Umsetzung der GPK-Empfehlungen bezüglich Zusammenarbeit der Bundesverwaltung mit NGO
- ShortId
-
09.3905
- Id
-
20093905
- Updated
-
27.07.2023 21:13
- Language
-
de
- Title
-
Umsetzung der GPK-Empfehlungen bezüglich Zusammenarbeit der Bundesverwaltung mit NGO
- AdditionalIndexing
-
04;Kontrolle;Wettbewerb;Nichtregierungsorganisation;Missbrauch;Submissionswesen;Bundesverwaltung;Transparenz
- 1
-
- L02K1501, Nichtregierungsorganisation
- L04K08060103, Bundesverwaltung
- L04K07010305, Submissionswesen
- L04K08020313, Kontrolle
- L04K01010219, Missbrauch
- L03K070301, Wettbewerb
- L05K1201020203, Transparenz
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bericht der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle zeigt in gravierendem Ausmass, welche Missstände heute in der Zusammenarbeit der Bundesverwaltung mit Nichtregierungsorganisationen vorherrschen. Die Tatsache, dass in den meisten untersuchten Fällen gänzlich auf wettbewerbliche Vergabeverfahren verzichtet wird, obwohl diese möglich und zweckmässig wären, ist völlig unhaltbar. Ebenso stossend ist die Tatsache, dass in den meisten Fallstudien jegliche Kontrollmechanismen zur Verhinderung von Zweckentfremdung von Geldern aus Mandaten oder Finanzhilfen fehlen. Der Missbrauch solcher Gelder, beispielsweise für politische Kampagnen, wird somit den NGO fast aufgedrängt. Auch die Intransparenz der Kriterien bei der Wahl der zu unterstützenden NGO-Programme und der Festlegung der Höhe der Finanzhilfen ist untragbar und korruptionsfördernd. </p><p>Diese Zustände sind wettbewerbsschädigend und eines demokratischen Rechtsstaates unwürdig. Aus diesem Grund sind die Empfehlungen der GPK unverzüglich umzusetzen. Die von der GPK gesetzte Frist zur Stellungnahme vonseiten des Bundesrates, bis zum 4. Februar 2010, ist daher viel zu spät und dient lediglich der Hinausschiebung eigentlich klar definierter Probleme. Die beiden Hauptkritiken "Mangel wettbewerblicher Vergabeverfahren" und "Zweckentfremdung" müssten dabei unverzüglich auf Gesetzesstufe angegangen und behoben werden.</p>
- <p>Der Bericht der Geschäftsprüfungskommission vom 21. August 2009 befasst sich mit der Zusammenarbeit der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit, des Bundesamtes für Umwelt sowie des Bundesamtes für Landwirtschaft mit nichtstaatlichen Organisationen.</p><p>Der Bericht hat keinen Missbrauch von öffentlichen Geldern festgestellt, macht aber eine Reihe von Empfehlungen zur Verbesserung der bestehenden Praxis.</p><p>Die Vergabe von Aufträgen und die zweckkonforme Verwendung der Mittel sind im Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen und im Finanzhaushaltgesetz geregelt. Die genannten Gesetze kommen bei den geprüften Bundesämtern zur Anwendung. Der Bundesrat sieht aber Möglichkeiten zur Verbesserung und nimmt die Empfehlungen im Bericht der Geschäftsprüfungskommission ernst. Er wird im Rahmen der Frist, welche die Geschäftsprüfungskommission festgelegt hat, Stellung nehmen und Massnahmen darlegen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die von der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (SPK-S) aufgrund ihres Berichtes über die Zusammenarbeit der Bundesverwaltung mit Nichtregierungsorganisationen (NGO) abgegebenen Empfehlungen schnellstmöglich umzusetzen. Insbesondere ist unverzüglich für die Anwendung wettbewerblicher Vergabeverfahren und Kontrollmechanismen zur Verhinderung von Zweckentfremdung von Geldern zu sorgen, indem der Bundesrat dem Parlament eine entsprechende Gesetzesänderung präsentiert.</p>
- Umsetzung der GPK-Empfehlungen bezüglich Zusammenarbeit der Bundesverwaltung mit NGO
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bericht der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle zeigt in gravierendem Ausmass, welche Missstände heute in der Zusammenarbeit der Bundesverwaltung mit Nichtregierungsorganisationen vorherrschen. Die Tatsache, dass in den meisten untersuchten Fällen gänzlich auf wettbewerbliche Vergabeverfahren verzichtet wird, obwohl diese möglich und zweckmässig wären, ist völlig unhaltbar. Ebenso stossend ist die Tatsache, dass in den meisten Fallstudien jegliche Kontrollmechanismen zur Verhinderung von Zweckentfremdung von Geldern aus Mandaten oder Finanzhilfen fehlen. Der Missbrauch solcher Gelder, beispielsweise für politische Kampagnen, wird somit den NGO fast aufgedrängt. Auch die Intransparenz der Kriterien bei der Wahl der zu unterstützenden NGO-Programme und der Festlegung der Höhe der Finanzhilfen ist untragbar und korruptionsfördernd. </p><p>Diese Zustände sind wettbewerbsschädigend und eines demokratischen Rechtsstaates unwürdig. Aus diesem Grund sind die Empfehlungen der GPK unverzüglich umzusetzen. Die von der GPK gesetzte Frist zur Stellungnahme vonseiten des Bundesrates, bis zum 4. Februar 2010, ist daher viel zu spät und dient lediglich der Hinausschiebung eigentlich klar definierter Probleme. Die beiden Hauptkritiken "Mangel wettbewerblicher Vergabeverfahren" und "Zweckentfremdung" müssten dabei unverzüglich auf Gesetzesstufe angegangen und behoben werden.</p>
- <p>Der Bericht der Geschäftsprüfungskommission vom 21. August 2009 befasst sich mit der Zusammenarbeit der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit, des Bundesamtes für Umwelt sowie des Bundesamtes für Landwirtschaft mit nichtstaatlichen Organisationen.</p><p>Der Bericht hat keinen Missbrauch von öffentlichen Geldern festgestellt, macht aber eine Reihe von Empfehlungen zur Verbesserung der bestehenden Praxis.</p><p>Die Vergabe von Aufträgen und die zweckkonforme Verwendung der Mittel sind im Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen und im Finanzhaushaltgesetz geregelt. Die genannten Gesetze kommen bei den geprüften Bundesämtern zur Anwendung. Der Bundesrat sieht aber Möglichkeiten zur Verbesserung und nimmt die Empfehlungen im Bericht der Geschäftsprüfungskommission ernst. Er wird im Rahmen der Frist, welche die Geschäftsprüfungskommission festgelegt hat, Stellung nehmen und Massnahmen darlegen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die von der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (SPK-S) aufgrund ihres Berichtes über die Zusammenarbeit der Bundesverwaltung mit Nichtregierungsorganisationen (NGO) abgegebenen Empfehlungen schnellstmöglich umzusetzen. Insbesondere ist unverzüglich für die Anwendung wettbewerblicher Vergabeverfahren und Kontrollmechanismen zur Verhinderung von Zweckentfremdung von Geldern zu sorgen, indem der Bundesrat dem Parlament eine entsprechende Gesetzesänderung präsentiert.</p>
- Umsetzung der GPK-Empfehlungen bezüglich Zusammenarbeit der Bundesverwaltung mit NGO
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