Kostenschub durch Investitionen
- ShortId
-
09.3959
- Id
-
20093959
- Updated
-
28.07.2023 08:14
- Language
-
de
- Title
-
Kostenschub durch Investitionen
- AdditionalIndexing
-
2841;Tarif;Spitalkosten;Kontrolle;Festpreis;Kostenrechnung;Investitionsvorhaben;Investition;Spital
- 1
-
- L05K0105051101, Spital
- L05K0105050102, Spitalkosten
- L03K110901, Investition
- L05K1109010604, Investitionsvorhaben
- L06K110503020101, Tarif
- L05K1105030201, Festpreis
- L05K0703020201, Kostenrechnung
- L04K08020313, Kontrolle
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1./4. Mit der Verabschiedung der Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) im Bereich der Spitalfinanzierung hat das Parlament am 21. Dezember 2007 entschieden, die Investitionskosten in die leistungsbezogenen Pauschalen, die auf gesamtschweizerisch einheitlichen Tarifstrukturen basieren, einzuschliessen. Diese Pauschalen werden zwischen den vom Gesetz festgelegten Tarifpartnern, das heisst den Versicherern und den Spitälern, vereinbart. </p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass gewisse Spitäler, die heute öffentlich subventioniert werden, im Hinblick auf den Ablauf der Frist am 31. Dezember 2011 geneigt sein könnten, Investitionen zu tätigen, auf die die Kantone bis jetzt aus Budgetgründen verzichtet haben. Gewisse sowohl öffentliche als auch private Spitäler könnten sich zudem - ungeachtet ihrer tatsächlichen Bedürfnisse - ermuntert fühlen, insbesondere in teure Geräte zu investieren, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Der Bundesrat ist deshalb entschlossen, die Entwicklung in diesem Bereich aufmerksam zu verfolgen, mögliche Strategien zu prüfen und gegebenenfalls die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen. </p><p>Mit der Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102) im Oktober 2008 hat der Bundesrat die Tarifpartner beauftragt, ihm einen Vorschlag für die flankierenden Massnahmen bei der Einführung der leistungsbezogenen Pauschalen zu unterbreiten. Die Tarifpartner haben in diesem Zusammenhang insbesondere die Instrumente für die Überwachung der Kostenentwicklung und des Leistungsvolumens (Monitoring) zu erarbeiten und umzusetzen sowie Korrekturmassnahmen zu vereinbaren. Mit den geforderten flankierenden Massnahmen, die fester Bestandteil des gesamtschweizerischen Tarifvertrags sein müssen, soll in erster Linie verhindert werden, dass ein ungerechtfertigter Anstieg des Investitionsvolumens in die Tarife der obligatorischen Krankenpflegeversicherung eingeschlossen wird. Der Bundesrat wird im Rahmen des laufenden Genehmigungsverfahrens dafür sorgen, dass die Tarifpartner ihre Verantwortung in diesem Bereich wahrnehmen.</p><p>2./3. Gestützt auf die in Artikel 3 der Bundesverfassung festgehaltene Kompetenzausscheidung stellt die Gesundheitsversorgung eine öffentliche Aufgabe der Kantone dar. Im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sind ausschliesslich die Kantone für die Spitalplanung zuständig (Art. 39 KVG). Weder der Bundesrat noch das Bundesamt für Gesundheit haben somit die Kompetenz, sich in Entscheide der Spitäler beziehungsweise der kantonalen Behörden im Zusammenhang mit Investitionsvorhaben einzumischen. </p><p>Der Bundesrat erinnert zudem daran, dass die Kantonsregierungen als Genehmigungsbehörden sicherstellen müssen, dass nur Investitionen in die Tarife eingeschlossen und im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergütet werden, die für die Erfüllung des Leistungsauftrags und für eine effiziente Leistungserbringung erforderlich sind. Im Rahmen der Spitalplanung müssen die Kantone bei der Vergabe von Leistungsaufträgen ausserdem darauf achten, welche Auswirkungen ihre Entscheide auf die Investitionskosten haben können.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Vorfeld der Einführung der Fallpauschalen (DRG) kommt es im Gesundheitswesen offenbar an vielen Orten zu vermehrten Investitionen. So werden zum Beispiel im Raum Basel zwei zusätzliche Herzkatheter-Labors eingerichtet. Angesichts der Bemühungen um eine Kosteneindämmung im Gesundheitswesen stellt sich die Frage, ob solche Investitionsschübe nicht zu einem massiven Anstieg der Kosten und damit auch der Krankenkassenprämien führen. Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen: </p><p>1. Teilt er die Befürchtung, dass diese Investitionen zu einem Kostenschub und damit zu höheren Krankenkassenprämien führen? </p><p>2. Hat das BAG die Möglichkeit, bei solchen Investitionsvorhaben mitzureden respektive mitzuentscheiden? </p><p>3. Wenn diese Möglichkeit heute nicht besteht, welche gesetzlichen Anpassungen wären notwendig, um dem Bund diesbezüglich Kompetenzen einzuräumen? </p><p>4. Falls keine gesetzgeberische Möglichkeit besteht, welche anderen Massnahmen könnten ergriffen werden?</p>
- Kostenschub durch Investitionen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1./4. Mit der Verabschiedung der Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) im Bereich der Spitalfinanzierung hat das Parlament am 21. Dezember 2007 entschieden, die Investitionskosten in die leistungsbezogenen Pauschalen, die auf gesamtschweizerisch einheitlichen Tarifstrukturen basieren, einzuschliessen. Diese Pauschalen werden zwischen den vom Gesetz festgelegten Tarifpartnern, das heisst den Versicherern und den Spitälern, vereinbart. </p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass gewisse Spitäler, die heute öffentlich subventioniert werden, im Hinblick auf den Ablauf der Frist am 31. Dezember 2011 geneigt sein könnten, Investitionen zu tätigen, auf die die Kantone bis jetzt aus Budgetgründen verzichtet haben. Gewisse sowohl öffentliche als auch private Spitäler könnten sich zudem - ungeachtet ihrer tatsächlichen Bedürfnisse - ermuntert fühlen, insbesondere in teure Geräte zu investieren, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Der Bundesrat ist deshalb entschlossen, die Entwicklung in diesem Bereich aufmerksam zu verfolgen, mögliche Strategien zu prüfen und gegebenenfalls die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen. </p><p>Mit der Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102) im Oktober 2008 hat der Bundesrat die Tarifpartner beauftragt, ihm einen Vorschlag für die flankierenden Massnahmen bei der Einführung der leistungsbezogenen Pauschalen zu unterbreiten. Die Tarifpartner haben in diesem Zusammenhang insbesondere die Instrumente für die Überwachung der Kostenentwicklung und des Leistungsvolumens (Monitoring) zu erarbeiten und umzusetzen sowie Korrekturmassnahmen zu vereinbaren. Mit den geforderten flankierenden Massnahmen, die fester Bestandteil des gesamtschweizerischen Tarifvertrags sein müssen, soll in erster Linie verhindert werden, dass ein ungerechtfertigter Anstieg des Investitionsvolumens in die Tarife der obligatorischen Krankenpflegeversicherung eingeschlossen wird. Der Bundesrat wird im Rahmen des laufenden Genehmigungsverfahrens dafür sorgen, dass die Tarifpartner ihre Verantwortung in diesem Bereich wahrnehmen.</p><p>2./3. Gestützt auf die in Artikel 3 der Bundesverfassung festgehaltene Kompetenzausscheidung stellt die Gesundheitsversorgung eine öffentliche Aufgabe der Kantone dar. Im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sind ausschliesslich die Kantone für die Spitalplanung zuständig (Art. 39 KVG). Weder der Bundesrat noch das Bundesamt für Gesundheit haben somit die Kompetenz, sich in Entscheide der Spitäler beziehungsweise der kantonalen Behörden im Zusammenhang mit Investitionsvorhaben einzumischen. </p><p>Der Bundesrat erinnert zudem daran, dass die Kantonsregierungen als Genehmigungsbehörden sicherstellen müssen, dass nur Investitionen in die Tarife eingeschlossen und im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergütet werden, die für die Erfüllung des Leistungsauftrags und für eine effiziente Leistungserbringung erforderlich sind. Im Rahmen der Spitalplanung müssen die Kantone bei der Vergabe von Leistungsaufträgen ausserdem darauf achten, welche Auswirkungen ihre Entscheide auf die Investitionskosten haben können.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Vorfeld der Einführung der Fallpauschalen (DRG) kommt es im Gesundheitswesen offenbar an vielen Orten zu vermehrten Investitionen. So werden zum Beispiel im Raum Basel zwei zusätzliche Herzkatheter-Labors eingerichtet. Angesichts der Bemühungen um eine Kosteneindämmung im Gesundheitswesen stellt sich die Frage, ob solche Investitionsschübe nicht zu einem massiven Anstieg der Kosten und damit auch der Krankenkassenprämien führen. Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen: </p><p>1. Teilt er die Befürchtung, dass diese Investitionen zu einem Kostenschub und damit zu höheren Krankenkassenprämien führen? </p><p>2. Hat das BAG die Möglichkeit, bei solchen Investitionsvorhaben mitzureden respektive mitzuentscheiden? </p><p>3. Wenn diese Möglichkeit heute nicht besteht, welche gesetzlichen Anpassungen wären notwendig, um dem Bund diesbezüglich Kompetenzen einzuräumen? </p><p>4. Falls keine gesetzgeberische Möglichkeit besteht, welche anderen Massnahmen könnten ergriffen werden?</p>
- Kostenschub durch Investitionen
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