Gesundheitsabkommen mit der EU

ShortId
09.3927
Id
20093927
Updated
27.07.2023 19:37
Language
de
Title
Gesundheitsabkommen mit der EU
AdditionalIndexing
2841;10;15;Randregion;Vertrag mit der EU;Anwendung des Gemeinschaftsrechts;wirtschaftliche Auswirkung;Gesundheitspolitik;Tabak;bilaterale Verhandlungen;Erhaltung von Arbeitsplätzen;benachteiligtes Gebiet
1
  • L04K09020101, Vertrag mit der EU
  • L03K010505, Gesundheitspolitik
  • L04K07040404, wirtschaftliche Auswirkung
  • L04K09010102, Anwendung des Gemeinschaftsrechts
  • L05K1402020104, Tabak
  • L06K100202010201, bilaterale Verhandlungen
  • L05K0702030308, Erhaltung von Arbeitsplätzen
  • L07K08070102010704, Randregion
  • L05K0704030101, benachteiligtes Gebiet
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gesundheitsgefahren durch übertragbare Krankheiten (beispielsweise Pandemien), verdorbene oder kontaminierte Lebensmittel oder gefährliche Produkte machen an den Grenzen nicht Halt. Durch den vermehrten globalen Handel und Personenverkehr (Tourismus und Geschäftsreisen) braucht es einen engen Austausch und ein koordiniertes Vorgehen, um gegen Gesundheitsgefahren effizient vorzugehen. Eine enge Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU ist die Voraussetzung, um das hohe schweizerische Gesundheitsschutzniveau aufrechtzuerhalten.</p><p>Die Verhandlungen zu einem Abkommen im Agrar-, Lebensmittel- und Gesundheitsbereich umfassen unter anderem eine Teilnahme der Schweiz am Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC), an der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), an den europäischen Früh- und Schnellwarnsystemen zu übertragbaren Krankheiten (EWRS), Lebensmittel- und Produktesicherheit (RASFF und RAPEX) sowie am EU-Aktionsprogramm im Bereich der Gesundheit (Gesundheitsprogramm). Die Grundlage für diese engere Zusammenarbeit bildet der in diesem Bereich relevante EU-Rechtsbestand (Acquis). </p><p>Der Bundesrat ist sich der möglichen wirtschaftspolitischen, aber auch der gesundheitspolitischen Auswirkungen eines Abkommens im Agrar-, Lebensmittel- und Gesundheitsbereich bewusst. Diesen beiden Interessenbereichen wird in den Verhandlungen bestmöglich Rechnung getragen.</p><p>1. Die Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU im Landwirtschafts-, Lebensmittel- und Gesundheitsbereich wurden am 4. November 2008 durch Bundesrätin Doris Leuthard und Mariann Fischer Boel, EU-Kommissarin für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, eröffnet. Seither haben in allen Bereichen drei Verhandlungsrunden sowie mehrere technische Expertengespräche stattgefunden. Ziel der Gespräche war es, ein gegenseitiges Verständnis der beiden Rechtssysteme zu schaffen sowie zahlreiche technische Fragen zu klären. Auf der technischen Ebene sind zum jetzigen Zeitpunkt die Unterschiede zwischen der schweizerischen und der EU-Gesetzgebung (Acquis communautaire) bekannt. </p><p>2./4./5. Der Bundesrat kennt die wirtschaftliche und regionalpolitische Bedeutung der Tabakindustrie, ist sich der Problematik bewusst und wird die Besonderheiten der Schweiz verteidigen. Die effektiven Auswirkungen der Verhandlungen auf die Tabakindustrie können zum jetzigen Zeitpunkt nicht beurteilt werden, da die Verhandlungen noch im Gange sind. Der Bundesrat wird nur ein Verhandlungsresultat akzeptieren, welches in seiner Gesamtheit für die Schweiz sowohl gesundheits- wie auch wirtschaftspolitisch attraktiv ist.</p><p>3. Die Übernahme des relevanten EU-Acquis bildet die Basis für eine engere Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU im Bereich der öffentlichen Gesundheit. Inwieweit und mit welchen Mechanismen der EU-Acquis durch die Schweiz übernommen werden muss, ist aber noch Gegenstand der Verhandlungen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat hat im März 2008 ein Verhandlungsmandat für ein Abkommen mit der EU im Bereich Gesundheit verabschiedet. Kommt es zu einer gesetzlichen Rechtsangleichung an die EU, so hätte dies nebst vielen weiteren Anpassungen auch Einschränkungen bzw. Verbote bezüglich Herstellung und Verkauf von Tabakprodukten mit einem Wert von über 10 mg Kohlenmonoxid/Teer respektive 1,0 mg Nikotin zur Folge.</p><p>Mit einer Angleichung an die EU-Norm ist der Produktionsstandort Schweiz sehr gefährdet und sind Arbeitsplätze in Gebieten bedroht, die traditionell stark von der Tabakverarbeitung und -produktion geprägt sind. Der Bundesrat ist eingeladen aufzuzeigen, wie er den Wirtschaftsstandort Schweiz verteidigen und die gefährdeten Arbeitsplätze langfristig schützen will.</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welches ist der aktuelle Stand der Verhandlungen mit der EU bei der engeren Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich?</p><p>2. Teilt er die Einschätzung des Interpellanten, dass mit einer allfälligen Übernahme der EU-Richtlinien im Bereich Tabak mehrere Tausend Arbeitsplätze in der Schweiz - insbesondere in den Regionen Neuenburg und Jura, die bereits stark von der Wirtschaftskrise betroffen sind - auf dem Spiel stehen? Dazu sind auch die Kantone Waadt, Luzern und Genf sehr betroffen.</p><p>3. Teilt er die Meinung, dass in diesem Bereich die EU-Doktrin - das vollständige Übernehmen von EU-Recht ohne Ausnahmeregelungen - einfach inakzeptabal ist für die Schweiz?</p><p>4. Mit welchen Auswirkungen rechnet er für die Schweizer Tabakproduzenten?</p><p>5. Welche Strategie verfolgt er, um den Erhalt der wichtigen Arbeitsplätze in den betroffenen Randregionen zu sichern?</p>
  • Gesundheitsabkommen mit der EU
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gesundheitsgefahren durch übertragbare Krankheiten (beispielsweise Pandemien), verdorbene oder kontaminierte Lebensmittel oder gefährliche Produkte machen an den Grenzen nicht Halt. Durch den vermehrten globalen Handel und Personenverkehr (Tourismus und Geschäftsreisen) braucht es einen engen Austausch und ein koordiniertes Vorgehen, um gegen Gesundheitsgefahren effizient vorzugehen. Eine enge Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU ist die Voraussetzung, um das hohe schweizerische Gesundheitsschutzniveau aufrechtzuerhalten.</p><p>Die Verhandlungen zu einem Abkommen im Agrar-, Lebensmittel- und Gesundheitsbereich umfassen unter anderem eine Teilnahme der Schweiz am Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC), an der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), an den europäischen Früh- und Schnellwarnsystemen zu übertragbaren Krankheiten (EWRS), Lebensmittel- und Produktesicherheit (RASFF und RAPEX) sowie am EU-Aktionsprogramm im Bereich der Gesundheit (Gesundheitsprogramm). Die Grundlage für diese engere Zusammenarbeit bildet der in diesem Bereich relevante EU-Rechtsbestand (Acquis). </p><p>Der Bundesrat ist sich der möglichen wirtschaftspolitischen, aber auch der gesundheitspolitischen Auswirkungen eines Abkommens im Agrar-, Lebensmittel- und Gesundheitsbereich bewusst. Diesen beiden Interessenbereichen wird in den Verhandlungen bestmöglich Rechnung getragen.</p><p>1. Die Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU im Landwirtschafts-, Lebensmittel- und Gesundheitsbereich wurden am 4. November 2008 durch Bundesrätin Doris Leuthard und Mariann Fischer Boel, EU-Kommissarin für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, eröffnet. Seither haben in allen Bereichen drei Verhandlungsrunden sowie mehrere technische Expertengespräche stattgefunden. Ziel der Gespräche war es, ein gegenseitiges Verständnis der beiden Rechtssysteme zu schaffen sowie zahlreiche technische Fragen zu klären. Auf der technischen Ebene sind zum jetzigen Zeitpunkt die Unterschiede zwischen der schweizerischen und der EU-Gesetzgebung (Acquis communautaire) bekannt. </p><p>2./4./5. Der Bundesrat kennt die wirtschaftliche und regionalpolitische Bedeutung der Tabakindustrie, ist sich der Problematik bewusst und wird die Besonderheiten der Schweiz verteidigen. Die effektiven Auswirkungen der Verhandlungen auf die Tabakindustrie können zum jetzigen Zeitpunkt nicht beurteilt werden, da die Verhandlungen noch im Gange sind. Der Bundesrat wird nur ein Verhandlungsresultat akzeptieren, welches in seiner Gesamtheit für die Schweiz sowohl gesundheits- wie auch wirtschaftspolitisch attraktiv ist.</p><p>3. Die Übernahme des relevanten EU-Acquis bildet die Basis für eine engere Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU im Bereich der öffentlichen Gesundheit. Inwieweit und mit welchen Mechanismen der EU-Acquis durch die Schweiz übernommen werden muss, ist aber noch Gegenstand der Verhandlungen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat hat im März 2008 ein Verhandlungsmandat für ein Abkommen mit der EU im Bereich Gesundheit verabschiedet. Kommt es zu einer gesetzlichen Rechtsangleichung an die EU, so hätte dies nebst vielen weiteren Anpassungen auch Einschränkungen bzw. Verbote bezüglich Herstellung und Verkauf von Tabakprodukten mit einem Wert von über 10 mg Kohlenmonoxid/Teer respektive 1,0 mg Nikotin zur Folge.</p><p>Mit einer Angleichung an die EU-Norm ist der Produktionsstandort Schweiz sehr gefährdet und sind Arbeitsplätze in Gebieten bedroht, die traditionell stark von der Tabakverarbeitung und -produktion geprägt sind. Der Bundesrat ist eingeladen aufzuzeigen, wie er den Wirtschaftsstandort Schweiz verteidigen und die gefährdeten Arbeitsplätze langfristig schützen will.</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welches ist der aktuelle Stand der Verhandlungen mit der EU bei der engeren Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich?</p><p>2. Teilt er die Einschätzung des Interpellanten, dass mit einer allfälligen Übernahme der EU-Richtlinien im Bereich Tabak mehrere Tausend Arbeitsplätze in der Schweiz - insbesondere in den Regionen Neuenburg und Jura, die bereits stark von der Wirtschaftskrise betroffen sind - auf dem Spiel stehen? Dazu sind auch die Kantone Waadt, Luzern und Genf sehr betroffen.</p><p>3. Teilt er die Meinung, dass in diesem Bereich die EU-Doktrin - das vollständige Übernehmen von EU-Recht ohne Ausnahmeregelungen - einfach inakzeptabal ist für die Schweiz?</p><p>4. Mit welchen Auswirkungen rechnet er für die Schweizer Tabakproduzenten?</p><p>5. Welche Strategie verfolgt er, um den Erhalt der wichtigen Arbeitsplätze in den betroffenen Randregionen zu sichern?</p>
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