Bessere Aufsicht und schärfere Kontrolle über die Krankenversicherungen

ShortId
09.3976
Id
20093976
Updated
24.06.2025 23:46
Language
de
Title
Bessere Aufsicht und schärfere Kontrolle über die Krankenversicherungen
AdditionalIndexing
2841;Anlagevorschrift;Krankenversicherung;good governance;Betriebsrücklage;Eidgenössische Finanzmarktaufsicht;Zahlungsfähigkeit;Versicherungsaufsicht
1
  • L04K11100116, Versicherungsaufsicht
  • L04K01040109, Krankenversicherung
  • L06K050702010103, Zahlungsfähigkeit
  • L06K080602010101, good governance
  • L05K0703020104, Betriebsrücklage
  • L06K110602010101, Anlagevorschrift
  • L04K08040513, Eidgenössische Finanzmarktaufsicht
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat teilt die Meinung der Postulantin, dass neue Instrumente zur Verstärkung der Aufsicht über die Krankenversicherer geprüft werden sollten. Er ist deshalb mit der Annahme des Postulates einverstanden und hält in diesem Zusammenhang noch Folgendes fest:</p><p>Bei der Überwachung der Solvenz der Krankenversicherer mit einem risikobasierten System analog dem Schweizerischen Solvenztest (SST) ergeben sich die benötigten Reserven der einzelnen Versicherer. Die Einführung einer risikobasierten Reserveberechnung würde somit den Erlass von weiteren Bestimmungen über die gesetzlichen Mindest- und Maximalreserven obsolet werden lassen. Mit einem allfälligen Übergang zu einer risikobasierten Solvenzberechnung stellt sich auch die Frage, inwieweit eine präventive Prämientarifprüfung durch das BAG weiterhin nötig ist.</p><p>Die Anlagevorschriften für die Krankenversicherer werden zurzeit durch das BAG auf der Basis der gewonnenen Erkenntnisse aus der Finanzmarktkrise nochmals überarbeitet. Die Inkraftsetzung der neuen Vorschriften ist per 1. Januar 2011 vorgesehen. Des Weiteren wird im Jahr 2012 der neue Rechnungslegungsstandard für Krankenversicherer und Gebäudeversicherer (Swiss Gaap FER) für alle Versicherer, die die soziale Krankenversicherung anbieten, obligatorisch erklärt.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, namentlich folgende Massnahmen zur besseren Aufsicht und schärferen Kontrolle über die Krankenversicherungen zu prüfen und dem Parlament darüber Bericht zu erstatten:</p><p>- Überprüfung der Solvenz der Krankenversicherungen nach dem Schweizer Solvenztest (SST);</p><p>- Verpflichtung der Krankenversicherung zur Einhaltung der Good-Governance-Kriterien nach dem Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance;</p><p>- Einführung von Bestimmungen über gesetzliche Mindest- und Maximalreserven;</p><p>- Verschärfung der Anlagerichtlinien: Anpassung der Rechnungslegungsrichtlinien (u. a. Bewertung der Wertschriften nach Swiss Gaap FER) sowie Einführung von Beschränkungen pro Anlagekategorie.</p><p>Darüber hinaus ist der Bundesrat gebeten, im Bericht darzulegen, welche Vor- und Nachteile es hätte, wenn die Krankenversicherungen im Bereich des obligatorischen Versicherungsgeschäfts der Finma unterstellt würden.</p>
  • Bessere Aufsicht und schärfere Kontrolle über die Krankenversicherungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat teilt die Meinung der Postulantin, dass neue Instrumente zur Verstärkung der Aufsicht über die Krankenversicherer geprüft werden sollten. Er ist deshalb mit der Annahme des Postulates einverstanden und hält in diesem Zusammenhang noch Folgendes fest:</p><p>Bei der Überwachung der Solvenz der Krankenversicherer mit einem risikobasierten System analog dem Schweizerischen Solvenztest (SST) ergeben sich die benötigten Reserven der einzelnen Versicherer. Die Einführung einer risikobasierten Reserveberechnung würde somit den Erlass von weiteren Bestimmungen über die gesetzlichen Mindest- und Maximalreserven obsolet werden lassen. Mit einem allfälligen Übergang zu einer risikobasierten Solvenzberechnung stellt sich auch die Frage, inwieweit eine präventive Prämientarifprüfung durch das BAG weiterhin nötig ist.</p><p>Die Anlagevorschriften für die Krankenversicherer werden zurzeit durch das BAG auf der Basis der gewonnenen Erkenntnisse aus der Finanzmarktkrise nochmals überarbeitet. Die Inkraftsetzung der neuen Vorschriften ist per 1. Januar 2011 vorgesehen. Des Weiteren wird im Jahr 2012 der neue Rechnungslegungsstandard für Krankenversicherer und Gebäudeversicherer (Swiss Gaap FER) für alle Versicherer, die die soziale Krankenversicherung anbieten, obligatorisch erklärt.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, namentlich folgende Massnahmen zur besseren Aufsicht und schärferen Kontrolle über die Krankenversicherungen zu prüfen und dem Parlament darüber Bericht zu erstatten:</p><p>- Überprüfung der Solvenz der Krankenversicherungen nach dem Schweizer Solvenztest (SST);</p><p>- Verpflichtung der Krankenversicherung zur Einhaltung der Good-Governance-Kriterien nach dem Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance;</p><p>- Einführung von Bestimmungen über gesetzliche Mindest- und Maximalreserven;</p><p>- Verschärfung der Anlagerichtlinien: Anpassung der Rechnungslegungsrichtlinien (u. a. Bewertung der Wertschriften nach Swiss Gaap FER) sowie Einführung von Beschränkungen pro Anlagekategorie.</p><p>Darüber hinaus ist der Bundesrat gebeten, im Bericht darzulegen, welche Vor- und Nachteile es hätte, wenn die Krankenversicherungen im Bereich des obligatorischen Versicherungsgeschäfts der Finma unterstellt würden.</p>
    • Bessere Aufsicht und schärfere Kontrolle über die Krankenversicherungen

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