Aufhebung der Visumpflicht für Taiwan
- ShortId
-
09.3984
- Id
-
20093984
- Updated
-
28.07.2023 03:37
- Language
-
de
- Title
-
Aufhebung der Visumpflicht für Taiwan
- AdditionalIndexing
-
2811;15;Taiwan;Einreise von Ausländern/-innen;Wirtschaftsverkehr;Tourismus
- 1
-
- L04K05060107, Einreise von Ausländern/-innen
- L04K03030506, Taiwan
- L04K01010103, Tourismus
- L04K07010203, Wirtschaftsverkehr
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Taiwanesen, die als Geschäftsleute oder als Touristen in die Schweiz reisen, müssen ein Schweizer Visum beantragen, wenn sie nicht über ein Schengen-Visum verfügen. Die Schweiz hat die Visumpflicht für mehrere Staaten aufgehoben. Taiwan gehört leider nicht dazu, was sich auf die Anziehung von Geschäftsleuten und Touristen aus Taiwan nachteilig auswirken kann. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, dass die Schweiz die Bestrebungen in der EU zur Aufhebung der Visumpflicht für Taiwan aktiv unterstützt.</p><p>Eine Aufhebung der Visumpflicht für Taiwan wird die Einreise für Geschäfts- oder Ferienaufenthalte in die Schweiz erleichtern. Die Schweizer Wirtschaft und die Tourismusbranche werden davon profitieren. Taiwan ist Mitglied der WTO und für die Schweiz ein wichtiger Handelspartner im asiatischen Raum. Jährlich beträgt der Export für die Schweiz rund 1,6 Milliarden Franken, der Import 0,7 Milliarden Franken. Die Top Ten der von taiwanesischen Touristen besuchten Orte sind Luzern, Interlaken, Zermatt, Zürich, Bern, Ingenbohl, Genf, Grindelwald, St. Moritz und Basel.</p><p>Taiwan gehört zu den sehr gut entwickelten Staatsgebieten der Welt. Die Beziehungen zu China werden durch eine Aufhebung der Visumpflicht nicht belastet. Die Handelsbeziehungen mit Taiwan werden vereinfacht. Bereits haben die wirtschaftlichen Schwergewichte England und Irland auf Basis ihrer Sonderregelung bei Schengen die Visumpflicht für Taiwan aufgehoben. Objektiv spricht nichts gegen die Aufhebung der Visumpflicht für Taiwan. 2008 haben China und Taiwan mehrere Abkommen über regelmässige Direktflüge und Tourismusverbindungen abgeschlossen.</p>
- <p>Die Schweiz ist seit dem 12. Dezember 2008 Teil des Schengen-Raums und deshalb verpflichtet, die gemeinsame Visumpolitik der Schengen-Staaten im Bereich der kurzfristigen Aufenthalte (bis zu drei Monate in einem Sechs-Monate-Zeitraum) umzusetzen. Gemäss Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 des Rates vom 15. März 2001, welche Teil des von der Schweiz übernommenen Schengen-Besitzstands ist, müssen Inhaberinnen und Inhaber eines taiwanesischen Passes beim Überschreiten der Schengen-Aussengrenzen im Besitz eines Visums sein. Im Rahmen der gemeinsamen Schengener Visumpolitik kann die Schweiz nicht von sich aus entscheiden, die Inhaberinnen und Inhaber eines taiwanesischen Passes für Aufenthalte von bis zu drei Monaten von der Visumpflicht zu befreien. Ein derartiger Entscheid müsste durch den Rat der EU auf der Grundlage mehrerer Kriterien gefällt werden, die auch die Aussenbeziehungen der Europäischen Union mit dem entsprechenden Land umfassen. Sollte ein entsprechender Beschluss zur Visumbefreiung der Inhaberinnen und Inhaber eines taiwanesischen Passes im Rat der EU zur Diskussion stehen, könnte sich die Schweiz im Rahmen ihrer Schengen-Teilnahme aktiv in diese Debatte einbringen. Nach einer allfälligen Beschlussfassung durch den Rat der EU müsste die Schweiz über die Übernahme einer solchen Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands entscheiden. </p><p>Grossbritannien und Irland beteiligen sich nicht an der gemeinsamen Schengener Visumpolitik. Die Verordnung (EG) Nr. 539/2001 des Rates vom 15. März 2001 gilt für sie somit nicht. Diese beiden Länder konnten demnach eigenständig entscheiden, die Inhaberinnen und Inhaber eines taiwanesischen Passes von der Visumpflicht zu befreien.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, darauf hinzuwirken, dass die Visumpflicht bei Aufenthalten bis zu drei Monaten für Taiwan aufgehoben wird.</p>
- Aufhebung der Visumpflicht für Taiwan
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Taiwanesen, die als Geschäftsleute oder als Touristen in die Schweiz reisen, müssen ein Schweizer Visum beantragen, wenn sie nicht über ein Schengen-Visum verfügen. Die Schweiz hat die Visumpflicht für mehrere Staaten aufgehoben. Taiwan gehört leider nicht dazu, was sich auf die Anziehung von Geschäftsleuten und Touristen aus Taiwan nachteilig auswirken kann. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, dass die Schweiz die Bestrebungen in der EU zur Aufhebung der Visumpflicht für Taiwan aktiv unterstützt.</p><p>Eine Aufhebung der Visumpflicht für Taiwan wird die Einreise für Geschäfts- oder Ferienaufenthalte in die Schweiz erleichtern. Die Schweizer Wirtschaft und die Tourismusbranche werden davon profitieren. Taiwan ist Mitglied der WTO und für die Schweiz ein wichtiger Handelspartner im asiatischen Raum. Jährlich beträgt der Export für die Schweiz rund 1,6 Milliarden Franken, der Import 0,7 Milliarden Franken. Die Top Ten der von taiwanesischen Touristen besuchten Orte sind Luzern, Interlaken, Zermatt, Zürich, Bern, Ingenbohl, Genf, Grindelwald, St. Moritz und Basel.</p><p>Taiwan gehört zu den sehr gut entwickelten Staatsgebieten der Welt. Die Beziehungen zu China werden durch eine Aufhebung der Visumpflicht nicht belastet. Die Handelsbeziehungen mit Taiwan werden vereinfacht. Bereits haben die wirtschaftlichen Schwergewichte England und Irland auf Basis ihrer Sonderregelung bei Schengen die Visumpflicht für Taiwan aufgehoben. Objektiv spricht nichts gegen die Aufhebung der Visumpflicht für Taiwan. 2008 haben China und Taiwan mehrere Abkommen über regelmässige Direktflüge und Tourismusverbindungen abgeschlossen.</p>
- <p>Die Schweiz ist seit dem 12. Dezember 2008 Teil des Schengen-Raums und deshalb verpflichtet, die gemeinsame Visumpolitik der Schengen-Staaten im Bereich der kurzfristigen Aufenthalte (bis zu drei Monate in einem Sechs-Monate-Zeitraum) umzusetzen. Gemäss Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 des Rates vom 15. März 2001, welche Teil des von der Schweiz übernommenen Schengen-Besitzstands ist, müssen Inhaberinnen und Inhaber eines taiwanesischen Passes beim Überschreiten der Schengen-Aussengrenzen im Besitz eines Visums sein. Im Rahmen der gemeinsamen Schengener Visumpolitik kann die Schweiz nicht von sich aus entscheiden, die Inhaberinnen und Inhaber eines taiwanesischen Passes für Aufenthalte von bis zu drei Monaten von der Visumpflicht zu befreien. Ein derartiger Entscheid müsste durch den Rat der EU auf der Grundlage mehrerer Kriterien gefällt werden, die auch die Aussenbeziehungen der Europäischen Union mit dem entsprechenden Land umfassen. Sollte ein entsprechender Beschluss zur Visumbefreiung der Inhaberinnen und Inhaber eines taiwanesischen Passes im Rat der EU zur Diskussion stehen, könnte sich die Schweiz im Rahmen ihrer Schengen-Teilnahme aktiv in diese Debatte einbringen. Nach einer allfälligen Beschlussfassung durch den Rat der EU müsste die Schweiz über die Übernahme einer solchen Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands entscheiden. </p><p>Grossbritannien und Irland beteiligen sich nicht an der gemeinsamen Schengener Visumpolitik. Die Verordnung (EG) Nr. 539/2001 des Rates vom 15. März 2001 gilt für sie somit nicht. Diese beiden Länder konnten demnach eigenständig entscheiden, die Inhaberinnen und Inhaber eines taiwanesischen Passes von der Visumpflicht zu befreien.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, darauf hinzuwirken, dass die Visumpflicht bei Aufenthalten bis zu drei Monaten für Taiwan aufgehoben wird.</p>
- Aufhebung der Visumpflicht für Taiwan
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