Diffamierende PR-Kampagne der IV

ShortId
09.4012
Id
20094012
Updated
14.11.2025 06:54
Language
de
Title
Diffamierende PR-Kampagne der IV
AdditionalIndexing
28;Public Relations;Behinderte/r;Kampf gegen die Diskriminierung;Informationskampagne;Invalidenversicherung
1
  • L04K01040103, Invalidenversicherung
  • L04K12010203, Public Relations
  • L05K1201020301, Informationskampagne
  • L03K050204, Kampf gegen die Diskriminierung
  • L04K01040201, Behinderte/r
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1.-4. Der Bundesrat versteht, dass behinderte Personen, Angehörige und eine breite Öffentlichkeit sich durch die Inseratekampagne der IV verletzt fühlen. Er bedauert dies sehr. Die Plakatserie war Teil einer vierjährigen Sensibilisierungsaktion, welche die berufliche Reintegration von behinderten Personen fördern will. Sie hätte das beharrliche Vorurteil, dass eine Behinderung in jedem Fall eine reduzierte Arbeitsfähigkeit und in der Folge eine Berentung mit sich bringt, entkräften sollen. Der Bundesrat bezweifelt, dass dieses Ziel erreicht werden konnte. Aus diesem Grund wurden die Inseratekampagne wie auch die geplanten TV-Spots Ende November 2009 beendet. Eine Fortsetzung der Kampagne ist zurzeit nicht vorgesehen. Wie bei den vorangegangenen Kampagneteilen wurde im Dezember 2009 eine Befragung durchgeführt, welche aufzeigen soll, wie die Botschaft von der Öffentlichkeit wahrgenommen worden ist. Das Ergebnis wird im ersten Quartal 2010 vorliegen.</p><p>5./6. Die Medienkampagne wurde der AHV/IV-Kommission 2007 als Gesamtanliegen vorgestellt, ohne die einzelnen Aktionen zu erörtern. Die besagte Plakatkampagne der Invalidenversicherung ist gemeinsam mit der vom Bundesamt für Sozialversicherungen beauftragten Werbeagentur im "Teaser-Stil" konzipiert worden. Um eine möglichst grosse Aufmerksamkeit zu erzielen, hatten die bewusst provozierenden Denkanstösse überraschend zu erfolgen. Daher wurden nur wenige Personen in die Gestaltung der Kampagne einbezogen. Der Bundesrat wird dafür sorgen, dass bei allfälligen weiteren Kampagnen eine breitere Abstützung angestrebt wird.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Anfang November gestartete Kampagne der IV ist für rund 13 Prozent der Bevölkerung, für eine Million Menschen mit Behinderungen, beleidigend. Texte wie "Behinderte kosten uns nur Geld" sind mehr als eine paradoxe Intervention, sie sind schlicht diffamierend. Diese Aktion, Teil einer 6 Millionen Franken teuren PR-Kampagne, ist zu stoppen. Die provozierenden Aussagen sollen in einem zweiten Schritt zwar aufgelöst werden. Bloss: Auch mit der "Auflösung" bleiben die in Grossbuchstaben fettgedruckten Vorurteile dominant. Diffamierende Botschaften - finanziert mit Versicherungsgeldern der Betroffenen! Das darf nicht sein. Für den dritten Kampagnen-Schritt hat die IV TV-Spots angekündigt. Wiederum scheinen sie so problematisch, dass Publisuisse, die SRG SSR idée suisse und das Bundesamt für Kommunikation auf die Ausstrahlung eines Teils der Spots verzichten. </p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat diese Kampagne?</p><p>2. Findet er tatsächlich, dass dies der richtige Einsatz der ohnehin knappen IV-Mittel ist?</p><p>3. Ist er bereit, einen Auftrag zum Stoppen der Aktion zu erteilen? </p><p>4. Wenn nicht, wie lautet die Begründung? Ist der Bundesrat wenigstens bereit, einen Auftrag zur Überarbeitung derselben zu geben? </p><p>5. Warum wurden bei der Konzeption der IV-Kampagne keine Behindertenorganisation und auch keine Testgruppe bestehend aus Menschen mit und ohne Behinderung einbezogen? </p><p>6. Warum wurde die PR-Aktion weder der AHV/IV-Kommission noch dem Eidgenössischen Büro für Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (EBGB), als beratendes Organ des Bundesrats, vorgelegt?</p>
  • Diffamierende PR-Kampagne der IV
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1.-4. Der Bundesrat versteht, dass behinderte Personen, Angehörige und eine breite Öffentlichkeit sich durch die Inseratekampagne der IV verletzt fühlen. Er bedauert dies sehr. Die Plakatserie war Teil einer vierjährigen Sensibilisierungsaktion, welche die berufliche Reintegration von behinderten Personen fördern will. Sie hätte das beharrliche Vorurteil, dass eine Behinderung in jedem Fall eine reduzierte Arbeitsfähigkeit und in der Folge eine Berentung mit sich bringt, entkräften sollen. Der Bundesrat bezweifelt, dass dieses Ziel erreicht werden konnte. Aus diesem Grund wurden die Inseratekampagne wie auch die geplanten TV-Spots Ende November 2009 beendet. Eine Fortsetzung der Kampagne ist zurzeit nicht vorgesehen. Wie bei den vorangegangenen Kampagneteilen wurde im Dezember 2009 eine Befragung durchgeführt, welche aufzeigen soll, wie die Botschaft von der Öffentlichkeit wahrgenommen worden ist. Das Ergebnis wird im ersten Quartal 2010 vorliegen.</p><p>5./6. Die Medienkampagne wurde der AHV/IV-Kommission 2007 als Gesamtanliegen vorgestellt, ohne die einzelnen Aktionen zu erörtern. Die besagte Plakatkampagne der Invalidenversicherung ist gemeinsam mit der vom Bundesamt für Sozialversicherungen beauftragten Werbeagentur im "Teaser-Stil" konzipiert worden. Um eine möglichst grosse Aufmerksamkeit zu erzielen, hatten die bewusst provozierenden Denkanstösse überraschend zu erfolgen. Daher wurden nur wenige Personen in die Gestaltung der Kampagne einbezogen. Der Bundesrat wird dafür sorgen, dass bei allfälligen weiteren Kampagnen eine breitere Abstützung angestrebt wird.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Anfang November gestartete Kampagne der IV ist für rund 13 Prozent der Bevölkerung, für eine Million Menschen mit Behinderungen, beleidigend. Texte wie "Behinderte kosten uns nur Geld" sind mehr als eine paradoxe Intervention, sie sind schlicht diffamierend. Diese Aktion, Teil einer 6 Millionen Franken teuren PR-Kampagne, ist zu stoppen. Die provozierenden Aussagen sollen in einem zweiten Schritt zwar aufgelöst werden. Bloss: Auch mit der "Auflösung" bleiben die in Grossbuchstaben fettgedruckten Vorurteile dominant. Diffamierende Botschaften - finanziert mit Versicherungsgeldern der Betroffenen! Das darf nicht sein. Für den dritten Kampagnen-Schritt hat die IV TV-Spots angekündigt. Wiederum scheinen sie so problematisch, dass Publisuisse, die SRG SSR idée suisse und das Bundesamt für Kommunikation auf die Ausstrahlung eines Teils der Spots verzichten. </p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat diese Kampagne?</p><p>2. Findet er tatsächlich, dass dies der richtige Einsatz der ohnehin knappen IV-Mittel ist?</p><p>3. Ist er bereit, einen Auftrag zum Stoppen der Aktion zu erteilen? </p><p>4. Wenn nicht, wie lautet die Begründung? Ist der Bundesrat wenigstens bereit, einen Auftrag zur Überarbeitung derselben zu geben? </p><p>5. Warum wurden bei der Konzeption der IV-Kampagne keine Behindertenorganisation und auch keine Testgruppe bestehend aus Menschen mit und ohne Behinderung einbezogen? </p><p>6. Warum wurde die PR-Aktion weder der AHV/IV-Kommission noch dem Eidgenössischen Büro für Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (EBGB), als beratendes Organ des Bundesrats, vorgelegt?</p>
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