Grundanforderungen an den naturnahen Waldbau und Biodiversitätsstrategie des Bafu
- ShortId
-
09.3903
- Id
-
20093903
- Updated
-
28.07.2023 11:48
- Language
-
de
- Title
-
Grundanforderungen an den naturnahen Waldbau und Biodiversitätsstrategie des Bafu
- AdditionalIndexing
-
52;Waldbau;Waldwirtschaft;Bundesamt für Umwelt;biologische Vielfalt;Waldschutz;Ökosystem;Verwaltungstätigkeit;Waldeigentum;Gesetz;forstliche Forschung
- 1
-
- L05K1401070105, Waldbau
- L04K06030306, biologische Vielfalt
- L05K1401070104, forstliche Forschung
- L05K0503010102, Gesetz
- L04K08060101, Verwaltungstätigkeit
- L04K06030311, Ökosystem
- L05K1401070108, Waldschutz
- L03K140107, Waldwirtschaft
- L05K1401070106, Waldeigentum
- L04K08040705, Bundesamt für Umwelt
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die Grundanforderungen an den naturnahen Waldbau (GNWB) sind das Ergebnis eines dreijährigen Entwicklungsprozesses. Die GNWB sind dabei nicht bloss eine Zusammenstellung wissenschaftlicher Studien, sondern eine in diesem Prozess erarbeitete Kaskade von Grundsätzen, Kriterien, Indikatoren und Minimalwerten. Daran haben eine Vielzahl von Praktikern, Experten und ein Begleitforum mit Waldeigentümern, Forstbetriebsleitern sowie Vertreterinnen und Vertretern der waldrelevanten nationalen Organisationen teilgenommen. Kern dieses Prozesses waren fünf Praxistests, an denen auch Fachleute der Kantone beteiligt waren. Der Prozess lief transparent ab und ist überprüfbar, die entsprechende Dokumentation der Arbeiten inklusive der Quellen ist beim Bafu archiviert und einsehbar. </p><p>2. Das Waldgesetz (WaG; SR 921.0) hat unter anderem den Zweck, den Wald als naturnahe Lebensgemeinschaft zu schützen. Zudem hält Artikel 20 WaG fest, dass die Kantone den Erfordernissen des naturnahen Waldbaus Rechnung tragen müssen. Der Begriff des naturnahen Waldbaus ist rechtlich allerdings unbestimmt. Das Waldprogramm Schweiz (WAP-CH) als Handlungsprogramm des Bundes ortete Konkretisierungsbedarf in diesem Bereich. Zur Erarbeitung des minimalen Inhalts wurde das Projekt GNWB gestartet. Die Aufträge für die Ausarbeitung des WAP-CH finden sich in der Legislaturplanung des Bundesrates 1999-2003 und im Auftrag des UVEK vom 9. Mai 2001 (Waldprogramm Schweiz, Buwal 2004, S. 77).</p><p>3. Die Arbeiten des Bafu stützen sich hinlänglich auf Rechtsgrundlagen und politische Aufträge (siehe auch Frage 2). Durch den Einbezug breiter Kreise in Projekte wie WAP-CH, GNWB und Biodiversitätsstrategie ist eine Objektivierung sichergestellt. </p><p>4. Der Interpellant bezieht sich bei dieser Frage offensichtlich auf die Antwort des Bundesrates auf die Interpellation von Siebenthal 09.3698, "Grundanforderungen an den naturnahen Waldbau und Biodiversitätsstrategie des Bafu". Der Bundesrat kritisiert dort jedoch nicht grundsätzlich den Einsatz der Erntemaschinen, sondern nur Einsätze, welche nicht der heutigen guten Praxis entsprechen. Die vollmechanisierte Holzernte hat in vielen Fällen wirtschaftliche Vorteile und stellt bei sachgemässer Ausführung keine Gefährdung des Waldökosystems dar. Die Minimalziele der GNWB im Bereich Bodenschutz sind wesentliche Elemente einer sachgemässen Ausführung. </p><p>5. Artikel 1 und Artikel 20 WaG verlangen den Schutz des Waldes als naturnahe Lebensgemeinschaft sowie den Erfordernissen des naturnahen Waldbaus Rechnung zu tragen. Die in Grundsatz 4 GNWB (Erhaltung und Verbesserung des Lebensraumes für die einheimische Tier- und Pflanzenwelt) verlangten Anforderungen sind somit keine neuen Forderungen, sondern lediglich eine Konkretisierung der Vorgaben des WaG. </p><p>6. Nachfrage: Gemäss Schweizerischer Forststatistik hat die Erntemenge zwischen 2002 und 2006 stetig zugenommen, mit einer deutlichen Zunahme 2006. 2007 stagnierte die Ernte auf diesem Niveau. 2008 hat sie konjunkturbedingt abgenommen.</p><p>Holzpreis: Die Holzpreise haben seit Beginn der Achtzigerjahre stetig abgenommen. In den Jahren 2001 bis 2008 stieg das durchschnittliche absolute Niveau der Rohholzpreise an. Anfang 2008 befand es sich nominal etwa auf dem Niveau, das Mitte der Siebzigerjahre und Mitte der Neunzigerjahre erreicht worden war. Teuerungsbereinigt zeigt der Produzentenindex für Rohholz seit den Siebzigerjahren eine sinkende Tendenz. Im Vergleich zum allgemeinen schweizerischen Produzentenpreisindex zeigte der nominale Rohholzpreisindex ab 2001 einen deutlich stärkeren Anstieg. Dieser konnte aber die teuerungsbereinigten (realen) Verluste seit den Achtzigerjahren nicht wettmachen (Quelle: Produzentenpreisindex, BFS).</p><p>7. Grundsätzlich finden die GNWB bei den im Begleitforum beteiligten Organisationen Unterstützung, auch wenn die Haltung bezüglich der einzelnen Grundsätze uneinheitlich ist und sich im Laufe der Zeit verändert hat. </p><p>Inhaltlich sind die Grundsätze 1 bis 3 mit ihren Kriterien, Indikatoren und Minimalwerten kaum bestritten. Auch Grundsatz 4, "Erhaltung und Verbesserung des Lebensraumes für die einheimische Tier- und Pflanzenwelt", wird nicht generell bestritten. Insbesondere die Waldeigentümer verlangen jedoch klarere Antworten, in welchem Ausmass sie Totholz, Biotopbäume und sensible Zonen im Rahmen der GNWB zu berücksichtigen haben respektive was sie darüber hinaus im Rahmen des Vertragsnaturschutzes und damit unter Abgeltung erbringen können. </p><p>Formell war die Publikation der GNWB in Form einer Vollzugshilfe umstritten, weshalb das Bafu entschieden hat, das Projekt GNWB stattdessen durch einen Projektbericht für die Fachwelt abzuschliessen. Dieser Bericht stellt einen Zwischenhalt in der Diskussion dar, der insbesondere auch dazu genutzt werden soll, neu aufgetauchte Fragen anzugehen. Dazu gehören auch die Auswirkungen des Klimawandels auf den Wald und die Massnahmen zur Minderung der entsprechenden Risiken. Die Ergebnisse sollen in eine überarbeitete Fassung einfliessen. Der Bund wird seine Entscheidungen und Vorgehensweisen, z. B. als Qualitätskriterium für das NFA-Programm Waldwirtschaft/Jungwaldpflege, vorderhand auf den in Erarbeitung befindlichen Projektbericht abstellen.</p><p>8. Der Verband Waldwirtschaft Schweiz hat mit Schreiben vom 18. Mai 2009 an das UVEK um Einsitz in der Begleitgruppe zur Biodiversitätsstrategie ersucht. Mit Antwortschreiben vom 11. Juni 2009 hat der Departementschef den Präsidenten von Waldwirtschaft Schweiz, Nationalrat Max Binder, persönlich eingeladen, Einsitz in der politischen Begleitgruppe zu nehmen. </p><p>9. Der Bundesrat hat diese Frage in der Herbstsession 2009 mit der Frage von Siebenthal 09.5410, "Waldplünderung. Warum duldet das Bafu masslose WWF-Attacken?", bereits beantwortet.</p><p>10. Die in der obgenannten Interpellation 09.3698, Frage 9, aufgeführten Optionen, "Verbreitung widerstandsfähiger Baumarten (inklusive Neophyten) wie die Douglasie oder eine Verkürzung der Produktionszeiträume für klimasensitive Baumarten (wie die Fichte) im Sinne einer Risikominderung", werden wie vom Bundesrat in der damaligen Antwort ausgeführt im Rahmen des Forschungsprogramms Wald und Klimawandel untersucht, konkret u. a. in folgenden Forschungsprojekten: "Gastbaumarten", "Adaptive genetische Variation bei Buche, Fichte und Tanne" sowie "Borkenkäfer als Schlüsselfaktoren der zukünftigen Waldnutzung?".</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gestellten Fragen einzeln zu beantworten: </p><p>1. Welche wissenschaftlich fundierten und unbestrittenen Erkenntnisse und Grundlagen liegen den Kriterien und Indikatoren der GNWB zugrunde (es wird eine überprüfbare Aufzählung der Quellen erwartet)? </p><p>2. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage(n) konnte WAP-CH dem Bafu einen Auftrag erteilen? </p><p>3. Wie stellt er sicher, dass nicht durch Amtsanmassung von Bundesbehörden Projekte initialisiert werden und nicht deren persönliche subjektive Interessen, sondern wissenschaftliche Fakten in GNWB und Biodiversitätsstrategie einfliessen? </p><p>4. Auf welche statistischen Fakten und Zeitreihen stützt er sich, wenn er die vollmechanisierte Holzernte als Gefährdung des Waldökosystems beurteilt und daraus den Bedarf eines ökologischen Sicherheitsnetzes ableitet? </p><p>5. In welchen expliziten Rechtsgrundlagen waren bisher die Forderungen aus Grundsatz 4 der GNWB verankert, wenn der Bundesrat behauptet, dass für die Waldeigentümer keine neuen Verpflichtungen entstehen würden? </p><p>6. Auf welche statistischen Fakten und Zeitreihen stützt er sich bei der Behauptung, dass Nachfrage- und Holzpreissteigerungen stattgefunden haben, und in welchem Verhältnis stehen diese, teuerungsbereinigt, zu den Holzpreisen der letzten fünf Jahrzehnte? </p><p>Der Bundesrat erwähnt insbesondere, dass die Waldeigentümer, Betriebsleiter und Vertreter nationaler Waldorganisationen inklusive Waldwirtschaft Schweiz im Begleitforum zu den GNWB vertreten waren. </p><p>7. Welche dieser Organisationen unterstützen die GNWB heute noch, und welche haben sich von den GNWB während des Prozesses und danach distanziert? </p><p>8. Zu welchem Zeitpunkt und auf wessen Initiative wurde der Präsident von Waldwirtschaft Schweiz zur Teilnahme in die Begleitgruppe zur Biodiversitätsstrategie eingeladen? </p><p>9. Er weist darauf hin, dass er sich um den guten Ruf des Schweizer Holzes Gedanken macht. Weshalb hat er oder das Bafu sich zu der unhaltbaren und rufschädigenden Medienmitteilung des WWF in diesem Sommer nicht vernehmen lassen?</p><p>10. Was versteht er unter "Aspekte werden angesprochen" in Zusammenhang mit den geplanten Forschungsprogrammen?</p>
- Grundanforderungen an den naturnahen Waldbau und Biodiversitätsstrategie des Bafu
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Die Grundanforderungen an den naturnahen Waldbau (GNWB) sind das Ergebnis eines dreijährigen Entwicklungsprozesses. Die GNWB sind dabei nicht bloss eine Zusammenstellung wissenschaftlicher Studien, sondern eine in diesem Prozess erarbeitete Kaskade von Grundsätzen, Kriterien, Indikatoren und Minimalwerten. Daran haben eine Vielzahl von Praktikern, Experten und ein Begleitforum mit Waldeigentümern, Forstbetriebsleitern sowie Vertreterinnen und Vertretern der waldrelevanten nationalen Organisationen teilgenommen. Kern dieses Prozesses waren fünf Praxistests, an denen auch Fachleute der Kantone beteiligt waren. Der Prozess lief transparent ab und ist überprüfbar, die entsprechende Dokumentation der Arbeiten inklusive der Quellen ist beim Bafu archiviert und einsehbar. </p><p>2. Das Waldgesetz (WaG; SR 921.0) hat unter anderem den Zweck, den Wald als naturnahe Lebensgemeinschaft zu schützen. Zudem hält Artikel 20 WaG fest, dass die Kantone den Erfordernissen des naturnahen Waldbaus Rechnung tragen müssen. Der Begriff des naturnahen Waldbaus ist rechtlich allerdings unbestimmt. Das Waldprogramm Schweiz (WAP-CH) als Handlungsprogramm des Bundes ortete Konkretisierungsbedarf in diesem Bereich. Zur Erarbeitung des minimalen Inhalts wurde das Projekt GNWB gestartet. Die Aufträge für die Ausarbeitung des WAP-CH finden sich in der Legislaturplanung des Bundesrates 1999-2003 und im Auftrag des UVEK vom 9. Mai 2001 (Waldprogramm Schweiz, Buwal 2004, S. 77).</p><p>3. Die Arbeiten des Bafu stützen sich hinlänglich auf Rechtsgrundlagen und politische Aufträge (siehe auch Frage 2). Durch den Einbezug breiter Kreise in Projekte wie WAP-CH, GNWB und Biodiversitätsstrategie ist eine Objektivierung sichergestellt. </p><p>4. Der Interpellant bezieht sich bei dieser Frage offensichtlich auf die Antwort des Bundesrates auf die Interpellation von Siebenthal 09.3698, "Grundanforderungen an den naturnahen Waldbau und Biodiversitätsstrategie des Bafu". Der Bundesrat kritisiert dort jedoch nicht grundsätzlich den Einsatz der Erntemaschinen, sondern nur Einsätze, welche nicht der heutigen guten Praxis entsprechen. Die vollmechanisierte Holzernte hat in vielen Fällen wirtschaftliche Vorteile und stellt bei sachgemässer Ausführung keine Gefährdung des Waldökosystems dar. Die Minimalziele der GNWB im Bereich Bodenschutz sind wesentliche Elemente einer sachgemässen Ausführung. </p><p>5. Artikel 1 und Artikel 20 WaG verlangen den Schutz des Waldes als naturnahe Lebensgemeinschaft sowie den Erfordernissen des naturnahen Waldbaus Rechnung zu tragen. Die in Grundsatz 4 GNWB (Erhaltung und Verbesserung des Lebensraumes für die einheimische Tier- und Pflanzenwelt) verlangten Anforderungen sind somit keine neuen Forderungen, sondern lediglich eine Konkretisierung der Vorgaben des WaG. </p><p>6. Nachfrage: Gemäss Schweizerischer Forststatistik hat die Erntemenge zwischen 2002 und 2006 stetig zugenommen, mit einer deutlichen Zunahme 2006. 2007 stagnierte die Ernte auf diesem Niveau. 2008 hat sie konjunkturbedingt abgenommen.</p><p>Holzpreis: Die Holzpreise haben seit Beginn der Achtzigerjahre stetig abgenommen. In den Jahren 2001 bis 2008 stieg das durchschnittliche absolute Niveau der Rohholzpreise an. Anfang 2008 befand es sich nominal etwa auf dem Niveau, das Mitte der Siebzigerjahre und Mitte der Neunzigerjahre erreicht worden war. Teuerungsbereinigt zeigt der Produzentenindex für Rohholz seit den Siebzigerjahren eine sinkende Tendenz. Im Vergleich zum allgemeinen schweizerischen Produzentenpreisindex zeigte der nominale Rohholzpreisindex ab 2001 einen deutlich stärkeren Anstieg. Dieser konnte aber die teuerungsbereinigten (realen) Verluste seit den Achtzigerjahren nicht wettmachen (Quelle: Produzentenpreisindex, BFS).</p><p>7. Grundsätzlich finden die GNWB bei den im Begleitforum beteiligten Organisationen Unterstützung, auch wenn die Haltung bezüglich der einzelnen Grundsätze uneinheitlich ist und sich im Laufe der Zeit verändert hat. </p><p>Inhaltlich sind die Grundsätze 1 bis 3 mit ihren Kriterien, Indikatoren und Minimalwerten kaum bestritten. Auch Grundsatz 4, "Erhaltung und Verbesserung des Lebensraumes für die einheimische Tier- und Pflanzenwelt", wird nicht generell bestritten. Insbesondere die Waldeigentümer verlangen jedoch klarere Antworten, in welchem Ausmass sie Totholz, Biotopbäume und sensible Zonen im Rahmen der GNWB zu berücksichtigen haben respektive was sie darüber hinaus im Rahmen des Vertragsnaturschutzes und damit unter Abgeltung erbringen können. </p><p>Formell war die Publikation der GNWB in Form einer Vollzugshilfe umstritten, weshalb das Bafu entschieden hat, das Projekt GNWB stattdessen durch einen Projektbericht für die Fachwelt abzuschliessen. Dieser Bericht stellt einen Zwischenhalt in der Diskussion dar, der insbesondere auch dazu genutzt werden soll, neu aufgetauchte Fragen anzugehen. Dazu gehören auch die Auswirkungen des Klimawandels auf den Wald und die Massnahmen zur Minderung der entsprechenden Risiken. Die Ergebnisse sollen in eine überarbeitete Fassung einfliessen. Der Bund wird seine Entscheidungen und Vorgehensweisen, z. B. als Qualitätskriterium für das NFA-Programm Waldwirtschaft/Jungwaldpflege, vorderhand auf den in Erarbeitung befindlichen Projektbericht abstellen.</p><p>8. Der Verband Waldwirtschaft Schweiz hat mit Schreiben vom 18. Mai 2009 an das UVEK um Einsitz in der Begleitgruppe zur Biodiversitätsstrategie ersucht. Mit Antwortschreiben vom 11. Juni 2009 hat der Departementschef den Präsidenten von Waldwirtschaft Schweiz, Nationalrat Max Binder, persönlich eingeladen, Einsitz in der politischen Begleitgruppe zu nehmen. </p><p>9. Der Bundesrat hat diese Frage in der Herbstsession 2009 mit der Frage von Siebenthal 09.5410, "Waldplünderung. Warum duldet das Bafu masslose WWF-Attacken?", bereits beantwortet.</p><p>10. Die in der obgenannten Interpellation 09.3698, Frage 9, aufgeführten Optionen, "Verbreitung widerstandsfähiger Baumarten (inklusive Neophyten) wie die Douglasie oder eine Verkürzung der Produktionszeiträume für klimasensitive Baumarten (wie die Fichte) im Sinne einer Risikominderung", werden wie vom Bundesrat in der damaligen Antwort ausgeführt im Rahmen des Forschungsprogramms Wald und Klimawandel untersucht, konkret u. a. in folgenden Forschungsprojekten: "Gastbaumarten", "Adaptive genetische Variation bei Buche, Fichte und Tanne" sowie "Borkenkäfer als Schlüsselfaktoren der zukünftigen Waldnutzung?".</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gestellten Fragen einzeln zu beantworten: </p><p>1. Welche wissenschaftlich fundierten und unbestrittenen Erkenntnisse und Grundlagen liegen den Kriterien und Indikatoren der GNWB zugrunde (es wird eine überprüfbare Aufzählung der Quellen erwartet)? </p><p>2. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage(n) konnte WAP-CH dem Bafu einen Auftrag erteilen? </p><p>3. Wie stellt er sicher, dass nicht durch Amtsanmassung von Bundesbehörden Projekte initialisiert werden und nicht deren persönliche subjektive Interessen, sondern wissenschaftliche Fakten in GNWB und Biodiversitätsstrategie einfliessen? </p><p>4. Auf welche statistischen Fakten und Zeitreihen stützt er sich, wenn er die vollmechanisierte Holzernte als Gefährdung des Waldökosystems beurteilt und daraus den Bedarf eines ökologischen Sicherheitsnetzes ableitet? </p><p>5. In welchen expliziten Rechtsgrundlagen waren bisher die Forderungen aus Grundsatz 4 der GNWB verankert, wenn der Bundesrat behauptet, dass für die Waldeigentümer keine neuen Verpflichtungen entstehen würden? </p><p>6. Auf welche statistischen Fakten und Zeitreihen stützt er sich bei der Behauptung, dass Nachfrage- und Holzpreissteigerungen stattgefunden haben, und in welchem Verhältnis stehen diese, teuerungsbereinigt, zu den Holzpreisen der letzten fünf Jahrzehnte? </p><p>Der Bundesrat erwähnt insbesondere, dass die Waldeigentümer, Betriebsleiter und Vertreter nationaler Waldorganisationen inklusive Waldwirtschaft Schweiz im Begleitforum zu den GNWB vertreten waren. </p><p>7. Welche dieser Organisationen unterstützen die GNWB heute noch, und welche haben sich von den GNWB während des Prozesses und danach distanziert? </p><p>8. Zu welchem Zeitpunkt und auf wessen Initiative wurde der Präsident von Waldwirtschaft Schweiz zur Teilnahme in die Begleitgruppe zur Biodiversitätsstrategie eingeladen? </p><p>9. Er weist darauf hin, dass er sich um den guten Ruf des Schweizer Holzes Gedanken macht. Weshalb hat er oder das Bafu sich zu der unhaltbaren und rufschädigenden Medienmitteilung des WWF in diesem Sommer nicht vernehmen lassen?</p><p>10. Was versteht er unter "Aspekte werden angesprochen" in Zusammenhang mit den geplanten Forschungsprogrammen?</p>
- Grundanforderungen an den naturnahen Waldbau und Biodiversitätsstrategie des Bafu
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