Mehrsprachigkeit. Worten Taten folgen lassen

ShortId
09.4015
Id
20094015
Updated
28.07.2023 08:46
Language
de
Title
Mehrsprachigkeit. Worten Taten folgen lassen
AdditionalIndexing
04;Mehrsprachigkeit;Amtssprache;Bundesverwaltung;Einstellung;Bundespersonal
1
  • L04K08060103, Bundesverwaltung
  • L05K0806010301, Bundespersonal
  • L05K0106010306, Mehrsprachigkeit
  • L04K08060102, Amtssprache
  • L05K0702010204, Einstellung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms 56, "Sprachenvielfalt und Sprachkompetenz in der Schweiz", (NFP 56) haben Daniel Kübler, Ionnis Papadopoulos und Oscar Mazzoleni im vergangenen Mai ihren Schlussbericht mit dem Titel "Plurilinguisme de la Confédération. Représentation et pratiques linguistiques dans l'administration fédérale" veröffentlicht. Nach einer ausführlichen Analyse der Situation in den verschiedenen Departementen und durch einen Vergleich mit der proaktiven Politik Kanadas im Bereich der Förderung der Mehrsprachigkeit stellen sie fest, dass die sprachlichen Minderheiten der Schweiz, also die Französisch- und Italienischsprachigen, in der Bundesverwaltung Diskriminierungen ausgesetzt sind. </p><p>Sie machen fünf Verbesserungsvorschläge:</p><p>1. Investitionen in die sprachliche Ausbildung der Bundesangestellten, um die Kenntnisse in den Minderheitensprachen zu verbessern,</p><p>2. Verstärkung der Sensibilisierungsarbeit innerhalb der Verwaltung, </p><p>3. Keine Benachteiligung der sprachlichen Minderheiten bei der Personalrekrutierung,</p><p>4. Schaffung eines verwaltungsinternen Zentrums zur Förderung von Mehrsprachigkeit,</p><p>5. Einführung einer verbindlichen Vorgehensweise, um eine angemessene Vertretung der Sprachgemeinschaften in der Bundesverwaltung zu gewährleisten.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Bundesverwaltung und namentlich das Eidgenössische Personalamt (EPA) in letzter Zeit auf dem Gebiet der Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung verdienstvolle Anstrengungen unternommen haben (Leitfaden zur Förderung der Mehrsprachigkeit, vollständiger Evaluationsbericht 2004-2008, neue zentrale Sprachenausbildung).</p><p>Die Parlamentarierinnen und Parlamentarier der Staatspolitischen Kommissionen beider Kammern anerkannten an ihren Sitzungen vom 5. und 12. Dezember 2009 in Anwesenheit des EPA die Zweckdienlichkeit der Massnahmen, die das EPA zur Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung getroffen hat.</p><p>Das neue Sprachengesetz ist am 1. Januar 2010 in Kraft getreten. Es schreibt insbesondere eine ausgeglichene Vertretung der Sprachgemeinschaften in den Bundesbehörden vor. Die Vollzugsverordnung, die sich gegenwärtig in Ausarbeitung befindet, wird dem Bundesrat bis Ende Juni 2010 unterbreitet.</p><p>Eine interdepartementale Arbeitsgruppe wird im Rahmen ihres Auftrags zur Ausarbeitung einer Verordnung zum Sprachengesetz die Empfehlungen im obengenannten Bericht prüfen.</p><p>Der Bundesrat hält fest, dass einige Empfehlungen bereits teilweise umgesetzt sind:</p><p>- Neues Sprachausbildungsangebot ab 2010 (1. Empfehlung)</p><p>- Leitfaden zur Förderung der Mehrsprachigkeit in den Departementen und Bundesämtern (2. Empfehlung)</p><p>- Information der HR-Verantwortlichen über die sprachliche Benachteiligung bei der Personalrekrutierung (3. Empfehlung)</p><p>Der Bundesrat ist gegen die Schaffung eines verwaltungsinternen Zentrums zur Förderung der Mehrsprachigkeit (4. Empfehlung); diese Forderung wird auch im Postulat Hêche 09.3987 erhoben. Gemäss Artikel 17 des Sprachengesetzes können Bund und Kantone ein wissenschaftliches Kompetenzzentrum zur Koordination, Einführung und Durchführung der angewandten Forschung im Bereich der Sprachen und der Mehrsprachigkeit unterstützen. Deshalb ist die Schaffung einer Ombudsfunktion im EPA im Dienste der Departemente und Sprachgemeinschaften in unserem Land viel geeigneter und effektiver. Aus diesem Grund beantragt der Bundesrat die Annahme der Motionen, die von Nationalrat Cassis (Motion 09.4268) und Ständerat Lombardi (Motion 09.4331) eingereicht wurden.</p><p>Schliesslich unterstützt der Bundesrat ein einheitliches Vorgehen, das heisst, alle Departemente erstellen einen jährlichen oder vierjährlichen Massnahmenkatalog, der ihren jeweiligen Bedürfnissen Rechnung trägt. Er ist gegen die Einführung einer verbindlichen Vorgehensweise, weil dies dem für die Schweiz charakteristischen Geist der Toleranz zwischen den Sprachgemeinschaften widerspricht (5. Empfehlung).</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Das neue Sprachengesetz gibt dem Bund die rechtlichen Grundlagen, um sich stärker für die Mehrsprachigkeit einzusetzen. Ich fordere den Bundesrat deshalb auf, zu untersuchen, wie die Massnahmen umgesetzt werden können, die im Schlussbericht zum Forschungsprojekt "Plurilinguisme de la Confédération" aufgeführt sind.</p>
  • Mehrsprachigkeit. Worten Taten folgen lassen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms 56, "Sprachenvielfalt und Sprachkompetenz in der Schweiz", (NFP 56) haben Daniel Kübler, Ionnis Papadopoulos und Oscar Mazzoleni im vergangenen Mai ihren Schlussbericht mit dem Titel "Plurilinguisme de la Confédération. Représentation et pratiques linguistiques dans l'administration fédérale" veröffentlicht. Nach einer ausführlichen Analyse der Situation in den verschiedenen Departementen und durch einen Vergleich mit der proaktiven Politik Kanadas im Bereich der Förderung der Mehrsprachigkeit stellen sie fest, dass die sprachlichen Minderheiten der Schweiz, also die Französisch- und Italienischsprachigen, in der Bundesverwaltung Diskriminierungen ausgesetzt sind. </p><p>Sie machen fünf Verbesserungsvorschläge:</p><p>1. Investitionen in die sprachliche Ausbildung der Bundesangestellten, um die Kenntnisse in den Minderheitensprachen zu verbessern,</p><p>2. Verstärkung der Sensibilisierungsarbeit innerhalb der Verwaltung, </p><p>3. Keine Benachteiligung der sprachlichen Minderheiten bei der Personalrekrutierung,</p><p>4. Schaffung eines verwaltungsinternen Zentrums zur Förderung von Mehrsprachigkeit,</p><p>5. Einführung einer verbindlichen Vorgehensweise, um eine angemessene Vertretung der Sprachgemeinschaften in der Bundesverwaltung zu gewährleisten.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Bundesverwaltung und namentlich das Eidgenössische Personalamt (EPA) in letzter Zeit auf dem Gebiet der Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung verdienstvolle Anstrengungen unternommen haben (Leitfaden zur Förderung der Mehrsprachigkeit, vollständiger Evaluationsbericht 2004-2008, neue zentrale Sprachenausbildung).</p><p>Die Parlamentarierinnen und Parlamentarier der Staatspolitischen Kommissionen beider Kammern anerkannten an ihren Sitzungen vom 5. und 12. Dezember 2009 in Anwesenheit des EPA die Zweckdienlichkeit der Massnahmen, die das EPA zur Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung getroffen hat.</p><p>Das neue Sprachengesetz ist am 1. Januar 2010 in Kraft getreten. Es schreibt insbesondere eine ausgeglichene Vertretung der Sprachgemeinschaften in den Bundesbehörden vor. Die Vollzugsverordnung, die sich gegenwärtig in Ausarbeitung befindet, wird dem Bundesrat bis Ende Juni 2010 unterbreitet.</p><p>Eine interdepartementale Arbeitsgruppe wird im Rahmen ihres Auftrags zur Ausarbeitung einer Verordnung zum Sprachengesetz die Empfehlungen im obengenannten Bericht prüfen.</p><p>Der Bundesrat hält fest, dass einige Empfehlungen bereits teilweise umgesetzt sind:</p><p>- Neues Sprachausbildungsangebot ab 2010 (1. Empfehlung)</p><p>- Leitfaden zur Förderung der Mehrsprachigkeit in den Departementen und Bundesämtern (2. Empfehlung)</p><p>- Information der HR-Verantwortlichen über die sprachliche Benachteiligung bei der Personalrekrutierung (3. Empfehlung)</p><p>Der Bundesrat ist gegen die Schaffung eines verwaltungsinternen Zentrums zur Förderung der Mehrsprachigkeit (4. Empfehlung); diese Forderung wird auch im Postulat Hêche 09.3987 erhoben. Gemäss Artikel 17 des Sprachengesetzes können Bund und Kantone ein wissenschaftliches Kompetenzzentrum zur Koordination, Einführung und Durchführung der angewandten Forschung im Bereich der Sprachen und der Mehrsprachigkeit unterstützen. Deshalb ist die Schaffung einer Ombudsfunktion im EPA im Dienste der Departemente und Sprachgemeinschaften in unserem Land viel geeigneter und effektiver. Aus diesem Grund beantragt der Bundesrat die Annahme der Motionen, die von Nationalrat Cassis (Motion 09.4268) und Ständerat Lombardi (Motion 09.4331) eingereicht wurden.</p><p>Schliesslich unterstützt der Bundesrat ein einheitliches Vorgehen, das heisst, alle Departemente erstellen einen jährlichen oder vierjährlichen Massnahmenkatalog, der ihren jeweiligen Bedürfnissen Rechnung trägt. Er ist gegen die Einführung einer verbindlichen Vorgehensweise, weil dies dem für die Schweiz charakteristischen Geist der Toleranz zwischen den Sprachgemeinschaften widerspricht (5. Empfehlung).</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Das neue Sprachengesetz gibt dem Bund die rechtlichen Grundlagen, um sich stärker für die Mehrsprachigkeit einzusetzen. Ich fordere den Bundesrat deshalb auf, zu untersuchen, wie die Massnahmen umgesetzt werden können, die im Schlussbericht zum Forschungsprojekt "Plurilinguisme de la Confédération" aufgeführt sind.</p>
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