Europäischer Ausschuss für Systemrisiken. Interesse der Schweiz

ShortId
09.4045
Id
20094045
Updated
25.06.2025 00:07
Language
de
Title
Europäischer Ausschuss für Systemrisiken. Interesse der Schweiz
AdditionalIndexing
24;10;Finanzkrise;Sicherheit;Europäische Zentralbank;Expertenkommission;Europäische Zusammenarbeit;Finanzkontrolle;Nationalbank;Finanzmarkt;Beitritt zu einer internationalen Organisation
1
  • L04K08020225, Sicherheit
  • L04K11010105, Finanzkrise
  • L06K080602020101, Expertenkommission
  • L03K110601, Finanzmarkt
  • L04K09020203, Europäische Zusammenarbeit
  • L04K11020202, Finanzkontrolle
  • L05K1002010301, Beitritt zu einer internationalen Organisation
  • L04K11030103, Nationalbank
  • L04K09030304, Europäische Zentralbank
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Im Nachgang der Finanzkrise sind in der EU verschiedene Reformprojekte geplant. Unter anderem wollen die EU-Finanzminister (Ecofin) einen ESRB schaffen. Dieser soll nicht einzelne Finanzinstitute beaufsichtigen, sondern über Risiken für das ganze Finanzsystem wachen und bei Bedarf Warnungen und Empfehlungen an Mitgliedstaaten und Aufsichtsbehörden richten. Im ESRB sollen unter anderen die EZB und die 27 nationalen Notenbanken vertreten sein.</p><p>Angesichts der grenzüberschreitenden Natur der Finanzmärkte, der Grösse unseres Finanzplatzes sowie der Position der Schweiz mitten in Europa ist davon auszugehen, dass eine Vertretung im ESRB für unser Land von grossem Interesse ist. Die Schweiz bzw. die SNB könnte damit wertvolle Informationen erhalten und gleichzeitig ihre Sicht der Dinge und ihre Interessen einbringen.</p>
  • <p>Zusammenarbeit und Austausch mit dem ESRB sind wünschbar. Die SNB ist bereit, die entsprechenden Kontakte mit dem ESRB zu pflegen. Eine direkte Vertretung der Schweiz im Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) ist dagegen weder möglich noch sinnvoll.</p><p>Im Gründungserlass des ESRB (Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 23. September 2009 über die Finanzaufsicht auf Makroebene und zur Einsetzung eines ESRB, KOM 2009 499 endg.) steht, dass der Ausschuss mit Drittstaaten der EU wie der Schweiz sowie mit internationalen Organisationen zusammenarbeitet. Er sieht jedoch für diese Drittstaaten keine Möglichkeit vor, direkt im Ausschuss Einsitz zu nehmen. Eine direkte Vertretung der Schweiz im ESRB wäre zudem problematisch, da dieser gegenüber dem Europäischen Parlament rechenschaftspflichtig ist. Die SNB strebt dagegen eine Zusammenarbeit mit dem ESRB an, welche den Austausch zwischen der Schweiz und der EU auf dem Gebiet der Finanzstabilität sicherstellt. Für die Schweiz ist vor allem entscheidend, weiterhin im Financial Stability Board vertreten zu sein, welches die Aufgabe hat, eine Aufsichts- und Regulierungspolitik zur Wahrung der globalen Finanzstabilität zu entwickeln.</p><p>Es ist naheliegend, dass die SNB den Kontakt zum ESRB pflegt, da auch sie den Auftrag hat, zur Finanzstabilität beizutragen. Aufgabe des ESRB ist nämlich die makroprudenzielle bzw. -systemische Aufsicht. Für diese Lösung spricht des Weiteren ein Blick auf das Steuerungssystem des ESRB. Das Sekretariat des ESRB wird von der Europäischen Zentralbank geführt. Der ESRB setzt sich aus Vertretern der nationalen Notenbanken, der EZB, der drei europäischen Aufsichtsbehörden und der Europäischen Kommission zusammen. Auch die Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten sind vertreten, jedoch ohne Stimmrecht.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Schweiz sich am Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) beteiligen könnte.</p>
  • Europäischer Ausschuss für Systemrisiken. Interesse der Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Nachgang der Finanzkrise sind in der EU verschiedene Reformprojekte geplant. Unter anderem wollen die EU-Finanzminister (Ecofin) einen ESRB schaffen. Dieser soll nicht einzelne Finanzinstitute beaufsichtigen, sondern über Risiken für das ganze Finanzsystem wachen und bei Bedarf Warnungen und Empfehlungen an Mitgliedstaaten und Aufsichtsbehörden richten. Im ESRB sollen unter anderen die EZB und die 27 nationalen Notenbanken vertreten sein.</p><p>Angesichts der grenzüberschreitenden Natur der Finanzmärkte, der Grösse unseres Finanzplatzes sowie der Position der Schweiz mitten in Europa ist davon auszugehen, dass eine Vertretung im ESRB für unser Land von grossem Interesse ist. Die Schweiz bzw. die SNB könnte damit wertvolle Informationen erhalten und gleichzeitig ihre Sicht der Dinge und ihre Interessen einbringen.</p>
    • <p>Zusammenarbeit und Austausch mit dem ESRB sind wünschbar. Die SNB ist bereit, die entsprechenden Kontakte mit dem ESRB zu pflegen. Eine direkte Vertretung der Schweiz im Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) ist dagegen weder möglich noch sinnvoll.</p><p>Im Gründungserlass des ESRB (Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 23. September 2009 über die Finanzaufsicht auf Makroebene und zur Einsetzung eines ESRB, KOM 2009 499 endg.) steht, dass der Ausschuss mit Drittstaaten der EU wie der Schweiz sowie mit internationalen Organisationen zusammenarbeitet. Er sieht jedoch für diese Drittstaaten keine Möglichkeit vor, direkt im Ausschuss Einsitz zu nehmen. Eine direkte Vertretung der Schweiz im ESRB wäre zudem problematisch, da dieser gegenüber dem Europäischen Parlament rechenschaftspflichtig ist. Die SNB strebt dagegen eine Zusammenarbeit mit dem ESRB an, welche den Austausch zwischen der Schweiz und der EU auf dem Gebiet der Finanzstabilität sicherstellt. Für die Schweiz ist vor allem entscheidend, weiterhin im Financial Stability Board vertreten zu sein, welches die Aufgabe hat, eine Aufsichts- und Regulierungspolitik zur Wahrung der globalen Finanzstabilität zu entwickeln.</p><p>Es ist naheliegend, dass die SNB den Kontakt zum ESRB pflegt, da auch sie den Auftrag hat, zur Finanzstabilität beizutragen. Aufgabe des ESRB ist nämlich die makroprudenzielle bzw. -systemische Aufsicht. Für diese Lösung spricht des Weiteren ein Blick auf das Steuerungssystem des ESRB. Das Sekretariat des ESRB wird von der Europäischen Zentralbank geführt. Der ESRB setzt sich aus Vertretern der nationalen Notenbanken, der EZB, der drei europäischen Aufsichtsbehörden und der Europäischen Kommission zusammen. Auch die Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten sind vertreten, jedoch ohne Stimmrecht.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Schweiz sich am Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) beteiligen könnte.</p>
    • Europäischer Ausschuss für Systemrisiken. Interesse der Schweiz

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