch gestützt auf Artikel 220 Absatz 2 der Verordnung vom 19. Juni 1995 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS; SR 741.41) Ausnahmen bewilligen und hat dies auch schon getan. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen besonderen Fall handelt. Zudem darf durch eine Ausnahmebewilligung keine Wettbewerbsverzerrung entstehen. Schliesslich muss der Zweck der Vorschriften, der insbesondere die Verkehrssicherheit und den Umweltschutz umfasst, gewahrt bleiben.</p><p>Die Klasseneinteilung erfolgt aufgrund der technischen Merkmale eines Fahrzeugs. Technische Anforderungen, Anforderungen an die Ausbildung der Fahrzeugführenden (Führerausweiskategorien) sowie für die Fahrzeugklasse vorgesehene Verkehrsflächen und Verkehrsregeln sind aufeinander abgestimmt. Sie berücksichtigen die Besonderheiten der Fahrzeuge wie z. B. das zulässige Gewicht und die Höchstgeschwindigkeit. Nur ein gut ausgewogenes Zusammenspiel dieser Vorschriften kann einen optimalen Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten. So bestehen z. B. für Motorfahrräder und Kleinmotorräder unterschiedliche technische Anforderungen und Unterschiede bei der Ausbildung der Fahrzeugführer und -führerinnen (Führerausweis-Regelung). Um den Führerausweis für Motorfahrräder zu erlangen, ist nur eine vereinfachte Theorieprüfung erforderlich. Motorfahrräder sind deshalb einplätzige Fahrzeuge, auf denen grundsätzlich keine Passagiere mitgeführt werden dürfen. Wer mit einem Motorfahrzeug Fahrgäste befördern will, muss über eine bessere Führerausbildung verfügen, und an das Fahrzeug werden höhere Anforderungen gestellt.</p><p>Mit der Möglichkeit, Ausnahmen von den Bestimmungen der VTS zu erteilen, ist die Flexibilität für die Zulassung neuer und besonderer Fahrzeuge genügend gewährleistet. Der Bundesrat erachtet deshalb eine Änderung der VTS nicht als notwendig.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen, wie die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) an die neuen Mobilitätsformen angepasst werden kann.</p>
  • Neue Mobilitätsformen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die moderne Entwicklung der Mobilität bringt neue Formen der Fortbewegung mit sich, namentlich die Fortbewegung mithilfe kleiner Fahrzeuge mit elektrischer Unterstützung (Dreirad mit Elektromotor, Segway, Tandem mit elektrischer Unterstützung usw.). Diese Tendenz ist positiv und stimmt mit den Zielsetzungen des Bundes bezüglich der Reduktion von Treibhausgasen überein.</p><p>Die Entwicklung solcher Fahrzeuge für die gewerbliche Nutzung (Personentransport, Warentransport, Tourismus) wird heute oft durch die Gesetzgebung (VTS) verhindert, deren Einteilung auf klassische Fahrzeuge zugeschnitten ist. Bei Neuheiten wirkt sich diese Einteilung dementsprechend zum Nachteil der neuen Geräte aus und verhindert so, dass sich die wirtschaftliche Tätigkeit entwickelt.</p><p>Eine leichte Anpassung der VTS würde Klarheit über die Zulassung der Fahrzeuge schaffen und ermöglichen, dass Neuheiten bei den leichten Transportfahrzeugen besser berücksichtigt werden.</p>
    • <p>Die Klasseneinteilung und die technischen Anforderungen an die Strassenfahrzeuge in der Schweiz entsprechen grundsätzlich dem harmonisierten EG-Recht. Es kann jedoch vorkommen, dass die bestehenden Vorschriften gewissen neuartigen oder exotischen Fahrzeugen im ersten Moment zu wenig Rechnung tragen. Das Bundesamt für Strassen (Astra) kann für solche Fahrzeuge jedoch gestützt auf Artikel 220 Absatz 2 der Verordnung vom 19. Juni 1995 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS; SR 741.41) Ausnahmen bewilligen und hat dies auch schon getan. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen besonderen Fall handelt. Zudem darf durch eine Ausnahmebewilligung keine Wettbewerbsverzerrung entstehen. Schliesslich muss der Zweck der Vorschriften, der insbesondere die Verkehrssicherheit und den Umweltschutz umfasst, gewahrt bleiben.</p><p>Die Klasseneinteilung erfolgt aufgrund der technischen Merkmale eines Fahrzeugs. Technische Anforderungen, Anforderungen an die Ausbildung der Fahrzeugführenden (Führerausweiskategorien) sowie für die Fahrzeugklasse vorgesehene Verkehrsflächen und Verkehrsregeln sind aufeinander abgestimmt. Sie berücksichtigen die Besonderheiten der Fahrzeuge wie z. B. das zulässige Gewicht und die Höchstgeschwindigkeit. Nur ein gut ausgewogenes Zusammenspiel dieser Vorschriften kann einen optimalen Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten. So bestehen z. B. für Motorfahrräder und Kleinmotorräder unterschiedliche technische Anforderungen und Unterschiede bei der Ausbildung der Fahrzeugführer und -führerinnen (Führerausweis-Regelung). Um den Führerausweis für Motorfahrräder zu erlangen, ist nur eine vereinfachte Theorieprüfung erforderlich. Motorfahrräder sind deshalb einplätzige Fahrzeuge, auf denen grundsätzlich keine Passagiere mitgeführt werden dürfen. Wer mit einem Motorfahrzeug Fahrgäste befördern will, muss über eine bessere Führerausbildung verfügen, und an das Fahrzeug werden höhere Anforderungen gestellt.</p><p>Mit der Möglichkeit, Ausnahmen von den Bestimmungen der VTS zu erteilen, ist die Flexibilität für die Zulassung neuer und besonderer Fahrzeuge genügend gewährleistet. Der Bundesrat erachtet deshalb eine Änderung der VTS nicht als notwendig.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen, wie die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) an die neuen Mobilitätsformen angepasst werden kann.</p>
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