Transport von Zeitungen durch die Post. Keine Preiserhöhung
- ShortId
-
09.3902
- Id
-
20093902
- Updated
-
28.07.2023 10:01
- Language
-
de
- Title
-
Transport von Zeitungen durch die Post. Keine Preiserhöhung
- AdditionalIndexing
-
34;Post;Presseförderung;Preissteigerung;Posttarif;Zeitung
- 1
-
- L06K120204010401, Posttarif
- L04K02021703, Zeitung
- L06K120205010503, Presseförderung
- L04K12020202, Post
- L04K11050502, Preissteigerung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die Preisfestsetzung für den Transport von Zeitungen und Zeitschriften ist grundsätzlich Sache der Post. Das Postgesetz enthält Vorgaben, welche die Post bei der Festlegung zu beachten hat. Die Post muss ihre Preise in erster Linie nach wirtschaftlichen Grundsätzen festlegen (Art. 14 Abs. 1 des Postgesetzes, PG; SR 783.0). Für Zeitungen und Zeitschriften in der Grundversorgung gilt weiter, dass die Preise distanzunabhängig, nach gleichen Grundsätzen (Art. 15 Abs. 1 PG) und angemessen festzusetzen sind (Art. 2 Abs. 2 PG). Als angemessen gelten Tarife, wenn sie dem Grundsatz von Artikel 92 der Bundesverfassung entsprechen, wonach die Grundversorgungsdienste preiswert sein müssen. Gemäss den Erläuterungen des Bundesrates in der Botschaft soll die Post bei der Festsetzung ihrer Preise zudem ein ausgewogenes Preis-Leistungs-Verhältnis anstreben (Botschaft zum Postgesetz, BBl 1996 III 1249, 1276).</p><p>Die Preise für die subventionierten Titel (Lokal- und Regionalpresse sowie Mitgliedschaftspresse) muss die Post zusätzlich dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) zur Genehmigung vorlegen. Im Rahmen dieser Genehmigung prüft das UVEK auch die Angemessenheit der Preise im obengenannten Sinne. Da die zu deckenden Kosten abhängig sind von sich laufend verändernden Faktoren, ist eine vom Interpellanten verlangte abstrakte Festlegung, welche Preiserhöhung noch angemessen ist, nicht möglich.</p><p>2./3. Diese Fragen beziehen sich auf die von der Schweizerischen Post im Herbst 2009 angekündigten Preiserhöhungen bei den Zeitungstransporten. Die Preiserhöhungen betreffen grundsätzlich alle Zeitungen und Zeitschriften, die Preise für die geförderte Presse (Lokal-, Regional- und Mitgliedschaftspresse) will die Post aufgrund einer geltend gemachten Unterdeckung jedoch stärker anheben.</p><p>Nimmt die Post Preisanpassungen bei der geförderten Presse vor, so muss sie diese dem UVEK zur Genehmigung unterbreiten. Das UVEK prüft die vorgelegten Preise auf ihre Angemessenheit und konsultiert vor seinem Entscheid auch den Preisüberwacher. Die Preise für die übrigen, nichtsubventionierten Zeitungen prüft der Preisüberwacher im Rahmen seiner ordentlichen Zuständigkeiten.</p><p>Die Post hat im Zusammenhang mit den am 31. August 2009 angekündigten neuen Tarifen dem UVEK mitgeteilt, dass sie über die Preiserhöhungen mit den betroffenen Verlagen und Verbänden noch weitere Verhandlungen führen werde. Diese Verhandlungen werden voraussichtlich in den nächsten Wochen abgeschlossen sein. Sobald Klarheit besteht über die beantragten Preiserhöhungen, wird das UVEK das Genehmigungsverfahren einleiten. Bis zum Abschluss dieses Verfahrens kann sich der Bundesrat zu Fragen, welche sich darauf beziehen, nicht äussern.</p><p>4. Das Parlament hat im Jahr 2005 die Schaffung eines Verfassungsartikels für eine direkte Presseförderung verworfen. Auch der Bundesrat hat sich gegen das damals vorgeschlagene Konzept zur Presseförderung ausgesprochen. Bis heute liegt dem Bundesrat kein entsprechender Auftrag aus dem Parlament vor, die Frage der direkten Presseförderung und die Schaffung einer entsprechenden Verfassungsgrundlage erneut zu prüfen.</p><p>5. Das Parlament hat sich im Jahre 2007 für eine Weiterführung der indirekten Presseförderung mittels Subventionen entschieden. Im Entwurf zu einem neuen Postgesetz, welches zurzeit im Ständerat beraten wird, schlägt der Bundesrat vor, die laufenden indirekten Subventionen zu befristen. Der Bundesrat anerkennt die wichtige Funktion der Medien und namentlich der Presse für eine demokratische Willensbildung. Er ist jedoch der Ansicht, dass eine grundlegende Debatte über die Frage und Ziele der Presseförderung vorerst im Parlament geführt werden muss. Das Parlament wird im Jahr 2010 im Rahmen des Berichts des Bundesrates in Erfüllung des Postulates Fehr Hans-Jürg 09.3629, "Pressevielfalt sichern", Gelegenheit erhalten, eine solche Debatte zu führen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Mit Schreiben vom 31. August 2009 hat die Post den Verlegern die ab 1. Januar 2010 neu geltenden Tarife und Konditionen für den Zeitungstransport bekanntgegeben. Die neuen Preise gelten unter dem Vorbehalt der Genehmigung bzw. Stellungnahme durch den Verwaltungsrat der Post, des UVEK sowie durch den Preisüberwacher. </p><p>Die Erhöhung des Mengentarifs von 7,8 Rappen auf 10,8 Rappen bedeutet konkret eine Erhöhung um 38 Prozent. Diese wird mit einer zweiprozentigen Anpassung des Teuerungszuschlags verschärft. Dank des (noch) nicht erhöhten Gewichtstarifs wird diese Erhöhung relativiert. Immerhin bedeuten die kumulierten Preisanpassungen für viele Titel der Mitgliedschaftspresse eine Gesamterhöhung um mehr als 26 Prozent. Dies ist wirtschaftlich untragbar und widerspricht dem Willen des Parlaments, diese Presse zu fördern. </p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Welche Preiserhöhung des Postzeitungstransports für die geförderte Presse darf die Post festlegen, ohne das Prinzip der Preisangemessenheit (Art. 2 Abs. 2 PG) zu verletzen? </p><p>2. Wird er intervenieren, um diese mehrschichtige und wirtschaftlich untragbare Erhöhung von 38 Prozent auf den Mengentarifen für die Mitgliedschaftspresse zu verhindern? </p><p>3. Ist er bereit, dem UVEK eine Sistierung jeder neuen Erhöhung bis frühestens zur Fälligkeit der aktuell geltenden Befristung oder sogar bis zum Ende der laufenden Postgesetzgebungsrevision zu empfehlen? </p><p>4. Plant er eine verfassungsmässige Grundlage für eine direkte Presseförderung? Wenn nein: </p><p>5. Welche Lösungen schlägt er vor, um die Lokal- und Regionalpresse wie die Mitgliedschaftspresse als einen der wichtigsten Garanten unserer Demokratie nach 2014 zu fördern?</p>
- Transport von Zeitungen durch die Post. Keine Preiserhöhung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Die Preisfestsetzung für den Transport von Zeitungen und Zeitschriften ist grundsätzlich Sache der Post. Das Postgesetz enthält Vorgaben, welche die Post bei der Festlegung zu beachten hat. Die Post muss ihre Preise in erster Linie nach wirtschaftlichen Grundsätzen festlegen (Art. 14 Abs. 1 des Postgesetzes, PG; SR 783.0). Für Zeitungen und Zeitschriften in der Grundversorgung gilt weiter, dass die Preise distanzunabhängig, nach gleichen Grundsätzen (Art. 15 Abs. 1 PG) und angemessen festzusetzen sind (Art. 2 Abs. 2 PG). Als angemessen gelten Tarife, wenn sie dem Grundsatz von Artikel 92 der Bundesverfassung entsprechen, wonach die Grundversorgungsdienste preiswert sein müssen. Gemäss den Erläuterungen des Bundesrates in der Botschaft soll die Post bei der Festsetzung ihrer Preise zudem ein ausgewogenes Preis-Leistungs-Verhältnis anstreben (Botschaft zum Postgesetz, BBl 1996 III 1249, 1276).</p><p>Die Preise für die subventionierten Titel (Lokal- und Regionalpresse sowie Mitgliedschaftspresse) muss die Post zusätzlich dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) zur Genehmigung vorlegen. Im Rahmen dieser Genehmigung prüft das UVEK auch die Angemessenheit der Preise im obengenannten Sinne. Da die zu deckenden Kosten abhängig sind von sich laufend verändernden Faktoren, ist eine vom Interpellanten verlangte abstrakte Festlegung, welche Preiserhöhung noch angemessen ist, nicht möglich.</p><p>2./3. Diese Fragen beziehen sich auf die von der Schweizerischen Post im Herbst 2009 angekündigten Preiserhöhungen bei den Zeitungstransporten. Die Preiserhöhungen betreffen grundsätzlich alle Zeitungen und Zeitschriften, die Preise für die geförderte Presse (Lokal-, Regional- und Mitgliedschaftspresse) will die Post aufgrund einer geltend gemachten Unterdeckung jedoch stärker anheben.</p><p>Nimmt die Post Preisanpassungen bei der geförderten Presse vor, so muss sie diese dem UVEK zur Genehmigung unterbreiten. Das UVEK prüft die vorgelegten Preise auf ihre Angemessenheit und konsultiert vor seinem Entscheid auch den Preisüberwacher. Die Preise für die übrigen, nichtsubventionierten Zeitungen prüft der Preisüberwacher im Rahmen seiner ordentlichen Zuständigkeiten.</p><p>Die Post hat im Zusammenhang mit den am 31. August 2009 angekündigten neuen Tarifen dem UVEK mitgeteilt, dass sie über die Preiserhöhungen mit den betroffenen Verlagen und Verbänden noch weitere Verhandlungen führen werde. Diese Verhandlungen werden voraussichtlich in den nächsten Wochen abgeschlossen sein. Sobald Klarheit besteht über die beantragten Preiserhöhungen, wird das UVEK das Genehmigungsverfahren einleiten. Bis zum Abschluss dieses Verfahrens kann sich der Bundesrat zu Fragen, welche sich darauf beziehen, nicht äussern.</p><p>4. Das Parlament hat im Jahr 2005 die Schaffung eines Verfassungsartikels für eine direkte Presseförderung verworfen. Auch der Bundesrat hat sich gegen das damals vorgeschlagene Konzept zur Presseförderung ausgesprochen. Bis heute liegt dem Bundesrat kein entsprechender Auftrag aus dem Parlament vor, die Frage der direkten Presseförderung und die Schaffung einer entsprechenden Verfassungsgrundlage erneut zu prüfen.</p><p>5. Das Parlament hat sich im Jahre 2007 für eine Weiterführung der indirekten Presseförderung mittels Subventionen entschieden. Im Entwurf zu einem neuen Postgesetz, welches zurzeit im Ständerat beraten wird, schlägt der Bundesrat vor, die laufenden indirekten Subventionen zu befristen. Der Bundesrat anerkennt die wichtige Funktion der Medien und namentlich der Presse für eine demokratische Willensbildung. Er ist jedoch der Ansicht, dass eine grundlegende Debatte über die Frage und Ziele der Presseförderung vorerst im Parlament geführt werden muss. Das Parlament wird im Jahr 2010 im Rahmen des Berichts des Bundesrates in Erfüllung des Postulates Fehr Hans-Jürg 09.3629, "Pressevielfalt sichern", Gelegenheit erhalten, eine solche Debatte zu führen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Mit Schreiben vom 31. August 2009 hat die Post den Verlegern die ab 1. Januar 2010 neu geltenden Tarife und Konditionen für den Zeitungstransport bekanntgegeben. Die neuen Preise gelten unter dem Vorbehalt der Genehmigung bzw. Stellungnahme durch den Verwaltungsrat der Post, des UVEK sowie durch den Preisüberwacher. </p><p>Die Erhöhung des Mengentarifs von 7,8 Rappen auf 10,8 Rappen bedeutet konkret eine Erhöhung um 38 Prozent. Diese wird mit einer zweiprozentigen Anpassung des Teuerungszuschlags verschärft. Dank des (noch) nicht erhöhten Gewichtstarifs wird diese Erhöhung relativiert. Immerhin bedeuten die kumulierten Preisanpassungen für viele Titel der Mitgliedschaftspresse eine Gesamterhöhung um mehr als 26 Prozent. Dies ist wirtschaftlich untragbar und widerspricht dem Willen des Parlaments, diese Presse zu fördern. </p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Welche Preiserhöhung des Postzeitungstransports für die geförderte Presse darf die Post festlegen, ohne das Prinzip der Preisangemessenheit (Art. 2 Abs. 2 PG) zu verletzen? </p><p>2. Wird er intervenieren, um diese mehrschichtige und wirtschaftlich untragbare Erhöhung von 38 Prozent auf den Mengentarifen für die Mitgliedschaftspresse zu verhindern? </p><p>3. Ist er bereit, dem UVEK eine Sistierung jeder neuen Erhöhung bis frühestens zur Fälligkeit der aktuell geltenden Befristung oder sogar bis zum Ende der laufenden Postgesetzgebungsrevision zu empfehlen? </p><p>4. Plant er eine verfassungsmässige Grundlage für eine direkte Presseförderung? Wenn nein: </p><p>5. Welche Lösungen schlägt er vor, um die Lokal- und Regionalpresse wie die Mitgliedschaftspresse als einen der wichtigsten Garanten unserer Demokratie nach 2014 zu fördern?</p>
- Transport von Zeitungen durch die Post. Keine Preiserhöhung
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