Vaterschaftsurlaub anstatt Wiederholungskurse
- ShortId
-
09.3943
- Id
-
20093943
- Updated
-
28.07.2023 08:05
- Language
-
de
- Title
-
Vaterschaftsurlaub anstatt Wiederholungskurse
- AdditionalIndexing
-
28;09;Geburtenpolitik;Wiederholungskurs;Familienpolitik;Vaterschaftsurlaub
- 1
-
- L05K0402030704, Wiederholungskurs
- L05K0104030102, Vaterschaftsurlaub
- L05K0107030201, Geburtenpolitik
- L04K01030304, Familienpolitik
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Vaterschaftsurlaub ist ein wichtiges Instrument der Familienpolitik, so anerkannt von zahlreichen Mitgliedern des Parlaments in ihren verschiedenen Motionen. Die besorgniserregende Situation der AHV erfordert ebenfalls eine innovative Geburtenpolitik.</p><p>Die Möglichkeit, Wiederholungskurse durch einen Vaterschaftsurlaub zu ersetzen, hat den Vorteil, finanziell "neutral" zu sein und keine bestehende Versicherung zu belasten. Die zukünftigen Väter würden in der Tat den Lohn erhalten, der ihnen laut Gesetz für die Absolvierung der Wiederholungskurse zusteht.</p><p>Um Missbräuche zu verhindern, müsste die Bundesversammlung die Bedingungen regeln, die für einen solchen Vaterschaftsurlaub erfüllt werden müssen. Im Idealfall könnte jede Person, die ihren Militärdienst leistet, im Jahr der Geburt ihres Kindes oder im darauffolgenden Jahr die Wiederholungskurse in der Form eines Vaterschaftsurlaubs absolvieren.</p><p>Diese Massnahme würde es ermöglichen, dass es endlich als Beitrag ans Vaterland anerkannt wird, wenn jemand Kinder hat. Tatsächlich werden Kinder heute eher als Last denn als Zukunft des Landes empfunden. Dabei sind sie das Fundament unseres zukünftigen Wohlstands.</p>
- <p>Der Bundesrat versteht die Motion so, dass der Militärdienst (Wiederholungskurs) als solcher durch einen Vaterschaftsurlaub ersetzt werden sollte, wofür auch der klare Wortlaut der Motion spricht. Unter dieser Annahme nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>Nach Artikel 59 Absatz 1 der Bundesverfassung ist jeder Schweizer verpflichtet, Militärdienst zu leisten. Die Bundesverfassung sieht als Ersatz für die Militärdienstpflicht den Zivildienst vor. Beide Dienste sind persönlich zu leisten. Wer weder Militär- noch Zivildienst leistet, schuldet eine Abgabe (Art. 59 Abs. 3 BV). Eine andere Ausnahme, wie z. B. eine Dienstleistung durch einen Vaterschaftsurlaub zu ersetzen, sieht die Bundesverfassung nicht vor. Eine solche kann auch nicht mit einer Anpassung des Militärgesetzes eingeführt werden. Sie wäre mit der geltenden Bundesverfassung nicht vereinbar.</p><p>Nach geltendem Recht ist sichergestellt, dass ein Familienvater seinen Wiederholungskurs aus persönlichen Gründen verschieben kann. Nach Artikel 30 Absatz 2 der Verordnung vom 19. November 2003 über die Militärdienstpflicht (SR 512.21) werden Gesuche um Dienstverschiebung aus persönlichen Gründen nur bewilligt, wenn das private Interesse des Militärdienstpflichtigen das öffentliche Interesse an der Leistung des Ausbildungsdienstes überwiegt. Als überwiegendes privates Interesse der Militärdienstpflichtigen gilt insbesondere die zeitliche Überschneidung des Ausbildungsdienstes mit der Pflicht des Angehörigen der Armee zur Betreuung eigener Kinder, soweit eine Ersatzbetreuung für die Zeit des Ausbildungsdienstes nicht möglich ist (Art. 8 Bst. c der Weisungen vom 28. April 2008 über das Verfahren im Dienstverschiebungswesen). Dadurch wird dem Anliegen, Familien durch eine erleichterte Betreuung der Kinder zu unterstützen, Rechnung getragen.</p><p>Für die Einführung eines Vaterschaftsurlaubs und dessen finanzielle Abgeltung müsste ein anderer Weg gefunden werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Militärgesetz (MG) dahingehend anzupassen, dass die Möglichkeit besteht, Wiederholungskurse durch einen bezahlten Vaterschaftsurlaub zu ersetzen.</p>
- Vaterschaftsurlaub anstatt Wiederholungskurse
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Vaterschaftsurlaub ist ein wichtiges Instrument der Familienpolitik, so anerkannt von zahlreichen Mitgliedern des Parlaments in ihren verschiedenen Motionen. Die besorgniserregende Situation der AHV erfordert ebenfalls eine innovative Geburtenpolitik.</p><p>Die Möglichkeit, Wiederholungskurse durch einen Vaterschaftsurlaub zu ersetzen, hat den Vorteil, finanziell "neutral" zu sein und keine bestehende Versicherung zu belasten. Die zukünftigen Väter würden in der Tat den Lohn erhalten, der ihnen laut Gesetz für die Absolvierung der Wiederholungskurse zusteht.</p><p>Um Missbräuche zu verhindern, müsste die Bundesversammlung die Bedingungen regeln, die für einen solchen Vaterschaftsurlaub erfüllt werden müssen. Im Idealfall könnte jede Person, die ihren Militärdienst leistet, im Jahr der Geburt ihres Kindes oder im darauffolgenden Jahr die Wiederholungskurse in der Form eines Vaterschaftsurlaubs absolvieren.</p><p>Diese Massnahme würde es ermöglichen, dass es endlich als Beitrag ans Vaterland anerkannt wird, wenn jemand Kinder hat. Tatsächlich werden Kinder heute eher als Last denn als Zukunft des Landes empfunden. Dabei sind sie das Fundament unseres zukünftigen Wohlstands.</p>
- <p>Der Bundesrat versteht die Motion so, dass der Militärdienst (Wiederholungskurs) als solcher durch einen Vaterschaftsurlaub ersetzt werden sollte, wofür auch der klare Wortlaut der Motion spricht. Unter dieser Annahme nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>Nach Artikel 59 Absatz 1 der Bundesverfassung ist jeder Schweizer verpflichtet, Militärdienst zu leisten. Die Bundesverfassung sieht als Ersatz für die Militärdienstpflicht den Zivildienst vor. Beide Dienste sind persönlich zu leisten. Wer weder Militär- noch Zivildienst leistet, schuldet eine Abgabe (Art. 59 Abs. 3 BV). Eine andere Ausnahme, wie z. B. eine Dienstleistung durch einen Vaterschaftsurlaub zu ersetzen, sieht die Bundesverfassung nicht vor. Eine solche kann auch nicht mit einer Anpassung des Militärgesetzes eingeführt werden. Sie wäre mit der geltenden Bundesverfassung nicht vereinbar.</p><p>Nach geltendem Recht ist sichergestellt, dass ein Familienvater seinen Wiederholungskurs aus persönlichen Gründen verschieben kann. Nach Artikel 30 Absatz 2 der Verordnung vom 19. November 2003 über die Militärdienstpflicht (SR 512.21) werden Gesuche um Dienstverschiebung aus persönlichen Gründen nur bewilligt, wenn das private Interesse des Militärdienstpflichtigen das öffentliche Interesse an der Leistung des Ausbildungsdienstes überwiegt. Als überwiegendes privates Interesse der Militärdienstpflichtigen gilt insbesondere die zeitliche Überschneidung des Ausbildungsdienstes mit der Pflicht des Angehörigen der Armee zur Betreuung eigener Kinder, soweit eine Ersatzbetreuung für die Zeit des Ausbildungsdienstes nicht möglich ist (Art. 8 Bst. c der Weisungen vom 28. April 2008 über das Verfahren im Dienstverschiebungswesen). Dadurch wird dem Anliegen, Familien durch eine erleichterte Betreuung der Kinder zu unterstützen, Rechnung getragen.</p><p>Für die Einführung eines Vaterschaftsurlaubs und dessen finanzielle Abgeltung müsste ein anderer Weg gefunden werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Militärgesetz (MG) dahingehend anzupassen, dass die Möglichkeit besteht, Wiederholungskurse durch einen bezahlten Vaterschaftsurlaub zu ersetzen.</p>
- Vaterschaftsurlaub anstatt Wiederholungskurse
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