Automatisierte Äufnung von kantonalen Kassenreserven
- ShortId
-
09.4046
- Id
-
20094046
- Updated
-
28.07.2023 11:58
- Language
-
de
- Title
-
Automatisierte Äufnung von kantonalen Kassenreserven
- AdditionalIndexing
-
2841;Buchführung;Krankenkassenprämie;Kanton;Krankenkasse;Betriebsrücklage
- 1
-
- L05K0104010902, Krankenkasse
- L05K0703020104, Betriebsrücklage
- L06K080701020108, Kanton
- L04K07030201, Buchführung
- L05K0104010903, Krankenkassenprämie
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Seit mehreren Jahren arbeitet das Bundesamt für Gesundheit daran, die kantonalen Reservequoten von Krankenversicherern anzugleichen. Gleichwohl haben Fehleinschätzungen von Versicherern dazu geführt, dass in einigen Kantonen die kalkulatorischen Reservequoten deutlich unter null gefallen sind.</p><p>Besonders beunruhigend für die Versicherten ist die Situation im Kanton Obwalden, dessen kalkulatorische Reserven seit zehn Jahren ununterbrochen gesunken sind. Diese Situation war bereits Gegenstand der Interpellation 09.3351, "Finanzkrise und Prämienerhöhung in der obligatorischen Krankenversicherung". Entgegen der bundesrätlichen Antwort hat sich die Situation allerdings nicht entschärft, sondern sogar noch stark verschärft: Lagen die kalkulatorischen Reserven in Obwalden Ende 2007 noch bei minus 9 Prozent, sanken sie auf Ende 2008 auf minus 22 Prozent. Auf Ende 2009 ist mit einer weiteren Senkung zu rechnen. Für die Versicherten eines solchen Kantons, in dem die Prämien nicht den ausgewiesenen Kostenunterschieden entsprechen, ist eine solche Situation sehr unangenehm, da sie zu starken und sprunghaften Prämienanstiegen führt. Der Bundesrat soll daher einen Mechanismus vorschlagen, mit dem verhindert werden kann, dass sich die Situation über die Jahre so zuspitzen kann wie beispielsweise in Obwalden.</p>
- <p>Die Krankenversicherer müssen im Rahmen der Prämiengenehmigung dem Bundesamt für Gesundheit u. a. die kantonalen kalkulatorischen Reserven melden. Diese repräsentieren - vereinfacht gesagt - den aufsummierten Unterschied zwischen den Prämien und den Kosten im Verlaufe der letzten Jahre in einem Kanton.</p><p>Die kalkulatorische Reservequote im Kanton Obwalden beträgt im Jahr 2008 minus 22 Prozent. Die Leistungen, welche in diesem Kanton anfallen, wurden in den letzten Jahren von den Krankenversicherern in ihren Prognosen massiv unterschätzt. Es ist für die Krankenversicherer mit einem kleinen Versichertenbestand besonders schwierig, die anfallenden Leistungen im Voraus zu erkennen. Verzeichnen die Krankenversicherer auch nur wenige sehr teure Fälle in einem Jahr, so schlägt sich dies sofort in ihrer kantonalen Erfolgsrechnung nieder. Die kalkulatorische Reservequote sinkt deswegen. Für das Jahr 2010 verzeichnet der Kanton Obwalden eine überdurchschnittlich hohe Prämienerhöhung von 14,6 Prozent. Laut den Prognosen der Krankenversicherer verbessert sich aber dadurch die Reservequote des Kantons für das Jahr 2010.</p><p>Ein grundlegendes Prinzip in der schweizerischen Krankenversicherung ist die Einheitsprämie, welche nach ausgewiesenen Kostenunterschieden, regional und kantonal, angepasst werden kann. Zur Gewährleistung der finanziellen Sicherheit ist eine gesetzliche Mindestreservequote definiert, welche die Krankenversicherer gesamtschweizerisch erfüllen müssen, da ein Konkurs nur für das gesamte Tätigkeitsgebiet eines Krankenversicherers möglich ist. Die Motion verlangt eine automatisierte Äufnung von Reserven auf kantonaler Ebene. Dies kommt einer Kantonalisierung der Mindestreserven gleich. Der Zweck der Reserven ist insbesondere die Abdeckung von unvorhergesehenen Risiken im Bereich Versicherung, der Kapitalmärkte wie auch des Ausfalls eines Kreditors. Diese Risiken fallen jedoch gesamtschweizerisch und nicht kantonal an.</p><p>Zurzeit werden die Mindestreserven der Krankenversicherer in Abhängigkeit der Anzahl Versicherten festgelegt. Würden die Mindestreserven kantonalisiert, so hätte dies zur Folge, dass die Versicherer in kleinen Kantonen über höhere Reserven verfügen müssten als in grossen Kantonen. Und da die Versicherer genügend Kapital halten müssten, um die Reserveanforderungen in allen Kantonen zu erfüllen, würden sich grössere Prämienerhöhungen ergeben, als dies mit dem aktuellen System der Fall ist.</p><p>Vor dem Hintergrund dieser Erläuterungen sieht der Bundesrat keinen Anlass, vom System der gesamtschweizerischen Mindestreserven zu einem System kantonaler Mindestreserven zu wechseln.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat legt dem Parlament eine Vorlage zu einer automatisierten Äufnung von kantonalen kalkulatorischen Krankenkassenreserven für die Fälle vor, in denen diese in einem Kanton ganz fehlen.</p>
- Automatisierte Äufnung von kantonalen Kassenreserven
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Seit mehreren Jahren arbeitet das Bundesamt für Gesundheit daran, die kantonalen Reservequoten von Krankenversicherern anzugleichen. Gleichwohl haben Fehleinschätzungen von Versicherern dazu geführt, dass in einigen Kantonen die kalkulatorischen Reservequoten deutlich unter null gefallen sind.</p><p>Besonders beunruhigend für die Versicherten ist die Situation im Kanton Obwalden, dessen kalkulatorische Reserven seit zehn Jahren ununterbrochen gesunken sind. Diese Situation war bereits Gegenstand der Interpellation 09.3351, "Finanzkrise und Prämienerhöhung in der obligatorischen Krankenversicherung". Entgegen der bundesrätlichen Antwort hat sich die Situation allerdings nicht entschärft, sondern sogar noch stark verschärft: Lagen die kalkulatorischen Reserven in Obwalden Ende 2007 noch bei minus 9 Prozent, sanken sie auf Ende 2008 auf minus 22 Prozent. Auf Ende 2009 ist mit einer weiteren Senkung zu rechnen. Für die Versicherten eines solchen Kantons, in dem die Prämien nicht den ausgewiesenen Kostenunterschieden entsprechen, ist eine solche Situation sehr unangenehm, da sie zu starken und sprunghaften Prämienanstiegen führt. Der Bundesrat soll daher einen Mechanismus vorschlagen, mit dem verhindert werden kann, dass sich die Situation über die Jahre so zuspitzen kann wie beispielsweise in Obwalden.</p>
- <p>Die Krankenversicherer müssen im Rahmen der Prämiengenehmigung dem Bundesamt für Gesundheit u. a. die kantonalen kalkulatorischen Reserven melden. Diese repräsentieren - vereinfacht gesagt - den aufsummierten Unterschied zwischen den Prämien und den Kosten im Verlaufe der letzten Jahre in einem Kanton.</p><p>Die kalkulatorische Reservequote im Kanton Obwalden beträgt im Jahr 2008 minus 22 Prozent. Die Leistungen, welche in diesem Kanton anfallen, wurden in den letzten Jahren von den Krankenversicherern in ihren Prognosen massiv unterschätzt. Es ist für die Krankenversicherer mit einem kleinen Versichertenbestand besonders schwierig, die anfallenden Leistungen im Voraus zu erkennen. Verzeichnen die Krankenversicherer auch nur wenige sehr teure Fälle in einem Jahr, so schlägt sich dies sofort in ihrer kantonalen Erfolgsrechnung nieder. Die kalkulatorische Reservequote sinkt deswegen. Für das Jahr 2010 verzeichnet der Kanton Obwalden eine überdurchschnittlich hohe Prämienerhöhung von 14,6 Prozent. Laut den Prognosen der Krankenversicherer verbessert sich aber dadurch die Reservequote des Kantons für das Jahr 2010.</p><p>Ein grundlegendes Prinzip in der schweizerischen Krankenversicherung ist die Einheitsprämie, welche nach ausgewiesenen Kostenunterschieden, regional und kantonal, angepasst werden kann. Zur Gewährleistung der finanziellen Sicherheit ist eine gesetzliche Mindestreservequote definiert, welche die Krankenversicherer gesamtschweizerisch erfüllen müssen, da ein Konkurs nur für das gesamte Tätigkeitsgebiet eines Krankenversicherers möglich ist. Die Motion verlangt eine automatisierte Äufnung von Reserven auf kantonaler Ebene. Dies kommt einer Kantonalisierung der Mindestreserven gleich. Der Zweck der Reserven ist insbesondere die Abdeckung von unvorhergesehenen Risiken im Bereich Versicherung, der Kapitalmärkte wie auch des Ausfalls eines Kreditors. Diese Risiken fallen jedoch gesamtschweizerisch und nicht kantonal an.</p><p>Zurzeit werden die Mindestreserven der Krankenversicherer in Abhängigkeit der Anzahl Versicherten festgelegt. Würden die Mindestreserven kantonalisiert, so hätte dies zur Folge, dass die Versicherer in kleinen Kantonen über höhere Reserven verfügen müssten als in grossen Kantonen. Und da die Versicherer genügend Kapital halten müssten, um die Reserveanforderungen in allen Kantonen zu erfüllen, würden sich grössere Prämienerhöhungen ergeben, als dies mit dem aktuellen System der Fall ist.</p><p>Vor dem Hintergrund dieser Erläuterungen sieht der Bundesrat keinen Anlass, vom System der gesamtschweizerischen Mindestreserven zu einem System kantonaler Mindestreserven zu wechseln.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat legt dem Parlament eine Vorlage zu einer automatisierten Äufnung von kantonalen kalkulatorischen Krankenkassenreserven für die Fälle vor, in denen diese in einem Kanton ganz fehlen.</p>
- Automatisierte Äufnung von kantonalen Kassenreserven
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