Die unkontrollierte Zuwanderungspolitik zum Arbeitsmarkt hat versagt
- ShortId
-
09.3996
- Id
-
20093996
- Updated
-
27.07.2023 21:49
- Language
-
de
- Title
-
Die unkontrollierte Zuwanderungspolitik zum Arbeitsmarkt hat versagt
- AdditionalIndexing
-
2811;15;Migrationspolitik;Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen;Kostenrechnung;Kontrolle der Zuwanderungen;Arbeitslosigkeit;Ausländerkontingent;Fremdarbeiter/in;Rückwanderung
- 1
-
- L05K0108030601, Kontrolle der Zuwanderungen
- L06K070203030902, Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen
- L05K0702020109, Fremdarbeiter/in
- L06K070203030201, Ausländerkontingent
- L04K01080306, Migrationspolitik
- L04K07020304, Arbeitslosigkeit
- L04K01080309, Rückwanderung
- L05K0703020201, Kostenrechnung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die Einwanderung aus den EU-/Efta-Staaten macht rund zwei Drittel der gesamten Einwanderung in die Schweiz aus. Insofern trifft die Annahme der Interpellation zu. Die Arbeitslosenquote von Personen aus dem Westbalkan liegt seit Jahren rund doppelt so hoch wie die durchschnittliche Arbeitslosenquote in der Schweiz. Sie ist im Laufe des Jahres 2009 nochmals angestiegen, allerdings nicht überproportional gegenüber den Quoten anderer Nationalitäten. Während die durchschnittliche Arbeitslosenquote in der Schweiz im Dezember 2008 bei 3 Prozent (Ausländer: 6,1 Prozent) lag, betrug sie für Staatsangehörige der Westbalkanstaaten 7,5 Prozent. Im Dezember 2009 ist die Quote im schweizerischen Durchschnitt auf 4,4 Prozent (Ausländer: 8,6 Prozent) gestiegen, für Staatsangehörige der Westbalkanstaaten auf 10,2 Prozent.</p><p>2. Der Bundesrat ist sich der Tatsache bewusst, dass die Schwelle für die Anrufung der Ventilklausel gegenüber den Staaten der EU-17 im Frühjahr 2010 noch einmal höher liegen wird und die Bremswirkung schwächer ausfällt. Für die Nichtanrufung der Ventilklausel in den vorhergehenden Jahren waren jeweils unterschiedliche Gründe massgebend. Im Jahr 2008 fiel die Debatte in eine Phase der Hochkonjunktur. Mit einer Beschränkung der Zuwanderung hätte man der Wirtschaft geschadet, da die meisten Branchen einen grossen Bedarf an Arbeitskräften aus dem Ausland hatten. Im Frühjahr 2009 war hingegen bereits ein starker Rückgang bei den neu ausgestellten B-Bewilligungen zu verzeichnen. In den ersten vier Monaten des Jahres 2009 wurden rund 43 Prozent weniger Aufenthaltsbewilligungen B an Erwerbstätige aus den EU-/Efta-Staaten ausgestellt als im Vorjahreszeitraum. Das festzusetzende Kontingent hätte 44 000 B-Bewilligungen betragen. Man ging daher davon aus, dass eine Anrufung der Ventilklausel, wenn überhaupt, nur eine geringe Bremswirkung entfaltet hätte, die den erforderlichen bürokratischen Aufwand insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen nicht gerechtfertigt hätte. Zudem haben sich eine Mehrheit der Kantone und die Sozialpartner gegen eine Anrufung ausgesprochen. Der Rückgang bei den Aufenthaltsbewilligungen B hat sich seitdem auf etwas tieferem Niveau fortgesetzt.</p><p>3. Die Auswanderung nimmt in Krisen in der Regel leicht zu, da ein Teil der Zuwanderer, welche ihre Arbeit verlieren, in ihr Herkunftsland zurückkehrt (vor allem Kurzaufenthalter). Gemäss den Statistiken des BFM erreichten die Auswanderungszahlen der letzten zwanzig Jahre für die (heutigen) EU-/Efta-Staaten im Jahr 1992 mit 57 888 Personen einen Höchststand und sind danach bis auf 31 303 Auswanderer im Jahr 2003 gesunken (jeweils bezogen auf die ständige ausländische Wohnbevölkerung). Seitdem steigen die Zahlen tendenziell wieder an. Im Jahr 2008 sind 37 944 EU-/Efta-Staatsangehörige ausgewandert. Von Januar bis November 2009 sind 34 937 EU-/Efta-Staatsangehörige ausgewandert. Auf das ganze Jahr hochgerechnet ergäbe dies etwa 38 000 Auswanderer.</p><p>Eine massive Zunahme der Rückwanderung ist momentan kaum zu erwarten, da die Konjunktur in den Herkunftsländern ebenfalls schlecht ist. Der aktuelle Anstieg der Arbeitslosenquote erklärt sich hauptsächlich durch die schwierige Lage unserer Exportwirtschaft infolge der ausserordentlichen globalen Wirtschaftskrise. Personen, welche in den Neunzigerjahren in die Schweiz eingewandert sind, sind von der Krise überdurchschnittlich betroffen, da viele von ihnen in der Industrie tätig sind. Diese Branche verzeichnet aktuell konjunkturbedingt eine stark überdurchschnittliche Zunahme bei der Arbeitslosigkeit. Hingegen sind die Einwanderer, die in den letzten Jahren neu in die Schweiz gekommen sind, im Durchschnitt höher qualifiziert und folglich weniger stark von der steigenden Arbeitslosigkeit betroffen. Gemäss der Expertengruppe Konjunkturprognosen des Bundes ist für 2010 mit einem Beschäftigungsrückgang von 0,4 Prozent zu rechnen.</p><p>4. Die Übergangsfristen gegenüber den EU-8-Staaten sowie gegenüber Bulgarien und Rumänien, die die Zuwanderung aus diesen Ländern einschränken, werden genutzt. Sollte sich der wirtschaftliche Abschwung noch verstärken mit der Folge, dass die Arbeitslosenzahlen weiter deutlich steigen, haben die Vertragsparteien nach Artikel 14 Absatz 2 FZA die Möglichkeit, eine Sitzung des Gemischten Ausschusses einzuberufen. Dieser kann im Falle schwerwiegender wirtschaftlicher oder sozialer Probleme geeignete vorübergehende Abhilfemassnahmen prüfen. Derartige Massnahmen kann der Gemischte Ausschuss aber nur einvernehmlich beschliessen. Bereits jetzt haben die Arbeitsmarkt- und Migrationsbehörden zahlreiche Möglichkeiten, konsequent gegen Missbrauchsversuche vorzugehen. Im Rahmen der Diskussionen zum FZA prüft der Bundesrat diese Instrumente sowie allfällige Massnahmen, die den Vollzug des bestehenden Abkommens verbessern sollen. Im Frühjahr 2010 wird er ausserdem das nächste Mal prüfen, ob eine Anrufung der Ventilklausel gegenüber den Staaten der EU-17 infrage kommt.</p><p>5. Der Bundesrat informiert transparent über die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf die Sozialwerke. So hat er in der Botschaft zur Weiterführung des FZA und dessen Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien vom 14. März 2008 diesbezüglich Bilanz gezogen (Kap. 2.4.2), indem er die Erfahrungen der ersten Jahre mit den Prognosen, wie sie in der Botschaft zu den Bilateralen I gemacht worden waren, verglich. Dabei stellte sich heraus, dass die effektiven jährlichen Mehrkosten im Bereich der Sozialwerke bedeutend geringer ausgefallen waren als ursprünglich veranschlagt. Es wurde ebenfalls festgestellt, dass die EU-Einwanderer massgeblich zur Finanzierung und Sicherung dieser Sozialwerke beitragen und insbesondere weit mehr Beiträge an die erste Säule leisten, als sie Leistungen beziehen (20 Prozent der Beiträge im Jahr 2005 wurden von EU-15-Staatsangehörigen geleistet, während sie nur rund 16 Prozent der Leistungen bezogen). Insgesamt haben die Sozialwerke also vom Freizügigkeitsabkommen profitiert. In Zusammenhang mit der Beantwortung des Postulates der SVP-Fraktion 07.3184, "Auswirkungen der Personenfreizügigkeit. Bericht", hat das Seco in Zusammenarbeit mit BSV, BFS und BFM bereits im vierten Bericht des Observatoriums zum FZA CH-EU vom 25. April 2008 zudem detaillierte Informationen zu den finanziellen Auswirkungen auf die Sozialwerke geliefert. Der Bundesrat beobachtet weiterhin genau, welche Auswirkungen die Freizügigkeit - insbesondere auch in Verbindung mit der Wirtschaftskrise - auf die verschiedenen Sozialwerke hat. Für den 2010 erscheinenden Observatoriumsbericht ist daher vorgesehen, die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf die Sozialwerke erneut zu untersuchen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Bereits mehrfach hat es der Bundesrat seit Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens unterlassen, die Ventilklausel anzurufen, obwohl die massive Zuwanderung es den Behörden sowohl am 1. Juni 2008 als auch am 1. Juni 2009 erlaubt hätte, eine Kontingentierung einzuführen. Damals war es überdies längst absehbar, dass die Arbeitslosigkeit in den folgenden Monaten stark zunehmen würde. Es entsteht der Eindruck einer eigentlichen Konzept-, ja Willenlosigkeit im Bundesrat, der unkontrollierten Einwanderung mittels vorhandener Steuerungsinstrumente Herr zu werden. Prognosen gehen von einem baldigen Anstieg der Arbeitslosenquote auf 5 Prozent aus; dies, obwohl die Zahl der Arbeitsplätze leicht zulegt.</p><p>Es stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Trifft es zu, dass die Zuwanderung immer noch vorwiegend aus Deutschland sowie weiteren EU-Staaten erfolgt, derweil primär Personen aus den Staaten des ehemaligen Jugoslawien und anderen Nicht-EU-Staaten in die Arbeitslosigkeit fallen?</p><p>2. Je weniger der Bundesrat im Rahmen der Ventilklausel von der Möglichkeit einer Kontingentierung der Zuwanderung Gebrauch macht, die stark erhöhten Zuwanderungszahlen also akzeptiert, desto schwieriger wird es, in den folgenden Jahren eine Beschränkung zu verfügen, wenn die Zuwanderung auf stabil hohem Niveau verbleibt. Weshalb hat der Bundesrat in denjenigen Momenten auf eine Kontingentierung verzichtet, als die Einwanderung stark im Zunehmen begriffen war? Was hat er sich dabei gedacht, als er sich dafür entschied, der Schweiz in den kommenden Jahren eine derart hohe Dauerzuwanderung zuzumuten, ohne Möglichkeit einer Reduktion?</p><p>3. Die seitens des Seco und anderer Bundesstellen wiederholt geäusserte Behauptung, ausländische Arbeitskräfte würden in der Krise in ihre Herkunftsländer zurückwandern, ist nicht belegt. Worauf stützen sich solche Behauptungen? Wie sieht die aktuelle Rückwanderungsquote im Vergleich zu den Vorjahren aus? Warum steigt die Arbeitslosenzahl dennoch?</p><p>4. Was hat er neben der Ventilklausel im Rahmen der Personenfreizügigkeit für Handlungsinstrumente, um einer, etwa aufgrund massiv steigender Arbeitslosenzahlen, plötzlich unerwünschten Zuwanderung Herr zu werden?</p><p>5. Wieso spricht er heute nicht mehr von Kosten der Personenfreizügigkeit, währenddem eine vom damaligen Bawi in Auftrag gegebene Studie von Kosten in der Höhe von mehreren Hundert Millionen Franken für die Sozialwerke ausging?</p>
- Die unkontrollierte Zuwanderungspolitik zum Arbeitsmarkt hat versagt
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Die Einwanderung aus den EU-/Efta-Staaten macht rund zwei Drittel der gesamten Einwanderung in die Schweiz aus. Insofern trifft die Annahme der Interpellation zu. Die Arbeitslosenquote von Personen aus dem Westbalkan liegt seit Jahren rund doppelt so hoch wie die durchschnittliche Arbeitslosenquote in der Schweiz. Sie ist im Laufe des Jahres 2009 nochmals angestiegen, allerdings nicht überproportional gegenüber den Quoten anderer Nationalitäten. Während die durchschnittliche Arbeitslosenquote in der Schweiz im Dezember 2008 bei 3 Prozent (Ausländer: 6,1 Prozent) lag, betrug sie für Staatsangehörige der Westbalkanstaaten 7,5 Prozent. Im Dezember 2009 ist die Quote im schweizerischen Durchschnitt auf 4,4 Prozent (Ausländer: 8,6 Prozent) gestiegen, für Staatsangehörige der Westbalkanstaaten auf 10,2 Prozent.</p><p>2. Der Bundesrat ist sich der Tatsache bewusst, dass die Schwelle für die Anrufung der Ventilklausel gegenüber den Staaten der EU-17 im Frühjahr 2010 noch einmal höher liegen wird und die Bremswirkung schwächer ausfällt. Für die Nichtanrufung der Ventilklausel in den vorhergehenden Jahren waren jeweils unterschiedliche Gründe massgebend. Im Jahr 2008 fiel die Debatte in eine Phase der Hochkonjunktur. Mit einer Beschränkung der Zuwanderung hätte man der Wirtschaft geschadet, da die meisten Branchen einen grossen Bedarf an Arbeitskräften aus dem Ausland hatten. Im Frühjahr 2009 war hingegen bereits ein starker Rückgang bei den neu ausgestellten B-Bewilligungen zu verzeichnen. In den ersten vier Monaten des Jahres 2009 wurden rund 43 Prozent weniger Aufenthaltsbewilligungen B an Erwerbstätige aus den EU-/Efta-Staaten ausgestellt als im Vorjahreszeitraum. Das festzusetzende Kontingent hätte 44 000 B-Bewilligungen betragen. Man ging daher davon aus, dass eine Anrufung der Ventilklausel, wenn überhaupt, nur eine geringe Bremswirkung entfaltet hätte, die den erforderlichen bürokratischen Aufwand insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen nicht gerechtfertigt hätte. Zudem haben sich eine Mehrheit der Kantone und die Sozialpartner gegen eine Anrufung ausgesprochen. Der Rückgang bei den Aufenthaltsbewilligungen B hat sich seitdem auf etwas tieferem Niveau fortgesetzt.</p><p>3. Die Auswanderung nimmt in Krisen in der Regel leicht zu, da ein Teil der Zuwanderer, welche ihre Arbeit verlieren, in ihr Herkunftsland zurückkehrt (vor allem Kurzaufenthalter). Gemäss den Statistiken des BFM erreichten die Auswanderungszahlen der letzten zwanzig Jahre für die (heutigen) EU-/Efta-Staaten im Jahr 1992 mit 57 888 Personen einen Höchststand und sind danach bis auf 31 303 Auswanderer im Jahr 2003 gesunken (jeweils bezogen auf die ständige ausländische Wohnbevölkerung). Seitdem steigen die Zahlen tendenziell wieder an. Im Jahr 2008 sind 37 944 EU-/Efta-Staatsangehörige ausgewandert. Von Januar bis November 2009 sind 34 937 EU-/Efta-Staatsangehörige ausgewandert. Auf das ganze Jahr hochgerechnet ergäbe dies etwa 38 000 Auswanderer.</p><p>Eine massive Zunahme der Rückwanderung ist momentan kaum zu erwarten, da die Konjunktur in den Herkunftsländern ebenfalls schlecht ist. Der aktuelle Anstieg der Arbeitslosenquote erklärt sich hauptsächlich durch die schwierige Lage unserer Exportwirtschaft infolge der ausserordentlichen globalen Wirtschaftskrise. Personen, welche in den Neunzigerjahren in die Schweiz eingewandert sind, sind von der Krise überdurchschnittlich betroffen, da viele von ihnen in der Industrie tätig sind. Diese Branche verzeichnet aktuell konjunkturbedingt eine stark überdurchschnittliche Zunahme bei der Arbeitslosigkeit. Hingegen sind die Einwanderer, die in den letzten Jahren neu in die Schweiz gekommen sind, im Durchschnitt höher qualifiziert und folglich weniger stark von der steigenden Arbeitslosigkeit betroffen. Gemäss der Expertengruppe Konjunkturprognosen des Bundes ist für 2010 mit einem Beschäftigungsrückgang von 0,4 Prozent zu rechnen.</p><p>4. Die Übergangsfristen gegenüber den EU-8-Staaten sowie gegenüber Bulgarien und Rumänien, die die Zuwanderung aus diesen Ländern einschränken, werden genutzt. Sollte sich der wirtschaftliche Abschwung noch verstärken mit der Folge, dass die Arbeitslosenzahlen weiter deutlich steigen, haben die Vertragsparteien nach Artikel 14 Absatz 2 FZA die Möglichkeit, eine Sitzung des Gemischten Ausschusses einzuberufen. Dieser kann im Falle schwerwiegender wirtschaftlicher oder sozialer Probleme geeignete vorübergehende Abhilfemassnahmen prüfen. Derartige Massnahmen kann der Gemischte Ausschuss aber nur einvernehmlich beschliessen. Bereits jetzt haben die Arbeitsmarkt- und Migrationsbehörden zahlreiche Möglichkeiten, konsequent gegen Missbrauchsversuche vorzugehen. Im Rahmen der Diskussionen zum FZA prüft der Bundesrat diese Instrumente sowie allfällige Massnahmen, die den Vollzug des bestehenden Abkommens verbessern sollen. Im Frühjahr 2010 wird er ausserdem das nächste Mal prüfen, ob eine Anrufung der Ventilklausel gegenüber den Staaten der EU-17 infrage kommt.</p><p>5. Der Bundesrat informiert transparent über die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf die Sozialwerke. So hat er in der Botschaft zur Weiterführung des FZA und dessen Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien vom 14. März 2008 diesbezüglich Bilanz gezogen (Kap. 2.4.2), indem er die Erfahrungen der ersten Jahre mit den Prognosen, wie sie in der Botschaft zu den Bilateralen I gemacht worden waren, verglich. Dabei stellte sich heraus, dass die effektiven jährlichen Mehrkosten im Bereich der Sozialwerke bedeutend geringer ausgefallen waren als ursprünglich veranschlagt. Es wurde ebenfalls festgestellt, dass die EU-Einwanderer massgeblich zur Finanzierung und Sicherung dieser Sozialwerke beitragen und insbesondere weit mehr Beiträge an die erste Säule leisten, als sie Leistungen beziehen (20 Prozent der Beiträge im Jahr 2005 wurden von EU-15-Staatsangehörigen geleistet, während sie nur rund 16 Prozent der Leistungen bezogen). Insgesamt haben die Sozialwerke also vom Freizügigkeitsabkommen profitiert. In Zusammenhang mit der Beantwortung des Postulates der SVP-Fraktion 07.3184, "Auswirkungen der Personenfreizügigkeit. Bericht", hat das Seco in Zusammenarbeit mit BSV, BFS und BFM bereits im vierten Bericht des Observatoriums zum FZA CH-EU vom 25. April 2008 zudem detaillierte Informationen zu den finanziellen Auswirkungen auf die Sozialwerke geliefert. Der Bundesrat beobachtet weiterhin genau, welche Auswirkungen die Freizügigkeit - insbesondere auch in Verbindung mit der Wirtschaftskrise - auf die verschiedenen Sozialwerke hat. Für den 2010 erscheinenden Observatoriumsbericht ist daher vorgesehen, die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf die Sozialwerke erneut zu untersuchen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Bereits mehrfach hat es der Bundesrat seit Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens unterlassen, die Ventilklausel anzurufen, obwohl die massive Zuwanderung es den Behörden sowohl am 1. Juni 2008 als auch am 1. Juni 2009 erlaubt hätte, eine Kontingentierung einzuführen. Damals war es überdies längst absehbar, dass die Arbeitslosigkeit in den folgenden Monaten stark zunehmen würde. Es entsteht der Eindruck einer eigentlichen Konzept-, ja Willenlosigkeit im Bundesrat, der unkontrollierten Einwanderung mittels vorhandener Steuerungsinstrumente Herr zu werden. Prognosen gehen von einem baldigen Anstieg der Arbeitslosenquote auf 5 Prozent aus; dies, obwohl die Zahl der Arbeitsplätze leicht zulegt.</p><p>Es stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Trifft es zu, dass die Zuwanderung immer noch vorwiegend aus Deutschland sowie weiteren EU-Staaten erfolgt, derweil primär Personen aus den Staaten des ehemaligen Jugoslawien und anderen Nicht-EU-Staaten in die Arbeitslosigkeit fallen?</p><p>2. Je weniger der Bundesrat im Rahmen der Ventilklausel von der Möglichkeit einer Kontingentierung der Zuwanderung Gebrauch macht, die stark erhöhten Zuwanderungszahlen also akzeptiert, desto schwieriger wird es, in den folgenden Jahren eine Beschränkung zu verfügen, wenn die Zuwanderung auf stabil hohem Niveau verbleibt. Weshalb hat der Bundesrat in denjenigen Momenten auf eine Kontingentierung verzichtet, als die Einwanderung stark im Zunehmen begriffen war? Was hat er sich dabei gedacht, als er sich dafür entschied, der Schweiz in den kommenden Jahren eine derart hohe Dauerzuwanderung zuzumuten, ohne Möglichkeit einer Reduktion?</p><p>3. Die seitens des Seco und anderer Bundesstellen wiederholt geäusserte Behauptung, ausländische Arbeitskräfte würden in der Krise in ihre Herkunftsländer zurückwandern, ist nicht belegt. Worauf stützen sich solche Behauptungen? Wie sieht die aktuelle Rückwanderungsquote im Vergleich zu den Vorjahren aus? Warum steigt die Arbeitslosenzahl dennoch?</p><p>4. Was hat er neben der Ventilklausel im Rahmen der Personenfreizügigkeit für Handlungsinstrumente, um einer, etwa aufgrund massiv steigender Arbeitslosenzahlen, plötzlich unerwünschten Zuwanderung Herr zu werden?</p><p>5. Wieso spricht er heute nicht mehr von Kosten der Personenfreizügigkeit, währenddem eine vom damaligen Bawi in Auftrag gegebene Studie von Kosten in der Höhe von mehreren Hundert Millionen Franken für die Sozialwerke ausging?</p>
- Die unkontrollierte Zuwanderungspolitik zum Arbeitsmarkt hat versagt
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