Kontrolle für Beteiligungen von Energieversorgungsunternehmen an ausländischen Kraftwerken
- ShortId
-
09.3907
- Id
-
20093907
- Updated
-
28.07.2023 08:10
- Language
-
de
- Title
-
Kontrolle für Beteiligungen von Energieversorgungsunternehmen an ausländischen Kraftwerken
- AdditionalIndexing
-
66;Kontrolle;ausländisches Unternehmen;Energiewirtschaft;Elektrizitätsindustrie;Kraftwerk;Beteiligung an Unternehmen;Umweltverträglichkeit;Stromerzeugung;erneuerbare Energie
- 1
-
- L03K170102, Energiewirtschaft
- L03K170302, Kraftwerk
- L03K170303, Elektrizitätsindustrie
- L05K0703010202, Beteiligung an Unternehmen
- L04K06010401, Umweltverträglichkeit
- L05K1703030102, Stromerzeugung
- L03K170503, erneuerbare Energie
- L05K0703060101, ausländisches Unternehmen
- L04K08020313, Kontrolle
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die langfristige Versorgung der Schweiz mit elektrischer Energie aus umweltverträglichen Energiequellen ist eine unbestrittene volkswirtschaftliche Zielsetzung. Obwohl verfassungsmässig und energiegesetzlich festgeschrieben, wird die erwähnte Zielsetzung von Energieunternehmen mit Sitz in der Schweiz nicht konsequent verfolgt. In den letzten Monaten hat sich immer deutlicher gezeigt, dass durch im Ausland angestrebte Beteiligungen an Gas- und Kohlekraftwerken die Leitlinien der nationalen Energiepolitik und der internationalen Klimaschutzpolitik von diesen Unternehmen sogar gezielt blockiert werden. Der Gesetzgeber muss daher dafür sorgen, dass mit einer Beteiligungskontrolle die Unternehmen gestärkt werden, welche ihre Beteiligungsstrategien auf erneuerbare Energien ausrichten und der rationellen und umweltschonenden Energienutzung auch bei ihrer ausländischen Elektrizitätsbeschaffung Vorrang geben. Die Einführung einer Beteiligungskontrolle dient den Interessen einer gemeinwohlorientierten Elektrizitätsversorgung und steht im Gegensatz zu den betriebsegoistischen Verhaltensweisen führender schweizerischer Energieunternehmen.</p>
- <p>Der Bundesrat kann Auslandinvestitionen von Elektrizitätsunternehmen weder regeln noch verhindern. Diese Investitionen basieren auf strategischen Entscheiden der Stromunternehmen, bei deren Eigentümer es sich in den meisten Fällen um Kantone, Städte und Gemeinden handelt. Im Gegensatz zum Bund verfügen diese bereits heute über ihre Rechte als Eigentümer über den entsprechenden Handlungsspielraum, um solche Investitionen - nötigenfalls - zu verhindern.</p><p>In der Schweiz müssen die CO2-Emissionen von fossil-thermischen Kraftwerken vollständig kompensiert werden. Auch die EU verfolgt ambitionierte Reduktionsziele für Treibhausgase. Sie will den CO2-Ausstoss bis 2020 gegenüber 1990 um mindestens 20 Prozent senken. Um diese Vorgabe zu erreichen, soll unter anderem das Europäische Emissionshandelssystem (ETS) verschärft werden. Davon betroffen wäre gemäss dem Vorschlag der EU-Kommission und des Parlaments auch die Stromwirtschaft, die als erste Branche sämtliche Emissionsrechte im Auktionsverfahren (mit gewissen Ausnahmeregelungen) erwerben müsste.</p><p>Investitionsentscheidungen sowie die Abschätzung ihrer Risiken sind Sache der Stromunternehmen und ihrer Eigentümer. Ein Verbot von Investitionen im Ausland würde das verfassungsmässig garantierte Recht der Wirtschaftsfreiheit tangieren. Da gleichzeitig das geltende EU-Recht eingehalten wird, erachtet der Bundesrat die Motion als nicht verhältnismässig und beantragt deshalb, die Motion abzulehnen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Die Gesetzgebung ist so zu ergänzen, dass Beteiligungen von Energieversorgungsunternehmen mit Sitz in der Schweiz an ausländischen Elektrizitätserzeugungsanlagen (Kraftwerken) meldepflichtig sind und einer Beteiligungskontrolle unterliegen. Die Kontrolle ist so auszugestalten, dass nachweislich die Zielsetzungen der "umweltverträglichen Energieversorgung" und der "rationellen Energienutzung" (Art. 89 BV und Art. 1 EnG) mit der Beteiligung erfüllt werden müssen.</p>
- Kontrolle für Beteiligungen von Energieversorgungsunternehmen an ausländischen Kraftwerken
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die langfristige Versorgung der Schweiz mit elektrischer Energie aus umweltverträglichen Energiequellen ist eine unbestrittene volkswirtschaftliche Zielsetzung. Obwohl verfassungsmässig und energiegesetzlich festgeschrieben, wird die erwähnte Zielsetzung von Energieunternehmen mit Sitz in der Schweiz nicht konsequent verfolgt. In den letzten Monaten hat sich immer deutlicher gezeigt, dass durch im Ausland angestrebte Beteiligungen an Gas- und Kohlekraftwerken die Leitlinien der nationalen Energiepolitik und der internationalen Klimaschutzpolitik von diesen Unternehmen sogar gezielt blockiert werden. Der Gesetzgeber muss daher dafür sorgen, dass mit einer Beteiligungskontrolle die Unternehmen gestärkt werden, welche ihre Beteiligungsstrategien auf erneuerbare Energien ausrichten und der rationellen und umweltschonenden Energienutzung auch bei ihrer ausländischen Elektrizitätsbeschaffung Vorrang geben. Die Einführung einer Beteiligungskontrolle dient den Interessen einer gemeinwohlorientierten Elektrizitätsversorgung und steht im Gegensatz zu den betriebsegoistischen Verhaltensweisen führender schweizerischer Energieunternehmen.</p>
- <p>Der Bundesrat kann Auslandinvestitionen von Elektrizitätsunternehmen weder regeln noch verhindern. Diese Investitionen basieren auf strategischen Entscheiden der Stromunternehmen, bei deren Eigentümer es sich in den meisten Fällen um Kantone, Städte und Gemeinden handelt. Im Gegensatz zum Bund verfügen diese bereits heute über ihre Rechte als Eigentümer über den entsprechenden Handlungsspielraum, um solche Investitionen - nötigenfalls - zu verhindern.</p><p>In der Schweiz müssen die CO2-Emissionen von fossil-thermischen Kraftwerken vollständig kompensiert werden. Auch die EU verfolgt ambitionierte Reduktionsziele für Treibhausgase. Sie will den CO2-Ausstoss bis 2020 gegenüber 1990 um mindestens 20 Prozent senken. Um diese Vorgabe zu erreichen, soll unter anderem das Europäische Emissionshandelssystem (ETS) verschärft werden. Davon betroffen wäre gemäss dem Vorschlag der EU-Kommission und des Parlaments auch die Stromwirtschaft, die als erste Branche sämtliche Emissionsrechte im Auktionsverfahren (mit gewissen Ausnahmeregelungen) erwerben müsste.</p><p>Investitionsentscheidungen sowie die Abschätzung ihrer Risiken sind Sache der Stromunternehmen und ihrer Eigentümer. Ein Verbot von Investitionen im Ausland würde das verfassungsmässig garantierte Recht der Wirtschaftsfreiheit tangieren. Da gleichzeitig das geltende EU-Recht eingehalten wird, erachtet der Bundesrat die Motion als nicht verhältnismässig und beantragt deshalb, die Motion abzulehnen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Die Gesetzgebung ist so zu ergänzen, dass Beteiligungen von Energieversorgungsunternehmen mit Sitz in der Schweiz an ausländischen Elektrizitätserzeugungsanlagen (Kraftwerken) meldepflichtig sind und einer Beteiligungskontrolle unterliegen. Die Kontrolle ist so auszugestalten, dass nachweislich die Zielsetzungen der "umweltverträglichen Energieversorgung" und der "rationellen Energienutzung" (Art. 89 BV und Art. 1 EnG) mit der Beteiligung erfüllt werden müssen.</p>
- Kontrolle für Beteiligungen von Energieversorgungsunternehmen an ausländischen Kraftwerken
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