Förderung der Geothermie. Risikoabsicherung auch für die Nutzung der warmen Tiefenwässer
- ShortId
-
09.3960
- Id
-
20093960
- Updated
-
28.07.2023 13:23
- Language
-
de
- Title
-
Förderung der Geothermie. Risikoabsicherung auch für die Nutzung der warmen Tiefenwässer
- AdditionalIndexing
-
66;Sicherheit;geothermische Energie;Stromerzeugung;Risikodeckung
- 1
-
- L03K170504, geothermische Energie
- L04K08020225, Sicherheit
- L05K1110011301, Risikodeckung
- L05K1703030102, Stromerzeugung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Erdwärme ist eine der sinnvollsten erneuerbaren Energien. Im Bereich der Wärmenutzung mit oberflächennaher Geothermie (weniger als 400 Meter Tiefe) sind bereits sehr grosse Erfolge zu verzeichnen. Die kommerzielle Nutzung der tiefen Geothermie zur Stromproduktion ist in die Ferne gerückt. Die Nutzung tieferer Aquifere (hydrothermale Geothermie) macht erst weniger als ein Prozent der gesamtschweizerischen geothermischen Heizenergie aus. Hier liegt ein grosses Potenzial. Die Tiefbohrungen sind aber teuer und mit Risiken behaftet. Eine Wasserführung kann nicht genau vorausgesagt werden. Artikel 15a des Energiegesetzes regelt die Risikoabsicherungen bei Geothermie-Bohrungen zur Stromgewinnung und sichert sie über die Stromabgabe: "Zur Erreichung der Ziele nach Artikel 1 Absätze 3 und 4 können die Netzbetreiber Bürgschaften zur Risikoabsicherung von Anlagen zur Nutzung von Geothermie leisten, deren Höhe höchstens 50 Prozent der Investitionskosten beträgt." Für die hydrothermalen Bohrungen zur Wärmenutzung wäre eine Abgeltung über die CO2-Abgabe in Erwägung zu ziehen.</p>
- <p>Hydrothermale Geothermie für die Gewinnung von Heizwärme verfügt in der Schweiz über ein grosses Potenzial, insbesondere in dichter bebauten Siedlungsgebieten, die sich für eine Fernwärmeversorgung eignen. Die Fündigkeitsrisiken einer Bohrung bleiben mit 85 Prozent jedoch beträchtlich, obwohl grosse Fortschritte in geologischen und geophysikalischen Untersuchungen verzeichnet werden können. Ein grosses Hemmnis für die Realisierung von Geothermieprojekten liegt deshalb darin, trotz unsicherem Erfolg die Bohrungen finanzieren zu können. Eine mindestens teilweise Risikodeckung für geothermische Tiefbohrungen zur reinen Wärmenutzung könnte solche Systeme für Investoren interessanter werden lassen.</p><p>Der Bund hat in der Vergangenheit die Risikoabsicherung bei Tiefbohrungen bereits als Instrument eingesetzt. Von 1987 bis 1997 wurden zur Risikoabsicherung 13,7 Millionen Franken bereitgestellt und damit 13 Bohrungen unterstützt. Daraus sind erfolgreiche Projekte entstanden wie beispielsweise in Riehen oder Bassersdorf (Wärmenutzung für Gebäude) oder in Lavey-les-Bains und Bad Schinznach (Thermalbäder). Die Projekte waren gut ausgewählt, da in sechs von 13 Fällen erfolgreich Energie genutzt werden konnte (durchschnittlich kann nur in 15 Prozent der Bohrungen Energie genutzt werden). Grundlage für die Förderung war der damalige Energienutzungsbeschluss. Die gegenwärtig für Geothermie bestehenden Mittel werden ausschliesslich für Forschungsprojekte eingesetzt.</p><p>Die Teilzweckbindung der CO2-Abgabe soll gemäss bisherigen Verordnungsentwürfen für die Gebäudehüllen und die Förderung von erneuerbaren Energien für Wohn- und Dienstleistungsgebäude eingesetzt werden. Insofern die produzierte Wärme im Gebäudebereich eingesetzt wird, steht einer Finanzierung über die Teilzweckbindung grundsätzlich nichts entgegen. Allerdings sollen derzeit im Bereich erneuerbare Energien finanzielle Beiträge an Projekte entrichtet werden, welche mit Sicherheit erneuerbare Energie produzieren. Dies entspricht auch der gängigen Praxis der kantonalen Förderprogramme. Eine Risikodeckung bei Bohrungen für die Wärmenutzung aus Geothermie hingegen wird gerade dann zur Zahlung fällig, wenn die Bohrung erfolglos ist, also daraus keine Wärmenutzung möglich ist. Deshalb ist es derzeit unwahrscheinlich, dass Bürgschaften zur Risikoabsicherung über die Mittel aus der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe geleistet werden können. Bürgschaften im Sinne der Interpellation würden einer Gesetzesänderung bedürfen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Welche Möglichkeit sieht der Bundesrat, eine Risikoabsicherung bei Tiefbohrungen zur Nutzung der hydrothermalen Energie zu gewährleisten? </p><p>Könnten Bürgschaften zur Risikoabsicherung über die Mittel aus der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe geleistet werden?</p>
- Förderung der Geothermie. Risikoabsicherung auch für die Nutzung der warmen Tiefenwässer
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Erdwärme ist eine der sinnvollsten erneuerbaren Energien. Im Bereich der Wärmenutzung mit oberflächennaher Geothermie (weniger als 400 Meter Tiefe) sind bereits sehr grosse Erfolge zu verzeichnen. Die kommerzielle Nutzung der tiefen Geothermie zur Stromproduktion ist in die Ferne gerückt. Die Nutzung tieferer Aquifere (hydrothermale Geothermie) macht erst weniger als ein Prozent der gesamtschweizerischen geothermischen Heizenergie aus. Hier liegt ein grosses Potenzial. Die Tiefbohrungen sind aber teuer und mit Risiken behaftet. Eine Wasserführung kann nicht genau vorausgesagt werden. Artikel 15a des Energiegesetzes regelt die Risikoabsicherungen bei Geothermie-Bohrungen zur Stromgewinnung und sichert sie über die Stromabgabe: "Zur Erreichung der Ziele nach Artikel 1 Absätze 3 und 4 können die Netzbetreiber Bürgschaften zur Risikoabsicherung von Anlagen zur Nutzung von Geothermie leisten, deren Höhe höchstens 50 Prozent der Investitionskosten beträgt." Für die hydrothermalen Bohrungen zur Wärmenutzung wäre eine Abgeltung über die CO2-Abgabe in Erwägung zu ziehen.</p>
- <p>Hydrothermale Geothermie für die Gewinnung von Heizwärme verfügt in der Schweiz über ein grosses Potenzial, insbesondere in dichter bebauten Siedlungsgebieten, die sich für eine Fernwärmeversorgung eignen. Die Fündigkeitsrisiken einer Bohrung bleiben mit 85 Prozent jedoch beträchtlich, obwohl grosse Fortschritte in geologischen und geophysikalischen Untersuchungen verzeichnet werden können. Ein grosses Hemmnis für die Realisierung von Geothermieprojekten liegt deshalb darin, trotz unsicherem Erfolg die Bohrungen finanzieren zu können. Eine mindestens teilweise Risikodeckung für geothermische Tiefbohrungen zur reinen Wärmenutzung könnte solche Systeme für Investoren interessanter werden lassen.</p><p>Der Bund hat in der Vergangenheit die Risikoabsicherung bei Tiefbohrungen bereits als Instrument eingesetzt. Von 1987 bis 1997 wurden zur Risikoabsicherung 13,7 Millionen Franken bereitgestellt und damit 13 Bohrungen unterstützt. Daraus sind erfolgreiche Projekte entstanden wie beispielsweise in Riehen oder Bassersdorf (Wärmenutzung für Gebäude) oder in Lavey-les-Bains und Bad Schinznach (Thermalbäder). Die Projekte waren gut ausgewählt, da in sechs von 13 Fällen erfolgreich Energie genutzt werden konnte (durchschnittlich kann nur in 15 Prozent der Bohrungen Energie genutzt werden). Grundlage für die Förderung war der damalige Energienutzungsbeschluss. Die gegenwärtig für Geothermie bestehenden Mittel werden ausschliesslich für Forschungsprojekte eingesetzt.</p><p>Die Teilzweckbindung der CO2-Abgabe soll gemäss bisherigen Verordnungsentwürfen für die Gebäudehüllen und die Förderung von erneuerbaren Energien für Wohn- und Dienstleistungsgebäude eingesetzt werden. Insofern die produzierte Wärme im Gebäudebereich eingesetzt wird, steht einer Finanzierung über die Teilzweckbindung grundsätzlich nichts entgegen. Allerdings sollen derzeit im Bereich erneuerbare Energien finanzielle Beiträge an Projekte entrichtet werden, welche mit Sicherheit erneuerbare Energie produzieren. Dies entspricht auch der gängigen Praxis der kantonalen Förderprogramme. Eine Risikodeckung bei Bohrungen für die Wärmenutzung aus Geothermie hingegen wird gerade dann zur Zahlung fällig, wenn die Bohrung erfolglos ist, also daraus keine Wärmenutzung möglich ist. Deshalb ist es derzeit unwahrscheinlich, dass Bürgschaften zur Risikoabsicherung über die Mittel aus der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe geleistet werden können. Bürgschaften im Sinne der Interpellation würden einer Gesetzesänderung bedürfen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Welche Möglichkeit sieht der Bundesrat, eine Risikoabsicherung bei Tiefbohrungen zur Nutzung der hydrothermalen Energie zu gewährleisten? </p><p>Könnten Bürgschaften zur Risikoabsicherung über die Mittel aus der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe geleistet werden?</p>
- Förderung der Geothermie. Risikoabsicherung auch für die Nutzung der warmen Tiefenwässer
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