Kantonale Gesundheitskassen als Krankenversicherer

ShortId
09.4019
Id
20094019
Updated
27.07.2023 19:35
Language
de
Title
Kantonale Gesundheitskassen als Krankenversicherer
AdditionalIndexing
2841;Kanton;Krankenversicherung;Vollzug von Beschlüssen;Krankenkasse
1
  • L05K0104010902, Krankenkasse
  • L06K080701020108, Kanton
  • L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
  • L04K01040109, Krankenversicherung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Seit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) am 1. Januar 1996 haben die Kantone sozial- und finanzpolitisch wichtige Vollzugs- und Finanzierungsaufgaben übernommen: Obligatoriumskontrolle, milliardenschwere Prämienverbilligung, wesentliche Teile der Spitalfinanzierung, Tariffragen usw. Mit der Neuordnung der Pflegefinanzierung (2010/2011), der neuen Spitalfinanzierung (2012) und der geplanten Inkassogarantie an die Krankenkassen durch die Kantone werden deren Vollzugs- und Finanzierungsverantwortung im KVG und damit die Schnittstellenproblematik zwischen Bund (Versicherung) und Kantonen (Gesundheitsversorgung) nochmals verstärkt. </p><p>Neben dem heutigen, zersplitterten und offensichtlich kaum steuerbaren System von Krankenkassen, die fast immer zugleich als Privatversicherer agieren, und dem Alternativmodell einer nationalen Einheitskasse sind als dritte Variante auch kantonale Gesundheitskassen als ausschliessliche Versicherungsträger im KVG denkbar. Öffentlich-rechtliche Anstalten der Kantone können die wenigen verbleibenden bisher nichtkantonalen KVG-Vollzugsaufgaben übernehmen. Dem Bund bleibt die Aufsicht. Die Finanzierung der Gesundheitskassen erfolgt pro Kanton mit transparent nachvollziehbaren Kopfprämien und klarer Reservepolitik. Prämieninkasso und Abrechnung sind Hauptaufgaben, die so noch besser und kostensenkend mit den heutigen kantonalen Aufgaben koordiniert werden können. Der Bundesrat ist eingeladen, dieses neue Trägerschaftsmodell zu beleuchten und dabei insbesondere auch die bundesrechtliche Regelung der Übergabe der Reserven der heutigen Krankenkassen an die Kantone aufzuzeigen. Die heutigen Krankenkassen könnten in diesem Modell weiterhin im überobligatorischen Bereich wertvolle Dienste für Private anbieten.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat in seiner Botschaft vom 9. Dezember 2005 zur Volksinitiative "für eine soziale Einheitskrankenkasse" (BBl 2006 735) bereits zum Thema einer nationalen Einheitskasse Stellung genommen. Der Vorschlag eines kantonalen Monopols, wie ihn der Autor des Postulats vorbringt, ändert an der Meinung des Bundesrates zu dieser Frage nichts. Er ist der Ansicht, dass ein System mit einer Mehrzahl von Versicherern in der sozialen Krankenversicherung klare Vorzüge aufweist, die es nicht zu verlieren gilt. Das heutige System beinhaltet regulierte Wettbewerbselemente, die für die Versicherer Anreize schaffen, kostendämpfende Massnahmen zu treffen, um ihre Prämien auf einem vernünftigen Niveau stabilisieren und ihren Versichertenbestand halten oder allenfalls gar erhöhen zu können. Ein System, das auf Wettbewerb beruht, veranlasst die Versicherer zudem dazu, innovativ zu sein und ihre Qualitätsanforderungen zu steigern. Eine kantonale Einheitskasse würde bedeuten, dass die Versicherten nicht mehr frei wären, ihren Versicherer ausgehend von diesen Kriterien zu wählen. </p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass eine Monopolsituation die Versicherungseinrichtung nicht von dem heutigen finanziellen Druck befreien und die Entwicklungsanreize schwächen würde. Ausserdem würde nach Meinung des Bundesrats eine Kantonalisierung des Krankenversicherungssystems den Anstrengungen, die für eine bessere Koordination auf nationaler Ebene unternommen wurden, zuwiderlaufen. In diesem Zusammenhang zu erwähnen ist die Motion der CVP/EVP/GLP-Fraktion 09.3801, "Eine Gesundheitsstrategie für die Schweiz". Der Bundesrat hat sich bereiterklärt, einen Meinungsbildungsprozess zu zukünftigen Kooperationsformen und Kompetenzregelungen im Gesundheitsbereich zu initiieren. </p><p>Der Bundesrat ist überzeugt von der Effizienz und den Vorzügen des heutigen Systems und will es nicht ändern. Verantwortlich für die fehlende Kosteneindämmung sind weder die Struktur der Versicherer noch der Wettbewerb. Aus diesem Grund unterstützt der Bundesrat mehrere Entwürfe für eine Revision des KVG, die noch diskutiert werden müssen und insbesondere darauf abzielen, den Kostenanstieg zu senken. Der Bundesrat will seine Bestrebungen in dieser Richtung weiterführen. Er erachtet es daher nicht als notwendig, einen Bericht über die Schaffung von kantonalen Gesundheitskassen zu erstellen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht über die Schaffung von kantonalen Gesundheitskassen vorzulegen. Sie sollen als Versicherungsträger des KVG agieren. Der Bericht soll Chancen und Herausforderungen dieses neuen Trägerschaftsmodells beleuchten sowie das Verfahren eines Systemwechsels aufzeigen.</p>
  • Kantonale Gesundheitskassen als Krankenversicherer
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) am 1. Januar 1996 haben die Kantone sozial- und finanzpolitisch wichtige Vollzugs- und Finanzierungsaufgaben übernommen: Obligatoriumskontrolle, milliardenschwere Prämienverbilligung, wesentliche Teile der Spitalfinanzierung, Tariffragen usw. Mit der Neuordnung der Pflegefinanzierung (2010/2011), der neuen Spitalfinanzierung (2012) und der geplanten Inkassogarantie an die Krankenkassen durch die Kantone werden deren Vollzugs- und Finanzierungsverantwortung im KVG und damit die Schnittstellenproblematik zwischen Bund (Versicherung) und Kantonen (Gesundheitsversorgung) nochmals verstärkt. </p><p>Neben dem heutigen, zersplitterten und offensichtlich kaum steuerbaren System von Krankenkassen, die fast immer zugleich als Privatversicherer agieren, und dem Alternativmodell einer nationalen Einheitskasse sind als dritte Variante auch kantonale Gesundheitskassen als ausschliessliche Versicherungsträger im KVG denkbar. Öffentlich-rechtliche Anstalten der Kantone können die wenigen verbleibenden bisher nichtkantonalen KVG-Vollzugsaufgaben übernehmen. Dem Bund bleibt die Aufsicht. Die Finanzierung der Gesundheitskassen erfolgt pro Kanton mit transparent nachvollziehbaren Kopfprämien und klarer Reservepolitik. Prämieninkasso und Abrechnung sind Hauptaufgaben, die so noch besser und kostensenkend mit den heutigen kantonalen Aufgaben koordiniert werden können. Der Bundesrat ist eingeladen, dieses neue Trägerschaftsmodell zu beleuchten und dabei insbesondere auch die bundesrechtliche Regelung der Übergabe der Reserven der heutigen Krankenkassen an die Kantone aufzuzeigen. Die heutigen Krankenkassen könnten in diesem Modell weiterhin im überobligatorischen Bereich wertvolle Dienste für Private anbieten.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat in seiner Botschaft vom 9. Dezember 2005 zur Volksinitiative "für eine soziale Einheitskrankenkasse" (BBl 2006 735) bereits zum Thema einer nationalen Einheitskasse Stellung genommen. Der Vorschlag eines kantonalen Monopols, wie ihn der Autor des Postulats vorbringt, ändert an der Meinung des Bundesrates zu dieser Frage nichts. Er ist der Ansicht, dass ein System mit einer Mehrzahl von Versicherern in der sozialen Krankenversicherung klare Vorzüge aufweist, die es nicht zu verlieren gilt. Das heutige System beinhaltet regulierte Wettbewerbselemente, die für die Versicherer Anreize schaffen, kostendämpfende Massnahmen zu treffen, um ihre Prämien auf einem vernünftigen Niveau stabilisieren und ihren Versichertenbestand halten oder allenfalls gar erhöhen zu können. Ein System, das auf Wettbewerb beruht, veranlasst die Versicherer zudem dazu, innovativ zu sein und ihre Qualitätsanforderungen zu steigern. Eine kantonale Einheitskasse würde bedeuten, dass die Versicherten nicht mehr frei wären, ihren Versicherer ausgehend von diesen Kriterien zu wählen. </p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass eine Monopolsituation die Versicherungseinrichtung nicht von dem heutigen finanziellen Druck befreien und die Entwicklungsanreize schwächen würde. Ausserdem würde nach Meinung des Bundesrats eine Kantonalisierung des Krankenversicherungssystems den Anstrengungen, die für eine bessere Koordination auf nationaler Ebene unternommen wurden, zuwiderlaufen. In diesem Zusammenhang zu erwähnen ist die Motion der CVP/EVP/GLP-Fraktion 09.3801, "Eine Gesundheitsstrategie für die Schweiz". Der Bundesrat hat sich bereiterklärt, einen Meinungsbildungsprozess zu zukünftigen Kooperationsformen und Kompetenzregelungen im Gesundheitsbereich zu initiieren. </p><p>Der Bundesrat ist überzeugt von der Effizienz und den Vorzügen des heutigen Systems und will es nicht ändern. Verantwortlich für die fehlende Kosteneindämmung sind weder die Struktur der Versicherer noch der Wettbewerb. Aus diesem Grund unterstützt der Bundesrat mehrere Entwürfe für eine Revision des KVG, die noch diskutiert werden müssen und insbesondere darauf abzielen, den Kostenanstieg zu senken. Der Bundesrat will seine Bestrebungen in dieser Richtung weiterführen. Er erachtet es daher nicht als notwendig, einen Bericht über die Schaffung von kantonalen Gesundheitskassen zu erstellen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht über die Schaffung von kantonalen Gesundheitskassen vorzulegen. Sie sollen als Versicherungsträger des KVG agieren. Der Bericht soll Chancen und Herausforderungen dieses neuen Trägerschaftsmodells beleuchten sowie das Verfahren eines Systemwechsels aufzeigen.</p>
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