Erhalt der Pressevielfalt in der Schweiz. Erfüllt die Post ihren Service-public-Auftrag?

ShortId
09.3899
Id
20093899
Updated
28.07.2023 09:37
Language
de
Title
Erhalt der Pressevielfalt in der Schweiz. Erfüllt die Post ihren Service-public-Auftrag?
AdditionalIndexing
34;Post;Presseförderung;Presseunternehmen;Subvention;Posttarif;service public;Zeitung
1
  • L06K120205010503, Presseförderung
  • L04K12020202, Post
  • L06K120204010401, Posttarif
  • L05K1102030202, Subvention
  • L04K08060111, service public
  • L06K120205010504, Presseunternehmen
  • L04K02021703, Zeitung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Post unterbreitet dem UVEK jährlich die Kosten und Erlöse aus der Zeitungsrechnung. Darin sind die unterschiedlichen Kategorien der Zeitungen ersichtlich. Der Bund kann gestützt darauf ausreichend überprüfen, ob die Subventionen tatsächlich den gewünschten Titeln im gewünschten Ausmass zugutekommen. Es ist ausserdem darauf hinzuweisen, dass die Post die Zeitungsrechnung im Rahmen der Berichterstattung an den Postregulator (PostReg) durch eine unabhängige Revisionsstelle zuhanden von PostReg prüfen lässt.</p><p>Der Bundesrat kann somit gewährleisten, dass die Regional- und die Lokalpresse tatsächlich mit 20 Millionen Franken/Jahr vergünstigt befördert werden.</p><p>2. Bei der Beratung der neuen Presseförderungsbestimmung im Jahre 2007 verlangten sowohl Parlament wie auch Bundesrat, dass die Post die Preise bei den geförderten Titeln trotz Kürzung der Subventionen unverändert beibehält. Aus diesem Grund musste die Post per 1. Januar 2008 das alte Tarifsystem, das die erwähnten Aufpreise für Zusatzleistungen vorsieht, übernehmen. Hätte die Post das System damals geändert und durch ein Tarifsystem ersetzt, welches die effektiven Kosten abbildet, wären die Endpreise bei den subventionierten Titeln entgegen dem politischen Auftrag gestiegen. Die Post erarbeitete mittlerweile einen Entwurf für ein neues Tarifsystem, dabei würden auch die Preise für Zusatzleistungen geprüft. Die beiden Tarifsysteme für die Zeitungen mit und die Zeitungen ohne Presseförderung sollen möglichst aufeinander abgestimmt werden - selbstredend unter Berücksichtigung tieferer Preise für die subventionierten Titel. Der Vorschlag liegt seit Juli 2009 beim Verband Schweizer Presse. Allerdings konnten sich die Verleger bislang noch nicht auf eine Haltung einigen. Die Post ist somit bereit, die gewünschten Anpassungen zu vollziehen, sie möchte dies aber grundsätzlich nicht ohne die Einwilligung der Verlage bzw. des Verbands Schweizer Presse tun.</p><p>Bei einer Anpassung der Preise für Zusatzleistungen ist allerdings auch darauf zu achten, dass das ohnehin bestehende Defizit der Post in der Zeitungsrechnung nicht noch erhöht wird, zumal die Post heute den gesetzlichen Auftrag hat, grundsätzlich für alle Produkte und Dienstleistungen kostendeckend zu arbeiten.</p><p>Unter diesen Umständen ist der Bundesrat der Ansicht, dass in der Frage der Aufpreise für die Zusatzleistungen zurzeit keine zusätzlichen Massnahmen seitens des Bundes erforderlich sind. Einerseits sind Verhandlungen zwischen Post und Verlegern zum neuen Tarifsystem im Gange. Anderseits steht die gesamte Presseförderung im Rahmen der Totalrevision der Postgesetzgebung erneut auf dem Prüfstand.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Nebst strukturellen Problemen im Zusammenhang mit der allgemeinen Entwicklung der Informationstechnologien plagen die Schweizer Presse zurzeit auch noch konjunkturelle Faktoren, die die Qualität und Meinungsvielfalt in unserer Presse gefährden. In diesem Zusammenhang stellen sich Fragen an die Schweizer Post zur Umsetzung des gesetzlichen Service-public-Auftrages zugunsten der Pressevielfalt - insbesondere auch, weil der Gesetzgeber die Post faktisch zum Hauptträger der bescheidenen öffentlichen Massnahmen zugunsten der Pressevielfalt erhoben hat: </p><p>1. Kann der Bund heute gewährleisten, dass der gesetzlich vorgeschriebene Betrag von 20 Millionen Franken für die Presseförderung von der Post real aufgebracht wird, und zwar in dem Sinn, dass der Abschlag tatsächlich im Vergleich zu einheitlichen, schweizweiten und pressestatutsunabhängigen Preisen gewährt wird (Differenz, für die rund 160 Presseförderungstitel, zwischen effektiv bezahlten Tarifkosten und den Tarifkosten, die bei Anwendung der nichtsubventionierten Tarife zur Anwendung gekommen wären)?</p><p>2. Ist der Bundesrat der Meinung, die Aufpreise für Zusatzleistungen (z. B. Plano-Versand oder Beilagen), die heute der Lokal- und Regionalpresse gegenüber der nichtsubventionierten Presse sowie den Gratisanzeigern verrechnet werden und damit den Presseförderungsbeitrag von 20 Millionen Franken massiv reduzieren, seien mit dem Service--public-Presseförderungsauftrag des Postgesetzes vereinbar?</p>
  • Erhalt der Pressevielfalt in der Schweiz. Erfüllt die Post ihren Service-public-Auftrag?
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20093970
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Post unterbreitet dem UVEK jährlich die Kosten und Erlöse aus der Zeitungsrechnung. Darin sind die unterschiedlichen Kategorien der Zeitungen ersichtlich. Der Bund kann gestützt darauf ausreichend überprüfen, ob die Subventionen tatsächlich den gewünschten Titeln im gewünschten Ausmass zugutekommen. Es ist ausserdem darauf hinzuweisen, dass die Post die Zeitungsrechnung im Rahmen der Berichterstattung an den Postregulator (PostReg) durch eine unabhängige Revisionsstelle zuhanden von PostReg prüfen lässt.</p><p>Der Bundesrat kann somit gewährleisten, dass die Regional- und die Lokalpresse tatsächlich mit 20 Millionen Franken/Jahr vergünstigt befördert werden.</p><p>2. Bei der Beratung der neuen Presseförderungsbestimmung im Jahre 2007 verlangten sowohl Parlament wie auch Bundesrat, dass die Post die Preise bei den geförderten Titeln trotz Kürzung der Subventionen unverändert beibehält. Aus diesem Grund musste die Post per 1. Januar 2008 das alte Tarifsystem, das die erwähnten Aufpreise für Zusatzleistungen vorsieht, übernehmen. Hätte die Post das System damals geändert und durch ein Tarifsystem ersetzt, welches die effektiven Kosten abbildet, wären die Endpreise bei den subventionierten Titeln entgegen dem politischen Auftrag gestiegen. Die Post erarbeitete mittlerweile einen Entwurf für ein neues Tarifsystem, dabei würden auch die Preise für Zusatzleistungen geprüft. Die beiden Tarifsysteme für die Zeitungen mit und die Zeitungen ohne Presseförderung sollen möglichst aufeinander abgestimmt werden - selbstredend unter Berücksichtigung tieferer Preise für die subventionierten Titel. Der Vorschlag liegt seit Juli 2009 beim Verband Schweizer Presse. Allerdings konnten sich die Verleger bislang noch nicht auf eine Haltung einigen. Die Post ist somit bereit, die gewünschten Anpassungen zu vollziehen, sie möchte dies aber grundsätzlich nicht ohne die Einwilligung der Verlage bzw. des Verbands Schweizer Presse tun.</p><p>Bei einer Anpassung der Preise für Zusatzleistungen ist allerdings auch darauf zu achten, dass das ohnehin bestehende Defizit der Post in der Zeitungsrechnung nicht noch erhöht wird, zumal die Post heute den gesetzlichen Auftrag hat, grundsätzlich für alle Produkte und Dienstleistungen kostendeckend zu arbeiten.</p><p>Unter diesen Umständen ist der Bundesrat der Ansicht, dass in der Frage der Aufpreise für die Zusatzleistungen zurzeit keine zusätzlichen Massnahmen seitens des Bundes erforderlich sind. Einerseits sind Verhandlungen zwischen Post und Verlegern zum neuen Tarifsystem im Gange. Anderseits steht die gesamte Presseförderung im Rahmen der Totalrevision der Postgesetzgebung erneut auf dem Prüfstand.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Nebst strukturellen Problemen im Zusammenhang mit der allgemeinen Entwicklung der Informationstechnologien plagen die Schweizer Presse zurzeit auch noch konjunkturelle Faktoren, die die Qualität und Meinungsvielfalt in unserer Presse gefährden. In diesem Zusammenhang stellen sich Fragen an die Schweizer Post zur Umsetzung des gesetzlichen Service-public-Auftrages zugunsten der Pressevielfalt - insbesondere auch, weil der Gesetzgeber die Post faktisch zum Hauptträger der bescheidenen öffentlichen Massnahmen zugunsten der Pressevielfalt erhoben hat: </p><p>1. Kann der Bund heute gewährleisten, dass der gesetzlich vorgeschriebene Betrag von 20 Millionen Franken für die Presseförderung von der Post real aufgebracht wird, und zwar in dem Sinn, dass der Abschlag tatsächlich im Vergleich zu einheitlichen, schweizweiten und pressestatutsunabhängigen Preisen gewährt wird (Differenz, für die rund 160 Presseförderungstitel, zwischen effektiv bezahlten Tarifkosten und den Tarifkosten, die bei Anwendung der nichtsubventionierten Tarife zur Anwendung gekommen wären)?</p><p>2. Ist der Bundesrat der Meinung, die Aufpreise für Zusatzleistungen (z. B. Plano-Versand oder Beilagen), die heute der Lokal- und Regionalpresse gegenüber der nichtsubventionierten Presse sowie den Gratisanzeigern verrechnet werden und damit den Presseförderungsbeitrag von 20 Millionen Franken massiv reduzieren, seien mit dem Service--public-Presseförderungsauftrag des Postgesetzes vereinbar?</p>
    • Erhalt der Pressevielfalt in der Schweiz. Erfüllt die Post ihren Service-public-Auftrag?

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