Transparenz bei den Expertenmandaten der Bundesverwaltung

ShortId
09.4011
Id
20094011
Updated
24.06.2025 23:54
Language
de
Title
Transparenz bei den Expertenmandaten der Bundesverwaltung
AdditionalIndexing
04;Ausschreibung;Kostenrechnung;Bundesverwaltung;Expertise;Transparenz;Politikberatung;Beratung
1
  • L04K02020601, Expertise
  • L04K08020323, Politikberatung
  • L04K08060103, Bundesverwaltung
  • L06K070106020203, Beratung
  • L05K0701030502, Ausschreibung
  • L05K0703020201, Kostenrechnung
  • L05K1201020203, Transparenz
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerats (GPK-S) vom 16. Oktober 2006 hat gezeigt, dass die Bundesverwaltung erhebliche Mittel für externe Experten und Beratungsdienstleistungen beansprucht (im Jahre 2004 wurden 600 bis 700 Millionen Franken für Expertenmandate ausgegeben) und dass dabei Intransparenz herrscht über die Praxis der Mandatsvergabe sowie die Verteilung der Mandate unter den Departementen und Ämtern. </p><p>Im März 2007 hat der Bundesrat angekündigt, verschiedene Massnahmen bezüglich der Vergabe von Expertenaufträgen einzuleiten. Vor allem eine bessere Übersicht und Koordination wurde in Aussicht gestellt. Mittlerweile sind knapp drei Jahre vergangen, und die Ergebnisse dieser Massnahmen sollten überprüft werden. Gerade im Hinblick auf die hoffentlich endlich stattfindende umfassende Aufgabenüberprüfung des Bundes ist es hilfreich, Transparenz über die Expertenmandate der Bundesverwaltung zu erhalten.</p>
  • <p>Mit Schreiben vom 15. Oktober 2009 an die Geschäftsprüfungskommission des Ständerats (GPK-S) hat der Bundesrat im Zuge einer Nachkontrolle über den Stand der Umsetzung der angekündigten Massnahmen (BBI 2007 1649) im Zusammenhang mit dem Bericht der GPK-S vom 13. Oktober 2006 (BBI 2007 1661) zu Umfang, Wettbewerbsorientierung und Steuerung des Expertenbeizugs in der Bundesverwaltung informiert.</p><p>Darin wird u. a. über die Arbeiten und deren Stand beim Aufbau eines bundesweiten strategischen Beschaffungs-Controllings sowie beim Projekt "Vertragsmanagement Bundesverwaltung" Bericht erstattet.</p><p>Die Empfehlungen der GPK vom Oktober 2006, ein einheitliches Reporting über die Beschaffung von Dienstleistungen zu erhalten sowie sicherzustellen, dass die Departemente und Koordinationsstellen einen umfassenden Überblick über die in ihrem Bereich erteilten Beratermandate erhalten, ist auf dem Weg zur Umsetzung. Die realisierte Lösung ist insofern umfassender, als nicht nur Dienstleistungen im Sinn von Beratungsmandaten erfasst und ausgewiesen werden, sondern grundsätzlich alle getätigten Beschaffungszahlungen für Güter und Dienstleistungen in der Bundesverwaltung. Dadurch werden das Reporting und damit die Transparenz über das Vertragsportfolio gerade auch im Zusammenhang mit Expertenmandaten deutlich ausgebaut.</p><p>Die im Postulat für das Jahr 2008 gewünschte Offenlegung über die Expertenmandate bezüglich der finanziellen Aufwände und der gewählten Ausschreibeverfahren wird erst ab dem zweiten Quartal 2010 möglich sein, da das neue strategische Beschaffungs-Controllings im August 2008 in Betrieb genommen wurde und eine flächendeckende Ermittlung der Zahlungsdaten seit Januar 2009 erfolgt. Es wird somit erst ab dem zweiten Quartal 2010 möglich sein, das gesamte Jahr 2009 betreffend Beschaffungszahlen auszuwerten.</p><p>Ausserdem hat die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) für 2010 eine Querschnittprüfung zur Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen geplant, welche weiter zur Transparenz beitragen wird.</p><p>Des Weiteren werden die Umsetzungsarbeiten zur Motion Laubacher 04.3755 im ersten Quartal 2010 abgeschlossen sein. Die BK wird zur Umsetzung an zentraler Stelle eine Plattform für die Publikation von externen Studien zur Verfügung stellen (gestützt auf Art. 6 Abs. 2 OV-BK), wobei die Bewirtschaftung der in die Datenbank aufzunehmenden Dokumente den Departementen obliegt.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Hinblick auf die angekündigte Aufgabenverzichtplanung einen Bericht zu erstellen, welcher Transparenz über die Expertenmandate der Bundesverwaltung schafft. Der Bericht soll sämtliche Expertenmandate und Beratungsdienstleistungen aller Departemente und Ämter für sämtliche Monate des Jahres 2008 konsolidiert offenlegen und insbesondere aufzeigen, wie viele dieser Mandate öffentlich ausgeschrieben wurden und wie sich die Beanspruchung von Expertenwissen durch die Bundesverwaltung über die vergangenen Jahre hinweg finanziell entwickelt hat. Damit soll der Bericht gleichzeitig darlegen, in welcher Weise sich die vom Bundesrat getroffenen Massnahmen in Bezug auf die Vergabe von Expertenaufträgen ausgewirkt haben.</p>
  • Transparenz bei den Expertenmandaten der Bundesverwaltung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerats (GPK-S) vom 16. Oktober 2006 hat gezeigt, dass die Bundesverwaltung erhebliche Mittel für externe Experten und Beratungsdienstleistungen beansprucht (im Jahre 2004 wurden 600 bis 700 Millionen Franken für Expertenmandate ausgegeben) und dass dabei Intransparenz herrscht über die Praxis der Mandatsvergabe sowie die Verteilung der Mandate unter den Departementen und Ämtern. </p><p>Im März 2007 hat der Bundesrat angekündigt, verschiedene Massnahmen bezüglich der Vergabe von Expertenaufträgen einzuleiten. Vor allem eine bessere Übersicht und Koordination wurde in Aussicht gestellt. Mittlerweile sind knapp drei Jahre vergangen, und die Ergebnisse dieser Massnahmen sollten überprüft werden. Gerade im Hinblick auf die hoffentlich endlich stattfindende umfassende Aufgabenüberprüfung des Bundes ist es hilfreich, Transparenz über die Expertenmandate der Bundesverwaltung zu erhalten.</p>
    • <p>Mit Schreiben vom 15. Oktober 2009 an die Geschäftsprüfungskommission des Ständerats (GPK-S) hat der Bundesrat im Zuge einer Nachkontrolle über den Stand der Umsetzung der angekündigten Massnahmen (BBI 2007 1649) im Zusammenhang mit dem Bericht der GPK-S vom 13. Oktober 2006 (BBI 2007 1661) zu Umfang, Wettbewerbsorientierung und Steuerung des Expertenbeizugs in der Bundesverwaltung informiert.</p><p>Darin wird u. a. über die Arbeiten und deren Stand beim Aufbau eines bundesweiten strategischen Beschaffungs-Controllings sowie beim Projekt "Vertragsmanagement Bundesverwaltung" Bericht erstattet.</p><p>Die Empfehlungen der GPK vom Oktober 2006, ein einheitliches Reporting über die Beschaffung von Dienstleistungen zu erhalten sowie sicherzustellen, dass die Departemente und Koordinationsstellen einen umfassenden Überblick über die in ihrem Bereich erteilten Beratermandate erhalten, ist auf dem Weg zur Umsetzung. Die realisierte Lösung ist insofern umfassender, als nicht nur Dienstleistungen im Sinn von Beratungsmandaten erfasst und ausgewiesen werden, sondern grundsätzlich alle getätigten Beschaffungszahlungen für Güter und Dienstleistungen in der Bundesverwaltung. Dadurch werden das Reporting und damit die Transparenz über das Vertragsportfolio gerade auch im Zusammenhang mit Expertenmandaten deutlich ausgebaut.</p><p>Die im Postulat für das Jahr 2008 gewünschte Offenlegung über die Expertenmandate bezüglich der finanziellen Aufwände und der gewählten Ausschreibeverfahren wird erst ab dem zweiten Quartal 2010 möglich sein, da das neue strategische Beschaffungs-Controllings im August 2008 in Betrieb genommen wurde und eine flächendeckende Ermittlung der Zahlungsdaten seit Januar 2009 erfolgt. Es wird somit erst ab dem zweiten Quartal 2010 möglich sein, das gesamte Jahr 2009 betreffend Beschaffungszahlen auszuwerten.</p><p>Ausserdem hat die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) für 2010 eine Querschnittprüfung zur Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen geplant, welche weiter zur Transparenz beitragen wird.</p><p>Des Weiteren werden die Umsetzungsarbeiten zur Motion Laubacher 04.3755 im ersten Quartal 2010 abgeschlossen sein. Die BK wird zur Umsetzung an zentraler Stelle eine Plattform für die Publikation von externen Studien zur Verfügung stellen (gestützt auf Art. 6 Abs. 2 OV-BK), wobei die Bewirtschaftung der in die Datenbank aufzunehmenden Dokumente den Departementen obliegt.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Hinblick auf die angekündigte Aufgabenverzichtplanung einen Bericht zu erstellen, welcher Transparenz über die Expertenmandate der Bundesverwaltung schafft. Der Bericht soll sämtliche Expertenmandate und Beratungsdienstleistungen aller Departemente und Ämter für sämtliche Monate des Jahres 2008 konsolidiert offenlegen und insbesondere aufzeigen, wie viele dieser Mandate öffentlich ausgeschrieben wurden und wie sich die Beanspruchung von Expertenwissen durch die Bundesverwaltung über die vergangenen Jahre hinweg finanziell entwickelt hat. Damit soll der Bericht gleichzeitig darlegen, in welcher Weise sich die vom Bundesrat getroffenen Massnahmen in Bezug auf die Vergabe von Expertenaufträgen ausgewirkt haben.</p>
    • Transparenz bei den Expertenmandaten der Bundesverwaltung

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