Bilateralismus in der Krise. EU-Beitritt als Lösung

ShortId
09.4003
Id
20094003
Updated
27.07.2023 21:21
Language
de
Title
Bilateralismus in der Krise. EU-Beitritt als Lösung
AdditionalIndexing
10;Vertrag mit der EU;Beziehungen Schweiz-EU;Anwendung des Gemeinschaftsrechts;bilaterale Beziehungen;Vertrag von Lissabon;EU-Beitrittsverhandlung;Beitritt zur Gemeinschaft;Gemeinschaftsrecht-nationales Recht;Angleichung der Rechtsvorschriften
1
  • L04K10020104, bilaterale Beziehungen
  • L04K09020101, Vertrag mit der EU
  • L04K09020103, Beziehungen Schweiz-EU
  • L04K09010102, Anwendung des Gemeinschaftsrechts
  • L04K09010103, Angleichung der Rechtsvorschriften
  • L04K09010404, Gemeinschaftsrecht-nationales Recht
  • L04K09020301, Beitritt zur Gemeinschaft
  • L05K0902030101, EU-Beitrittsverhandlung
  • L04K09030605, Vertrag von Lissabon
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf das am 10. Juni 2009 eingereichte Postulat Markwalder Bär 09.3560 unterstrichen, dass er seine europapolitischen Instrumente im Sinne einer vorausschauenden Politik einer permanenten Überprüfung unterzieht. In diesem Postulat wird der Bundesrat beauftragt, die Vor- und Nachteile seiner europapolitischen Instrumente zu evaluieren sowie einen Prioritätenkatalog mit konkreten Massnahmen für die künftige Europapolitik der Schweiz vorzulegen. Nachdem das Postulat dem Bundesrat am 24. November 2009 vom Nationalrat überwiesen wurde, ist ein entsprechender Bericht derzeit in Erarbeitung.</p><p>Die von der Interpellantin gestellten Fragen werden im Rahmen des erwähnten Berichts beantwortet werden. Bis dahin hält der Bundesrat fest, dass die Aussagen im Europabericht 2006 sowie im Aussenpolitischen Bericht 2009 nach wie vor Gültigkeit haben und dass die Weiterführung der bilateralen Zusammenarbeit zurzeit das am besten geeignete Instrument für die Wahrung der Schweizer Interessen gegenüber der EU ist.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat zeigt im Aussenpolitischen Bericht 2009 (AB) die politische Schwäche der bilateralen Beziehungen der Schweiz zur Europäischen Union (EU) auf, ohne den einzig möglichen Schluss zu ziehen: Die Lösung des bilateralen Wegs neigt sich dem Ende zu, und es ist höchste Zeit, eine informierte Diskussion über den EU-Beitritt zu eröffnen.</p><p>1. Laut Bundesrat "übernimmt" die Schweiz "in der Regel das von der EU gesetzte Recht, verzichtet aber als Nichtmitglied bewusst auf ein Mitbestimmungsrecht". (AB, 3.2.2.1.1) Die EU beharrt inzwischen auf einer "weitergehende Verpflichtung der Schweiz zur Übernahme von Entwicklungen des ... relevanten 'Acquis communautaire'." (AB, 3.2.2.1.6) Dabei gilt für den Bundesrat: "Der bilaterale Weg darf nicht zu einer de facto-Mitgliedschaft ohne Stimmrecht führen." (AB, 3.2.2.1.7) Wie weit ist die Schweiz noch von diesem Zustand weg, und wie kann sie verhindern, in diesen Zustand zu geraten? Ab wann ist der Souveränitätsverlust aufgrund des fehlenden Mitbestimmungsrechts so gross, dass nur noch der EU-Beitritt Abhilfe schafft?</p><p>2. Der Bundesrat macht den Erfolg des bilateralen Weges von drei Bedingungen abhängig (AB, 3.2.2.1.2) und hält dann fest: "Ob diese weiterhin erfüllt bleiben, ist keineswegs gesichert." (AB, 3.2.2.1.7) Aufgrund welcher konkreter Erfahrungen kommt der Bundesrat zu diesem Schluss?</p><p>3. "Ergibt sich in Zukunft aus politischen und/oder wirtschaftlichen Gründen eine Notwendigkeit für umfassende neue Integrationsschritte ist somit die Frage nach dem geeigneten Instrument - und dazu gehört auch ein Beitritt - zu stellen." (AB, 3.2.2.1.7) Welches sind diese politischen und/oder wirtschaftlichen Gründe? Wie wahrscheinlich treten sie ein?</p><p>4. Laut Bundesrat "muss in dem Masse, in dem sich die Schweiz in Abkommen verpflichtet, EU-Rechtsentwicklungen in das bilaterale Verhältnis zu übernehmen, eine adäquate Mitwirkung der Schweiz an der Erarbeitung des neuen Rechts sichergestellt sein". (AB, 3.2.2.1.7) Wie stellt der Bundesrat diese Mitwirkung sicher?</p><p>5. Obwohl seit 2002 ein Rahmenabkommen, als Dach über den bilateralen Verträgen, im Gespräch ist und von der EU begrüsst wird, hat sich der Bundesrat "bisher noch nicht über die Opportunität eines Rahmenabkommens geäussert". (AB, 3.2.2.1.5) Warum nicht? Hat sich die Idee vielleicht überlebt, weil sie die fehlenden Mitentscheidungsrechte nicht kompensieren kann?</p><p>6. Die weltweite Finanzmarktkrise hat die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen grundlegend verändert. "Eine der Konsequenzen der Änderungen im regulatorischen Umfeld besteht in der Einengung des Handlungsspielraums der Schweiz". Selbst im positivsten Fall stösst die Schweiz gemäss Bundesrat an die "Grenzen des bilateralen Weges". (AB, 3.2.2.1.7) Worin bestehen diese Grenzen genau?</p><p>7. Am 1. Dezember 2009 tritt der Lissabon-Vertrag in Kraft. Die Aussenpolitik der EU wird schlagkräftiger. Es gibt vermehrt Mehrheitsentscheidungen. Verträge mit Drittstaaten wie der Schweiz müssen neu auch dem Europäischen Parlament vorgelegt werden, und auch die nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten erhalten mehr Rechte. Was heisst das alles für die Schweiz?</p>
  • Bilateralismus in der Krise. EU-Beitritt als Lösung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf das am 10. Juni 2009 eingereichte Postulat Markwalder Bär 09.3560 unterstrichen, dass er seine europapolitischen Instrumente im Sinne einer vorausschauenden Politik einer permanenten Überprüfung unterzieht. In diesem Postulat wird der Bundesrat beauftragt, die Vor- und Nachteile seiner europapolitischen Instrumente zu evaluieren sowie einen Prioritätenkatalog mit konkreten Massnahmen für die künftige Europapolitik der Schweiz vorzulegen. Nachdem das Postulat dem Bundesrat am 24. November 2009 vom Nationalrat überwiesen wurde, ist ein entsprechender Bericht derzeit in Erarbeitung.</p><p>Die von der Interpellantin gestellten Fragen werden im Rahmen des erwähnten Berichts beantwortet werden. Bis dahin hält der Bundesrat fest, dass die Aussagen im Europabericht 2006 sowie im Aussenpolitischen Bericht 2009 nach wie vor Gültigkeit haben und dass die Weiterführung der bilateralen Zusammenarbeit zurzeit das am besten geeignete Instrument für die Wahrung der Schweizer Interessen gegenüber der EU ist.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat zeigt im Aussenpolitischen Bericht 2009 (AB) die politische Schwäche der bilateralen Beziehungen der Schweiz zur Europäischen Union (EU) auf, ohne den einzig möglichen Schluss zu ziehen: Die Lösung des bilateralen Wegs neigt sich dem Ende zu, und es ist höchste Zeit, eine informierte Diskussion über den EU-Beitritt zu eröffnen.</p><p>1. Laut Bundesrat "übernimmt" die Schweiz "in der Regel das von der EU gesetzte Recht, verzichtet aber als Nichtmitglied bewusst auf ein Mitbestimmungsrecht". (AB, 3.2.2.1.1) Die EU beharrt inzwischen auf einer "weitergehende Verpflichtung der Schweiz zur Übernahme von Entwicklungen des ... relevanten 'Acquis communautaire'." (AB, 3.2.2.1.6) Dabei gilt für den Bundesrat: "Der bilaterale Weg darf nicht zu einer de facto-Mitgliedschaft ohne Stimmrecht führen." (AB, 3.2.2.1.7) Wie weit ist die Schweiz noch von diesem Zustand weg, und wie kann sie verhindern, in diesen Zustand zu geraten? Ab wann ist der Souveränitätsverlust aufgrund des fehlenden Mitbestimmungsrechts so gross, dass nur noch der EU-Beitritt Abhilfe schafft?</p><p>2. Der Bundesrat macht den Erfolg des bilateralen Weges von drei Bedingungen abhängig (AB, 3.2.2.1.2) und hält dann fest: "Ob diese weiterhin erfüllt bleiben, ist keineswegs gesichert." (AB, 3.2.2.1.7) Aufgrund welcher konkreter Erfahrungen kommt der Bundesrat zu diesem Schluss?</p><p>3. "Ergibt sich in Zukunft aus politischen und/oder wirtschaftlichen Gründen eine Notwendigkeit für umfassende neue Integrationsschritte ist somit die Frage nach dem geeigneten Instrument - und dazu gehört auch ein Beitritt - zu stellen." (AB, 3.2.2.1.7) Welches sind diese politischen und/oder wirtschaftlichen Gründe? Wie wahrscheinlich treten sie ein?</p><p>4. Laut Bundesrat "muss in dem Masse, in dem sich die Schweiz in Abkommen verpflichtet, EU-Rechtsentwicklungen in das bilaterale Verhältnis zu übernehmen, eine adäquate Mitwirkung der Schweiz an der Erarbeitung des neuen Rechts sichergestellt sein". (AB, 3.2.2.1.7) Wie stellt der Bundesrat diese Mitwirkung sicher?</p><p>5. Obwohl seit 2002 ein Rahmenabkommen, als Dach über den bilateralen Verträgen, im Gespräch ist und von der EU begrüsst wird, hat sich der Bundesrat "bisher noch nicht über die Opportunität eines Rahmenabkommens geäussert". (AB, 3.2.2.1.5) Warum nicht? Hat sich die Idee vielleicht überlebt, weil sie die fehlenden Mitentscheidungsrechte nicht kompensieren kann?</p><p>6. Die weltweite Finanzmarktkrise hat die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen grundlegend verändert. "Eine der Konsequenzen der Änderungen im regulatorischen Umfeld besteht in der Einengung des Handlungsspielraums der Schweiz". Selbst im positivsten Fall stösst die Schweiz gemäss Bundesrat an die "Grenzen des bilateralen Weges". (AB, 3.2.2.1.7) Worin bestehen diese Grenzen genau?</p><p>7. Am 1. Dezember 2009 tritt der Lissabon-Vertrag in Kraft. Die Aussenpolitik der EU wird schlagkräftiger. Es gibt vermehrt Mehrheitsentscheidungen. Verträge mit Drittstaaten wie der Schweiz müssen neu auch dem Europäischen Parlament vorgelegt werden, und auch die nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten erhalten mehr Rechte. Was heisst das alles für die Schweiz?</p>
    • Bilateralismus in der Krise. EU-Beitritt als Lösung

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