Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis für Busfahrerinnen und Busfahrer im öffentlichen Verkehr und Herabsetzung des Alters für den entsprechenden Führerausweis

ShortId
09.4032
Id
20094032
Updated
28.07.2023 08:28
Language
de
Title
Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis für Busfahrerinnen und Busfahrer im öffentlichen Verkehr und Herabsetzung des Alters für den entsprechenden Führerausweis
AdditionalIndexing
48;32;Abschluss einer Ausbildung;Lehre;junge/r Arbeitnehmer/in;Omnibus;Fahrpersonal;Verkehrsunternehmen
1
  • L05K1803010104, Omnibus
  • L05K0702020112, junge/r Arbeitnehmer/in
  • L04K18010211, Verkehrsunternehmen
  • L04K13020204, Lehre
  • L05K1801020502, Fahrpersonal
  • L04K13010101, Abschluss einer Ausbildung
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>In der Schweiz mangelt es zurzeit an qualifiziertem Fahrpersonal für Autobusse im öffentlichen Verkehr. Das durchschnittliche Alter von Busfahrerinnen und Busfahrern in öffentlichen Verkehrsunternehmen steigt stetig. Städtische Verkehrsbetriebe müssen auf deutsche und französische Arbeitskräfte zurückgreifen, um dem bestehenden Mangel entgegenzuwirken, obwohl die anderen europäischen Länder dasselbe Problem haben. In den vergangenen Jahren ist das Busangebot in städtischen Gebieten und Agglomerationen stark gewachsen. Die öffentlichen Verkehrsbetriebe erleben einen Aufschwung, und es gilt, diese Entwicklung mithilfe von qualifiziertem Fahrpersonal zu unterstützen.</p><p>Es gibt kein EFZ für Fahrpersonal von Autobussen; für Lastwagen hingegen existiert mit der Lehre zur Lastwagenführerin oder zum Lastwagenführer eine entsprechende Ausbildung. Der Beruf der Busfahrerin oder des Busfahrers im öffentlichen Verkehr ist anspruchsvoll und zudem gut bezahlt. Ausserdem ist es eine Tatsache, dass in der Schweiz derzeit besonders bei den leicht zugänglichen Berufen ein Mangel an Ausbildungsplätzen herrscht.</p><p>2001 hat Baden-Württemberg als Pilotprojekt eine dreijährige duale Ausbildung zur Busfahrerin oder zum Busfahrer ab 18 Jahren eingeführt. Während der Lehre können sich die Jugendlichen entweder auf den technischen Aspekt spezialisieren (Fahrzeugunterhalt, ökonomisches Fahren usw.) oder die Ausrichtung auf den kaufmännischen Bereich wählen (Logistik, Büroarbeit usw.). Da das Pilotprojekt erfolgreich war, wird die Ausbildung seit 2006 in ganz Deutschland angeboten. Transportunternehmen und Kundschaft sind sehr zufrieden mit den jungen Busfahrerinnen und Busfahrern, die für 12 bis 18 Meter lange Busse verantwortlich sind. Es ist zu bemerken, dass dieser deutsche Führerausweis auf den Linienverkehr mit einer Reichweite von 50 Kilometern beschränkt ist und somit keine Reisecars betrifft, für die das Mindestalter bei 21 Jahren bleibt.</p><p>Vor Kurzem wurde in unserem Land die Kürzung der Ausbildungsdauer und damit auch die Senkung des Mindestalters für Lokomotivführerinnen und Lokomotivführer beschlossen. Wenn so etwas für schwere Lokomotiven möglich ist, dann wäre es logisch, ein ähnliches Vorgehen für leichtere Fahrzeuge wie Autobusse zu prüfen.</p><p>In Anbetracht des Vorhergehenden und mit dem Ziel, jungen Leuten neue Berufsperspektiven zu eröffnen und dem Mangel an qualifiziertem Fahrpersonal entgegenzuwirken, wird der Bundesrat beauftragt, die Möglichkeit eines EFZ für Busfahrerinnen und Busfahrer im öffentlichen Verkehr zu prüfen und gleichzeitig eine Herabsetzung des gesetzlichen Mindestalters von 21 auf 18 Jahre im Rahmen dieser Ausbildung vorzusehen.</p>
  • <p>Es ist dem Bundesrat ein Anliegen, dass ein vielfältiges Angebot beruflicher Grundbildungen zur Verfügung steht. Dies ermöglicht den Jugendlichen den Abschluss einer eidgenössisch anerkannten Berufsbildung. Zudem sichern sich die Betriebe den eigenen Nachwuchs an gut ausgebildeten Berufsleuten.</p><p>Der Anstoss zur Schaffung von neuen beruflichen Grundbildungen kann grundsätzlich von allen beteiligten Partnern (Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt) erfolgen. Neue berufliche Grundbildungen sind dann ein Erfolg, wenn sie ein Bedürfnis der Wirtschaft abdecken, die Betriebe in der Lage sind, die Lernenden in den angestrebten Bereichen auszubilden, und wenn die ausgebildeten Personen eine Anstellung finden. Gewähr für die Erfüllung dieser Erfolgsfaktoren bieten die Organisationen der Arbeitswelt. Es ist an ihnen, die Initiative zu ergreifen.</p><p>Verordnungen über die berufliche Grundbildung haben die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu erfüllen. Die Schaffung einer beruflichen Grundbildung im Bereich des öffentlichen Busverkehrs setzt die Senkung des gesetzlich festgelegten Mindestalters auf 18 Jahre voraus. Eine entsprechende Anpassung müsste in der Verkehrszulassungsverordnung, analog der beruflichen Grundbildung Lastwagenführerin EFZ/Lastwagenführer EFZ, verankert werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen, ob ein Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) für Busfahrerinnen und Busfahrer im öffentlichen Verkehr geschaffen werden kann und ob sich im Rahmen dieser spezifischen Ausbildung das Mindestalter für den entsprechenden Führerausweis von 21 auf 18 Jahre senken lässt.</p>
  • Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis für Busfahrerinnen und Busfahrer im öffentlichen Verkehr und Herabsetzung des Alters für den entsprechenden Führerausweis
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der Schweiz mangelt es zurzeit an qualifiziertem Fahrpersonal für Autobusse im öffentlichen Verkehr. Das durchschnittliche Alter von Busfahrerinnen und Busfahrern in öffentlichen Verkehrsunternehmen steigt stetig. Städtische Verkehrsbetriebe müssen auf deutsche und französische Arbeitskräfte zurückgreifen, um dem bestehenden Mangel entgegenzuwirken, obwohl die anderen europäischen Länder dasselbe Problem haben. In den vergangenen Jahren ist das Busangebot in städtischen Gebieten und Agglomerationen stark gewachsen. Die öffentlichen Verkehrsbetriebe erleben einen Aufschwung, und es gilt, diese Entwicklung mithilfe von qualifiziertem Fahrpersonal zu unterstützen.</p><p>Es gibt kein EFZ für Fahrpersonal von Autobussen; für Lastwagen hingegen existiert mit der Lehre zur Lastwagenführerin oder zum Lastwagenführer eine entsprechende Ausbildung. Der Beruf der Busfahrerin oder des Busfahrers im öffentlichen Verkehr ist anspruchsvoll und zudem gut bezahlt. Ausserdem ist es eine Tatsache, dass in der Schweiz derzeit besonders bei den leicht zugänglichen Berufen ein Mangel an Ausbildungsplätzen herrscht.</p><p>2001 hat Baden-Württemberg als Pilotprojekt eine dreijährige duale Ausbildung zur Busfahrerin oder zum Busfahrer ab 18 Jahren eingeführt. Während der Lehre können sich die Jugendlichen entweder auf den technischen Aspekt spezialisieren (Fahrzeugunterhalt, ökonomisches Fahren usw.) oder die Ausrichtung auf den kaufmännischen Bereich wählen (Logistik, Büroarbeit usw.). Da das Pilotprojekt erfolgreich war, wird die Ausbildung seit 2006 in ganz Deutschland angeboten. Transportunternehmen und Kundschaft sind sehr zufrieden mit den jungen Busfahrerinnen und Busfahrern, die für 12 bis 18 Meter lange Busse verantwortlich sind. Es ist zu bemerken, dass dieser deutsche Führerausweis auf den Linienverkehr mit einer Reichweite von 50 Kilometern beschränkt ist und somit keine Reisecars betrifft, für die das Mindestalter bei 21 Jahren bleibt.</p><p>Vor Kurzem wurde in unserem Land die Kürzung der Ausbildungsdauer und damit auch die Senkung des Mindestalters für Lokomotivführerinnen und Lokomotivführer beschlossen. Wenn so etwas für schwere Lokomotiven möglich ist, dann wäre es logisch, ein ähnliches Vorgehen für leichtere Fahrzeuge wie Autobusse zu prüfen.</p><p>In Anbetracht des Vorhergehenden und mit dem Ziel, jungen Leuten neue Berufsperspektiven zu eröffnen und dem Mangel an qualifiziertem Fahrpersonal entgegenzuwirken, wird der Bundesrat beauftragt, die Möglichkeit eines EFZ für Busfahrerinnen und Busfahrer im öffentlichen Verkehr zu prüfen und gleichzeitig eine Herabsetzung des gesetzlichen Mindestalters von 21 auf 18 Jahre im Rahmen dieser Ausbildung vorzusehen.</p>
    • <p>Es ist dem Bundesrat ein Anliegen, dass ein vielfältiges Angebot beruflicher Grundbildungen zur Verfügung steht. Dies ermöglicht den Jugendlichen den Abschluss einer eidgenössisch anerkannten Berufsbildung. Zudem sichern sich die Betriebe den eigenen Nachwuchs an gut ausgebildeten Berufsleuten.</p><p>Der Anstoss zur Schaffung von neuen beruflichen Grundbildungen kann grundsätzlich von allen beteiligten Partnern (Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt) erfolgen. Neue berufliche Grundbildungen sind dann ein Erfolg, wenn sie ein Bedürfnis der Wirtschaft abdecken, die Betriebe in der Lage sind, die Lernenden in den angestrebten Bereichen auszubilden, und wenn die ausgebildeten Personen eine Anstellung finden. Gewähr für die Erfüllung dieser Erfolgsfaktoren bieten die Organisationen der Arbeitswelt. Es ist an ihnen, die Initiative zu ergreifen.</p><p>Verordnungen über die berufliche Grundbildung haben die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu erfüllen. Die Schaffung einer beruflichen Grundbildung im Bereich des öffentlichen Busverkehrs setzt die Senkung des gesetzlich festgelegten Mindestalters auf 18 Jahre voraus. Eine entsprechende Anpassung müsste in der Verkehrszulassungsverordnung, analog der beruflichen Grundbildung Lastwagenführerin EFZ/Lastwagenführer EFZ, verankert werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen, ob ein Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) für Busfahrerinnen und Busfahrer im öffentlichen Verkehr geschaffen werden kann und ob sich im Rahmen dieser spezifischen Ausbildung das Mindestalter für den entsprechenden Führerausweis von 21 auf 18 Jahre senken lässt.</p>
    • Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis für Busfahrerinnen und Busfahrer im öffentlichen Verkehr und Herabsetzung des Alters für den entsprechenden Führerausweis

Back to List