Härtere Massnahmen bei Steuerschulden

ShortId
09.4016
Id
20094016
Updated
27.07.2023 21:19
Language
de
Title
Härtere Massnahmen bei Steuerschulden
AdditionalIndexing
24;Steuererhebung;Führerschein;Strassenverkehrsordnung;Steuer natürlicher Personen;Ersatzstrafe;Verschuldung;Steuerstrafrecht
1
  • L04K11070602, Steuererhebung
  • L04K11070403, Steuer natürlicher Personen
  • L05K1104030102, Verschuldung
  • L04K18020401, Führerschein
  • L04K05010104, Ersatzstrafe
  • L04K18020406, Strassenverkehrsordnung
  • L06K050102010205, Steuerstrafrecht
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Zunahme von Steuerausständen ist ein zunehmendes Problem in zahlreichen Kantonen. Es scheint eine gesellschaftspolitische Entwicklung zu sein, dass bei der Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen die Forderungen der öffentlichen Hand offenbar an letzter Stelle kommen. Es ist in diesem Zusammenhang unverständlich, dass jemand vom Staat Leistungen erhält und Infrastrukturen nutzen darf, aber gleichzeitig seinen finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem gleichen Staat nicht nachkommt. Es ist deshalb der gesetzgeberische Spielraum zu schaffen, dass der Staat seine Leistungen, sofern diese nicht existenziell notwendig sind, gegenüber denjenigen einschränken bzw. sistieren kann, die ihrerseits ihren Verpflichtungen nicht nachkommen.</p>
  • <p>Wie der Bundesrat in seiner ausführlichen Antwort auf das Postulat Zwygart 95.3529, "Konsequenzen für Steuersäumige" vom 5. Oktober 1995 dargelegt hat, sollen die Belange des Steuerrechts nicht mit denjenigen der Verkehrssicherheit vermengt werden. Der Führerausweis ist eine Polizeibewilligung. Er wird entzogen, wenn sich sein Inhaber oder seine Inhaberin eine Verkehrsregelverletzung zuschulden kommen lässt. Diese Massnahme bezweckt, die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Die vom Entzug betroffene Person wird veranlasst, die Verkehrsregeln inskünftig zu beachten und die übrigen Verkehrsteilnehmer und -teilnehmerinnen nicht mehr zu gefährden. Zwischen der Befugnis, von der Bewilligung Gebrauch zu machen, und dem Entzug dieser Bewilligung besteht demnach ein sachlicher Zusammenhang. Dieser fehlt beim Nichtbezahlen der Steuern und beim Entzug der Bewilligung, Motorfahrzeuge zu führen.</p><p>Die geforderte Massnahme ist nicht das geeignete Mittel, um ausstehende Steuerschulden einzutreiben. Die Steuergesetzgebungen sowohl des Bundes als auch der Kantone stellen nämlich gegen säumige Steuerschuldner und -schuldnerinnen bereits eine Reihe wirksamer Instrumente zur Verfügung. Zur Sicherstellung der rechtzeitigen Bezahlung der Bundessteuer dienen die Auferlegung eines Verzugszinses und die betreibungsrechtliche Zwangsvollstreckung (Art. 164 und 165 des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1990 über die direkte Bundessteuer; DBG, SR 642.11). Zudem kann die Steuerbehörde eine Sicherstellungsverfügung erlassen, wenn die Bezahlung der Steuerforderung als gefährdet erscheint. Gestützt darauf können Vermögenswerte der steuerpflichtigen Person verarrestiert werden (Art. 169 und 170 DBG). Weiter dienen gesetzliche Haftungsbestimmungen der Sicherung der Steuer (Art. 13 und 55 DBG).</p><p>Der Entzug des Führerausweises anstelle der steuerrechtlichen Instrumente hätte verschiedene unerwünschte Auswirkungen zur Folge. So würde einerseits das Gleichbehandlungsgebot tangiert, da diese Massnahme nur auf natürliche Personen Auswirkungen hätte. Bei juristischen Personen, die nicht Inhaber eines Führerausweises sein können, könnte weiterhin lediglich mit den üblichen steuerrechtlichen Mitteln vorgegangen werden. Andererseits wären in vielen Fällen Personen betroffen, die auf die Benutzung eines Motorfahrzeugs angewiesen sind, wie beispielsweise Berufstätige für den Arbeitsweg oder die Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit sowie ältere Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt würden, wenn sie die Steuerschulden nicht bezahlen könnten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Vorschriften über den Strassenverkehr dahingehend anzupassen, dass Bund und Kantone in Zukunft die Möglichkeit haben, ausstehende Steuerschulden mit Führerausweisentzug zu sanktionieren.</p>
  • Härtere Massnahmen bei Steuerschulden
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Zunahme von Steuerausständen ist ein zunehmendes Problem in zahlreichen Kantonen. Es scheint eine gesellschaftspolitische Entwicklung zu sein, dass bei der Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen die Forderungen der öffentlichen Hand offenbar an letzter Stelle kommen. Es ist in diesem Zusammenhang unverständlich, dass jemand vom Staat Leistungen erhält und Infrastrukturen nutzen darf, aber gleichzeitig seinen finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem gleichen Staat nicht nachkommt. Es ist deshalb der gesetzgeberische Spielraum zu schaffen, dass der Staat seine Leistungen, sofern diese nicht existenziell notwendig sind, gegenüber denjenigen einschränken bzw. sistieren kann, die ihrerseits ihren Verpflichtungen nicht nachkommen.</p>
    • <p>Wie der Bundesrat in seiner ausführlichen Antwort auf das Postulat Zwygart 95.3529, "Konsequenzen für Steuersäumige" vom 5. Oktober 1995 dargelegt hat, sollen die Belange des Steuerrechts nicht mit denjenigen der Verkehrssicherheit vermengt werden. Der Führerausweis ist eine Polizeibewilligung. Er wird entzogen, wenn sich sein Inhaber oder seine Inhaberin eine Verkehrsregelverletzung zuschulden kommen lässt. Diese Massnahme bezweckt, die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Die vom Entzug betroffene Person wird veranlasst, die Verkehrsregeln inskünftig zu beachten und die übrigen Verkehrsteilnehmer und -teilnehmerinnen nicht mehr zu gefährden. Zwischen der Befugnis, von der Bewilligung Gebrauch zu machen, und dem Entzug dieser Bewilligung besteht demnach ein sachlicher Zusammenhang. Dieser fehlt beim Nichtbezahlen der Steuern und beim Entzug der Bewilligung, Motorfahrzeuge zu führen.</p><p>Die geforderte Massnahme ist nicht das geeignete Mittel, um ausstehende Steuerschulden einzutreiben. Die Steuergesetzgebungen sowohl des Bundes als auch der Kantone stellen nämlich gegen säumige Steuerschuldner und -schuldnerinnen bereits eine Reihe wirksamer Instrumente zur Verfügung. Zur Sicherstellung der rechtzeitigen Bezahlung der Bundessteuer dienen die Auferlegung eines Verzugszinses und die betreibungsrechtliche Zwangsvollstreckung (Art. 164 und 165 des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1990 über die direkte Bundessteuer; DBG, SR 642.11). Zudem kann die Steuerbehörde eine Sicherstellungsverfügung erlassen, wenn die Bezahlung der Steuerforderung als gefährdet erscheint. Gestützt darauf können Vermögenswerte der steuerpflichtigen Person verarrestiert werden (Art. 169 und 170 DBG). Weiter dienen gesetzliche Haftungsbestimmungen der Sicherung der Steuer (Art. 13 und 55 DBG).</p><p>Der Entzug des Führerausweises anstelle der steuerrechtlichen Instrumente hätte verschiedene unerwünschte Auswirkungen zur Folge. So würde einerseits das Gleichbehandlungsgebot tangiert, da diese Massnahme nur auf natürliche Personen Auswirkungen hätte. Bei juristischen Personen, die nicht Inhaber eines Führerausweises sein können, könnte weiterhin lediglich mit den üblichen steuerrechtlichen Mitteln vorgegangen werden. Andererseits wären in vielen Fällen Personen betroffen, die auf die Benutzung eines Motorfahrzeugs angewiesen sind, wie beispielsweise Berufstätige für den Arbeitsweg oder die Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit sowie ältere Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt würden, wenn sie die Steuerschulden nicht bezahlen könnten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Vorschriften über den Strassenverkehr dahingehend anzupassen, dass Bund und Kantone in Zukunft die Möglichkeit haben, ausstehende Steuerschulden mit Führerausweisentzug zu sanktionieren.</p>
    • Härtere Massnahmen bei Steuerschulden

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