Anpassung des Aktionsplans "Erneuerbare Energien" an den europäischen Standard

ShortId
09.3908
Id
20093908
Updated
24.06.2025 23:37
Language
de
Title
Anpassung des Aktionsplans "Erneuerbare Energien" an den europäischen Standard
AdditionalIndexing
66;Aktionsprogramm;Richtlinie EU;Energieprogramm;Angleichung der Rechtsvorschriften;erneuerbare Energie
1
  • L03K170503, erneuerbare Energie
  • L05K0703050101, Aktionsprogramm
  • L04K17010110, Energieprogramm
  • L04K09010203, Richtlinie EU
  • L04K09010103, Angleichung der Rechtsvorschriften
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit der Entscheidung der europäischen Kommission werden in Zukunft alle nationalen Aktionspläne zu erneuerbaren Energien nach dem gleichen Standard erstellt und entsprechend auch vergleichbar. Aus jedem nationalen Aktionsplan muss hervorgehen, welche Ziele die EU-Mitgliedsstaaten bis 2020 im Verkehrs-, Elektrizitäts- sowie im Wärme- und Kältesektor erreichen wollen und welche Massnahmen sie vorsehen. Der bundesrätliche Aktionsplan wird ohne eine entsprechende Überarbeitung über kurz oder lang zum europäischen Unikat mit unvollständiger Darstellung der Zielsetzungen und Massnahmen in diesem Bereich. Die Übernahme des europäischen Standards erleichtert zudem die periodische Berichterstattung des Bundesrates über die Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Energiequellen.</p>
  • <p>Der vom Bundesrat im Februar 2008 verabschiedete Aktionsplan "Erneuerbare Energien" sieht vor, den Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch bis 2020 von 16 auf 24 Prozent zu steigern. Dieses Ziel wurde unter der Annahme festgelegt, dass der Endenergieverbrauch stabil bleibt. Die EU will bis 2020 den Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch auf 20 Prozent erhöhen, bei einer gleichzeitigen Reduktion des Gesamtenergieverbrauchs um 20 Prozent gegenüber einer Politik ohne weiterführende Massnahmen. Dieses Ziel wird anhand einer Formel auf das einzelne Land umgerechnet. Nach dieser Methode - sie berücksichtigt den heutigen Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch und das BIP des jeweiligen Landes - müsste die Schweiz einen Anteil von rund 30 Prozent am Gesamtenergieverbrauch bis 2020 erreichen. In der EU liegt dieser Anteil heute insgesamt bei weniger als 10 Prozent, während die Schweiz einen Anteil von über 18 Prozent (2008) ausweist. Sie verfügt damit über eine vergleichsweise gute Ausgangslage, dennoch erscheint dieses Ziel derzeit als eher ambitiös. Die Länder der EU haben die Möglichkeit, einen Teil ihrer Erneuerbaren-Ziele im Ausland zu erreichen.</p><p>Für die Etappe 2011-2020 von Energie Schweiz ist eine Strategie zur Umsetzung des erwähnten Gesamtziels für erneuerbare Energien in Vorbereitung. Sie wird konkrete Vorschläge zu Wärme, Strom und Treibstoff aus erneuerbaren Energien enthalten. Der Bundesrat ist bereit, in diesem Rahmen darauf hinzuwirken, dass auf eine Vergleichbarkeit der Darstellung der Massnahmen und Ziele der Schweiz mit jenen der EU-Mitgliedstaaten geachtet wird.</p><p>Eine vollständige Angleichung des Schweizer Aktionsplans "Erneuerbare Energien" an den Standard für nationale Aktionspläne der EU gemäss Entscheidung der Kommission vom 30. Juni 2009 (2009/548/EG) kann grundsätzlich auf zwei Arten geschehen: über Vertragsverhandlungen oder auf Basis des sogenannten autonomen Nachvollzugs. Dies erscheint allerdings als verfrüht. Die Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen, an welcher sich die Entscheidung der Kommission orientiert, ist derzeit erst Gegenstand von Sondierungsgesprächen im Rahmen der laufenden Verhandlungen mit der EU im Elektrizitätsbereich.</p><p>Gleichzeitig sind verschiedene grundsätzliche Punkte noch zu klären: Einerseits ist die zentrale Frage offen, inwieweit die Schweiz ihre Förderziele auf diejenigen der EU ausrichten möchte, sodass es für den Fall einer Übernahme der Richtlinie zu einer Anpassung des derzeitigen Schweizer Zielwerts kommen könnte. Andererseits ist unklar, welche Sektoren davon betroffen sein sollen. So hat sich die EU bis 2020 ein Ziel von 10 Prozent erneuerbare Energien im Verkehrsbereich gesetzt, während in der Schweiz beispielsweise im Rahmen der Behandlung der parlamentarischen Initiative Rechsteiner-Basel 08.480 ein fünfjähriges Moratorium für die Einfuhr von Agrotreibstoffen zur Debatte steht.</p><p>Da das EU-Muster für die nationalen Aktionspläne vorsieht, dass bei deren Erstellung die Definitionen, Berechnungsregeln und Terminologie der Richtlinie 2009/28/EG zu berücksichtigen sind, und detaillierte Angaben in direktem Zusammenhang mit dieser Richtlinie verlangt werden, würde eine Anpassung des Aktionsplans "Erneuerbare Energien" an das EU-Muster erst nach der Finalisierung der genannten Richtlinie zweckmässig erscheinen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den im Februar 2008 verabschiedeten Aktionsplan "Erneuerbare Energien" entsprechend dem europäischen Standard für nationale Aktionspläne (Richtlinie 2009/28/EG und Entscheidung vom 30. Juni 2009) anzupassen.</p>
  • Anpassung des Aktionsplans "Erneuerbare Energien" an den europäischen Standard
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit der Entscheidung der europäischen Kommission werden in Zukunft alle nationalen Aktionspläne zu erneuerbaren Energien nach dem gleichen Standard erstellt und entsprechend auch vergleichbar. Aus jedem nationalen Aktionsplan muss hervorgehen, welche Ziele die EU-Mitgliedsstaaten bis 2020 im Verkehrs-, Elektrizitäts- sowie im Wärme- und Kältesektor erreichen wollen und welche Massnahmen sie vorsehen. Der bundesrätliche Aktionsplan wird ohne eine entsprechende Überarbeitung über kurz oder lang zum europäischen Unikat mit unvollständiger Darstellung der Zielsetzungen und Massnahmen in diesem Bereich. Die Übernahme des europäischen Standards erleichtert zudem die periodische Berichterstattung des Bundesrates über die Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Energiequellen.</p>
    • <p>Der vom Bundesrat im Februar 2008 verabschiedete Aktionsplan "Erneuerbare Energien" sieht vor, den Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch bis 2020 von 16 auf 24 Prozent zu steigern. Dieses Ziel wurde unter der Annahme festgelegt, dass der Endenergieverbrauch stabil bleibt. Die EU will bis 2020 den Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch auf 20 Prozent erhöhen, bei einer gleichzeitigen Reduktion des Gesamtenergieverbrauchs um 20 Prozent gegenüber einer Politik ohne weiterführende Massnahmen. Dieses Ziel wird anhand einer Formel auf das einzelne Land umgerechnet. Nach dieser Methode - sie berücksichtigt den heutigen Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch und das BIP des jeweiligen Landes - müsste die Schweiz einen Anteil von rund 30 Prozent am Gesamtenergieverbrauch bis 2020 erreichen. In der EU liegt dieser Anteil heute insgesamt bei weniger als 10 Prozent, während die Schweiz einen Anteil von über 18 Prozent (2008) ausweist. Sie verfügt damit über eine vergleichsweise gute Ausgangslage, dennoch erscheint dieses Ziel derzeit als eher ambitiös. Die Länder der EU haben die Möglichkeit, einen Teil ihrer Erneuerbaren-Ziele im Ausland zu erreichen.</p><p>Für die Etappe 2011-2020 von Energie Schweiz ist eine Strategie zur Umsetzung des erwähnten Gesamtziels für erneuerbare Energien in Vorbereitung. Sie wird konkrete Vorschläge zu Wärme, Strom und Treibstoff aus erneuerbaren Energien enthalten. Der Bundesrat ist bereit, in diesem Rahmen darauf hinzuwirken, dass auf eine Vergleichbarkeit der Darstellung der Massnahmen und Ziele der Schweiz mit jenen der EU-Mitgliedstaaten geachtet wird.</p><p>Eine vollständige Angleichung des Schweizer Aktionsplans "Erneuerbare Energien" an den Standard für nationale Aktionspläne der EU gemäss Entscheidung der Kommission vom 30. Juni 2009 (2009/548/EG) kann grundsätzlich auf zwei Arten geschehen: über Vertragsverhandlungen oder auf Basis des sogenannten autonomen Nachvollzugs. Dies erscheint allerdings als verfrüht. Die Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen, an welcher sich die Entscheidung der Kommission orientiert, ist derzeit erst Gegenstand von Sondierungsgesprächen im Rahmen der laufenden Verhandlungen mit der EU im Elektrizitätsbereich.</p><p>Gleichzeitig sind verschiedene grundsätzliche Punkte noch zu klären: Einerseits ist die zentrale Frage offen, inwieweit die Schweiz ihre Förderziele auf diejenigen der EU ausrichten möchte, sodass es für den Fall einer Übernahme der Richtlinie zu einer Anpassung des derzeitigen Schweizer Zielwerts kommen könnte. Andererseits ist unklar, welche Sektoren davon betroffen sein sollen. So hat sich die EU bis 2020 ein Ziel von 10 Prozent erneuerbare Energien im Verkehrsbereich gesetzt, während in der Schweiz beispielsweise im Rahmen der Behandlung der parlamentarischen Initiative Rechsteiner-Basel 08.480 ein fünfjähriges Moratorium für die Einfuhr von Agrotreibstoffen zur Debatte steht.</p><p>Da das EU-Muster für die nationalen Aktionspläne vorsieht, dass bei deren Erstellung die Definitionen, Berechnungsregeln und Terminologie der Richtlinie 2009/28/EG zu berücksichtigen sind, und detaillierte Angaben in direktem Zusammenhang mit dieser Richtlinie verlangt werden, würde eine Anpassung des Aktionsplans "Erneuerbare Energien" an das EU-Muster erst nach der Finalisierung der genannten Richtlinie zweckmässig erscheinen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den im Februar 2008 verabschiedeten Aktionsplan "Erneuerbare Energien" entsprechend dem europäischen Standard für nationale Aktionspläne (Richtlinie 2009/28/EG und Entscheidung vom 30. Juni 2009) anzupassen.</p>
    • Anpassung des Aktionsplans "Erneuerbare Energien" an den europäischen Standard

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