Minderung der Systemrisiken des Finanzplatzes Schweiz

ShortId
09.3934
Id
20093934
Updated
28.07.2023 13:08
Language
de
Title
Minderung der Systemrisiken des Finanzplatzes Schweiz
AdditionalIndexing
24;Finanzkrise;Staatsgarantie;Tochtergesellschaft;Bankrecht;Grossbank;Finanzinstitution;Finanzrecht;Finanzplatz;Haftung
1
  • L03K110401, Finanzinstitution
  • L04K11060115, Finanzrecht
  • L04K11040209, Bankrecht
  • L04K05070202, Haftung
  • L04K11060112, Finanzplatz
  • L05K1104010104, Grossbank
  • L06K070304010205, Tochtergesellschaft
  • L04K11010105, Finanzkrise
  • L06K050702010102, Staatsgarantie
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit der überwiesenen Motion 08.3649, "Verhinderung von untragbaren Risiken für die Schweizer Volkswirtschaft", ist der Bundesrat beauftragt, die Systemrisiken, welche durch Schweizer Grossunternehmen bzw. deren Kollaps für unser Land entstehen können, durch eine Expertenkommission analysieren zu lassen. Die Resultate dieser Motion liegen noch nicht vor. Allerdings hat das EFD am 11. September 2009 den Bericht publiziert: "Situation und Perspektiven des Finanzplatzes Schweiz". Die Finma ihrerseits hat im Sommer eine Anhörung zum Rundschreiben Vergütungssysteme durchgeführt und am 14. September 2009 den Bericht "Finanzmarktkrise und Finanzmarktaufsicht" publiziert. Alle Berichte erwähnen die Thematik der Systemrisiken, jedoch stehen die Risiken für die Volkswirtschaft nicht im Zentrum der Berichte. Aus Sicht der Volkswirtschaft ist es aber zentral, dass die Motion 08.3649 rasch umgesetzt wird und Massnahmen aus den Erkenntnissen der Expertengruppe abgeleitet und implementiert werden.</p>
  • <p>Eine vom Bundesrat am 4. November 2009 einberufene "Expertenkommission zur Limitierung von volkswirtschaftlichen Risiken durch Grossunternehmen" hat unter anderem den Auftrag, zu analysieren, welche Folgen ein Kollaps von Grossunternehmen für die Volkswirtschaft hat. Ebenfalls soll sie im Bereich der Prävention aufzeigen, wie die von Grossunternehmen ausgehenden Risiken für die Volkswirtschaft klein gehalten werden können. Schliesslich soll die Expertenkommission in ihrem Bericht mögliche Ansatzpunkte und Handlungsmöglichkeiten darlegen. Das EFD in Zusammenarbeit mit dem EVD wird dem Bundesrat bis Herbst 2010 den Bericht der Expertenkommission, der sich namentlich auch zu Grossbanken und Systemrisiken äussert, samt Vorschlägen für das weitere Vorgehen unterbreiten.</p><p>Der Bundesrat ist bereit, auf der Basis des Expertenberichts konkrete Massnahmen vorzuschlagen und dem Parlament die notwendigen gesetzlichen Anpassungen zu unterbreiten, wo er solche für notwendig befindet. Er erachtet es jedoch nicht als opportun, sich noch vor der Arbeitsaufnahme der Expertenkommission und vor dem Vorliegen des Berichts bereits zur Vorbereitung von allfälligen möglichen Massnahmen zu verpflichten.</p><p>Bezüglich der Frage der Salärstruktur weist der Bundesrat darauf hin, dass die Finma am 11. November 2009 ein Rundschreiben mit generellen Richtlinien zu den Vergütungssystemen für die Finanzbranche veröffentlicht hat. Dieses hat zum Ziel, die Vergütungspraktiken nachhaltig zu beeinflussen. Vergütungssysteme sollen keine Anreize schaffen, unangemessene Risiken einzugehen und damit möglicherweise die Stabilität von Finanzinstituten zu beeinträchtigen. Das Rundschreiben orientiert sich insbesondere an den vom Financial Stability Board vorgegebenen Standards. Es tritt am 1. Januar 2010 in Kraft.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, auf der Basis der vorliegenden Expertenberichte über die Verringerung der Systemrisiken durch die Grossbanken für die schweizerische Volkswirtschaft und den Finanzplatz konkrete Massnahmen vorzuschlagen und dem Parlament die notwendigen gesetzlichen Anpassungen zu unterbreiten, damit insbesondere folgende Anliegen erfüllt werden können: </p><p>1. Reduktion der volkswirtschaftlichen Risiken mittels entsprechender Strukturvorgaben für die Finanzinstitute. </p><p>2. Reduktion der Haftungsrisiken von Schweizer Banken für die Geschäftstätigkeit von Tochtergesellschaften und Niederlassungen im Ausland. </p><p>3. Bei Banken, die wegen ihrer volkswirtschaftlichen Bedeutung und Grösse im Krisenfall durch den Bund gerettet werden müssten, ist dafür zu sorgen, dass eine Salärstruktur mit einer längerfristigen Unternehmensperspektive eingeführt wird. Dabei sind die variablen Lohnanteile (Gratifikationen, Boni, Mitarbeiterbeteiligungen usw.) auf Sperrkonten zu deponieren. Diese dürfen erst nach einigen Jahren an die Mitarbeitenden ausbezahlt werden, sofern die Bank bis dahin keine Bundeshilfe beansprucht hat. Vor einer Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln sind die Mittel der Sperrkonti zur Abdeckung der Verluste zu verwenden.</p>
  • Minderung der Systemrisiken des Finanzplatzes Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit der überwiesenen Motion 08.3649, "Verhinderung von untragbaren Risiken für die Schweizer Volkswirtschaft", ist der Bundesrat beauftragt, die Systemrisiken, welche durch Schweizer Grossunternehmen bzw. deren Kollaps für unser Land entstehen können, durch eine Expertenkommission analysieren zu lassen. Die Resultate dieser Motion liegen noch nicht vor. Allerdings hat das EFD am 11. September 2009 den Bericht publiziert: "Situation und Perspektiven des Finanzplatzes Schweiz". Die Finma ihrerseits hat im Sommer eine Anhörung zum Rundschreiben Vergütungssysteme durchgeführt und am 14. September 2009 den Bericht "Finanzmarktkrise und Finanzmarktaufsicht" publiziert. Alle Berichte erwähnen die Thematik der Systemrisiken, jedoch stehen die Risiken für die Volkswirtschaft nicht im Zentrum der Berichte. Aus Sicht der Volkswirtschaft ist es aber zentral, dass die Motion 08.3649 rasch umgesetzt wird und Massnahmen aus den Erkenntnissen der Expertengruppe abgeleitet und implementiert werden.</p>
    • <p>Eine vom Bundesrat am 4. November 2009 einberufene "Expertenkommission zur Limitierung von volkswirtschaftlichen Risiken durch Grossunternehmen" hat unter anderem den Auftrag, zu analysieren, welche Folgen ein Kollaps von Grossunternehmen für die Volkswirtschaft hat. Ebenfalls soll sie im Bereich der Prävention aufzeigen, wie die von Grossunternehmen ausgehenden Risiken für die Volkswirtschaft klein gehalten werden können. Schliesslich soll die Expertenkommission in ihrem Bericht mögliche Ansatzpunkte und Handlungsmöglichkeiten darlegen. Das EFD in Zusammenarbeit mit dem EVD wird dem Bundesrat bis Herbst 2010 den Bericht der Expertenkommission, der sich namentlich auch zu Grossbanken und Systemrisiken äussert, samt Vorschlägen für das weitere Vorgehen unterbreiten.</p><p>Der Bundesrat ist bereit, auf der Basis des Expertenberichts konkrete Massnahmen vorzuschlagen und dem Parlament die notwendigen gesetzlichen Anpassungen zu unterbreiten, wo er solche für notwendig befindet. Er erachtet es jedoch nicht als opportun, sich noch vor der Arbeitsaufnahme der Expertenkommission und vor dem Vorliegen des Berichts bereits zur Vorbereitung von allfälligen möglichen Massnahmen zu verpflichten.</p><p>Bezüglich der Frage der Salärstruktur weist der Bundesrat darauf hin, dass die Finma am 11. November 2009 ein Rundschreiben mit generellen Richtlinien zu den Vergütungssystemen für die Finanzbranche veröffentlicht hat. Dieses hat zum Ziel, die Vergütungspraktiken nachhaltig zu beeinflussen. Vergütungssysteme sollen keine Anreize schaffen, unangemessene Risiken einzugehen und damit möglicherweise die Stabilität von Finanzinstituten zu beeinträchtigen. Das Rundschreiben orientiert sich insbesondere an den vom Financial Stability Board vorgegebenen Standards. Es tritt am 1. Januar 2010 in Kraft.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, auf der Basis der vorliegenden Expertenberichte über die Verringerung der Systemrisiken durch die Grossbanken für die schweizerische Volkswirtschaft und den Finanzplatz konkrete Massnahmen vorzuschlagen und dem Parlament die notwendigen gesetzlichen Anpassungen zu unterbreiten, damit insbesondere folgende Anliegen erfüllt werden können: </p><p>1. Reduktion der volkswirtschaftlichen Risiken mittels entsprechender Strukturvorgaben für die Finanzinstitute. </p><p>2. Reduktion der Haftungsrisiken von Schweizer Banken für die Geschäftstätigkeit von Tochtergesellschaften und Niederlassungen im Ausland. </p><p>3. Bei Banken, die wegen ihrer volkswirtschaftlichen Bedeutung und Grösse im Krisenfall durch den Bund gerettet werden müssten, ist dafür zu sorgen, dass eine Salärstruktur mit einer längerfristigen Unternehmensperspektive eingeführt wird. Dabei sind die variablen Lohnanteile (Gratifikationen, Boni, Mitarbeiterbeteiligungen usw.) auf Sperrkonten zu deponieren. Diese dürfen erst nach einigen Jahren an die Mitarbeitenden ausbezahlt werden, sofern die Bank bis dahin keine Bundeshilfe beansprucht hat. Vor einer Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln sind die Mittel der Sperrkonti zur Abdeckung der Verluste zu verwenden.</p>
    • Minderung der Systemrisiken des Finanzplatzes Schweiz

Back to List