Aufgabenüberprüfung endlich vorantreiben. Verzichtplanung bis März 2010

ShortId
09.4007
Id
20094007
Updated
28.07.2023 08:50
Language
de
Title
Aufgabenüberprüfung endlich vorantreiben. Verzichtplanung bis März 2010
AdditionalIndexing
04;24;Aufgabenüberprüfung;Leistungsabbau;Sparmassnahme;politische Planung
1
  • L05K0802030201, Aufgabenüberprüfung
  • L04K11080108, Sparmassnahme
  • L05K0806010104, Leistungsabbau
  • L05K0807010501, politische Planung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Finanzplan 2011-2013 wird festgehalten, dass neben der Unsicherheit bezüglich der Einnahmen aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung zusätzliche Mehrausgaben die Bundesfinanzen belasten können. Für die Nachhaltigkeit und Flexibilität des Finanzhaushalts ist es jedoch zentral, dass die Schuldenbremse weiterhin eingehalten wird. Das ist nur möglich, wenn die Aufgabenüberprüfung ernsthaft an die Hand genommen und konsequent umgesetzt wird. Die Aufgabenüberprüfung soll zur dauerhaften Entlastung und strukturellen Optimierung des Bundeshaushalts beitragen. Das Ausgabenwachstum muss begrenzt und die Staatsquote stabilisiert werden, und die Ausgaben und Aufgaben des Bundes sollen stärker auf Wachstum und Wohlstand ausgerichtet werden. Wegen des Widerstands der Departemente blieb die Aufgabenüberprüfung bislang ohne sichtbares Ergebnis. Der Finanzplan für die kommenden Jahre zeigt nun aber auf drastische Weise auf, dass der Widerstand aus den Departementen überwunden und auf gewisse Bundesaufgaben verzichtet werden muss.</p>
  • <p>Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass die Schuldenbremse zwingend eingehalten werden muss. Vor diesem Hintergrund hat er am 4. November 2009 die Grundzüge eines Konsolidierungsprogramms 2011-2013 (KOP 11/13) verabschiedet. Das KOP 11/13 soll im Wesentlichen auf der Ausgabenseite ansetzen und zu einem möglichst grossen Teil aus rasch umsetzbaren Massnahmen der Aufgabenüberprüfung bestehen. Aufgrund der Mitte Dezember veröffentlichten Konjunkturprognosen ist zu erwarten, dass Entlastungen in der Grössenordnung von 1,5 Milliarden Franken für eine schuldenbremsekonforme Planung in den Jahren 2011-2013 ausreichen, sofern sich auch das Parlament dem vom Bundesrat beschlossenen Ausgabenmoratorium anschliesst.</p><p>Zusammen mit der auf Ende März geplanten Eröffnung einer konferenziellen Vernehmlassung zum KOP 11/13 wird der Bundesrat auch einen Umsetzungsplan zur Aufgabenüberprüfung veröffentlichen. Dieser enthält zusätzlich zu den im Rahmen des KOP rasch umsetzbaren Massnahmen tiefer greifende Aufgabenverzichte und -reformen, die in separaten Vorlagen umgesetzt werden und ab 2015 zu Minderausgaben bzw. zur Vermeidung künftiger Mehrbelastungen in namhafter Höhe führen sollen. Eine nachhaltige Haushaltentlastung ist allerdings nur möglich, wenn auch das Parlament die damit verbundenen Aufgabenverzichte und -reformen unterstützt.</p><p>Inhaltlich nimmt die Motion somit die vom Bundesrat bereits im Rahmen des Ergänzungsberichts zum Legislaturfinanzplan 2009-2011 geäusserte Absicht auf, den Bundeshaushalt bis 2015 unter Ausklammerung der Altersversicherung um 2,3 Milliarden bzw. bis 2020 einschliesslich Altersversicherung um gut 5 Milliarden Franken zu entlasten. Aus formellen Gründen muss der Bundesrat die Motion aber ablehnen: Innert der genannten Frist bis Ende März 2010 soll zwar wie beschrieben eine Vernehmlassungsvorlage zum KOP 11/13 vorliegen und die Umsetzungsplanung des Bundesrates zur Aufgabenüberprüfung erstellt sein. Zeitlich unmöglich ist es hingegen, in der genannten Frist bereits wie gefordert eine Vorlage ans Parlament zu verabschieden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament bis März 2010 im Rahmen der Aufgabenüberprüfung eine Verzichtplanung vorzulegen, die mindestens einen Umfang von 2,5 Milliarden Franken hat.</p>
  • Aufgabenüberprüfung endlich vorantreiben. Verzichtplanung bis März 2010
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Finanzplan 2011-2013 wird festgehalten, dass neben der Unsicherheit bezüglich der Einnahmen aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung zusätzliche Mehrausgaben die Bundesfinanzen belasten können. Für die Nachhaltigkeit und Flexibilität des Finanzhaushalts ist es jedoch zentral, dass die Schuldenbremse weiterhin eingehalten wird. Das ist nur möglich, wenn die Aufgabenüberprüfung ernsthaft an die Hand genommen und konsequent umgesetzt wird. Die Aufgabenüberprüfung soll zur dauerhaften Entlastung und strukturellen Optimierung des Bundeshaushalts beitragen. Das Ausgabenwachstum muss begrenzt und die Staatsquote stabilisiert werden, und die Ausgaben und Aufgaben des Bundes sollen stärker auf Wachstum und Wohlstand ausgerichtet werden. Wegen des Widerstands der Departemente blieb die Aufgabenüberprüfung bislang ohne sichtbares Ergebnis. Der Finanzplan für die kommenden Jahre zeigt nun aber auf drastische Weise auf, dass der Widerstand aus den Departementen überwunden und auf gewisse Bundesaufgaben verzichtet werden muss.</p>
    • <p>Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass die Schuldenbremse zwingend eingehalten werden muss. Vor diesem Hintergrund hat er am 4. November 2009 die Grundzüge eines Konsolidierungsprogramms 2011-2013 (KOP 11/13) verabschiedet. Das KOP 11/13 soll im Wesentlichen auf der Ausgabenseite ansetzen und zu einem möglichst grossen Teil aus rasch umsetzbaren Massnahmen der Aufgabenüberprüfung bestehen. Aufgrund der Mitte Dezember veröffentlichten Konjunkturprognosen ist zu erwarten, dass Entlastungen in der Grössenordnung von 1,5 Milliarden Franken für eine schuldenbremsekonforme Planung in den Jahren 2011-2013 ausreichen, sofern sich auch das Parlament dem vom Bundesrat beschlossenen Ausgabenmoratorium anschliesst.</p><p>Zusammen mit der auf Ende März geplanten Eröffnung einer konferenziellen Vernehmlassung zum KOP 11/13 wird der Bundesrat auch einen Umsetzungsplan zur Aufgabenüberprüfung veröffentlichen. Dieser enthält zusätzlich zu den im Rahmen des KOP rasch umsetzbaren Massnahmen tiefer greifende Aufgabenverzichte und -reformen, die in separaten Vorlagen umgesetzt werden und ab 2015 zu Minderausgaben bzw. zur Vermeidung künftiger Mehrbelastungen in namhafter Höhe führen sollen. Eine nachhaltige Haushaltentlastung ist allerdings nur möglich, wenn auch das Parlament die damit verbundenen Aufgabenverzichte und -reformen unterstützt.</p><p>Inhaltlich nimmt die Motion somit die vom Bundesrat bereits im Rahmen des Ergänzungsberichts zum Legislaturfinanzplan 2009-2011 geäusserte Absicht auf, den Bundeshaushalt bis 2015 unter Ausklammerung der Altersversicherung um 2,3 Milliarden bzw. bis 2020 einschliesslich Altersversicherung um gut 5 Milliarden Franken zu entlasten. Aus formellen Gründen muss der Bundesrat die Motion aber ablehnen: Innert der genannten Frist bis Ende März 2010 soll zwar wie beschrieben eine Vernehmlassungsvorlage zum KOP 11/13 vorliegen und die Umsetzungsplanung des Bundesrates zur Aufgabenüberprüfung erstellt sein. Zeitlich unmöglich ist es hingegen, in der genannten Frist bereits wie gefordert eine Vorlage ans Parlament zu verabschieden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament bis März 2010 im Rahmen der Aufgabenüberprüfung eine Verzichtplanung vorzulegen, die mindestens einen Umfang von 2,5 Milliarden Franken hat.</p>
    • Aufgabenüberprüfung endlich vorantreiben. Verzichtplanung bis März 2010

Back to List