Medizinische Grundversorgung in Gefahr

ShortId
09.3904
Id
20093904
Updated
28.07.2023 08:32
Language
de
Title
Medizinische Grundversorgung in Gefahr
AdditionalIndexing
2841;Tarif;ärztliche Versorgung;medizinische Diagnose;Kostenrechnung;Hausarzt/-ärztin
1
  • L05K0105040201, Hausarzt/-ärztin
  • L05K0105051104, ärztliche Versorgung
  • L04K01050208, medizinische Diagnose
  • L06K110503020101, Tarif
  • L05K0703020201, Kostenrechnung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die medizinische Grundversorgung ist in akuter Gefahr. In den letzten Monaten hat das Bundesamt für Gesundheit diverse Entscheide getroffen, die die Hausarztmedizin empfindlich getroffen haben und deren weitere Existenz bedrohen; Labortarifsenkung, Ankündigung von weiteren Margenkürzungen bei der Medikamentenabgabe bis zu deren Aufhebung. Im BAG werden unkontrolliert Fehlentscheide getroffen, die unwirtschaftlich und nicht zweckmässig sind. Diese Zustände im BAG müssen kontrolliert und rasch behoben werden.</p><p>Die selbstständigerwerbenden Grundversorger dürfen nicht weitere finanzielle Einbussen erleiden, da bereits vor den bisherigen Sparmassnahmen kaum mehr Nachfolger auch für Gruppenpraxen gefunden werden können. Ansonsten droht ein Systemwechsel in die Staatsmedizin mit dem bekannten gravierenden Qualitätsverlust (z. B. wie in Schweden, England). Die kurzfristigen Einsparungen, die mit diversen Beschlüssen auf Kosten der Grundversorger getätigt werden, werden sich zukünftig als Bumerang erweisen. Die Gesundheitskosten werden mit der Auflösung des bisherigen Hausarztsystems nochmals massiv ansteigen, weil Spitäler und Spezialisten deutlich teurer sind, keine Generalistenfunktion übernehmen können und ihre Kapazitäten für ihr Fachgebiet freihalten müssen. Wie will man 2012 die DRG einführen und dabei auf die Hausärzte setzen, die die vorzeitig aus den Spitälern entlassenen Patienten betreuen sollen, wenn es dann immer weniger Hausärzte gibt?</p>
  • <p>Aufgrund der verfassungmässigen Kompetenzausscheidung liegt die Zuständigkeit für die Gesundheitsversorgung bei den Kantonen, der Bund ist demgegenüber zuständig für die Regelung der Kranken- und Unfallversicherung. Neben der Solidarität und der Sicherung des Zugangs der gesamten Bevölkerung zu einer qualitativ hochstehenden medizinischen Versorgung ist die Kosteneindämmung ein vorrangiges Ziel der Krankenversicherung. In diesem Sinne können Leistungen nur vergütet werden, wenn die Erfordernisse der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit erfüllt sind. </p><p>Gestützt auf Artikel 52 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer 1 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) hat das Eidgenössische Departement des Innern am 28. Januar 2009 eine neue Liste der Analysen mit Tarif erlassen. Diese ersetzt die seit 1994 gültige Liste; sie trägt der technischen Entwicklung und der zunehmenden Automatisierung sowie der damit einhergehenden Rationalisierung im Laborbereich Rechnung. Mit der revidierten Analysenliste wird somit die gesetzliche Vorgabe, wonach die Erfüllung der Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit regelmässig zu überprüfen ist, umgesetzt. Auch mit der beschlossenen Senkung des Vertriebsanteils für die Arzneimittel (Marge) wird das Gebot der Wirtschaftlichkeit umgesetzt und so ein weiterer Beitrag an die angestrebte Kosteneindämmung geleistet. </p><p>Die revidierte Analysenliste ist bezüglich der Durchführung von Laboranalysen im Praxislabor so ausgestaltet, dass eine medizinisch sinnvolle und gleichzeitig effiziente, qualitativ hochstehende Versorgung weiterhin gewährleistet und finanzierbar ist. Für Analysen, die im Praxislabor durchgeführt werden, sieht die neue Analysenliste neben dem Tarif für die einzelnen Analysen eine zusätzliche Präsenztaxe samt Zuschlägen vor. Dies kompensiert die höheren Kosten der Durchführung der Analysen im Praxislabor, welches verglichen mit einem Auftragslabor andere Produktionsbedingungen aufweist. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass die Durchführung etlicher Analysen in der Grundversorgerpraxis mit sofortiger Verfügbarkeit des Resultats für die Behandlung des Patienten aus medizinischer Sicht sinnvoll sein kann. Mit dieser Präsenztaxe werden die Hausärzte für ihre besonderen Aufwendungen entschädigt. </p><p>Es ist nicht Aufgabe der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, einen selbstständigen Berufsstand mit überhöhten Tarifen zu unterstützen. Die Sicherstellung der Grundversorgung hat mit anderen Mitteln zu erfolgen. Der Bundesrat wird in seinem Bericht zu den von den Räten überwiesenen Postulaten zur Aufwertung der Hausarztmedizin (07.3279 und 07.3561) darlegen, wie und mit welchen Massnahmen die Hausarztmedizin aufgewertet werden kann. Dieser Bericht soll vom Bundesrat Anfang 2010 verabschiedet werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, mit dringlichen Massnahmen weitere drohende Lohneinbussen bei den Grundversorgern verbindlich zu verhindern oder allenfalls eins zu eins zu kompensieren. Insbesondere sind die aktuellen Labortaxpunktwerte nicht mehr kostendeckend, sodass ein wichtiges Diagnosemittel in der Praxis in Zukunft wegfällt. Die Labortarife müssen für die Hausärzte wieder so korrigiert werden, dass sie kostendeckend sind und die Grundversorgung im Praxisablauf nicht behindern.</p>
  • Medizinische Grundversorgung in Gefahr
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die medizinische Grundversorgung ist in akuter Gefahr. In den letzten Monaten hat das Bundesamt für Gesundheit diverse Entscheide getroffen, die die Hausarztmedizin empfindlich getroffen haben und deren weitere Existenz bedrohen; Labortarifsenkung, Ankündigung von weiteren Margenkürzungen bei der Medikamentenabgabe bis zu deren Aufhebung. Im BAG werden unkontrolliert Fehlentscheide getroffen, die unwirtschaftlich und nicht zweckmässig sind. Diese Zustände im BAG müssen kontrolliert und rasch behoben werden.</p><p>Die selbstständigerwerbenden Grundversorger dürfen nicht weitere finanzielle Einbussen erleiden, da bereits vor den bisherigen Sparmassnahmen kaum mehr Nachfolger auch für Gruppenpraxen gefunden werden können. Ansonsten droht ein Systemwechsel in die Staatsmedizin mit dem bekannten gravierenden Qualitätsverlust (z. B. wie in Schweden, England). Die kurzfristigen Einsparungen, die mit diversen Beschlüssen auf Kosten der Grundversorger getätigt werden, werden sich zukünftig als Bumerang erweisen. Die Gesundheitskosten werden mit der Auflösung des bisherigen Hausarztsystems nochmals massiv ansteigen, weil Spitäler und Spezialisten deutlich teurer sind, keine Generalistenfunktion übernehmen können und ihre Kapazitäten für ihr Fachgebiet freihalten müssen. Wie will man 2012 die DRG einführen und dabei auf die Hausärzte setzen, die die vorzeitig aus den Spitälern entlassenen Patienten betreuen sollen, wenn es dann immer weniger Hausärzte gibt?</p>
    • <p>Aufgrund der verfassungmässigen Kompetenzausscheidung liegt die Zuständigkeit für die Gesundheitsversorgung bei den Kantonen, der Bund ist demgegenüber zuständig für die Regelung der Kranken- und Unfallversicherung. Neben der Solidarität und der Sicherung des Zugangs der gesamten Bevölkerung zu einer qualitativ hochstehenden medizinischen Versorgung ist die Kosteneindämmung ein vorrangiges Ziel der Krankenversicherung. In diesem Sinne können Leistungen nur vergütet werden, wenn die Erfordernisse der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit erfüllt sind. </p><p>Gestützt auf Artikel 52 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer 1 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) hat das Eidgenössische Departement des Innern am 28. Januar 2009 eine neue Liste der Analysen mit Tarif erlassen. Diese ersetzt die seit 1994 gültige Liste; sie trägt der technischen Entwicklung und der zunehmenden Automatisierung sowie der damit einhergehenden Rationalisierung im Laborbereich Rechnung. Mit der revidierten Analysenliste wird somit die gesetzliche Vorgabe, wonach die Erfüllung der Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit regelmässig zu überprüfen ist, umgesetzt. Auch mit der beschlossenen Senkung des Vertriebsanteils für die Arzneimittel (Marge) wird das Gebot der Wirtschaftlichkeit umgesetzt und so ein weiterer Beitrag an die angestrebte Kosteneindämmung geleistet. </p><p>Die revidierte Analysenliste ist bezüglich der Durchführung von Laboranalysen im Praxislabor so ausgestaltet, dass eine medizinisch sinnvolle und gleichzeitig effiziente, qualitativ hochstehende Versorgung weiterhin gewährleistet und finanzierbar ist. Für Analysen, die im Praxislabor durchgeführt werden, sieht die neue Analysenliste neben dem Tarif für die einzelnen Analysen eine zusätzliche Präsenztaxe samt Zuschlägen vor. Dies kompensiert die höheren Kosten der Durchführung der Analysen im Praxislabor, welches verglichen mit einem Auftragslabor andere Produktionsbedingungen aufweist. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass die Durchführung etlicher Analysen in der Grundversorgerpraxis mit sofortiger Verfügbarkeit des Resultats für die Behandlung des Patienten aus medizinischer Sicht sinnvoll sein kann. Mit dieser Präsenztaxe werden die Hausärzte für ihre besonderen Aufwendungen entschädigt. </p><p>Es ist nicht Aufgabe der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, einen selbstständigen Berufsstand mit überhöhten Tarifen zu unterstützen. Die Sicherstellung der Grundversorgung hat mit anderen Mitteln zu erfolgen. Der Bundesrat wird in seinem Bericht zu den von den Räten überwiesenen Postulaten zur Aufwertung der Hausarztmedizin (07.3279 und 07.3561) darlegen, wie und mit welchen Massnahmen die Hausarztmedizin aufgewertet werden kann. Dieser Bericht soll vom Bundesrat Anfang 2010 verabschiedet werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, mit dringlichen Massnahmen weitere drohende Lohneinbussen bei den Grundversorgern verbindlich zu verhindern oder allenfalls eins zu eins zu kompensieren. Insbesondere sind die aktuellen Labortaxpunktwerte nicht mehr kostendeckend, sodass ein wichtiges Diagnosemittel in der Praxis in Zukunft wegfällt. Die Labortarife müssen für die Hausärzte wieder so korrigiert werden, dass sie kostendeckend sind und die Grundversorgung im Praxisablauf nicht behindern.</p>
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