Neues Mehrwertsteuergesetz. Stand der Umsetzung
- ShortId
-
09.3947
- Id
-
20093947
- Updated
-
28.07.2023 07:46
- Language
-
de
- Title
-
Neues Mehrwertsteuergesetz. Stand der Umsetzung
- AdditionalIndexing
-
24;Vollzug von Beschlüssen;Vereinfachung von Verfahren;Mehrwertsteuer;Gesetz
- 1
-
- L04K11070103, Mehrwertsteuer
- L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
- L05K0503020801, Vereinfachung von Verfahren
- L05K0503010102, Gesetz
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Reform der Mehrwertsteuer ist ein langjähriges, wichtiges Anliegen des Parlaments. Das Parlament hat mit grosser Mehrheit am 12. Juni 2009 ein neues Mehrwertsteuergesetz verabschiedet. Die Reform steht und fällt mit der gesetzestreuen Umsetzung. Hauptstossrichtung des neuen Gesetzes ist die Entlastung der Unternehmen. Namentlich soll der Formalismus abgebaut, die Rechtssicherheit verbessert und die Kundenfreundlichkeit erhöht werden. </p><p>Gemäss Beschluss des Parlaments soll das neue Gesetz per 1. Januar 2010 in Kraft treten. Bei der Umsetzung des Gesetzes gilt es den Willen des Gesetzgebers auf allen Ebenen sicherzustellen. Nur wenn dies gelingt, werden eine neue Steuerkultur und damit auch eine langfristige Sicherstellung der Erhebungseffizienz garantiert. </p><p>Dazu muss das neue Gesetz bei seiner Umsetzung in der täglichen Mehrwertsteuerpraxis ab dem 1. Januar 2010 Wirkung zeigen.</p>
- <p>Das am 12. Juni 2009 vom Parlament beschlossene neue Mehrwertsteuergesetz tritt bereits am 1. Januar 2010 in Kraft. Damit ist die Frist zur Umsetzung und Einführung des Gesetzes ausserordentlich kurz.</p><p>Der Entwurf der bundesrätlichen Verordnung zum neuen Gesetz ist Ende September 2009 in die Anhörung gegeben worden. Damit will der Bundesrat sicherstellen, dass die interessierten Kreise auch bei der Erarbeitung der Verordnung mitwirken und ihre Anliegen einbringen können.</p><p>Grosses Augenmerk wird auf die Schulung der Mitarbeitenden der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) gelegt. Das von der ESTV erarbeitete Konzept sieht eine dreistufige Ausbildung vor, wobei in der gegenwärtig laufenden Hauptphase alle Mitarbeitenden der Hauptabteilung Mehrwertsteuer mit den Änderungen und Neuerungen des Gesetzes vertraut gemacht werden. Gleichzeitig ist es nicht zielführend, die Mitarbeitenden sozusagen im "luftleeren Raum" zu schulen. Auch die Verwaltung muss erst Erfahrung mit dem neuen Gesetz sammeln. Diese Erfahrung soll laufend in die Schulung einfliessen. Das Konzept sieht daher vor, die Ausbildung nächstes Jahr zu vertiefen und zu ergänzen.</p><p>Parallel zur Schulung muss die ESTV auch sämtliche Publikationen im Bereich Mehrwertsteuer überarbeiten und an das neue Gesetz anpassen. Diesbezüglich ist festzuhalten, dass die Praxis nach dem Willen des Gesetzgebers für die steuerpflichtigen Personen keine verbindliche Wirkung entfaltet. Wie die Schulung muss sich auch die Praxis zum neuen Gesetz erst herausbilden und dann schrittweise vertieft und präzisiert werden. Es kann daher nicht davon ausgegangen werden, dass eine vollständige Praxissammlung bereits im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes bereitsteht. Dies widerspiegelt sich auch in der Ausgestaltung der Publikationen der ESTV in formaler Hinsicht. Die ESTV ist bemüht, die steuerpflichtigen Personen rechtzeitig über die Neuerungen des Gesetzes zu informieren und ihre Praxis so früh wie möglich bekanntzugeben. Zu diesem Zweck werden sogenannte Mehrwertsteuer-Infos erarbeitet, welche Themen und Fragen behandeln, die für die meisten steuerpflichtigen Personen von Bedeutung sind. Zusammen ersetzen diese Mehrwertsteuer-Infos die heutige, dannzumal nicht mehr aktuelle Wegleitung. Dieses Vorgehen ist auch mit dem Mehrwertsteuer-Konsultativgremium abgesprochen. Darüber hinaus wird die ESTV auf ausdrücklichen Wunsch einer Vielzahl von betroffenen Branchen in spezialisierten Publikationen weiterhin Fragen behandeln, welche einzelne Branchen betreffen. Die Informationen dürften daher zielgerichteter, kohärenter und vollständiger ausfallen als heute. Alle Informationen der ESTV sind im Internet jederzeit einfach zugänglich und abrufbar. Mittelfristig soll eine eigentliche Informationsplattform im Internet geschaffen werden.</p><p>Über die aktuellen Entwicklungen und Neuerungen in Bezug auf das neue Gesetz informiert die ESTV laufend auf ihrer Internet-Seite und überdies mit direkten Schreiben an die steuerpflichtigen Personen. Eine frühzeitige Information ist anzustreben, kann aber aufgrund der kurzen Umsetzungszeit und der Vielzahl der Arbeiten nicht immer sichergestellt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, über den Stand der Umsetzung des neuen Mehrwertsteuergesetzes Auskunft zu geben.</p><p>Namentlich interessiert die Sicherstellung des Willens des Gesetzgebers: </p><p>- hinsichtlich der Ausbildung der zuständigen Mitarbeitenden bei der Hauptabteilung Mehrwertsteuer: Werden die Mitarbeitenden ausreichend mit dem neuen Gesetz bekanntgemacht, sodass sie es ab dem 1. Januar 2010 umsetzen können? </p><p>- bei den Praxisfestlegungen: Wie werden die Praxisfestlegungen, wo notwendig, so geändert, dass die Bestimmungen des neuen Gesetzes gemäss dem Parlamentswillen Eingang finden, dies namentlich in den Bereichen Vorsteuerabzug und Beweisrecht? </p><p>- bei der Ausgestaltung der Publikationen in formaler Hinsicht (Übersichtlichkeit und Vollständigkeit im Sinn der Kundenorientierung): Wie wird das Reformziel der Kundenorientierung bei den Publikationen auch in formaler Hinsicht umgesetzt, d. h., sind die Publikationen leicht zugänglich und dabei kohärent und vollständig? Wird auf eine ausufernde Zahl von Publikationen zugunsten weniger, aber umfassender Direktiven verzichtet? </p><p>- hinsichtlich der Massnahmen, um eine frühzeitige und sachgerechte Information der Steuerpflichtigen über die anstehenden Umstellungen zu gewährleisten: Erhalten die Steuerpflichtigen alle Informationen, die zur Anwendung des neues Gesetzes per 1. Januar 2010 erforderlich sind, und erhalten sie diese frühzeitig?</p>
- Neues Mehrwertsteuergesetz. Stand der Umsetzung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Reform der Mehrwertsteuer ist ein langjähriges, wichtiges Anliegen des Parlaments. Das Parlament hat mit grosser Mehrheit am 12. Juni 2009 ein neues Mehrwertsteuergesetz verabschiedet. Die Reform steht und fällt mit der gesetzestreuen Umsetzung. Hauptstossrichtung des neuen Gesetzes ist die Entlastung der Unternehmen. Namentlich soll der Formalismus abgebaut, die Rechtssicherheit verbessert und die Kundenfreundlichkeit erhöht werden. </p><p>Gemäss Beschluss des Parlaments soll das neue Gesetz per 1. Januar 2010 in Kraft treten. Bei der Umsetzung des Gesetzes gilt es den Willen des Gesetzgebers auf allen Ebenen sicherzustellen. Nur wenn dies gelingt, werden eine neue Steuerkultur und damit auch eine langfristige Sicherstellung der Erhebungseffizienz garantiert. </p><p>Dazu muss das neue Gesetz bei seiner Umsetzung in der täglichen Mehrwertsteuerpraxis ab dem 1. Januar 2010 Wirkung zeigen.</p>
- <p>Das am 12. Juni 2009 vom Parlament beschlossene neue Mehrwertsteuergesetz tritt bereits am 1. Januar 2010 in Kraft. Damit ist die Frist zur Umsetzung und Einführung des Gesetzes ausserordentlich kurz.</p><p>Der Entwurf der bundesrätlichen Verordnung zum neuen Gesetz ist Ende September 2009 in die Anhörung gegeben worden. Damit will der Bundesrat sicherstellen, dass die interessierten Kreise auch bei der Erarbeitung der Verordnung mitwirken und ihre Anliegen einbringen können.</p><p>Grosses Augenmerk wird auf die Schulung der Mitarbeitenden der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) gelegt. Das von der ESTV erarbeitete Konzept sieht eine dreistufige Ausbildung vor, wobei in der gegenwärtig laufenden Hauptphase alle Mitarbeitenden der Hauptabteilung Mehrwertsteuer mit den Änderungen und Neuerungen des Gesetzes vertraut gemacht werden. Gleichzeitig ist es nicht zielführend, die Mitarbeitenden sozusagen im "luftleeren Raum" zu schulen. Auch die Verwaltung muss erst Erfahrung mit dem neuen Gesetz sammeln. Diese Erfahrung soll laufend in die Schulung einfliessen. Das Konzept sieht daher vor, die Ausbildung nächstes Jahr zu vertiefen und zu ergänzen.</p><p>Parallel zur Schulung muss die ESTV auch sämtliche Publikationen im Bereich Mehrwertsteuer überarbeiten und an das neue Gesetz anpassen. Diesbezüglich ist festzuhalten, dass die Praxis nach dem Willen des Gesetzgebers für die steuerpflichtigen Personen keine verbindliche Wirkung entfaltet. Wie die Schulung muss sich auch die Praxis zum neuen Gesetz erst herausbilden und dann schrittweise vertieft und präzisiert werden. Es kann daher nicht davon ausgegangen werden, dass eine vollständige Praxissammlung bereits im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes bereitsteht. Dies widerspiegelt sich auch in der Ausgestaltung der Publikationen der ESTV in formaler Hinsicht. Die ESTV ist bemüht, die steuerpflichtigen Personen rechtzeitig über die Neuerungen des Gesetzes zu informieren und ihre Praxis so früh wie möglich bekanntzugeben. Zu diesem Zweck werden sogenannte Mehrwertsteuer-Infos erarbeitet, welche Themen und Fragen behandeln, die für die meisten steuerpflichtigen Personen von Bedeutung sind. Zusammen ersetzen diese Mehrwertsteuer-Infos die heutige, dannzumal nicht mehr aktuelle Wegleitung. Dieses Vorgehen ist auch mit dem Mehrwertsteuer-Konsultativgremium abgesprochen. Darüber hinaus wird die ESTV auf ausdrücklichen Wunsch einer Vielzahl von betroffenen Branchen in spezialisierten Publikationen weiterhin Fragen behandeln, welche einzelne Branchen betreffen. Die Informationen dürften daher zielgerichteter, kohärenter und vollständiger ausfallen als heute. Alle Informationen der ESTV sind im Internet jederzeit einfach zugänglich und abrufbar. Mittelfristig soll eine eigentliche Informationsplattform im Internet geschaffen werden.</p><p>Über die aktuellen Entwicklungen und Neuerungen in Bezug auf das neue Gesetz informiert die ESTV laufend auf ihrer Internet-Seite und überdies mit direkten Schreiben an die steuerpflichtigen Personen. Eine frühzeitige Information ist anzustreben, kann aber aufgrund der kurzen Umsetzungszeit und der Vielzahl der Arbeiten nicht immer sichergestellt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, über den Stand der Umsetzung des neuen Mehrwertsteuergesetzes Auskunft zu geben.</p><p>Namentlich interessiert die Sicherstellung des Willens des Gesetzgebers: </p><p>- hinsichtlich der Ausbildung der zuständigen Mitarbeitenden bei der Hauptabteilung Mehrwertsteuer: Werden die Mitarbeitenden ausreichend mit dem neuen Gesetz bekanntgemacht, sodass sie es ab dem 1. Januar 2010 umsetzen können? </p><p>- bei den Praxisfestlegungen: Wie werden die Praxisfestlegungen, wo notwendig, so geändert, dass die Bestimmungen des neuen Gesetzes gemäss dem Parlamentswillen Eingang finden, dies namentlich in den Bereichen Vorsteuerabzug und Beweisrecht? </p><p>- bei der Ausgestaltung der Publikationen in formaler Hinsicht (Übersichtlichkeit und Vollständigkeit im Sinn der Kundenorientierung): Wie wird das Reformziel der Kundenorientierung bei den Publikationen auch in formaler Hinsicht umgesetzt, d. h., sind die Publikationen leicht zugänglich und dabei kohärent und vollständig? Wird auf eine ausufernde Zahl von Publikationen zugunsten weniger, aber umfassender Direktiven verzichtet? </p><p>- hinsichtlich der Massnahmen, um eine frühzeitige und sachgerechte Information der Steuerpflichtigen über die anstehenden Umstellungen zu gewährleisten: Erhalten die Steuerpflichtigen alle Informationen, die zur Anwendung des neues Gesetzes per 1. Januar 2010 erforderlich sind, und erhalten sie diese frühzeitig?</p>
- Neues Mehrwertsteuergesetz. Stand der Umsetzung
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