Expertenkommission "too big to fail"

ShortId
09.3982
Id
20093982
Updated
28.07.2023 11:22
Language
de
Title
Expertenkommission "too big to fail"
AdditionalIndexing
24;Expertenkommission;Grossbank;Grossunternehmen;Bank
1
  • L06K080602020101, Expertenkommission
  • L04K11040101, Bank
  • L05K1104010104, Grossbank
  • L05K0703060301, Grossunternehmen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat ist sich durchaus bewusst, dass es sich beim Thema "too big to fail" um einen sehr relevanten Fragenkomplex handelt. Insbesondere die Frage bezüglich der eventuell zu treffenden Massnahmen ist von grosser Tragweite. Es ist daher verständlich, dass alle betroffenen Institutionen und Gremien sich in diese Diskussion einbringen möchten.</p><p>Aufgrund des Auftrags des Parlamentes hat der Bundesrat am 4. November 2009 entschieden, dass die Vertretung von den direkt betroffenen Bank- und Versicherungsinstituten zu stellen ist. Auch sind Unternehmen des Nichtfinanzsektors angemessen vertreten. Für die übrige Wirtschaft nimmt Economiesuisse Einsitz. Eine Ausdehnung der Expertengruppe um Vertreter der verschiedenen betroffenen Branchenverbände bzw. einzelnen Bankensegmenten sowie weiterer Finanzinstituten und Firmen hätte zu einer wesentlichen Vergrösserung der Expertenkommission geführt. Dies wiederum wäre einer optimalen Kommissionsarbeit abträglich gewesen.</p><p>Der Bundesrat ist überzeugt, dass diese Expertenkommission im Sinne der überwiesenen Motion die volkswirtschaftliche Bedeutung von Grossunternehmen adäquat analysieren und zielgerichtete Lösungsansätze zur Verringerung der mit ihnen verbundenen Risiken erarbeiten wird. Die Bedenken bezüglich Lösungsansätzen, welche überdimensionierte Auflagen an Nichtgrossbanken zur Folge haben könnten, sind unbegründet. Bereits heute unterliegen Grossbanken im Stabilitätsbereich strengeren Auflagen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat hat eine Expertenkommission ernannt, die "Lösungsansätze zur Milderung der 'too big to fail'-Problematik" vorlegen soll. Bei der Zusammensetzung der Expertenkommission fällt auf, dass die betroffene Bankenbranche nur gerade mit je einem Vertreter der beiden Grossbanken vertreten ist. Weder die Schweizerische Bankiervereinigung noch die Privatbanken, Kantonalbanken, Regionalbanken oder Raiffeisenbanken sind in der Expertenkommission berücksichtigt.</p><p>Ich bitte den Bundesrat deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Aufgrund von welchen Überlegungen wurden weder die Bankiervereinigung noch Vertreter anderer Bankenkreise in die Expertenkommission aufgenommen?</p><p>2. Wie stellt er die Berücksichtigung und die Involvierung sämtlicher anderer Banken sicher, wenn nur gerade die beiden Grossbanken in der Expertenkommission vertreten sind?</p><p>3. Ist er nicht auch der Meinung, dass bei Lösungsansätzen in Bezug auf die beiden systemrelevanten Grossbanken die anderen Finanzinstitute davor geschützt werden müssen, spezifisch auf die Grossbanken ausgerichtete Lösungsansätze zwingend übernehmen zu müssen und damit mit überdimensionierten Vorschriften konfrontiert zu werden?</p>
  • Expertenkommission "too big to fail"
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat ist sich durchaus bewusst, dass es sich beim Thema "too big to fail" um einen sehr relevanten Fragenkomplex handelt. Insbesondere die Frage bezüglich der eventuell zu treffenden Massnahmen ist von grosser Tragweite. Es ist daher verständlich, dass alle betroffenen Institutionen und Gremien sich in diese Diskussion einbringen möchten.</p><p>Aufgrund des Auftrags des Parlamentes hat der Bundesrat am 4. November 2009 entschieden, dass die Vertretung von den direkt betroffenen Bank- und Versicherungsinstituten zu stellen ist. Auch sind Unternehmen des Nichtfinanzsektors angemessen vertreten. Für die übrige Wirtschaft nimmt Economiesuisse Einsitz. Eine Ausdehnung der Expertengruppe um Vertreter der verschiedenen betroffenen Branchenverbände bzw. einzelnen Bankensegmenten sowie weiterer Finanzinstituten und Firmen hätte zu einer wesentlichen Vergrösserung der Expertenkommission geführt. Dies wiederum wäre einer optimalen Kommissionsarbeit abträglich gewesen.</p><p>Der Bundesrat ist überzeugt, dass diese Expertenkommission im Sinne der überwiesenen Motion die volkswirtschaftliche Bedeutung von Grossunternehmen adäquat analysieren und zielgerichtete Lösungsansätze zur Verringerung der mit ihnen verbundenen Risiken erarbeiten wird. Die Bedenken bezüglich Lösungsansätzen, welche überdimensionierte Auflagen an Nichtgrossbanken zur Folge haben könnten, sind unbegründet. Bereits heute unterliegen Grossbanken im Stabilitätsbereich strengeren Auflagen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat hat eine Expertenkommission ernannt, die "Lösungsansätze zur Milderung der 'too big to fail'-Problematik" vorlegen soll. Bei der Zusammensetzung der Expertenkommission fällt auf, dass die betroffene Bankenbranche nur gerade mit je einem Vertreter der beiden Grossbanken vertreten ist. Weder die Schweizerische Bankiervereinigung noch die Privatbanken, Kantonalbanken, Regionalbanken oder Raiffeisenbanken sind in der Expertenkommission berücksichtigt.</p><p>Ich bitte den Bundesrat deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Aufgrund von welchen Überlegungen wurden weder die Bankiervereinigung noch Vertreter anderer Bankenkreise in die Expertenkommission aufgenommen?</p><p>2. Wie stellt er die Berücksichtigung und die Involvierung sämtlicher anderer Banken sicher, wenn nur gerade die beiden Grossbanken in der Expertenkommission vertreten sind?</p><p>3. Ist er nicht auch der Meinung, dass bei Lösungsansätzen in Bezug auf die beiden systemrelevanten Grossbanken die anderen Finanzinstitute davor geschützt werden müssen, spezifisch auf die Grossbanken ausgerichtete Lösungsansätze zwingend übernehmen zu müssen und damit mit überdimensionierten Vorschriften konfrontiert zu werden?</p>
    • Expertenkommission "too big to fail"

Back to List