Allgemeinverbindlichkeit für eine privatrechtliche Milchmengensteuerung
- ShortId
-
09.3912
- Id
-
20093912
- Updated
-
27.07.2023 19:09
- Language
-
de
- Title
-
Allgemeinverbindlichkeit für eine privatrechtliche Milchmengensteuerung
- AdditionalIndexing
-
55;Agrarrecht;Marktregulierung;Agrarmarkt;Milch;Milchviehbetrieb;landwirtschaftliche Quotenregelung;mengenmässige Beschränkung;Milcherzeugung;Milchkontingentierung;Allgemeinverbindlichkeitserklärung
- 1
-
- L05K1401010306, Milcherzeugung
- L05K1401040310, Milchkontingentierung
- L06K070102010103, mengenmässige Beschränkung
- L05K1402060106, Milch
- L05K0806010101, Allgemeinverbindlichkeitserklärung
- L05K0701030310, Marktregulierung
- L05K1401030202, Agrarmarkt
- L05K1401040308, landwirtschaftliche Quotenregelung
- L05K1401030203, Agrarrecht
- L05K1401050305, Milchviehbetrieb
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Übergang von der staatlichen Milchkontingentierung zum liberalisierten Milchmarkt ist missglückt. Die Milchmenge wurde aus verschiedenen Gründen viel zu stark ausgedehnt. Heute übersteigt das Angebot die Nachfrage bei Weitem, dadurch ist das erwünschte Marktgleichgewicht aus den Fugen geraten. Diese Situation führte zu einem ruinösen Milchpreissturz auf dem Buckel der Milchproduzenten. Das Einkommen aus der Milchproduktion ist an einem äusserst kritischen Punkt angelangt. So kann es nicht weitergehen. Sonst wird die Milchproduktion, vor allem im Berggebiet, nicht mehr zu halten sein. Darum muss jetzt dringend gehandelt werden. Alle stehen in der Verantwortung, die Milchproduzenten selber, die gesamte Milchbranche, aber auch der Staat. Die Milchproduzenten sprechen sich grossmehrheitlich für eine privatrechtliche Milchmengenlenkung aus. Auch die Branche ist sich mehrheitlich bewusst, dass eine Mengenregulierung unumgänglich ist, um die desolate Situation zu verbessern. Wir erwarten, dass die neue Branchenorganisation Milch zu einem entsprechenden Beschluss gelangt und dem Bundesrat eine Lösung für eine Mengenregulierung präsentiert. Aber das genügt nicht. Es braucht auch die Verfügung der Allgemeinverbindlichkeit durch den Bundesrat. Es müssen sich alle an die beschlossene Milchmengenregulierung halten, sonst geht der erwünschte Effekt verloren. Wenn auch nur ein kleiner Teil der Akteure sich nicht an die durch die Branche gefassten Beschlüsse hält, kann das Ziel einer Mengenlenkung nicht erreicht werden. Die Erteilung der Allgemeinverbindlichkeit ist bei dieser desolaten Situation auf dem Milchmarkt angemessen und unbedingt erforderlich. Positiv zu erwähnen ist weiter, dass die Verfügung der Allgemeinverbindlichkeit den Staat keinen Rappen kostet und auch den gesetzlichen Vorgaben in Artikel 9 des Landwirtschaftsgesetzes entspricht.</p>
- <p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass der Übergang von der staatlichen Milchkontingentierung zum liberalisierten Milchmarkt insbesondere wegen der weltweit sehr schwierigen Milchmarktsituation sowie der Finanz- und Wirtschaftskrise beeinträchtigt wurde. Die Meinung der Motionärin, dieser Übergang sei missglückt, teilt er hingegen nicht. Der Bundesrat ist sich zudem der besonderen Bedeutung des Berggebietes bewusst. Er hat deshalb auf das Jahr 2009 die spezifischen Direktzahlungen für das Berg- und Sömmerungsgebiet um mehr als 90 Millionen Franken erhöht. </p><p>Die Ausdehnung von Selbsthilfemassnahmen auf Nichtmitglieder einer Organisation liegt in der Kompetenz des Bundesrates. Artikel 9 Absatz 3 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG; SR 910.1) setzt dem Bundesrat dabei jedoch Grenzen im Bereich der Anpassung der Produktion und des Absatzes an die Erfordernisse des Marktes. Es darf sich nur um vorübergehende Massnahmen handeln, um ausserordentliche Entwicklungen zu bewältigen, die nicht durch strukturelle Probleme bedingt sind. </p><p>Der Bundesrat hält es für falsch, die Unterstützung einer Milchmengensteuerung zuzusichern, bevor deren breite Abstützung in der Milchbranche gesichert ist und deren Modalitäten bekannt sind. Die Annahme der Motion könnte den Bundesrat bei der Prüfung eines Ausdehnungsgesuches in eine problematische Situation und in Konflikt mit dem geltenden Recht bringen.</p><p>Der Bundesrat ist bereit, ein Gesuch der Branchenorganisation Milch zu prüfen. Er wird die Massnahmen auf Nichtmitglieder ausdehnen, wenn sie sachgerecht und rechtskonform sind und die positiven Effekte eines flexibilisierten Marktes - eine Ausrichtung der Produktion auf die vermarktbare Menge - nicht infrage stellen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, auf ein entsprechendes Gesuch der Milchbranche hin die Allgemeinverbindlichkeit für eine privatrechtliche Milchmengensteuerung zu beschliessen.</p>
- Allgemeinverbindlichkeit für eine privatrechtliche Milchmengensteuerung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Übergang von der staatlichen Milchkontingentierung zum liberalisierten Milchmarkt ist missglückt. Die Milchmenge wurde aus verschiedenen Gründen viel zu stark ausgedehnt. Heute übersteigt das Angebot die Nachfrage bei Weitem, dadurch ist das erwünschte Marktgleichgewicht aus den Fugen geraten. Diese Situation führte zu einem ruinösen Milchpreissturz auf dem Buckel der Milchproduzenten. Das Einkommen aus der Milchproduktion ist an einem äusserst kritischen Punkt angelangt. So kann es nicht weitergehen. Sonst wird die Milchproduktion, vor allem im Berggebiet, nicht mehr zu halten sein. Darum muss jetzt dringend gehandelt werden. Alle stehen in der Verantwortung, die Milchproduzenten selber, die gesamte Milchbranche, aber auch der Staat. Die Milchproduzenten sprechen sich grossmehrheitlich für eine privatrechtliche Milchmengenlenkung aus. Auch die Branche ist sich mehrheitlich bewusst, dass eine Mengenregulierung unumgänglich ist, um die desolate Situation zu verbessern. Wir erwarten, dass die neue Branchenorganisation Milch zu einem entsprechenden Beschluss gelangt und dem Bundesrat eine Lösung für eine Mengenregulierung präsentiert. Aber das genügt nicht. Es braucht auch die Verfügung der Allgemeinverbindlichkeit durch den Bundesrat. Es müssen sich alle an die beschlossene Milchmengenregulierung halten, sonst geht der erwünschte Effekt verloren. Wenn auch nur ein kleiner Teil der Akteure sich nicht an die durch die Branche gefassten Beschlüsse hält, kann das Ziel einer Mengenlenkung nicht erreicht werden. Die Erteilung der Allgemeinverbindlichkeit ist bei dieser desolaten Situation auf dem Milchmarkt angemessen und unbedingt erforderlich. Positiv zu erwähnen ist weiter, dass die Verfügung der Allgemeinverbindlichkeit den Staat keinen Rappen kostet und auch den gesetzlichen Vorgaben in Artikel 9 des Landwirtschaftsgesetzes entspricht.</p>
- <p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass der Übergang von der staatlichen Milchkontingentierung zum liberalisierten Milchmarkt insbesondere wegen der weltweit sehr schwierigen Milchmarktsituation sowie der Finanz- und Wirtschaftskrise beeinträchtigt wurde. Die Meinung der Motionärin, dieser Übergang sei missglückt, teilt er hingegen nicht. Der Bundesrat ist sich zudem der besonderen Bedeutung des Berggebietes bewusst. Er hat deshalb auf das Jahr 2009 die spezifischen Direktzahlungen für das Berg- und Sömmerungsgebiet um mehr als 90 Millionen Franken erhöht. </p><p>Die Ausdehnung von Selbsthilfemassnahmen auf Nichtmitglieder einer Organisation liegt in der Kompetenz des Bundesrates. Artikel 9 Absatz 3 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG; SR 910.1) setzt dem Bundesrat dabei jedoch Grenzen im Bereich der Anpassung der Produktion und des Absatzes an die Erfordernisse des Marktes. Es darf sich nur um vorübergehende Massnahmen handeln, um ausserordentliche Entwicklungen zu bewältigen, die nicht durch strukturelle Probleme bedingt sind. </p><p>Der Bundesrat hält es für falsch, die Unterstützung einer Milchmengensteuerung zuzusichern, bevor deren breite Abstützung in der Milchbranche gesichert ist und deren Modalitäten bekannt sind. Die Annahme der Motion könnte den Bundesrat bei der Prüfung eines Ausdehnungsgesuches in eine problematische Situation und in Konflikt mit dem geltenden Recht bringen.</p><p>Der Bundesrat ist bereit, ein Gesuch der Branchenorganisation Milch zu prüfen. Er wird die Massnahmen auf Nichtmitglieder ausdehnen, wenn sie sachgerecht und rechtskonform sind und die positiven Effekte eines flexibilisierten Marktes - eine Ausrichtung der Produktion auf die vermarktbare Menge - nicht infrage stellen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, auf ein entsprechendes Gesuch der Milchbranche hin die Allgemeinverbindlichkeit für eine privatrechtliche Milchmengensteuerung zu beschliessen.</p>
- Allgemeinverbindlichkeit für eine privatrechtliche Milchmengensteuerung
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