Deutsche Rechtschreibung
- ShortId
-
09.3901
- Id
-
20093901
- Updated
-
01.07.2023 10:13
- Language
-
de
- Title
-
Deutsche Rechtschreibung
- AdditionalIndexing
-
2831;04;32
- 1
-
- L05K1603011101, Rechtschreibung
- L05K0106010301, deutsche Sprache
- L04K08020310, Reform
- L04K16030111, Sprachwissenschaft
- L04K08020201, Akzeptanz
- L03K080408, Bundeskanzlei
- L04K13020102, Sprachunterricht
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Kommission (3. September 2004) und das Postulat Riklin 04.3462 vom 27. September 2004 haben verlangt, dass die von der Rechtschreibereform aufgehobenen Bedeutungsunterscheidungen wieder eingeführt werden. Wie sich jetzt, nach Ablauf der letzten Übergangsfrist zeigt, ist diese Forderung weder in der Verwaltung (Leitfaden der Bundeskanzlei) noch in der Schule (Schweizer Schülerduden) ausreichend erfüllt. Das geltende amtliche Regelwerk wird in der Öffentlichkeit nicht oder nur teilweise angenommen. Wir leben im Zeitalter der Hausorthographien, wie sie im 19. Jahrhundert üblich und nötig waren. Die Kluft zwischen Schule und Praxis hat sich gegenüber dem Beginn der Reform (1996) nicht wesentlich verringert.</p>
- <p>Der Leitfaden der Bundeskanzlei zur deutschen Rechtschreibung, 3. Auflage 2008, setzt das zwischenstaatlich erarbeitete und inzwischen in allen staatlichen Bereichen eingeführte amtliche Regelwerk für die deutsche Rechtschreibung von 2006 für die Bundesverwaltung um. Das Regelwerk von 2006 ist weitherum akzeptiert. Der Rat für deutsche Rechtschreibung, in dem die Bundeskanzlei den Bereich der öffentlichen Verwaltung in der Schweiz vertritt, beobachtet die Schreibwirklichkeit und ihre Entwicklung und wird, wenn nötig, das Regelwerk anpassen. Der Leitfaden der Bundeskanzlei enthält eine ausführliche Darstellung der Regeln und ein Wörterverzeichnis, das besonders auf den Rechts- und Verwaltungswortschatz (der Deutschschweiz) fokussiert ist. Wo das amtliche Regelwerk des Rates für deutsche Rechtschreibung Schreibvarianten zulässt, lässt der Leitfaden sie ebenfalls zu und greift nur behutsam ein, um insbesondere sicherzustellen, dass die Wörter des zentralen Rechts- und Verwaltungswortschatzes nicht mal so und mal anders geschrieben werden. Das Anliegen des Postulates Riklin 04.3462, dass Bedeutungsunterschiede durch unterschiedliche Schreibung zum Ausdruck gebracht werden können, ist im erwähnten amtlichen Regelwerk erfüllt; dies hat der Bundesrat in seinen Stellungnahmen zu den Anfragen 06.1194 und 07.1067 dargelegt. Es ist auch mit dem Leitfaden erfüllt: Dieser stellt in seinem Regelteil über viele Seiten (S. 32ff.) hinweg dar, wie man durch den Wechsel von Getrennt- und Zusammenschreibung Bedeutungsunterschiede zum Ausdruck bringt; im Wörterverzeichnis ist das an zahllosen Beispielen illustriert. Der Leitfaden hat jedoch nicht den Anspruch, für jedes Wort von vornherein festzulegen, wie es zu schreiben ist; dafür ist die Sprache ein viel zu bewegliches und flexibles Instrument. </p><p>Der Leitfaden wurde in der Bundesverwaltung sehr begrüsst, ist eingeführt und akzeptiert. Dem Bundesrat sind keine Fälle bekannt, in denen die Schreibung nach dem Leitfaden zu Verständigungsschwierigkeiten geführt hätte. Die Schreibung in der Bundesverwaltung steht weitestgehend im Einklang mit der Schreibung, wie sie in den Schulen gelehrt und gelernt wird und wie sie auch ausserhalb staatlicher Domänen praktiziert wird. </p><p>Die Schweizer Orthografische Konferenz (SOK) ist ein privater Verein von Kritikern der Reform. Die SOK repräsentiert die Haltung einer Gruppierung innerhalb einer Vielzahl von unterschiedlichen Meinungen der Fachwissenschaft, der Schule oder der Zeitungen und der Buchverlage. 2008 und 2009 gab es mehrere Gespräche zwischen der SOK und der Bundeskanzlei, in welchen das Anliegen des privaten Vereins diskutiert worden ist. Sollten sich im Leitfaden Fehler finden, ist die Bundeskanzlei bereit, solche zu korrigieren.</p><p>Das Anliegen der SOK war Thema in der Sitzung der WBK-N vom 21. August 2009. Die Kommission hat dabei Vertreter der SOK, der EDK, des Dachverbandes Schweizer Lehrerinnen und Lehrer und der Bundeskanzlei angehört. Klar abgelehnt hat sie den Antrag Riklin für eine Kommissionsmotion, die das Gleiche verlangte wie die vorliegende Motion.</p>
- <p>Der Bundesrat beauftragt die Bundeskanzlei, in Anlehnung an die Empfehlungen der Schweizer Orthografischen Konferenz den "Leitfaden zur deutschen Rechtschreibung" zu überarbeiten.</p>
- Deutsche Rechtschreibung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Kommission (3. September 2004) und das Postulat Riklin 04.3462 vom 27. September 2004 haben verlangt, dass die von der Rechtschreibereform aufgehobenen Bedeutungsunterscheidungen wieder eingeführt werden. Wie sich jetzt, nach Ablauf der letzten Übergangsfrist zeigt, ist diese Forderung weder in der Verwaltung (Leitfaden der Bundeskanzlei) noch in der Schule (Schweizer Schülerduden) ausreichend erfüllt. Das geltende amtliche Regelwerk wird in der Öffentlichkeit nicht oder nur teilweise angenommen. Wir leben im Zeitalter der Hausorthographien, wie sie im 19. Jahrhundert üblich und nötig waren. Die Kluft zwischen Schule und Praxis hat sich gegenüber dem Beginn der Reform (1996) nicht wesentlich verringert.</p>
- <p>Der Leitfaden der Bundeskanzlei zur deutschen Rechtschreibung, 3. Auflage 2008, setzt das zwischenstaatlich erarbeitete und inzwischen in allen staatlichen Bereichen eingeführte amtliche Regelwerk für die deutsche Rechtschreibung von 2006 für die Bundesverwaltung um. Das Regelwerk von 2006 ist weitherum akzeptiert. Der Rat für deutsche Rechtschreibung, in dem die Bundeskanzlei den Bereich der öffentlichen Verwaltung in der Schweiz vertritt, beobachtet die Schreibwirklichkeit und ihre Entwicklung und wird, wenn nötig, das Regelwerk anpassen. Der Leitfaden der Bundeskanzlei enthält eine ausführliche Darstellung der Regeln und ein Wörterverzeichnis, das besonders auf den Rechts- und Verwaltungswortschatz (der Deutschschweiz) fokussiert ist. Wo das amtliche Regelwerk des Rates für deutsche Rechtschreibung Schreibvarianten zulässt, lässt der Leitfaden sie ebenfalls zu und greift nur behutsam ein, um insbesondere sicherzustellen, dass die Wörter des zentralen Rechts- und Verwaltungswortschatzes nicht mal so und mal anders geschrieben werden. Das Anliegen des Postulates Riklin 04.3462, dass Bedeutungsunterschiede durch unterschiedliche Schreibung zum Ausdruck gebracht werden können, ist im erwähnten amtlichen Regelwerk erfüllt; dies hat der Bundesrat in seinen Stellungnahmen zu den Anfragen 06.1194 und 07.1067 dargelegt. Es ist auch mit dem Leitfaden erfüllt: Dieser stellt in seinem Regelteil über viele Seiten (S. 32ff.) hinweg dar, wie man durch den Wechsel von Getrennt- und Zusammenschreibung Bedeutungsunterschiede zum Ausdruck bringt; im Wörterverzeichnis ist das an zahllosen Beispielen illustriert. Der Leitfaden hat jedoch nicht den Anspruch, für jedes Wort von vornherein festzulegen, wie es zu schreiben ist; dafür ist die Sprache ein viel zu bewegliches und flexibles Instrument. </p><p>Der Leitfaden wurde in der Bundesverwaltung sehr begrüsst, ist eingeführt und akzeptiert. Dem Bundesrat sind keine Fälle bekannt, in denen die Schreibung nach dem Leitfaden zu Verständigungsschwierigkeiten geführt hätte. Die Schreibung in der Bundesverwaltung steht weitestgehend im Einklang mit der Schreibung, wie sie in den Schulen gelehrt und gelernt wird und wie sie auch ausserhalb staatlicher Domänen praktiziert wird. </p><p>Die Schweizer Orthografische Konferenz (SOK) ist ein privater Verein von Kritikern der Reform. Die SOK repräsentiert die Haltung einer Gruppierung innerhalb einer Vielzahl von unterschiedlichen Meinungen der Fachwissenschaft, der Schule oder der Zeitungen und der Buchverlage. 2008 und 2009 gab es mehrere Gespräche zwischen der SOK und der Bundeskanzlei, in welchen das Anliegen des privaten Vereins diskutiert worden ist. Sollten sich im Leitfaden Fehler finden, ist die Bundeskanzlei bereit, solche zu korrigieren.</p><p>Das Anliegen der SOK war Thema in der Sitzung der WBK-N vom 21. August 2009. Die Kommission hat dabei Vertreter der SOK, der EDK, des Dachverbandes Schweizer Lehrerinnen und Lehrer und der Bundeskanzlei angehört. Klar abgelehnt hat sie den Antrag Riklin für eine Kommissionsmotion, die das Gleiche verlangte wie die vorliegende Motion.</p>
- <p>Der Bundesrat beauftragt die Bundeskanzlei, in Anlehnung an die Empfehlungen der Schweizer Orthografischen Konferenz den "Leitfaden zur deutschen Rechtschreibung" zu überarbeiten.</p>
- Deutsche Rechtschreibung
Back to List