Sofortiger Abbruch der Verhandlungen über Agrarfreihandel mit der EU
- ShortId
-
09.3888
- Id
-
20093888
- Updated
-
27.07.2023 20:41
- Language
-
de
- Title
-
Sofortiger Abbruch der Verhandlungen über Agrarfreihandel mit der EU
- AdditionalIndexing
-
55;10;Vertrag mit der EU;Handel mit Agrarerzeugnissen;Agrarmarkt;internationale Verhandlungen;Importschutz für landwirtschaftliche Produkte;Unabhängigkeit in der Nahrungsmittelversorgung;Erhaltung der Landwirtschaft;Freihandelsabkommen
- 1
-
- L05K0701020304, Handel mit Agrarerzeugnissen
- L05K0701020204, Freihandelsabkommen
- L05K1002020102, internationale Verhandlungen
- L04K09020101, Vertrag mit der EU
- L05K1401040306, Importschutz für landwirtschaftliche Produkte
- L05K1401030202, Agrarmarkt
- L04K10010107, Unabhängigkeit in der Nahrungsmittelversorgung
- L06K140103020601, Erhaltung der Landwirtschaft
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die globale Ernährungsversorgung prekär und äusserst störungsanfällig ist. Die Situation der Landwirtschaft sowie der in diesem Sektor tätigen Menschen ist weltweit schwierig bis katastrophal. Die Versorgung der Menschen mit Nahrung ist jedoch viel zu wichtig, als dass mit ihr auf ökonomischen Theorien basierende Freihandelsexperimente betrieben werden dürfen. Die Finanzmärkte zeigen auf eindrückliche und erschreckende Weise, dass Theorien in der Praxis leicht falsch angewendet werden und zu katastrophalen Fehlentwicklungen führen. Gerade für die Schweizer Landwirtschaft bestehen mit einer enorm hohen Regel- und Gesetzesdichte, mit knappen Bodenflächen und schwierigen topografischen und klimatischen Verhältnissen sehr starke Wettbewerbsnachteile im internationalen Vergleich. Diese Nachteile sind niemals durch Qualität oder Nischenprodukte wettzumachen. Obwohl die Einkommen in der Landwirtschaft bereits heute kaum mehr existenzsichernd sind, strebt der Bundesrat unentwegt Grenzöffnungen und Agrarfreihandel an. Er prognostiziert zusätzlich zu einer stetigen Reduktion der bäuerlichen Einkommen von jährlich rund 2,5 Prozent (ohne aussenpolitische Öffnung) je nach Freihandelszenario weitere 3 bis 6 Milliarden Franken Einkommenslücken in der Landwirtschaft. Eine massiv höhere "Sterberate" unter den Landwirtschaftsbetrieben wäre die unabwendbare Konsequenz. Bis zu 50 Prozent Betriebsaufgaben mit einem Restbestand von 25 000 bis 30 000 Betrieben werden als realistische Entwicklung erachtet. Die geplante Bilanzreserve für Begleitmassnahmen ist ein eindrückliches Eingeständnis dieser verfehlten Politik, da ihr hauptsächlich der Charakter einer Sterbeprämie für viele Bauernbetriebe zukommt. Ein Marschhalt mit einem sofortigen Abbruch der Freihandelsverhandlungen mit der EU ist unumgänglich, um eine verfassungskonforme Agrarpolitik erarbeiten zu können.</p>
- <p>Basis der Schweizer Agrarpolitik bildet Artikel 104 der Bundesverfassung. Die Landwirtschaft soll durch eine nachhaltige und auf den Markt ausgerichtete Produktion zur Versorgungssicherheit, zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, zur Pflege der Kulturlandschaft und zur dezentralen Besiedlung beitragen. Da sich die internationale Tendenz zur weiteren Öffnung der Agrarmärkte fortsetzen wird (WTO, Freihandelsabkommen), muss sich auch die Schweizer Landwirtschaft darauf ausrichten. Insbesondere im Rahmen eines früher oder später zu erwartenden Abschlusses der Doha-Runde wird die Schweiz den im internationalen Vergleich nach wie vor hohen Grenzschutz im Agrarbereich stark abbauen müssen. Um langfristig Arbeitsplätze in der Landwirtschaft sowie in den ihr vor- und nachgelagerten Sektoren zu sichern, hat der Bundesrat Verhandlungen über ein Abkommen mit der EU im Agrar-, Lebensmittel-, Produktsicherheits- und Gesundheitsbereich aufgenommen. Die Schweiz profitiert in all diesen Bereichen von einer verstärkten Zusammenarbeit mit der EU. Es liegt also im Interesse der Schweiz, die laufenden Verhandlungen in den vier Bereichen weiterzuführen.</p><p>Ziel der Verhandlungen im Agrar- und Lebensmittelbereich ist insbesondere, für die Land- und Ernährungswirtschaft neue Absatzmärkte zu öffnen und die Wettbewerbsfähigkeit der gesamten Branche zu erhöhen. Dies ist notwendig, um langfristig eine Landwirtschaft in der Schweiz zu erhalten, die weiterhin gemäss Artikel 104 BV ihre Produktionsfunktion wahrnimmt und die gemeinwirtschaftlichen Leistungen erbringt.</p><p>Die Versorgungssicherheit wird durch eine Marktöffnung gegenüber der EU nicht infrage gestellt. Zwar ist mit gewissen Verschiebungen zwischen den verschiedenen Produktionszweigen zu rechnen. Insgesamt kann jedoch die Kalorienproduktion auch unter Freihandelsbedingungen mit der EU auf dem heutigen Niveau gehalten werden. Es gilt zudem festzuhalten, dass auch der Handel zur Versorgungssicherheit beiträgt. So ist die Landwirtschaft auf Importe angewiesen (z. B. Mineralöl, Dünger), um auf dem heutigen Niveau produzieren zu können. Je enger wir mit unseren wichtigsten Handelspartnern vernetzt sind, desto sicherer ist demzufolge unsere Versorgung.</p><p>Das Konzept der Ernährungssouveränität besagt, dass jeder Staat das Recht haben soll, seine eigene Landwirtschaftspolitik zu bestimmen. Dies ist aus Sicht des Bundesrates für die Schweiz gegeben. In Ausübung dieses Rechts verhandelt der Bundesrat mit der EG über ein Abkommen zur gegenseitigen Marktöffnung. Die Schweiz wird auch nach dem Abschluss dieses Abkommens ihre eigenständige Agrarpolitik beibehalten und eigenständig Höhe und Form der internen Stützung bestimmen.</p><p>Das geplante Abkommen ist ein wichtiges Element, um den Verfassungsauftrag langfristig zu erfüllen. Für die Erbringung von gemeinwirtschaftlichen Leistungen wird die Landwirtschaft zudem auch künftig mit Direktzahlungen unterstützt. Im Bericht zur Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems (WDZ) hat der Bundesrat beschrieben, wie dies noch effizienter geschehen kann. Er schlägt dabei auch Beiträge zur gezielten Förderung der Versorgungssicherheit vor. Schliesslich hat er im Bericht vom 19. August 2009 in Erfüllung des Postulates Stadler 08.3270 aufgezeigt, wie er der Verknappung der Rohstoffe und Ressourcen Rechnung tragen will. Aus Sicht des Bundesrates sind alle erwähnten Projekte und Strategien Bestandteile einer kohärenten Agrarpolitik.</p><p>Der Bundesrat hat das Verhandlungsmandat gemäss Artikel 152 des Parlamentsgesetzes den zuständigen parlamentarischen Kommissionen und den Kantonen zur Konsultation vorgelegt. Es wurde grossmehrheitlich unterstützt. Das Führen der Verhandlungen ist Sache des Bundesrates. Dabei wird dem Fortschritt der Doha-Verhandlungen Rechnung getragen. Das ausgehandelte Abkommen wird wiederum dem Parlament zur Beratung vorgelegt. Es ist dann Sache des Parlaments, zu beurteilen, ob das Abkommen im Interesse der Schweiz ist.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Bis auf Weiteres sind alle Verhandlungen über Agrarfreihandelsabkommen mit der EU abzubrechen. Auf jegliche weiteren Grenzöffnungen im Bereich Landwirtschaft, d. h. Importerleichterungen für landwirtschaftliche Produkte bzw. Lebensmitteln, ist zu verzichten, bis eine kohärente Agrarpolitik vorgelegt werden kann, welche die Ernährungssouveränität der Schweiz gewährleistet.</p>
- Sofortiger Abbruch der Verhandlungen über Agrarfreihandel mit der EU
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die globale Ernährungsversorgung prekär und äusserst störungsanfällig ist. Die Situation der Landwirtschaft sowie der in diesem Sektor tätigen Menschen ist weltweit schwierig bis katastrophal. Die Versorgung der Menschen mit Nahrung ist jedoch viel zu wichtig, als dass mit ihr auf ökonomischen Theorien basierende Freihandelsexperimente betrieben werden dürfen. Die Finanzmärkte zeigen auf eindrückliche und erschreckende Weise, dass Theorien in der Praxis leicht falsch angewendet werden und zu katastrophalen Fehlentwicklungen führen. Gerade für die Schweizer Landwirtschaft bestehen mit einer enorm hohen Regel- und Gesetzesdichte, mit knappen Bodenflächen und schwierigen topografischen und klimatischen Verhältnissen sehr starke Wettbewerbsnachteile im internationalen Vergleich. Diese Nachteile sind niemals durch Qualität oder Nischenprodukte wettzumachen. Obwohl die Einkommen in der Landwirtschaft bereits heute kaum mehr existenzsichernd sind, strebt der Bundesrat unentwegt Grenzöffnungen und Agrarfreihandel an. Er prognostiziert zusätzlich zu einer stetigen Reduktion der bäuerlichen Einkommen von jährlich rund 2,5 Prozent (ohne aussenpolitische Öffnung) je nach Freihandelszenario weitere 3 bis 6 Milliarden Franken Einkommenslücken in der Landwirtschaft. Eine massiv höhere "Sterberate" unter den Landwirtschaftsbetrieben wäre die unabwendbare Konsequenz. Bis zu 50 Prozent Betriebsaufgaben mit einem Restbestand von 25 000 bis 30 000 Betrieben werden als realistische Entwicklung erachtet. Die geplante Bilanzreserve für Begleitmassnahmen ist ein eindrückliches Eingeständnis dieser verfehlten Politik, da ihr hauptsächlich der Charakter einer Sterbeprämie für viele Bauernbetriebe zukommt. Ein Marschhalt mit einem sofortigen Abbruch der Freihandelsverhandlungen mit der EU ist unumgänglich, um eine verfassungskonforme Agrarpolitik erarbeiten zu können.</p>
- <p>Basis der Schweizer Agrarpolitik bildet Artikel 104 der Bundesverfassung. Die Landwirtschaft soll durch eine nachhaltige und auf den Markt ausgerichtete Produktion zur Versorgungssicherheit, zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, zur Pflege der Kulturlandschaft und zur dezentralen Besiedlung beitragen. Da sich die internationale Tendenz zur weiteren Öffnung der Agrarmärkte fortsetzen wird (WTO, Freihandelsabkommen), muss sich auch die Schweizer Landwirtschaft darauf ausrichten. Insbesondere im Rahmen eines früher oder später zu erwartenden Abschlusses der Doha-Runde wird die Schweiz den im internationalen Vergleich nach wie vor hohen Grenzschutz im Agrarbereich stark abbauen müssen. Um langfristig Arbeitsplätze in der Landwirtschaft sowie in den ihr vor- und nachgelagerten Sektoren zu sichern, hat der Bundesrat Verhandlungen über ein Abkommen mit der EU im Agrar-, Lebensmittel-, Produktsicherheits- und Gesundheitsbereich aufgenommen. Die Schweiz profitiert in all diesen Bereichen von einer verstärkten Zusammenarbeit mit der EU. Es liegt also im Interesse der Schweiz, die laufenden Verhandlungen in den vier Bereichen weiterzuführen.</p><p>Ziel der Verhandlungen im Agrar- und Lebensmittelbereich ist insbesondere, für die Land- und Ernährungswirtschaft neue Absatzmärkte zu öffnen und die Wettbewerbsfähigkeit der gesamten Branche zu erhöhen. Dies ist notwendig, um langfristig eine Landwirtschaft in der Schweiz zu erhalten, die weiterhin gemäss Artikel 104 BV ihre Produktionsfunktion wahrnimmt und die gemeinwirtschaftlichen Leistungen erbringt.</p><p>Die Versorgungssicherheit wird durch eine Marktöffnung gegenüber der EU nicht infrage gestellt. Zwar ist mit gewissen Verschiebungen zwischen den verschiedenen Produktionszweigen zu rechnen. Insgesamt kann jedoch die Kalorienproduktion auch unter Freihandelsbedingungen mit der EU auf dem heutigen Niveau gehalten werden. Es gilt zudem festzuhalten, dass auch der Handel zur Versorgungssicherheit beiträgt. So ist die Landwirtschaft auf Importe angewiesen (z. B. Mineralöl, Dünger), um auf dem heutigen Niveau produzieren zu können. Je enger wir mit unseren wichtigsten Handelspartnern vernetzt sind, desto sicherer ist demzufolge unsere Versorgung.</p><p>Das Konzept der Ernährungssouveränität besagt, dass jeder Staat das Recht haben soll, seine eigene Landwirtschaftspolitik zu bestimmen. Dies ist aus Sicht des Bundesrates für die Schweiz gegeben. In Ausübung dieses Rechts verhandelt der Bundesrat mit der EG über ein Abkommen zur gegenseitigen Marktöffnung. Die Schweiz wird auch nach dem Abschluss dieses Abkommens ihre eigenständige Agrarpolitik beibehalten und eigenständig Höhe und Form der internen Stützung bestimmen.</p><p>Das geplante Abkommen ist ein wichtiges Element, um den Verfassungsauftrag langfristig zu erfüllen. Für die Erbringung von gemeinwirtschaftlichen Leistungen wird die Landwirtschaft zudem auch künftig mit Direktzahlungen unterstützt. Im Bericht zur Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems (WDZ) hat der Bundesrat beschrieben, wie dies noch effizienter geschehen kann. Er schlägt dabei auch Beiträge zur gezielten Förderung der Versorgungssicherheit vor. Schliesslich hat er im Bericht vom 19. August 2009 in Erfüllung des Postulates Stadler 08.3270 aufgezeigt, wie er der Verknappung der Rohstoffe und Ressourcen Rechnung tragen will. Aus Sicht des Bundesrates sind alle erwähnten Projekte und Strategien Bestandteile einer kohärenten Agrarpolitik.</p><p>Der Bundesrat hat das Verhandlungsmandat gemäss Artikel 152 des Parlamentsgesetzes den zuständigen parlamentarischen Kommissionen und den Kantonen zur Konsultation vorgelegt. Es wurde grossmehrheitlich unterstützt. Das Führen der Verhandlungen ist Sache des Bundesrates. Dabei wird dem Fortschritt der Doha-Verhandlungen Rechnung getragen. Das ausgehandelte Abkommen wird wiederum dem Parlament zur Beratung vorgelegt. Es ist dann Sache des Parlaments, zu beurteilen, ob das Abkommen im Interesse der Schweiz ist.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Bis auf Weiteres sind alle Verhandlungen über Agrarfreihandelsabkommen mit der EU abzubrechen. Auf jegliche weiteren Grenzöffnungen im Bereich Landwirtschaft, d. h. Importerleichterungen für landwirtschaftliche Produkte bzw. Lebensmitteln, ist zu verzichten, bis eine kohärente Agrarpolitik vorgelegt werden kann, welche die Ernährungssouveränität der Schweiz gewährleistet.</p>
- Sofortiger Abbruch der Verhandlungen über Agrarfreihandel mit der EU
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