Erdverlegung von Höchstspannungsleitungen als Pilotvorhaben
- ShortId
-
09.4058
- Id
-
20094058
- Updated
-
27.07.2023 19:28
- Language
-
de
- Title
-
Erdverlegung von Höchstspannungsleitungen als Pilotvorhaben
- AdditionalIndexing
-
52;66;Durchführung eines Projektes;Transport über Kabel;Hochspannungsleitung;Boden;Landschaftsschutz
- 1
-
- L06K170303010101, Hochspannungsleitung
- L04K06010409, Landschaftsschutz
- L04K06030401, Boden
- L04K18010305, Transport über Kabel
- L06K070305010102, Durchführung eines Projektes
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Am 26. August 2009 trat das deutsche Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG), beschlossen vom Bundestag am 21. August 2009) in Kraft. Darin werden vier Neubauleitungsstrecken der Spannungsebene 380 kV als Pilotvorhaben bezeichnet, "um den Einsatz von Erdkabeln ... zu testen" (Art. 2 Abs. 1 EnLAG). Diese Leitungsabschnitte tangieren Wohngebiete sowie in einem Fall einen Naturpark (Thüringer Wald). Die Übertragungsleitungsbetreiber werden verpflichtet, die Mehrkosten für die Errichtung, den Betrieb und die Änderung von Erdkabeln zu ermitteln und die so ermittelten Gesamtkosten für Erdkabel anteilig auf alle Übertragungsnetzbetreiber umzulegen.</p><p>Auch in der Schweiz wird seit einiger Zeit an vielen Orten die Verkabelung von Höchstspannungsleitungen gefordert, so für die Gürbetalleitung der BKW (per überwiesener Motion des Grossen Rates), die Leitung Chamoson-Chippis-Mörel der Alpiq, die Reusstalleitung der Axpo (Niederwil-Bremgarten-Obfelden) und andere. Um die Frage der Vor- und Nachteile von Verkabelungen zu testen, wären Pilotvorhaben im Sinne des EnLAG auch in der Schweiz sinnvoll und nötig.</p><p>Es wäre daher zweckmässig, dass der Bundesrat analog zum EnLAG einige Leitungsabschnitte aus dem strategischen Netz auswählt, um die Verkabelung und Erdverlegung von Höchstspannungsleitungen als Pilotvorhaben zu testen. Dabei stehen Leitungsvorhaben wie die obenerwähnten Beispiele im Vordergrund, die entweder geschützte Landschaften oder wertvolle Ortsbilder tangieren oder von der lokalen Bevölkerung und von lokalen Behörden als Freileitung vehement abgelehnt werden.</p>
- <p>In den Diskussionen im Zusammenhang mit der Strommarktöffnung kommt Fragen der Versorgungssicherheit und der dazu erforderlichen dringend notwendigen Investitionen in Produktion und Netze eine zunehmende Bedeutung zu. Die Erhöhung der Versorgungssicherheit auf der Hoch- und Höchstspannungsebene ist dabei ein vorrangiges Ziel. Aus diesem Grund hat der Bundesrat bereits im November 2005 die Arbeitsgruppe Leitung und Versorgungssicherheit (AG LVS) eingesetzt, unter anderem mit dem Auftrag, die Grundlagen für ein optimiertes Übertragungsleitungsnetz zu erarbeiten. Die AG LVS hat ihren Schlussbericht am 28. Februar 2007 abgeliefert. Gestützt darauf hat der Bundesrat am 6. März 2009 die strategischen Netze für die allgemeine Versorgung und die Bahnstromversorgung sowie die bis 2015 zu realisierenden Leitungsbauprojekte in den Sachplan Übertragungsleitungen (SÜL) aufgenommen. Um die Umsetzung der Empfehlungen der AG LVS zu gewährleisten, beabsichtigt das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), in den nächsten Wochen eine Strategiegruppe Stromnetze und Versorgungssicherheit (SG NVS) einzusetzen. Die SG NVS soll die Entwicklungen und Rahmenbedingungen für den Aufbau des Übertragungsleitungsnetzes in der Schweiz verfolgen, auftauchende Probleme analysieren und Vorschläge für deren Beseitigung erarbeiten und damit zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit beitragen.</p><p>1. Der Deutsche Bundestag hat am 7. Mai 2009 das Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze als Rahmenerlass beschlossen. Kernstück bildet das Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG), welches am 26. August 2009 in Kraft getreten ist. Damit sollen für 24 vordringliche Leitungsbauvorhaben im Höchstspannungs-Übertragungsnetz (380 kV) die Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden. Dieses Gesetz erlaubt im Besonderen für vier konkret bezeichnete Projekte unter gewissen Voraussetzungen die Prüfung einer Erdverkabelung, damit der Einsatz von Kabeln auf der Höchstspannungsebene im Übertragungsnetz getestet werden kann. Im gleichen Zusammenhang wurden für Projekte für den Bau von Leitungen von 110 kV Wirtschaftlichkeitskriterien ausgearbeitet, bei deren Vorliegen eine Erdverkabelung gestattet wird.</p><p>In der Schweiz wird eine Verkabelung in der Regel im Einzelfall bei konkreten Leitungsbauprojekten geprüft.</p><p>2./3. Angesichts der geltenden Rechtslage für den Bau von elektrischen Leitungen beabsichtigt der Bundesrat nicht, dem Parlament einen Vorschlag nach dem Vorbild des deutschen EnLAG vorzulegen. Die mit dem EnLAG erfolgte Bezeichnung der "vordringlichsten Leitungsbauprojekte" hat der Bundesrat, wie einleitend erwähnt, mit der Ergänzung des SÜL bereits vorgenommen.</p><p>In Bezug auf die Beurteilung der Vor- und Nachteile der Verkabelung von Leitungsbauprojekten, wie sie das EnLAG in Deutschland für vier Projekte fordert, ist Folgendes festzuhalten: Das UVEK hat bereits 2007 den Auftrag erteilt, die entsprechenden Unterlagen zu erarbeiten. In der ersten Hälfte 2009 wurde die Anhörung zum Entwurf für ein "Prüfungs- und Beurteilungsschema Kabel-Freileitung auf der 220/380 kV-Ebene" (Beurteilungsschema Leitungen) durchgeführt. Das Beurteilungsschema soll einen objektiven Vergleich zwischen Freileitungs- und Kabelvarianten ermöglichen und zugleich eine Verfahrensbeschleunigung bewirken. Der Bericht über das Ergebnis des Anhörungsverfahrens wurde am 19. November 2009 veröffentlicht (http://www.bfe.admin.ch/energie/00588/00589/00644/index.html?lang=de&msg-id=30210).</p><p>Parallel zur Anhörung wurde eine zweijährige Testphase gestartet, in der die Praxistauglichkeit des Beurteilungsschemas an drei Leitungsbauprojekten geprüft wird.</p><p>Bei den drei Leitungsbauprojekten handelt es sich um:</p><p>1. Leitungsprojekt Chippis-Mörel im Wallis (Vergleich Kabel-Freileitung)</p><p>2. Leitungsprojekt Airolo-Lavorgo im Tessin (Vergleich zweier Freileitungsvarianten)</p><p>3. Leitungsprojekt Niederwil-Obfelden; Teilstrecke Niederwil-Fischbach/Göslikon (Vergleich Kabel-Freileitung).</p><p>Während der Testphase werden die Verfahren der Leitungsbauprojekte fortgesetzt. Die im Rahmen des Beurteilungsschemas erzielten Ergebnisse fliessen in den Entscheid dieser Verfahren ein.</p><p>Nach Abschluss der Testphase werden die Erkenntnisse der Anhörung und der praktischen Anwendung analysiert und wird das Beurteilungsschema überarbeitet. Es ist vorgesehen, das definitive Schema zunächst als Entscheidhilfe zur Interessenabwägung im Sachplanverfahren anzuwenden und längerfristig als Vollzugshilfe für die Beurteilung von Leitungsbauprojekten in den neuen Sachplan Energienetze zu integrieren.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p>1. Wie beurteilt er die im deutschen Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) vom 21. August 2009 vorgesehenen Pilotvorhaben der Erdverlegung von Höchstspannungsleitungen?</p><p>2. Wird er nach dem Vorbild des deutschen EnLAG ebenfalls dem Parlament einen Vorschlag für konkrete Pilotvorhaben des Einsatzes von Erdkabeln auf der Höchstspannungsebene (220/380 kV) vorlegen? </p><p>3. Welche Pilotvorhaben kämen dafür infrage?</p>
- Erdverlegung von Höchstspannungsleitungen als Pilotvorhaben
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Am 26. August 2009 trat das deutsche Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG), beschlossen vom Bundestag am 21. August 2009) in Kraft. Darin werden vier Neubauleitungsstrecken der Spannungsebene 380 kV als Pilotvorhaben bezeichnet, "um den Einsatz von Erdkabeln ... zu testen" (Art. 2 Abs. 1 EnLAG). Diese Leitungsabschnitte tangieren Wohngebiete sowie in einem Fall einen Naturpark (Thüringer Wald). Die Übertragungsleitungsbetreiber werden verpflichtet, die Mehrkosten für die Errichtung, den Betrieb und die Änderung von Erdkabeln zu ermitteln und die so ermittelten Gesamtkosten für Erdkabel anteilig auf alle Übertragungsnetzbetreiber umzulegen.</p><p>Auch in der Schweiz wird seit einiger Zeit an vielen Orten die Verkabelung von Höchstspannungsleitungen gefordert, so für die Gürbetalleitung der BKW (per überwiesener Motion des Grossen Rates), die Leitung Chamoson-Chippis-Mörel der Alpiq, die Reusstalleitung der Axpo (Niederwil-Bremgarten-Obfelden) und andere. Um die Frage der Vor- und Nachteile von Verkabelungen zu testen, wären Pilotvorhaben im Sinne des EnLAG auch in der Schweiz sinnvoll und nötig.</p><p>Es wäre daher zweckmässig, dass der Bundesrat analog zum EnLAG einige Leitungsabschnitte aus dem strategischen Netz auswählt, um die Verkabelung und Erdverlegung von Höchstspannungsleitungen als Pilotvorhaben zu testen. Dabei stehen Leitungsvorhaben wie die obenerwähnten Beispiele im Vordergrund, die entweder geschützte Landschaften oder wertvolle Ortsbilder tangieren oder von der lokalen Bevölkerung und von lokalen Behörden als Freileitung vehement abgelehnt werden.</p>
- <p>In den Diskussionen im Zusammenhang mit der Strommarktöffnung kommt Fragen der Versorgungssicherheit und der dazu erforderlichen dringend notwendigen Investitionen in Produktion und Netze eine zunehmende Bedeutung zu. Die Erhöhung der Versorgungssicherheit auf der Hoch- und Höchstspannungsebene ist dabei ein vorrangiges Ziel. Aus diesem Grund hat der Bundesrat bereits im November 2005 die Arbeitsgruppe Leitung und Versorgungssicherheit (AG LVS) eingesetzt, unter anderem mit dem Auftrag, die Grundlagen für ein optimiertes Übertragungsleitungsnetz zu erarbeiten. Die AG LVS hat ihren Schlussbericht am 28. Februar 2007 abgeliefert. Gestützt darauf hat der Bundesrat am 6. März 2009 die strategischen Netze für die allgemeine Versorgung und die Bahnstromversorgung sowie die bis 2015 zu realisierenden Leitungsbauprojekte in den Sachplan Übertragungsleitungen (SÜL) aufgenommen. Um die Umsetzung der Empfehlungen der AG LVS zu gewährleisten, beabsichtigt das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), in den nächsten Wochen eine Strategiegruppe Stromnetze und Versorgungssicherheit (SG NVS) einzusetzen. Die SG NVS soll die Entwicklungen und Rahmenbedingungen für den Aufbau des Übertragungsleitungsnetzes in der Schweiz verfolgen, auftauchende Probleme analysieren und Vorschläge für deren Beseitigung erarbeiten und damit zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit beitragen.</p><p>1. Der Deutsche Bundestag hat am 7. Mai 2009 das Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze als Rahmenerlass beschlossen. Kernstück bildet das Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG), welches am 26. August 2009 in Kraft getreten ist. Damit sollen für 24 vordringliche Leitungsbauvorhaben im Höchstspannungs-Übertragungsnetz (380 kV) die Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden. Dieses Gesetz erlaubt im Besonderen für vier konkret bezeichnete Projekte unter gewissen Voraussetzungen die Prüfung einer Erdverkabelung, damit der Einsatz von Kabeln auf der Höchstspannungsebene im Übertragungsnetz getestet werden kann. Im gleichen Zusammenhang wurden für Projekte für den Bau von Leitungen von 110 kV Wirtschaftlichkeitskriterien ausgearbeitet, bei deren Vorliegen eine Erdverkabelung gestattet wird.</p><p>In der Schweiz wird eine Verkabelung in der Regel im Einzelfall bei konkreten Leitungsbauprojekten geprüft.</p><p>2./3. Angesichts der geltenden Rechtslage für den Bau von elektrischen Leitungen beabsichtigt der Bundesrat nicht, dem Parlament einen Vorschlag nach dem Vorbild des deutschen EnLAG vorzulegen. Die mit dem EnLAG erfolgte Bezeichnung der "vordringlichsten Leitungsbauprojekte" hat der Bundesrat, wie einleitend erwähnt, mit der Ergänzung des SÜL bereits vorgenommen.</p><p>In Bezug auf die Beurteilung der Vor- und Nachteile der Verkabelung von Leitungsbauprojekten, wie sie das EnLAG in Deutschland für vier Projekte fordert, ist Folgendes festzuhalten: Das UVEK hat bereits 2007 den Auftrag erteilt, die entsprechenden Unterlagen zu erarbeiten. In der ersten Hälfte 2009 wurde die Anhörung zum Entwurf für ein "Prüfungs- und Beurteilungsschema Kabel-Freileitung auf der 220/380 kV-Ebene" (Beurteilungsschema Leitungen) durchgeführt. Das Beurteilungsschema soll einen objektiven Vergleich zwischen Freileitungs- und Kabelvarianten ermöglichen und zugleich eine Verfahrensbeschleunigung bewirken. Der Bericht über das Ergebnis des Anhörungsverfahrens wurde am 19. November 2009 veröffentlicht (http://www.bfe.admin.ch/energie/00588/00589/00644/index.html?lang=de&msg-id=30210).</p><p>Parallel zur Anhörung wurde eine zweijährige Testphase gestartet, in der die Praxistauglichkeit des Beurteilungsschemas an drei Leitungsbauprojekten geprüft wird.</p><p>Bei den drei Leitungsbauprojekten handelt es sich um:</p><p>1. Leitungsprojekt Chippis-Mörel im Wallis (Vergleich Kabel-Freileitung)</p><p>2. Leitungsprojekt Airolo-Lavorgo im Tessin (Vergleich zweier Freileitungsvarianten)</p><p>3. Leitungsprojekt Niederwil-Obfelden; Teilstrecke Niederwil-Fischbach/Göslikon (Vergleich Kabel-Freileitung).</p><p>Während der Testphase werden die Verfahren der Leitungsbauprojekte fortgesetzt. Die im Rahmen des Beurteilungsschemas erzielten Ergebnisse fliessen in den Entscheid dieser Verfahren ein.</p><p>Nach Abschluss der Testphase werden die Erkenntnisse der Anhörung und der praktischen Anwendung analysiert und wird das Beurteilungsschema überarbeitet. Es ist vorgesehen, das definitive Schema zunächst als Entscheidhilfe zur Interessenabwägung im Sachplanverfahren anzuwenden und längerfristig als Vollzugshilfe für die Beurteilung von Leitungsbauprojekten in den neuen Sachplan Energienetze zu integrieren.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p>1. Wie beurteilt er die im deutschen Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) vom 21. August 2009 vorgesehenen Pilotvorhaben der Erdverlegung von Höchstspannungsleitungen?</p><p>2. Wird er nach dem Vorbild des deutschen EnLAG ebenfalls dem Parlament einen Vorschlag für konkrete Pilotvorhaben des Einsatzes von Erdkabeln auf der Höchstspannungsebene (220/380 kV) vorlegen? </p><p>3. Welche Pilotvorhaben kämen dafür infrage?</p>
- Erdverlegung von Höchstspannungsleitungen als Pilotvorhaben
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