Zukunftsfähiger Schienengüterverkehr

ShortId
09.3929
Id
20093929
Updated
28.07.2023 12:46
Language
de
Title
Zukunftsfähiger Schienengüterverkehr
AdditionalIndexing
48;Betriebsmodernisierung;kombinierter Transport;Schienenverkehr;Investitionsprogramm;Investitionsbeihilfe;Verkehrsverlagerung;Güterverkehr auf der Schiene
1
  • L05K1801020203, Güterverkehr auf der Schiene
  • L05K0704010106, Investitionsbeihilfe
  • L06K110901060101, Investitionsprogramm
  • L05K0703040301, Betriebsmodernisierung
  • L04K18010303, kombinierter Transport
  • L04K18020211, Verkehrsverlagerung
  • L03K180302, Schienenverkehr
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Förderung von Investitionen zur gezielten Effizienzsteigerung des Bahnsystems schafft langfristig eine Qualitätsverbesserung und damit eine Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Schiene. Massnahmen wie die Einführung neuer Betriebskonzepte wie Güterpendelzüge mit Horizontalverlad sowie die Verbesserung der Betriebsabläufe mittels Ortungssystemen an Wagen, Funkfernsteuerung von Weichen, Funkfernsteuerung von Triebfahrzeugen, automatischer Kupplung, rationeller Umschlagsysteme usw. können die Konkurrenzfähigkeit der Schiene gegenüber der Strasse nachhaltig verbessern. </p><p>Die Abgeltung von Betriebsdefiziten ist nicht zielführend und hat keine langfristige Wirkung. Allenfalls vermag sie, kurzfristig eine Abwanderung der Kunden von der Schiene auf die Strasse zu reduzieren. Sie hält den Strukturwandel auf, und eine Abwanderung von der Schiene auf die Strasse wird dadurch nur verzögert, geschweige denn, dass eine markante Verlagerung von der Strasse auf die Schiene gefördert wird.</p><p>Die Anschubfinanzierungen sollen für den Bund kostenneutral gestaltet werden. Insbesondere sollten dazu die im Rahmen des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes vorgesehenen 200 Millionen Franken für den Binnenverkehr verwendet werden. Falls diese Mittel ausgeschöpft würden, sollten weitere Mittel aus dem Fonds von 1,6 Milliarden Franken für den alpenquerenden kombinierten Verkehr herausgelöst werden, da anzunehmen ist, dass die neuen Betriebsmittel auch im alpenquerenden Güterverkehr eingesetzt werden.</p>
  • <p>Der Schienenverkehr entlastet die Strassen bereits heute substanziell. Der Anteil der Schiene an der schweizerischen Verkehrsleistung ist mit etwa 40 Prozent im Güterverkehr weit über dem europäischen Durchschnitt. Der Bundesrat teilt jedoch die Meinung des Motionärs, dass Effizienzsteigerungen und Qualitätsverbesserungen des Schienengüterverkehrs erforderlich sind, um die Konkurrenzfähigkeit der Schiene gegenüber der Strasse insbesondere im alpenquerenden Verkehr nachhaltig zu verbessern.</p><p>Das Parlament hat dafür mit der Verabschiedung des Bundesgesetzes über den Gütertransport von Bahn- und Schifffahrtsunternehmen (Gütertransportgesetz, GüTG; BBl 2009 231) vom 19. Dezember 2008 die Voraussetzungen geschaffen. Das Parlament hat in der Beratung der Güterverkehrsvorlage auch entschieden, dass Betriebsabgeltungen ein geeignetes Instrument darstellen, den Schienenverkehr für die Zukunft zu rüsten. Anschubfinanzierungen sowie Investitionshilfen sollen weiterhin für Infrastrukturmassnahmen (Terminals, Anschlussgleise) eingesetzt werden. Auch der Bundesrat ist nach wie vor der Meinung, dass Betriebsabgeltungen langfristig sinnvoll sind und den technischen Fortschritt in keiner Weise behindern.</p><p>Die Unternehmen fällen dabei die Entscheidung, welche Innovationen zu welchem Zeitpunkt umgesetzt werden. Dies hängt vor allem von den Kundenbedürfnissen ab, die die Unternehmen weit besser beurteilen können als die Verwaltung. Bei Investitionshilfen müsste hingegen das zuständige Bundesamt darüber entscheiden, welches die erfolgversprechenden Technologien der Zukunft sind. Es besteht die Gefahr von Fehlinvestitionen und der Begünstigung einzelner Marktteilnehmer. Zugleich wäre bei Investitionshilfen ein aufwändiges Controlling nötig, um zu überprüfen, ob sie gemäss den Auflagen des Bundes eingesetzt werden.</p><p>Der Wettbewerb zwischen Strasse und Schiene wie auch der Wettbewerb im Schienengüterverkehrsmarkt selbst zwingen die Unternehmen, innovativ tätig zu sein. Dies gilt sowohl für die Produktgestaltung als auch bezüglich der Produktionsform. Es ist also nicht zu befürchten, dass Betriebsabgeltungen den Strukturwandel hemmen. Der Bund kann als Besteller mit Unternehmen Leistungen vereinbaren, welche die Unternehmen bei einer betriebswirtschaftlichen Geschäftsführung nicht anbieten würden (Art. 4 Abs. 2 GüTG). Betriebsabgeltungen ermöglichen es, gegenüber dem Strassengüterverkehr konkurrenzfähigere Preise zu verlangen.</p><p>Die Abgeltung des Schienengüterverkehrs erfolgt auf der Basis der geplanten ungedeckten Kosten. Es erfolgt also keine nachträgliche Abgeltung von Betriebsdefiziten. Die Kosten werden dabei auf der Basis betriebsbuchhalterischer, auf Wiederbeschaffungen ausgerichteter Ansätze ermittelt. Somit trägt der Bund über Betriebsabgeltungen auch einen Teil der Ersatzinvestitionen. Diese können in modernere Technologien oder in innovativere Betriebskonzepte erfolgen. Mit Betriebsabgeltungen lässt sich die Gleichbehandlung aller Marktakteure besser gewährleisten.</p><p>Der Bundesrat hat in der Konsequenz im Rahmen des Voranschlags für das Jahr 2010 vorgeschlagen, die Mittel aus dem Zahlungsrahmen für die Förderung des nicht alpenquerenden Schienengüterverkehrs (befristet bis 2015) in Form von Betriebsabgeltungen einzusetzen. Für Anschlussgleis- und Terminalinvestitionen sind auch weiterhin Investitionshilfen vorgesehen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Anschubfinanzierungen für neue Betriebskonzepte zu tätigen und Investitionshilfen für effizienzsteigernde Massnahmen wie Automatisierungen, Fernbedienungen und dergleichen zu erbringen, die die Wettbewerbsfähigkeit des Schienengüterverkehrs langfristig verbessern. Dank diesen Massnahmen sollen Schienengütertransporte inskünftig schneller, rationeller, wirtschaftlicher und ökologischer abgewickelt werden und zu einer echten Entlastung der Strassen führen.</p>
  • Zukunftsfähiger Schienengüterverkehr
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20093964
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Förderung von Investitionen zur gezielten Effizienzsteigerung des Bahnsystems schafft langfristig eine Qualitätsverbesserung und damit eine Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Schiene. Massnahmen wie die Einführung neuer Betriebskonzepte wie Güterpendelzüge mit Horizontalverlad sowie die Verbesserung der Betriebsabläufe mittels Ortungssystemen an Wagen, Funkfernsteuerung von Weichen, Funkfernsteuerung von Triebfahrzeugen, automatischer Kupplung, rationeller Umschlagsysteme usw. können die Konkurrenzfähigkeit der Schiene gegenüber der Strasse nachhaltig verbessern. </p><p>Die Abgeltung von Betriebsdefiziten ist nicht zielführend und hat keine langfristige Wirkung. Allenfalls vermag sie, kurzfristig eine Abwanderung der Kunden von der Schiene auf die Strasse zu reduzieren. Sie hält den Strukturwandel auf, und eine Abwanderung von der Schiene auf die Strasse wird dadurch nur verzögert, geschweige denn, dass eine markante Verlagerung von der Strasse auf die Schiene gefördert wird.</p><p>Die Anschubfinanzierungen sollen für den Bund kostenneutral gestaltet werden. Insbesondere sollten dazu die im Rahmen des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes vorgesehenen 200 Millionen Franken für den Binnenverkehr verwendet werden. Falls diese Mittel ausgeschöpft würden, sollten weitere Mittel aus dem Fonds von 1,6 Milliarden Franken für den alpenquerenden kombinierten Verkehr herausgelöst werden, da anzunehmen ist, dass die neuen Betriebsmittel auch im alpenquerenden Güterverkehr eingesetzt werden.</p>
    • <p>Der Schienenverkehr entlastet die Strassen bereits heute substanziell. Der Anteil der Schiene an der schweizerischen Verkehrsleistung ist mit etwa 40 Prozent im Güterverkehr weit über dem europäischen Durchschnitt. Der Bundesrat teilt jedoch die Meinung des Motionärs, dass Effizienzsteigerungen und Qualitätsverbesserungen des Schienengüterverkehrs erforderlich sind, um die Konkurrenzfähigkeit der Schiene gegenüber der Strasse insbesondere im alpenquerenden Verkehr nachhaltig zu verbessern.</p><p>Das Parlament hat dafür mit der Verabschiedung des Bundesgesetzes über den Gütertransport von Bahn- und Schifffahrtsunternehmen (Gütertransportgesetz, GüTG; BBl 2009 231) vom 19. Dezember 2008 die Voraussetzungen geschaffen. Das Parlament hat in der Beratung der Güterverkehrsvorlage auch entschieden, dass Betriebsabgeltungen ein geeignetes Instrument darstellen, den Schienenverkehr für die Zukunft zu rüsten. Anschubfinanzierungen sowie Investitionshilfen sollen weiterhin für Infrastrukturmassnahmen (Terminals, Anschlussgleise) eingesetzt werden. Auch der Bundesrat ist nach wie vor der Meinung, dass Betriebsabgeltungen langfristig sinnvoll sind und den technischen Fortschritt in keiner Weise behindern.</p><p>Die Unternehmen fällen dabei die Entscheidung, welche Innovationen zu welchem Zeitpunkt umgesetzt werden. Dies hängt vor allem von den Kundenbedürfnissen ab, die die Unternehmen weit besser beurteilen können als die Verwaltung. Bei Investitionshilfen müsste hingegen das zuständige Bundesamt darüber entscheiden, welches die erfolgversprechenden Technologien der Zukunft sind. Es besteht die Gefahr von Fehlinvestitionen und der Begünstigung einzelner Marktteilnehmer. Zugleich wäre bei Investitionshilfen ein aufwändiges Controlling nötig, um zu überprüfen, ob sie gemäss den Auflagen des Bundes eingesetzt werden.</p><p>Der Wettbewerb zwischen Strasse und Schiene wie auch der Wettbewerb im Schienengüterverkehrsmarkt selbst zwingen die Unternehmen, innovativ tätig zu sein. Dies gilt sowohl für die Produktgestaltung als auch bezüglich der Produktionsform. Es ist also nicht zu befürchten, dass Betriebsabgeltungen den Strukturwandel hemmen. Der Bund kann als Besteller mit Unternehmen Leistungen vereinbaren, welche die Unternehmen bei einer betriebswirtschaftlichen Geschäftsführung nicht anbieten würden (Art. 4 Abs. 2 GüTG). Betriebsabgeltungen ermöglichen es, gegenüber dem Strassengüterverkehr konkurrenzfähigere Preise zu verlangen.</p><p>Die Abgeltung des Schienengüterverkehrs erfolgt auf der Basis der geplanten ungedeckten Kosten. Es erfolgt also keine nachträgliche Abgeltung von Betriebsdefiziten. Die Kosten werden dabei auf der Basis betriebsbuchhalterischer, auf Wiederbeschaffungen ausgerichteter Ansätze ermittelt. Somit trägt der Bund über Betriebsabgeltungen auch einen Teil der Ersatzinvestitionen. Diese können in modernere Technologien oder in innovativere Betriebskonzepte erfolgen. Mit Betriebsabgeltungen lässt sich die Gleichbehandlung aller Marktakteure besser gewährleisten.</p><p>Der Bundesrat hat in der Konsequenz im Rahmen des Voranschlags für das Jahr 2010 vorgeschlagen, die Mittel aus dem Zahlungsrahmen für die Förderung des nicht alpenquerenden Schienengüterverkehrs (befristet bis 2015) in Form von Betriebsabgeltungen einzusetzen. Für Anschlussgleis- und Terminalinvestitionen sind auch weiterhin Investitionshilfen vorgesehen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Anschubfinanzierungen für neue Betriebskonzepte zu tätigen und Investitionshilfen für effizienzsteigernde Massnahmen wie Automatisierungen, Fernbedienungen und dergleichen zu erbringen, die die Wettbewerbsfähigkeit des Schienengüterverkehrs langfristig verbessern. Dank diesen Massnahmen sollen Schienengütertransporte inskünftig schneller, rationeller, wirtschaftlicher und ökologischer abgewickelt werden und zu einer echten Entlastung der Strassen führen.</p>
    • Zukunftsfähiger Schienengüterverkehr

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