Aufkündigung von Sozialversicherungsabkommen mit Balkanstaaten und der Türkei

ShortId
09.3887
Id
20093887
Updated
27.07.2023 20:55
Language
de
Title
Aufkündigung von Sozialversicherungsabkommen mit Balkanstaaten und der Türkei
AdditionalIndexing
28;Südosteuropa;Türkei;Missbrauch;Invalidenversicherung;Sozialversicherungsabkommen;Arbeitslosenversicherung;Kündigung eines Vertrags;Sozialhilfe
1
  • L04K01040213, Sozialversicherungsabkommen
  • L05K0507020104, Kündigung eines Vertrags
  • L03K030102, Südosteuropa
  • L04K03010508, Türkei
  • L04K01010219, Missbrauch
  • L04K01040103, Invalidenversicherung
  • L04K01040102, Arbeitslosenversicherung
  • L04K01040408, Sozialhilfe
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Seit Langem ist bekannt, dass Staatsangehörige der Nachfolgestaaten Ex-Jugoslawiens sowie der Türkei ein erhöhtes Missbrauchspotenzial in den Sozialversicherungen (IV, Arbeitslosenversicherung) sowie bei der Sozialhilfe an den Tag legen. Eine Untersuchung zweier Sozialversicherungsfachmänner im Kanton Zug hat ergeben, dass Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien rund 6,1 Prozent der Bevölkerung ausmachen, aber mit 20,8 Prozent der IV-Neurentner stark übervertreten sind. Auch Bundesrat Couchepin musste zugeben: "Die häufigsten IV-Leistungsbezüger neben den Schweizern kommen aus Serbien, aus Montenegro, aus Kroatien, aus Bosnien-Herzegowina, aus Mazedonien ..." (Antwort auf Frage 07.5152). Auch die eben erschienene IV-Statistik 2009 bestätigt diesen Befund (S. 29): "Bei den ausländischen Staatsangehörigen weisen türkische Staatsangehörige mit 0,76 Prozent die höchste Quote auf. Migrantinnen und Migranten aus den Nachfolgestaaten Jugoslawiens liegen mit 0,67 Prozent an zweiter Stelle." Und eine vor zwei Wochen publizierte Medienmitteilung über die Missbrauchsbekämpfung der IV im Ausland zeigte, dass die Missbrauchsbekämpfung vollkommen eingestellt werden musste, da die Sicherheit der Mitarbeiter der Firma, welche die Observationen für das BSV vornahm, nicht mehr gewährleistet war. Ob dieser Fakten und angesichts der Tatsache, dass sich die IV in ernsthaften Finanzierungsproblemen befindet, ist es nicht mehr vertretbar, wenn die Schweiz Sozialversicherungsleistungen in stark missbrauchsgefährdete Länder exportiert. Aus diesem Grund sollten die entsprechenden Sozialversicherungsabkommen aufgekündet respektive die im Moment laufenden Neuverhandlungen vollkommen gestoppt werden.</p>
  • <p>Für den Bundesrat steht die Bekämpfung des Missbrauchs in der Invalidenversicherung im Vordergrund. Deshalb hat die Invalidenversicherung ihre diesbezüglichen Bestrebungen auch im Ausland in den letzten Monaten stark intensiviert. Priorität haben dabei insbesondere die Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawiens und die Türkei. Festzuhalten ist, dass es sich ausschliesslich um durch schweizerische Behörden rechtskräftig zugesprochene Renten handelt. Es ist die Aufgabe dieser Instanzen, Missbräuche konsequent zu verhindern.</p><p>Die Invalidenversicherung zahlt 1,4 Prozent sämtlicher Renten in Nachfolgestaaten von Ex-Jugoslawien aus (total etwa 5500 Renten) respektive 0,3 Prozent in die Türkei (etwa 1200 Renten). Gemessen an der Rentensumme betragen die Anteile 0,7 beziehungsweise 0,2 Prozent (total etwa 55 Millionen Franken).</p><p>In den laufenden Abkommensverhandlungen mit der Türkei, Serbien, Montenegro sowie Bosnien und Herzegowina wird dem Anliegen der Missbrauchsbekämpfung Priorität eingeräumt. Diese Abkommen werden nur erneuert oder abgeschlossen, sofern ein funktionierendes Dispositiv zur Aufklärung von Betrugsfällen vorliegt. Soweit die betroffenen Staaten über eigene wirksame Massnahmen zur gezielten Betrugsbekämpfung verfügen, können diese im Rahmen der in den Abkommen vorgesehenen Amtshilfe in Anspruch genommen werden. Sind die in den Vertragsstaaten bestehenden Massnahmen ungenügend, wird eine Bestimmung in den Abkommenstexten erforderlich sein, die Ermittlungen und insbesondere auch Observationen vor Ort durch schweizerische Stellen oder von ihnen beauftragte Spezialisten zulässt. Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat die betreffenden Länder entsprechend informiert. Verhandlungen werden voraussichtlich noch in diesem Jahr stattfinden.</p><p>Die Durchführung von Observationen in Kosovo hat sich als schwierig erwiesen. Deshalb entscheidet die IV-Stelle aufgrund der vorliegenden Akten über die Einstellung der Leistungen, sofern ein begründeter Betrugsverdacht ohne eine Observation nicht entkräftet werden kann. Der Bundesrat beabsichtigt zudem, das mit der vormaligen Volksrepublik Jugoslawien abgeschlossene Sozialversicherungsabkommen in seiner Rechtskraft mit Kosovo ab 2010 nicht fortzusetzen. Sozialversicherungsabkommen dienen der Koordinierung der nationalen Systeme. Deren Abschluss setzt funktionierende Systeme in beiden Vertragsstaaten voraus.</p><p>Im Übrigen ist die Kündigung der Abkommen aus Sicht des Bundesrates in mehrfacher Hinsicht nicht zielführend. Werden Sozialversicherungsabkommen gekündigt, müssen die laufenden IV-Renten weiterhin auch ins Ausland gezahlt werden (Besitzstand). Die Möglichkeiten zur Überprüfung von Renten in ehemaligen Vertragsstaaten sind jedoch eingeschränkt, weil die Amtshilfe nicht mehr in Anspruch genommen werden kann. Bleiben die Rentenbezüger zudem infolge des fehlenden Rentenexportes vermehrt in der Schweiz, müssen neben den IV-Renten oft weitere Leistungen (Ergänzungsleistungen, Hilflosenentschädigungen, Prämienverbilligungen, Sozialhilfe) zulasten der Sozialversicherungen bzw. des Staates gezahlt werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die bestehenden Sozialversicherungsabkommen mit den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawiens sowie mit der Türkei aufzukünden respektive nicht neu auszuhandeln.</p>
  • Aufkündigung von Sozialversicherungsabkommen mit Balkanstaaten und der Türkei
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit Langem ist bekannt, dass Staatsangehörige der Nachfolgestaaten Ex-Jugoslawiens sowie der Türkei ein erhöhtes Missbrauchspotenzial in den Sozialversicherungen (IV, Arbeitslosenversicherung) sowie bei der Sozialhilfe an den Tag legen. Eine Untersuchung zweier Sozialversicherungsfachmänner im Kanton Zug hat ergeben, dass Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien rund 6,1 Prozent der Bevölkerung ausmachen, aber mit 20,8 Prozent der IV-Neurentner stark übervertreten sind. Auch Bundesrat Couchepin musste zugeben: "Die häufigsten IV-Leistungsbezüger neben den Schweizern kommen aus Serbien, aus Montenegro, aus Kroatien, aus Bosnien-Herzegowina, aus Mazedonien ..." (Antwort auf Frage 07.5152). Auch die eben erschienene IV-Statistik 2009 bestätigt diesen Befund (S. 29): "Bei den ausländischen Staatsangehörigen weisen türkische Staatsangehörige mit 0,76 Prozent die höchste Quote auf. Migrantinnen und Migranten aus den Nachfolgestaaten Jugoslawiens liegen mit 0,67 Prozent an zweiter Stelle." Und eine vor zwei Wochen publizierte Medienmitteilung über die Missbrauchsbekämpfung der IV im Ausland zeigte, dass die Missbrauchsbekämpfung vollkommen eingestellt werden musste, da die Sicherheit der Mitarbeiter der Firma, welche die Observationen für das BSV vornahm, nicht mehr gewährleistet war. Ob dieser Fakten und angesichts der Tatsache, dass sich die IV in ernsthaften Finanzierungsproblemen befindet, ist es nicht mehr vertretbar, wenn die Schweiz Sozialversicherungsleistungen in stark missbrauchsgefährdete Länder exportiert. Aus diesem Grund sollten die entsprechenden Sozialversicherungsabkommen aufgekündet respektive die im Moment laufenden Neuverhandlungen vollkommen gestoppt werden.</p>
    • <p>Für den Bundesrat steht die Bekämpfung des Missbrauchs in der Invalidenversicherung im Vordergrund. Deshalb hat die Invalidenversicherung ihre diesbezüglichen Bestrebungen auch im Ausland in den letzten Monaten stark intensiviert. Priorität haben dabei insbesondere die Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawiens und die Türkei. Festzuhalten ist, dass es sich ausschliesslich um durch schweizerische Behörden rechtskräftig zugesprochene Renten handelt. Es ist die Aufgabe dieser Instanzen, Missbräuche konsequent zu verhindern.</p><p>Die Invalidenversicherung zahlt 1,4 Prozent sämtlicher Renten in Nachfolgestaaten von Ex-Jugoslawien aus (total etwa 5500 Renten) respektive 0,3 Prozent in die Türkei (etwa 1200 Renten). Gemessen an der Rentensumme betragen die Anteile 0,7 beziehungsweise 0,2 Prozent (total etwa 55 Millionen Franken).</p><p>In den laufenden Abkommensverhandlungen mit der Türkei, Serbien, Montenegro sowie Bosnien und Herzegowina wird dem Anliegen der Missbrauchsbekämpfung Priorität eingeräumt. Diese Abkommen werden nur erneuert oder abgeschlossen, sofern ein funktionierendes Dispositiv zur Aufklärung von Betrugsfällen vorliegt. Soweit die betroffenen Staaten über eigene wirksame Massnahmen zur gezielten Betrugsbekämpfung verfügen, können diese im Rahmen der in den Abkommen vorgesehenen Amtshilfe in Anspruch genommen werden. Sind die in den Vertragsstaaten bestehenden Massnahmen ungenügend, wird eine Bestimmung in den Abkommenstexten erforderlich sein, die Ermittlungen und insbesondere auch Observationen vor Ort durch schweizerische Stellen oder von ihnen beauftragte Spezialisten zulässt. Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat die betreffenden Länder entsprechend informiert. Verhandlungen werden voraussichtlich noch in diesem Jahr stattfinden.</p><p>Die Durchführung von Observationen in Kosovo hat sich als schwierig erwiesen. Deshalb entscheidet die IV-Stelle aufgrund der vorliegenden Akten über die Einstellung der Leistungen, sofern ein begründeter Betrugsverdacht ohne eine Observation nicht entkräftet werden kann. Der Bundesrat beabsichtigt zudem, das mit der vormaligen Volksrepublik Jugoslawien abgeschlossene Sozialversicherungsabkommen in seiner Rechtskraft mit Kosovo ab 2010 nicht fortzusetzen. Sozialversicherungsabkommen dienen der Koordinierung der nationalen Systeme. Deren Abschluss setzt funktionierende Systeme in beiden Vertragsstaaten voraus.</p><p>Im Übrigen ist die Kündigung der Abkommen aus Sicht des Bundesrates in mehrfacher Hinsicht nicht zielführend. Werden Sozialversicherungsabkommen gekündigt, müssen die laufenden IV-Renten weiterhin auch ins Ausland gezahlt werden (Besitzstand). Die Möglichkeiten zur Überprüfung von Renten in ehemaligen Vertragsstaaten sind jedoch eingeschränkt, weil die Amtshilfe nicht mehr in Anspruch genommen werden kann. Bleiben die Rentenbezüger zudem infolge des fehlenden Rentenexportes vermehrt in der Schweiz, müssen neben den IV-Renten oft weitere Leistungen (Ergänzungsleistungen, Hilflosenentschädigungen, Prämienverbilligungen, Sozialhilfe) zulasten der Sozialversicherungen bzw. des Staates gezahlt werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die bestehenden Sozialversicherungsabkommen mit den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawiens sowie mit der Türkei aufzukünden respektive nicht neu auszuhandeln.</p>
    • Aufkündigung von Sozialversicherungsabkommen mit Balkanstaaten und der Türkei

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