Baustellendauer und Vergaberichtlinien bei Strassenbauprojekten
- ShortId
-
09.3958
- Id
-
20093958
- Updated
-
14.11.2025 06:57
- Language
-
de
- Title
-
Baustellendauer und Vergaberichtlinien bei Strassenbauprojekten
- AdditionalIndexing
-
48;Ausschreibung;Klein- und mittleres Unternehmen;Nationalstrassenbau;Durchführung eines Projektes;Strassenbau;Verkehrsstau;Strassenunterhalt;wirtschaftliche Diskriminierung;Bauindustrie
- 1
-
- L05K0705030104, Strassenbau
- L06K070503010401, Nationalstrassenbau
- L04K18010219, Verkehrsstau
- L06K070305010102, Durchführung eines Projektes
- L06K070503010402, Strassenunterhalt
- L05K0701030502, Ausschreibung
- L05K0703060302, Klein- und mittleres Unternehmen
- L04K07050303, Bauindustrie
- L04K05020411, wirtschaftliche Diskriminierung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Aufgrund der im europäischen Vergleich sehr strengen Normen und Vorschriften im Bereich von Strassenprojekten dauern Bauvorhaben (Neubau, Unterhalt usw.) in unserem Land massiv länger. Die durch die Regulierungen verzögerten Arbeiten führen zu Verkehrsbehinderungen und damit zu vermehrten Staus, weIche wirtschaftliche Verluste in Milliardenhöhe verursachen. Mit einer Anpassung der Regulierungen und Vorschriften auf ein vernünftiges Mass sollte es möglich sein, die Zeitdauer der Bauarbeiten und damit der Verkehrsunterbrüche massiv zu reduzieren. Handlungsbedarf besteht aber auch bei den Vergaberichtlinien in diesem Bereich. Aufgrund der Ausschreibungsverfahren und der Vorschriften bei Strassenprojekten, welche Grossunternehmen bevorzugen, ist es vielen kleinen und mittleren Unternehmen gar nicht möglich, eine Offerte für diese Vorhaben einzureichen. Diese stossende Benachteiligung der KMU, welche das Rückgrat der Schweizer Wirtschaft bilden, ist zu stoppen. Die Vergaberichtlinien sind deshalb so anzupassen, dass diese Unternehmen endlich gleich lange Spiesse bei Strassenbauvorhaben bekommen. Damit kann ein faires Ausschreibeverfahren garantiert werden.</p>
- <p>Ein möglichst reibungsloser Verkehrsfluss auf den Nationalstrassen ist für die Schweiz von erheblicher volkswirtschaftlicher Bedeutung. Baustellen auf Nationalstrassen können hingegen zu Staus führen und verursachen damit volkswirtschaftliche Kosten. Das Bundesamt für Strassen (Astra) ist sich dessen bewusst und setzt deshalb im Rahmen der geltenden Bestimmungen bereits heute alles daran, die durch Baustellen verursachten Verkehrsbehinderungen so gering wie möglich zu halten.</p><p>Gemäss dem Jahresbericht 2008 des Astra über die Verkehrsentwicklung und Verfügbarkeit der Nationalstrassen waren im vergangenen Jahr insgesamt 10 048 Staustunden zu verzeichnen. 75 Prozent (7509 Stunden) waren auf Verkehrsüberlastungen zurückzuführen, 17 Prozent (1722 Stunden) auf Unfälle, 7 Prozent (724 Stunden) auf Baustellen und 1 Prozent (140 Stunden) auf diverse Ursachen.</p><p>Der Anteil der baustellenbedingten Staus hat in der Vergangenheit relativ und absolut abgenommen: 2006 betrug er noch 13,2 Prozent, 2007 11,8 Prozent und 2008 wie erwähnt nur mehr 7 Prozent. Diese Entwicklung zeigt deutlich, dass der Bund als seit dem 1. Januar 2008 aufgrund der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) verantwortlicher Bauherr der Nationalstrassen die Bauzeitfrage bei der Baustellenoptimierung hoch gewichtet.</p><p>Zu beachten ist überdies, dass die Baustellendauer nicht das einzige, wesentliche Kriterium ist. Die Qualität der Arbeit, die Baukosten, die Arbeits- und Verkehrssicherheit und das Ruhebedürfnis der Anwohner sind ebenfalls zu berücksichtigen.</p><p>Vor diesem Hintergrund ist der Bundesrat bereit, Massnahmen zu treffen, damit die Dauer der Verkehrsbehinderungen weiter verkürzt werden kann.</p><p>Die Vergaberichtlinien lassen die Berücksichtigung von kleineren und mittleren Unternehmen heute schon zu. Für die Angebote werden - ausser in gewissen Ausnahmefällen - Arbeitsgemeinschaften zugelassen. Kleinere und mittlere Unternehmen können sich somit zusammenschliessen und Teil einer grösseren Gemeinschaft bilden. Zudem werden bei der Offertevaluation keine Abgebotsrunden durchgeführt. Bewusst werden keine Erfüllungsgarantien verlangt, welche sich auf die Kreditlimiten der kleineren Unternehmungen störender auswirken würden als auf die der grossen. Somit bestehen bei Bauvorhaben im Nationalstrassenbereich aufgrund der geltenden Vergaberichtlinien gleich lange Spiesse zwischen kleineren, mittleren und grossen Unternehmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Richtlinien und gesetzlichen Vorschriften betreffend Strassenbauprojekte dahingehend anzupassen, dass die Dauer der Verkehrsbehinderungen massiv verkürzt werden kann. Gleichzeitig sind die Vergaberichtlinien für solche Vorhaben derart anzupassen, dass insbesondere auch kleinere und mittlere Unternehmen berücksichtigt werden können.</p>
- Baustellendauer und Vergaberichtlinien bei Strassenbauprojekten
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Aufgrund der im europäischen Vergleich sehr strengen Normen und Vorschriften im Bereich von Strassenprojekten dauern Bauvorhaben (Neubau, Unterhalt usw.) in unserem Land massiv länger. Die durch die Regulierungen verzögerten Arbeiten führen zu Verkehrsbehinderungen und damit zu vermehrten Staus, weIche wirtschaftliche Verluste in Milliardenhöhe verursachen. Mit einer Anpassung der Regulierungen und Vorschriften auf ein vernünftiges Mass sollte es möglich sein, die Zeitdauer der Bauarbeiten und damit der Verkehrsunterbrüche massiv zu reduzieren. Handlungsbedarf besteht aber auch bei den Vergaberichtlinien in diesem Bereich. Aufgrund der Ausschreibungsverfahren und der Vorschriften bei Strassenprojekten, welche Grossunternehmen bevorzugen, ist es vielen kleinen und mittleren Unternehmen gar nicht möglich, eine Offerte für diese Vorhaben einzureichen. Diese stossende Benachteiligung der KMU, welche das Rückgrat der Schweizer Wirtschaft bilden, ist zu stoppen. Die Vergaberichtlinien sind deshalb so anzupassen, dass diese Unternehmen endlich gleich lange Spiesse bei Strassenbauvorhaben bekommen. Damit kann ein faires Ausschreibeverfahren garantiert werden.</p>
- <p>Ein möglichst reibungsloser Verkehrsfluss auf den Nationalstrassen ist für die Schweiz von erheblicher volkswirtschaftlicher Bedeutung. Baustellen auf Nationalstrassen können hingegen zu Staus führen und verursachen damit volkswirtschaftliche Kosten. Das Bundesamt für Strassen (Astra) ist sich dessen bewusst und setzt deshalb im Rahmen der geltenden Bestimmungen bereits heute alles daran, die durch Baustellen verursachten Verkehrsbehinderungen so gering wie möglich zu halten.</p><p>Gemäss dem Jahresbericht 2008 des Astra über die Verkehrsentwicklung und Verfügbarkeit der Nationalstrassen waren im vergangenen Jahr insgesamt 10 048 Staustunden zu verzeichnen. 75 Prozent (7509 Stunden) waren auf Verkehrsüberlastungen zurückzuführen, 17 Prozent (1722 Stunden) auf Unfälle, 7 Prozent (724 Stunden) auf Baustellen und 1 Prozent (140 Stunden) auf diverse Ursachen.</p><p>Der Anteil der baustellenbedingten Staus hat in der Vergangenheit relativ und absolut abgenommen: 2006 betrug er noch 13,2 Prozent, 2007 11,8 Prozent und 2008 wie erwähnt nur mehr 7 Prozent. Diese Entwicklung zeigt deutlich, dass der Bund als seit dem 1. Januar 2008 aufgrund der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) verantwortlicher Bauherr der Nationalstrassen die Bauzeitfrage bei der Baustellenoptimierung hoch gewichtet.</p><p>Zu beachten ist überdies, dass die Baustellendauer nicht das einzige, wesentliche Kriterium ist. Die Qualität der Arbeit, die Baukosten, die Arbeits- und Verkehrssicherheit und das Ruhebedürfnis der Anwohner sind ebenfalls zu berücksichtigen.</p><p>Vor diesem Hintergrund ist der Bundesrat bereit, Massnahmen zu treffen, damit die Dauer der Verkehrsbehinderungen weiter verkürzt werden kann.</p><p>Die Vergaberichtlinien lassen die Berücksichtigung von kleineren und mittleren Unternehmen heute schon zu. Für die Angebote werden - ausser in gewissen Ausnahmefällen - Arbeitsgemeinschaften zugelassen. Kleinere und mittlere Unternehmen können sich somit zusammenschliessen und Teil einer grösseren Gemeinschaft bilden. Zudem werden bei der Offertevaluation keine Abgebotsrunden durchgeführt. Bewusst werden keine Erfüllungsgarantien verlangt, welche sich auf die Kreditlimiten der kleineren Unternehmungen störender auswirken würden als auf die der grossen. Somit bestehen bei Bauvorhaben im Nationalstrassenbereich aufgrund der geltenden Vergaberichtlinien gleich lange Spiesse zwischen kleineren, mittleren und grossen Unternehmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Richtlinien und gesetzlichen Vorschriften betreffend Strassenbauprojekte dahingehend anzupassen, dass die Dauer der Verkehrsbehinderungen massiv verkürzt werden kann. Gleichzeitig sind die Vergaberichtlinien für solche Vorhaben derart anzupassen, dass insbesondere auch kleinere und mittlere Unternehmen berücksichtigt werden können.</p>
- Baustellendauer und Vergaberichtlinien bei Strassenbauprojekten
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