Erfüllt die Post ihren Service-public-Auftrag für die Pressevielfalt in der Schweiz?

ShortId
09.3970
Id
20093970
Updated
28.07.2023 12:28
Language
de
Title
Erfüllt die Post ihren Service-public-Auftrag für die Pressevielfalt in der Schweiz?
AdditionalIndexing
34;Post;Presseförderung;Preissteigerung;Presseunternehmen;Subvention;Posttarif;service public;Zeitung
1
  • L06K120205010503, Presseförderung
  • L04K12020202, Post
  • L06K120204010401, Posttarif
  • L05K1102030202, Subvention
  • L04K08060111, service public
  • L06K120205010504, Presseunternehmen
  • L04K02021703, Zeitung
  • L04K11050502, Preissteigerung
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>1. Die Post unterbreitet dem UVEK jährlich die Kosten und Erlöse aus der Zeitungsrechnung. Darin sind die unterschiedlichen Kategorien der Zeitungen ersichtlich. Der Bund kann gestützt darauf ausreichend überprüfen, ob die Subventionen tatsächlich den gewünschten Titeln im gewünschten Ausmass zugutekommen. Es ist ausserdem darauf hinzuweisen, dass die Post die Zeitungsrechnung im Rahmen der Berichterstattung an den Postregulator (PostReg) durch eine unabhängige Revisionsstelle zuhanden von PostReg prüfen lässt.</p><p>Der Bundesrat kann somit gewährleisten, dass die Regional- und die Lokalpresse tatsächlich mit 20 Millionen Franken pro Jahr vergünstigt befördert werden.</p><p>2. Bei der Beratung der neuen Presseförderungsbestimmung im Jahre 2007 verlangten sowohl Parlament wie auch Bundesrat, dass die Post die Preise bei den geförderten Titeln trotz Kürzung der Subventionen unverändert beibehält. Aus diesem Grund musste die Post per 1. Januar 2008 das alte Tarifsystem, das die erwähnten Aufpreise für Zusatzleistungen vorsieht, übernehmen. Hätte die Post das System damals geändert und durch ein Tarifsystem ersetzt, welches die effektiven Kosten abbildet, wären die Endpreise bei den subventionierten Titeln entgegen des politischen Auftrages gestiegen. Die Post erarbeitete mittlerweile einen Entwurf für ein neues Tarifsystem, dabei würden auch die Preise für Zusatzleistungen geprüft. Die beiden Tarifsysteme für die Zeitungen mit und die Zeitungen ohne Presseförderung sollen möglichst aufeinander abgestimmt werden - selbstredend unter Berücksichtigung tieferer Preise für die subventionierten Titel. Der Vorschlag liegt seit Juli 2009 beim Verband Schweizer Presse. Allerdings konnten sich die Verleger bislang noch nicht auf eine Haltung einigen. Der Verband hat signalisiert, dass hier noch viel Überzeugungsarbeit bei seinen Mitgliedern zu leisten ist. Die Post ist somit bereit, die gewünschten Anpassungen zu vollziehen, sie kann und will dies aber grundsätzlich nicht ohne die Einwilligung der Verlage bzw. des Verbands Schweizer Presse.</p><p>Bei einer Anpassung der Preise für Zusatzleistungen ist allerdings auch darauf zu achten, dass das ohnehin bestehende Defizit der Post in der Zeitungsrechnung nicht noch erhöht wird, zumal die Post heute den gesetzlichen Auftrag hat, grundsätzlich für alle Produkte und Dienstleistungen kostendeckend zu arbeiten.</p><p>Unter diesen Umständen ist der Bundesrat der Ansicht, dass in der Frage der Aufpreise für die Zusatzleistungen zurzeit keine zusätzlichen Massnahmen seitens des Bundes erforderlich sind. Einerseits sind Verhandlungen zwischen Post und Verlegern zum neuen Tarifsystem im Gange. Anderseits steht die gesamte Presseförderung im Rahmen der Totalrevision der Postgesetzgebung erneut auf dem Prüfstand.</p><p>3. Diese Frage bezieht sich auf die von der Schweizerischen Post im Herbst 2009 angekündigten Preiserhöhungen bei den Zeitungstransporten. Die Preiserhöhungen betreffen grundsätzlich alle Zeitungen und Zeitschriften, die Preise für die geförderte Presse (Lokal-, Regional- und Mitgliedschaftspresse) will die Post aufgrund einer geltend gemachten Unterdeckung jedoch stärker anheben.</p><p>Nimmt die Post Preisanpassungen bei der geförderten Presse vor, so muss sie diese dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) zur Genehmigung unterbreiten. Das UVEK prüft die vorgelegten Preise auf ihre Angemessenheit und konsultiert vor seinem Entscheid auch den Preisüberwacher. Die Preise für die übrigen, nichtsubventionierten Zeitungen prüft der Preisüberwacher im Rahmen seiner ordentlichen Zuständigkeiten.</p><p>Bei den Beratungen der Presseförderungsbestimmung im Jahr 2007 haben sowohl das Parlament (Bericht der Staatspolitischen Kommission zur parlamentarischen Initiative "Presseförderung mittels Beteiligung an den Verteilungskosten", BBl 2007, S. 1589, 1600) wie auch der Bundesrat (Votum Bundesrat Leuenberger vom 19. Juni 2007, AB 2007 N 1002f.) von der Post verlangt, dass sie die damals bestehenden Endpreise vorbehältlich der Teuerung auch in Zukunft garantiert. Diese Aussagen stützten sich auf entsprechende Berechnungen der Post. Beantragt die Post nun eine Erhöhung der Preise, welche über die Teuerung hinausgeht, so muss das UVEK diese vor dem Hintergrund der damaligen Aussagen und Berechnungen der Post im Detail prüfen.</p><p>Die Post hat im Zusammenhang mit den am 31. August 2009 angekündigten neuen Tarifen dem UVEK mitgeteilt, dass sie über die Preiserhöhungen mit den betroffenen Verlagen und Verbänden noch weitere Verhandlungen führen werde. Diese Verhandlungen werden voraussichtlich in den nächsten Wochen abgeschlossen sein. Sobald Klarheit besteht über die Preise, wird das UVEK das Genehmigungsverfahren einleiten. Bis zum Abschluss dieses Verfahren kann sich der Bundesrat zu Fragen, welche sich darauf beziehen, nicht weiter äussern.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Nebst strukturellen Problemen im Zusammenhang mit der allgemeinen Entwicklung der Informationstechnologien plagen die Schweizer Presse zurzeit auch noch konjunkturelle Faktoren, die die Qualität und Meinungsvielfalt in unserer Presse gefährden. In diesem Zusammenhang stellen sich Fragen an die Schweizerische Post zur Umsetzung des gesetzlichen Service-public-Auftrags zugunsten der Pressevielfalt - insbesondere auch, weil der Gesetzgeber die Post faktisch zum Hauptträger der bescheidenen öffentlichen Massnahmen zugunsten der Pressevielfalt erhoben hat:</p><p>1. Kann der Bund heute gewährleisten, dass der gesetzlich vorgeschriebene Betrag von 20 Millionen Franken für die Presseförderung von der Post real aufgebracht wird, und zwar in dem Sinn, dass der Abschlag tatsächlich im Vergleich zu einheitlichen, schweizweiten und pressestatutsunabhängigen Preisen gewährt wird (Differenz, für die rund 160 Presseförderungstitel, zwischen effektiv bezahlten Tarifkosten und den Tarifkosten, die bei Anwendung der nichtsubventionierten Tarife zur Anwendung gekommen wären)?</p><p>2. Ist der Bundesrat der Meinung, die Aufpreise für Zusatzleistungen (z. B. Plano-Versand oder Beilagen), die heute der Lokal- und Regionalpresse gegenüber der nichtsubventionierten Presse sowie den Gratiszeitungen verrechnet werden und damit den Presseförderungsbeitrag von 20 Millionen Franken massiv reduzieren, seien mit dem Service Presseförderungsauftrag des Postgesetzes vereinbar?</p><p>3. Bundesrat Leuenberger hat vor zwei Jahren erklärt, dass die Zeitungsbeförderungstaxen der Post nur im Rahmen der Teuerung steigen würden. Neu sollen sie um 30 bis 40 Prozent, in Einzelfällen bis um 80 Prozent angehoben werden. Wie ist dies mit dem früheren Versprechen und dem Erhalt der Pressevielfalt zu vereinbaren? Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass derartige Erhöhungen existenziell sein können, namentlich in der heutigen wirtschaftlichen Situation?</p>
  • Erfüllt die Post ihren Service-public-Auftrag für die Pressevielfalt in der Schweiz?
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20093899
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Post unterbreitet dem UVEK jährlich die Kosten und Erlöse aus der Zeitungsrechnung. Darin sind die unterschiedlichen Kategorien der Zeitungen ersichtlich. Der Bund kann gestützt darauf ausreichend überprüfen, ob die Subventionen tatsächlich den gewünschten Titeln im gewünschten Ausmass zugutekommen. Es ist ausserdem darauf hinzuweisen, dass die Post die Zeitungsrechnung im Rahmen der Berichterstattung an den Postregulator (PostReg) durch eine unabhängige Revisionsstelle zuhanden von PostReg prüfen lässt.</p><p>Der Bundesrat kann somit gewährleisten, dass die Regional- und die Lokalpresse tatsächlich mit 20 Millionen Franken pro Jahr vergünstigt befördert werden.</p><p>2. Bei der Beratung der neuen Presseförderungsbestimmung im Jahre 2007 verlangten sowohl Parlament wie auch Bundesrat, dass die Post die Preise bei den geförderten Titeln trotz Kürzung der Subventionen unverändert beibehält. Aus diesem Grund musste die Post per 1. Januar 2008 das alte Tarifsystem, das die erwähnten Aufpreise für Zusatzleistungen vorsieht, übernehmen. Hätte die Post das System damals geändert und durch ein Tarifsystem ersetzt, welches die effektiven Kosten abbildet, wären die Endpreise bei den subventionierten Titeln entgegen des politischen Auftrages gestiegen. Die Post erarbeitete mittlerweile einen Entwurf für ein neues Tarifsystem, dabei würden auch die Preise für Zusatzleistungen geprüft. Die beiden Tarifsysteme für die Zeitungen mit und die Zeitungen ohne Presseförderung sollen möglichst aufeinander abgestimmt werden - selbstredend unter Berücksichtigung tieferer Preise für die subventionierten Titel. Der Vorschlag liegt seit Juli 2009 beim Verband Schweizer Presse. Allerdings konnten sich die Verleger bislang noch nicht auf eine Haltung einigen. Der Verband hat signalisiert, dass hier noch viel Überzeugungsarbeit bei seinen Mitgliedern zu leisten ist. Die Post ist somit bereit, die gewünschten Anpassungen zu vollziehen, sie kann und will dies aber grundsätzlich nicht ohne die Einwilligung der Verlage bzw. des Verbands Schweizer Presse.</p><p>Bei einer Anpassung der Preise für Zusatzleistungen ist allerdings auch darauf zu achten, dass das ohnehin bestehende Defizit der Post in der Zeitungsrechnung nicht noch erhöht wird, zumal die Post heute den gesetzlichen Auftrag hat, grundsätzlich für alle Produkte und Dienstleistungen kostendeckend zu arbeiten.</p><p>Unter diesen Umständen ist der Bundesrat der Ansicht, dass in der Frage der Aufpreise für die Zusatzleistungen zurzeit keine zusätzlichen Massnahmen seitens des Bundes erforderlich sind. Einerseits sind Verhandlungen zwischen Post und Verlegern zum neuen Tarifsystem im Gange. Anderseits steht die gesamte Presseförderung im Rahmen der Totalrevision der Postgesetzgebung erneut auf dem Prüfstand.</p><p>3. Diese Frage bezieht sich auf die von der Schweizerischen Post im Herbst 2009 angekündigten Preiserhöhungen bei den Zeitungstransporten. Die Preiserhöhungen betreffen grundsätzlich alle Zeitungen und Zeitschriften, die Preise für die geförderte Presse (Lokal-, Regional- und Mitgliedschaftspresse) will die Post aufgrund einer geltend gemachten Unterdeckung jedoch stärker anheben.</p><p>Nimmt die Post Preisanpassungen bei der geförderten Presse vor, so muss sie diese dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) zur Genehmigung unterbreiten. Das UVEK prüft die vorgelegten Preise auf ihre Angemessenheit und konsultiert vor seinem Entscheid auch den Preisüberwacher. Die Preise für die übrigen, nichtsubventionierten Zeitungen prüft der Preisüberwacher im Rahmen seiner ordentlichen Zuständigkeiten.</p><p>Bei den Beratungen der Presseförderungsbestimmung im Jahr 2007 haben sowohl das Parlament (Bericht der Staatspolitischen Kommission zur parlamentarischen Initiative "Presseförderung mittels Beteiligung an den Verteilungskosten", BBl 2007, S. 1589, 1600) wie auch der Bundesrat (Votum Bundesrat Leuenberger vom 19. Juni 2007, AB 2007 N 1002f.) von der Post verlangt, dass sie die damals bestehenden Endpreise vorbehältlich der Teuerung auch in Zukunft garantiert. Diese Aussagen stützten sich auf entsprechende Berechnungen der Post. Beantragt die Post nun eine Erhöhung der Preise, welche über die Teuerung hinausgeht, so muss das UVEK diese vor dem Hintergrund der damaligen Aussagen und Berechnungen der Post im Detail prüfen.</p><p>Die Post hat im Zusammenhang mit den am 31. August 2009 angekündigten neuen Tarifen dem UVEK mitgeteilt, dass sie über die Preiserhöhungen mit den betroffenen Verlagen und Verbänden noch weitere Verhandlungen führen werde. Diese Verhandlungen werden voraussichtlich in den nächsten Wochen abgeschlossen sein. Sobald Klarheit besteht über die Preise, wird das UVEK das Genehmigungsverfahren einleiten. Bis zum Abschluss dieses Verfahren kann sich der Bundesrat zu Fragen, welche sich darauf beziehen, nicht weiter äussern.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Nebst strukturellen Problemen im Zusammenhang mit der allgemeinen Entwicklung der Informationstechnologien plagen die Schweizer Presse zurzeit auch noch konjunkturelle Faktoren, die die Qualität und Meinungsvielfalt in unserer Presse gefährden. In diesem Zusammenhang stellen sich Fragen an die Schweizerische Post zur Umsetzung des gesetzlichen Service-public-Auftrags zugunsten der Pressevielfalt - insbesondere auch, weil der Gesetzgeber die Post faktisch zum Hauptträger der bescheidenen öffentlichen Massnahmen zugunsten der Pressevielfalt erhoben hat:</p><p>1. Kann der Bund heute gewährleisten, dass der gesetzlich vorgeschriebene Betrag von 20 Millionen Franken für die Presseförderung von der Post real aufgebracht wird, und zwar in dem Sinn, dass der Abschlag tatsächlich im Vergleich zu einheitlichen, schweizweiten und pressestatutsunabhängigen Preisen gewährt wird (Differenz, für die rund 160 Presseförderungstitel, zwischen effektiv bezahlten Tarifkosten und den Tarifkosten, die bei Anwendung der nichtsubventionierten Tarife zur Anwendung gekommen wären)?</p><p>2. Ist der Bundesrat der Meinung, die Aufpreise für Zusatzleistungen (z. B. Plano-Versand oder Beilagen), die heute der Lokal- und Regionalpresse gegenüber der nichtsubventionierten Presse sowie den Gratiszeitungen verrechnet werden und damit den Presseförderungsbeitrag von 20 Millionen Franken massiv reduzieren, seien mit dem Service Presseförderungsauftrag des Postgesetzes vereinbar?</p><p>3. Bundesrat Leuenberger hat vor zwei Jahren erklärt, dass die Zeitungsbeförderungstaxen der Post nur im Rahmen der Teuerung steigen würden. Neu sollen sie um 30 bis 40 Prozent, in Einzelfällen bis um 80 Prozent angehoben werden. Wie ist dies mit dem früheren Versprechen und dem Erhalt der Pressevielfalt zu vereinbaren? Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass derartige Erhöhungen existenziell sein können, namentlich in der heutigen wirtschaftlichen Situation?</p>
    • Erfüllt die Post ihren Service-public-Auftrag für die Pressevielfalt in der Schweiz?

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