Revision des Personenfreizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der EU

ShortId
09.4052
Id
20094052
Updated
27.07.2023 21:04
Language
de
Title
Revision des Personenfreizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der EU
AdditionalIndexing
10;Versicherungsleistung;Vertrag mit der EU;Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen;freier Personenverkehr;bilaterales Abkommen;Fremdarbeiter/in;Arbeitslosenversicherung;Reform;Sozialversicherung
1
  • L04K05060204, freier Personenverkehr
  • L06K070203030902, Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen
  • L04K09020101, Vertrag mit der EU
  • L05K1002020103, bilaterales Abkommen
  • L04K08020310, Reform
  • L03K010401, Sozialversicherung
  • L04K01040102, Arbeitslosenversicherung
  • L05K0702020109, Fremdarbeiter/in
  • L05K1110011304, Versicherungsleistung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Entwicklung der vergangenen Monate hat gezeigt, dass entgegen früherer Behauptungen die Belastung der Sozialwerke in der Schweiz, insbesondere der Arbeitslosenversicherung, aufgrund der Zuwanderung aus EU-Staaten massiv zunimmt. Obwohl die Arbeitslosigkeit in der Schweiz ansteigt, wandern nach wie vor EU-Bürgerinnen und -Bürger ein. Da nur in die Schweiz kommen kann, wer einen gültigen Arbeitsvertrag nachweist, liegt auf der Hand, dass die Neuankömmlinge die Schweizerinnen und Schweizer und die bereits in der Schweiz niedergelassenen ausländischen Arbeitskräfte vom Arbeitsmarkt verdrängen. Während die ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bei vorhergehenden Rezessionen ihren Arbeitsplatz verloren, die Schweiz verliessen, profitieren heute immer mehr EU-Bürgerinnen und -Bürger dank des Personenfreizügigkeitsabkommens von den grosszügigen Sozialleistungen der Schweiz. Es ist daher nicht verwunderlich, dass die Arbeitslosenversicherung heute mit ungefähr 5 Milliarden Franken verschuldet ist. Die zunehmende Belastung der Schweizer Sozialwerke muss so schnell wie möglich gestoppt werden. Da die wirtschaftlichen Aussichten weiterhin düster sind, wird es so schnell nämlich auch keinen Aufschwung geben. Diese Situation verstärkt auch das Risiko sozialer Spannungen. </p><p>Betrachtet man die derzeitige Lage des Arbeitsmarktes und den Zustand unserer Sozialwerke, lassen sich durchaus wirtschaftliche und soziale Probleme ausmachen, die die Ausarbeitung von Korrekturen des Personenfreizügigkeitsabkommens zuhanden des Gemischten Ausschusses rechtfertigen. Denn wenn das Abkommen in dieser Hinsicht nicht revidiert wird, wird die Schweiz bald ins Auge fassen müssen, ihre Sozialleistungen, namentlich die Arbeitslosenentschädigungen, auf das Niveau der EU zu senken. Denn die Schweiz ist auf dem besten Wege, das Auffanglager für die Arbeitslosen der EU zu werden.</p>
  • <p>Der Bundesrat verfolgt die Entwicklung der Migration in der Schweiz permanent, insbesondere jene der Arbeitskräfte aus der EU und der Efta. An seiner Sitzung vom 4. Dezember 2009 hat er festgestellt, dass die Anzahl der Aufenthaltsbewilligungen (Ausweis B) und Kurzaufenthaltsbewilligungen (Ausweis L) an erwerbstätige Staatsangehörige der EU-17 und der Efta klar rückläufig ist. So haben die zuständigen Behörden im Zeitraum vom 1. Juni 2009 bis zum 30. November 2009 dieser Ausländerkategorie 25 073 Ausweise B erteilt, d. h. 8040 Ausweise weniger als im selben Zeitraum des Jahres 2008. Dies entspricht einem Rückgang von 24,3 Prozent. Zugleich ist die Zahl der diesen Ausländerinnen und Ausländern erteilten Ausweise L um 13,6 Prozent gesunken (von 26 031 auf 22 487 Einheiten).</p><p>Denn die verschlechterte Lage auf dem Arbeitsmarkt äusserte sich, zugegebenermassen mit einer leichten zeitlichen Verschiebung, tatsächlich in einer rückläufigen Einwanderung dieser Bevölkerungsgruppe. Andererseits konnte in den letzten zwanzig Jahren festgestellt werden, dass die Auswanderung ausländischer Arbeitskräfte während Krisen tendenziell leicht ansteigt.</p><p>Die Arbeitslosigkeit in der Schweiz beunruhigt den Bundesrat. Die derzeitige Zunahme der Personen auf Stellensuche lässt sich hauptsächlich mit der internationalen Finanzkrise und ihren Auswirkungen auf die Wirtschaft erklären. Ausländische Arbeitskräfte, die in den Neunzigerjahren eine Stelle in der Schweiz gefunden haben, sind in den Arbeitslosenzahlen der Schweiz vor allem deshalb übervertreten, weil sie in Industriezweigen tätig waren, die geringere Berufsqualifikationen erfordern und deren Aktivität stark zurückgegangen ist. Die Nachfrage nach hochqualifizierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für bestimmte Nischenbranchen besteht indes immer noch, und Personen mit diesen Qualifikationen sind auf dem einheimischen Markt nicht zu finden. Im Allgemeinen ist die durchschnittliche Arbeitslosenquote der ausländischen Bevölkerung im Vergleich mit jener der Schweizerinnen und Schweizer nicht überproportional gestiegen, und die Schuldenexplosion in der Arbeitslosenversicherung ist nicht in erster Linie auf die arbeitslosen Staatsangehörigen der EU/Efta zurückzuführen: Diese machen 21,6 Prozent der entschädigten Arbeitslosen in der Schweiz aus. Im Übrigen wird das Arbeitslosenversicherungsgesetz im Hinblick auf die Gewährleistung des finanziellen Gleichgewichts der Institution zurzeit revidiert.</p><p>Das Freizügigkeitsabkommen (FZA) erlaubt keine Ungleichbehandlung (Diskriminierungsverbot). Somit dürfen die Schweizer Bürgerinnen und Bürger bei der Anwendung der nationalen Vorschriften nicht einseitig bevorteilt werden. Gemäss einer ersten Bilanz (siehe Botschaft des Bundesrates vom 14. März 2008 zur Weiterführung des Freizügigkeitsabkommens sowie zu dessen Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien; BBl 2008 2135, Kap. 2.4.2) lagen die im Verlauf der ersten Jahre nach dem Inkrafttreten des FZA registrierten finanziellen Auswirkungen auf die Schweiz deutlich unter den Erwartungen. Der Zusatzaufwand in der Arbeitslosenversicherung und in der Krankenversicherung ist einiges tiefer als angenommen ausgefallen. Erste Untersuchungen haben gezeigt, dass die Summe der von den EU-/Efta-Staatsangehörigen geleisteten Beiträge in die erste Säule höher war als die Summe der ihnen gewährten Leistungen. Im Frühling 2010 werden im Rahmen des Jahresberichts des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU weitere Untersuchungen durchgeführt, um die aktuellen Auswirkungen des FZA auf die wirtschaftliche und soziale Lage unseres Landes und die gegebenenfalls zu ergreifenden Massnahmen zu erörtern. Das Bundesamt für Migration hat im Übrigen bereits eine Studie über die Integration der Staatsangehörigen der EU/Efta im schweizerischen Arbeitsmarkt in Auftrag gegeben.</p><p>Nach Prüfung sämtlicher Vor- und Nachteile der geforderten Massnahme ist der Bundesrat zur Ansicht gelangt, dass es nicht angezeigt ist, dem Gemischten Ausschuss nach Artikel 18 FZA einen Entwurf für eine Revision dieses Abkommens zu unterbreiten. Für eine solche Revision wäre im Übrigen nicht nur die Zustimmung der zuständigen Institutionen der EU, sondern auch jene aller 27 aktuellen Mitgliedstaaten gemäss ihren jeweiligen verfassungsmässigen Verfahren erforderlich.</p><p>Da in dieser Motion verschiedene Aspekte berührt werden, die auch in weiteren parlamentarischen Geschäften behandelt werden, wird im Weiteren auf die Antworten auf diese Fragen verwiesen, namentlich auf jene zur Motion der SVP-Fraktion 09.4024.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, nach Artikel 18 des Personenfreizügigkeitsabkommens mit der EU dem Gemischten Ausschuss einen Entwurf für eine Revision dieses Abkommens zu unterbreiten, der zum Ziel hat, die zunehmende Belastung der Schweizer Sozialwerke zu bremsen, insbesondere der Arbeitslosenversicherung.</p>
  • Revision des Personenfreizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der EU
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Entwicklung der vergangenen Monate hat gezeigt, dass entgegen früherer Behauptungen die Belastung der Sozialwerke in der Schweiz, insbesondere der Arbeitslosenversicherung, aufgrund der Zuwanderung aus EU-Staaten massiv zunimmt. Obwohl die Arbeitslosigkeit in der Schweiz ansteigt, wandern nach wie vor EU-Bürgerinnen und -Bürger ein. Da nur in die Schweiz kommen kann, wer einen gültigen Arbeitsvertrag nachweist, liegt auf der Hand, dass die Neuankömmlinge die Schweizerinnen und Schweizer und die bereits in der Schweiz niedergelassenen ausländischen Arbeitskräfte vom Arbeitsmarkt verdrängen. Während die ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bei vorhergehenden Rezessionen ihren Arbeitsplatz verloren, die Schweiz verliessen, profitieren heute immer mehr EU-Bürgerinnen und -Bürger dank des Personenfreizügigkeitsabkommens von den grosszügigen Sozialleistungen der Schweiz. Es ist daher nicht verwunderlich, dass die Arbeitslosenversicherung heute mit ungefähr 5 Milliarden Franken verschuldet ist. Die zunehmende Belastung der Schweizer Sozialwerke muss so schnell wie möglich gestoppt werden. Da die wirtschaftlichen Aussichten weiterhin düster sind, wird es so schnell nämlich auch keinen Aufschwung geben. Diese Situation verstärkt auch das Risiko sozialer Spannungen. </p><p>Betrachtet man die derzeitige Lage des Arbeitsmarktes und den Zustand unserer Sozialwerke, lassen sich durchaus wirtschaftliche und soziale Probleme ausmachen, die die Ausarbeitung von Korrekturen des Personenfreizügigkeitsabkommens zuhanden des Gemischten Ausschusses rechtfertigen. Denn wenn das Abkommen in dieser Hinsicht nicht revidiert wird, wird die Schweiz bald ins Auge fassen müssen, ihre Sozialleistungen, namentlich die Arbeitslosenentschädigungen, auf das Niveau der EU zu senken. Denn die Schweiz ist auf dem besten Wege, das Auffanglager für die Arbeitslosen der EU zu werden.</p>
    • <p>Der Bundesrat verfolgt die Entwicklung der Migration in der Schweiz permanent, insbesondere jene der Arbeitskräfte aus der EU und der Efta. An seiner Sitzung vom 4. Dezember 2009 hat er festgestellt, dass die Anzahl der Aufenthaltsbewilligungen (Ausweis B) und Kurzaufenthaltsbewilligungen (Ausweis L) an erwerbstätige Staatsangehörige der EU-17 und der Efta klar rückläufig ist. So haben die zuständigen Behörden im Zeitraum vom 1. Juni 2009 bis zum 30. November 2009 dieser Ausländerkategorie 25 073 Ausweise B erteilt, d. h. 8040 Ausweise weniger als im selben Zeitraum des Jahres 2008. Dies entspricht einem Rückgang von 24,3 Prozent. Zugleich ist die Zahl der diesen Ausländerinnen und Ausländern erteilten Ausweise L um 13,6 Prozent gesunken (von 26 031 auf 22 487 Einheiten).</p><p>Denn die verschlechterte Lage auf dem Arbeitsmarkt äusserte sich, zugegebenermassen mit einer leichten zeitlichen Verschiebung, tatsächlich in einer rückläufigen Einwanderung dieser Bevölkerungsgruppe. Andererseits konnte in den letzten zwanzig Jahren festgestellt werden, dass die Auswanderung ausländischer Arbeitskräfte während Krisen tendenziell leicht ansteigt.</p><p>Die Arbeitslosigkeit in der Schweiz beunruhigt den Bundesrat. Die derzeitige Zunahme der Personen auf Stellensuche lässt sich hauptsächlich mit der internationalen Finanzkrise und ihren Auswirkungen auf die Wirtschaft erklären. Ausländische Arbeitskräfte, die in den Neunzigerjahren eine Stelle in der Schweiz gefunden haben, sind in den Arbeitslosenzahlen der Schweiz vor allem deshalb übervertreten, weil sie in Industriezweigen tätig waren, die geringere Berufsqualifikationen erfordern und deren Aktivität stark zurückgegangen ist. Die Nachfrage nach hochqualifizierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für bestimmte Nischenbranchen besteht indes immer noch, und Personen mit diesen Qualifikationen sind auf dem einheimischen Markt nicht zu finden. Im Allgemeinen ist die durchschnittliche Arbeitslosenquote der ausländischen Bevölkerung im Vergleich mit jener der Schweizerinnen und Schweizer nicht überproportional gestiegen, und die Schuldenexplosion in der Arbeitslosenversicherung ist nicht in erster Linie auf die arbeitslosen Staatsangehörigen der EU/Efta zurückzuführen: Diese machen 21,6 Prozent der entschädigten Arbeitslosen in der Schweiz aus. Im Übrigen wird das Arbeitslosenversicherungsgesetz im Hinblick auf die Gewährleistung des finanziellen Gleichgewichts der Institution zurzeit revidiert.</p><p>Das Freizügigkeitsabkommen (FZA) erlaubt keine Ungleichbehandlung (Diskriminierungsverbot). Somit dürfen die Schweizer Bürgerinnen und Bürger bei der Anwendung der nationalen Vorschriften nicht einseitig bevorteilt werden. Gemäss einer ersten Bilanz (siehe Botschaft des Bundesrates vom 14. März 2008 zur Weiterführung des Freizügigkeitsabkommens sowie zu dessen Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien; BBl 2008 2135, Kap. 2.4.2) lagen die im Verlauf der ersten Jahre nach dem Inkrafttreten des FZA registrierten finanziellen Auswirkungen auf die Schweiz deutlich unter den Erwartungen. Der Zusatzaufwand in der Arbeitslosenversicherung und in der Krankenversicherung ist einiges tiefer als angenommen ausgefallen. Erste Untersuchungen haben gezeigt, dass die Summe der von den EU-/Efta-Staatsangehörigen geleisteten Beiträge in die erste Säule höher war als die Summe der ihnen gewährten Leistungen. Im Frühling 2010 werden im Rahmen des Jahresberichts des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU weitere Untersuchungen durchgeführt, um die aktuellen Auswirkungen des FZA auf die wirtschaftliche und soziale Lage unseres Landes und die gegebenenfalls zu ergreifenden Massnahmen zu erörtern. Das Bundesamt für Migration hat im Übrigen bereits eine Studie über die Integration der Staatsangehörigen der EU/Efta im schweizerischen Arbeitsmarkt in Auftrag gegeben.</p><p>Nach Prüfung sämtlicher Vor- und Nachteile der geforderten Massnahme ist der Bundesrat zur Ansicht gelangt, dass es nicht angezeigt ist, dem Gemischten Ausschuss nach Artikel 18 FZA einen Entwurf für eine Revision dieses Abkommens zu unterbreiten. Für eine solche Revision wäre im Übrigen nicht nur die Zustimmung der zuständigen Institutionen der EU, sondern auch jene aller 27 aktuellen Mitgliedstaaten gemäss ihren jeweiligen verfassungsmässigen Verfahren erforderlich.</p><p>Da in dieser Motion verschiedene Aspekte berührt werden, die auch in weiteren parlamentarischen Geschäften behandelt werden, wird im Weiteren auf die Antworten auf diese Fragen verwiesen, namentlich auf jene zur Motion der SVP-Fraktion 09.4024.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, nach Artikel 18 des Personenfreizügigkeitsabkommens mit der EU dem Gemischten Ausschuss einen Entwurf für eine Revision dieses Abkommens zu unterbreiten, der zum Ziel hat, die zunehmende Belastung der Schweizer Sozialwerke zu bremsen, insbesondere der Arbeitslosenversicherung.</p>
    • Revision des Personenfreizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der EU

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