Schaffung einer Bundesstelle für Jugendschutz

ShortId
09.4064
Id
20094064
Updated
27.07.2023 20:04
Language
de
Title
Schaffung einer Bundesstelle für Jugendschutz
AdditionalIndexing
28;34;Kontrolle;Tondokument;Jugendarbeit;Jugendschutz;Spiel;Musik;Schaffung neuer Bundesstellen;Zensur;Internet
1
  • L04K01040206, Jugendschutz
  • L04K02020502, Tondokument
  • L04K08020313, Kontrolle
  • L04K01040205, Jugendarbeit
  • L05K1202040302, Zensur
  • L05K1202020105, Internet
  • L04K01010106, Spiel
  • L07K08060103010403, Schaffung neuer Bundesstellen
  • L04K01060407, Musik
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Seit dem 11. November 2009 sind in Deutschland die Weitergabe der CD "Die Liebe ist für alle da" der Gruppe Rammstein an Kinder und Jugendliche, der Versandhandel sowie die öffentliche Werbung für die CD untersagt. Die deutsche Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien begründet diesen Entscheid mit Hinweis auf das Lied "Ich tu dir weh". In dem Lied wird nach Auffassung des Gremiums in befürwortender Art und Weise dargestellt, wie ein Mensch einen anderen quält und ihm ohne jegliches Mitgefühl schwerste Verletzungen zufügt. Es werden zudem sadomasochistische Handlungen in befürwortender Weise beschrieben. Indizierungsrelevant war auch eine Abbildung im Booklet der CD, auf der ein Mann präsentiert wird, der im Begriff ist, eine nackte Frau zu schlagen.</p><p>In der Schweiz fehlt bis heute eine Instanz mit ähnlichen Kompetenzen wie in Deutschland. Eine entsprechende gesetzliche Grundlage wäre zu schaffen. Eine Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien wäre eine naheliegende Lösung. Unser nördliches Nachbarland hat ebenfalls einen föderalistischen Aufbau. Der Bundesrat vertrat bisher die Auffassung - letztmals in seiner negativen Antwort zu einer Motion von Viola Amherd (CVP/VS) - er wolle nicht in den Kompetenzbereich der Kantone eingreifen. In diesem Bereich ist hingegen eine Bundeslösung das einzig Richtige.</p>
  • <p>1. In der Tat ist es problematisch, wenn Kinder und Jugendliche Zugang zu Medieninhalten haben, die für ihr Alter nicht geeignet sind und eine Gefährdung darstellen, beispielsweise wenn Menschen in befürwortender Weise und ohne Mitgefühl gequält und verletzt werden oder wenn Frauen zu sexuell willfährigen Objekten herabgewürdigt werden. Im allgemeinen Verständnis hat der Kinder- und Jugendmedienschutz die Aufgabe, für einen kontrollierten Zugang zu sorgen und die altersgerechte Nutzung von Medien zu fördern. Dies kann über die Regulierung der Verbreitung und Nutzung von Medieninhalten und mittels Massnahmen zur Medienerziehung geschehen.</p><p>2. Der Bundesrat hat in seinem Bericht vom 20. Mai 2009 "Jugend und Gewalt - Wirksame Prävention in den Bereichen Familie, Schule, Sozialraum und Medien" die aktuelle Situation im Bereich Jugendmedienschutz sorgfältig analysiert und die Aufgabenverteilung zwischen Bund, Kantonen und Branche grundsätzlich für richtig befunden. So haben die Branchenverbände in den Bereichen Film (Video, DVD) und Computerspiele in den letzten Jahren grosse Anstrengungen zur Selbstregulierung und Durchsetzung von national einheitlichen Regelungen unternommen. Für eine bessere Verbindlichkeit der Branchenregulierung sind die Kantone aufgefordert, einheitliche flankierende gesetzliche Regelungen zu ergreifen. Der Bundesrat will in seinem Zuständigkeitsbereich den Schwerpunkt auf die Medienerziehung legen. So lässt er das EDI (BSV) in Zusammenarbeit mit der Branche bis im Frühjahr 2010 ein entsprechendes Aktionsprogramm ausarbeiten. Dies bietet dem Bund gleichzeitig einen geeigneten Rahmen, die Regulierungsmassnahmen der Branche und Kantone kritisch zu verfolgen. Ergänzend hierzu ist das EJPD beauftragt, den Regulierungsbedarf im Online-Bereich in einem separaten Bericht abzuklären. In der Musikindustrie bestehen vereinzelt und auf freiwilliger Basis Schutzmassnahmen. So sind beispielsweise aus den USA importierte Musikträger mit einem Warnhinweis (Parental Advisory Sticker) versehen, sofern es sich um für Kinder und Jugendliche ungeeignete Inhalte handelt. Dieser Warnhinweis wird teilweise auch von schweizerischen Labels genutzt. Der Bundesrat möchte sich aus Ressourcengründen zunächst schwerpunktmässig auf die Förderung von Medienkompetenzen und die Bereiche Film, Computerspiele und Internet konzentrieren. Der Musikbranche soll gleichzeitig die Möglichkeit eröffnet werden, die bestehenden Selbstregulierungsmassnahmen zu überprüfen und bei Bedarf zu verbessern.</p><p>3. Gegenüber der Schaffung einer Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien ist aus verschiedenen Gründen Skepsis angezeigt. Erstens werden die potenziell zu prüfenden Inhalte von Musiktiteln, Computerspielen, Filmen und anderen Medieninhalten in grossen Massen hergestellt und sind via Internet weltweit verfügbar, was einen nicht zu bewältigenden Prüfaufwand bedeuten würde. Zweitens kann die Veröffentlichung von Listen mit indizierten Medien den unerwünschten Effekt haben, dass die Popularität solcher Medien sprunghaft ansteigt. Drittens besteht die Herausforderung, für die Einstufung eines Mediums als jugendgefährdend eindeutige Beurteilungskriterien zu beschreiben und die praktische Umsetzung, Überwachung und Einhaltung eines entsprechenden Beschlusses zu gewährleisten. Aus diesen Gründen setzt der Bundesrat zunächst auf die Zusammenarbeit mit den Branchenverbänden, welche teilweise europaweite Systeme kennen, sowie auf die Stärkung der Medienkompetenz sowohl der Jugendlichen selbst wie auch ihrer Eltern. Sollte dieser Weg nicht zum gewünschten Erfolg führen, sind weitere Massnahmen zu prüfen.</p><p>4. Das heutige Bundesgesetz zur Förderung der ausserschulischen Arbeit und damit auch der Vorentwurf für ein totalrevidiertes Jugendförderungsgesetz beruhen auf Artikel 67 Absatz 2 der Bundesverfassung (BV). Darauf basierend kann der Bund "in Ergänzung zu kantonalen Massnahmen die ausserschulische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen unterstützen". Hingegen gibt Artikel 67 Absatz 2 BV dem Bund keine Kompetenzen zur Ergreifung von Massnahmen im Bereich Kinder- und Jugendschutz. Die Schaffung einer nationalen Regulierungsstelle kann deswegen nicht im neuen Gesetz zur Kinder- und Jugendförderung aufgenommen werden. Bezüglich Kinder- und Jugendschutz lässt der Bundesrat derzeit gestützt auf Artikel 386 StGB eine Verordnung ausarbeiten. Damit sollen die auf Bundesebene geplanten Massnahmen im Bereich Jugendmedienschutz und Medienkompetenz eine rechtliche Grundlage erhalten. Die Schaffung einer nationalen Regulierungsstelle würde hingegen, wie bereits in der Antwort zur Motion Amherd 09.3807 dargelegt, eine Verfassungsänderung erfordern. Der Bundesrat ist zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund der beschriebenen Vorbehalte (vgl. Ziffer 3) und aus Ressourcengründen gegen die Schaffung einer solchen Stelle. Er will stattdessen den Schwerpunkt auf die Förderung von Medienkompetenzen legen und so eine möglichst rasche und spürbare Verbesserung des Jugendmedienschutzes erreichen. Regulierend will er erst dann eingreifen, wenn die Aktivitäten der Branche und Kantone nicht zum gewünschten Erfolg führen (vgl. Ziffer 2).</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>1. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass im Sinne des Jugendschutzes eine CD wie "Die Liebe ist für alle da" der Gruppe Rammstein für Kinder und Jugendliche unzugänglich gemacht werden sollte? </p><p>2. Wäre nicht insbesondere im Bereich des Jugendschutzes bei Musik, Games, Videos und Internet eine Bundeslösung richtig? </p><p>3. Würde die Schaffung einer Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, wie sie Deutschland kennt, Sinn machen? </p><p>4. Ist er bereit, in den Entwurf des neuen Bundesgesetzes über die Kinder- und Jugendförderung auch den Kinder- und Jugendschutz aufzunehmen?</p>
  • Schaffung einer Bundesstelle für Jugendschutz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit dem 11. November 2009 sind in Deutschland die Weitergabe der CD "Die Liebe ist für alle da" der Gruppe Rammstein an Kinder und Jugendliche, der Versandhandel sowie die öffentliche Werbung für die CD untersagt. Die deutsche Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien begründet diesen Entscheid mit Hinweis auf das Lied "Ich tu dir weh". In dem Lied wird nach Auffassung des Gremiums in befürwortender Art und Weise dargestellt, wie ein Mensch einen anderen quält und ihm ohne jegliches Mitgefühl schwerste Verletzungen zufügt. Es werden zudem sadomasochistische Handlungen in befürwortender Weise beschrieben. Indizierungsrelevant war auch eine Abbildung im Booklet der CD, auf der ein Mann präsentiert wird, der im Begriff ist, eine nackte Frau zu schlagen.</p><p>In der Schweiz fehlt bis heute eine Instanz mit ähnlichen Kompetenzen wie in Deutschland. Eine entsprechende gesetzliche Grundlage wäre zu schaffen. Eine Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien wäre eine naheliegende Lösung. Unser nördliches Nachbarland hat ebenfalls einen föderalistischen Aufbau. Der Bundesrat vertrat bisher die Auffassung - letztmals in seiner negativen Antwort zu einer Motion von Viola Amherd (CVP/VS) - er wolle nicht in den Kompetenzbereich der Kantone eingreifen. In diesem Bereich ist hingegen eine Bundeslösung das einzig Richtige.</p>
    • <p>1. In der Tat ist es problematisch, wenn Kinder und Jugendliche Zugang zu Medieninhalten haben, die für ihr Alter nicht geeignet sind und eine Gefährdung darstellen, beispielsweise wenn Menschen in befürwortender Weise und ohne Mitgefühl gequält und verletzt werden oder wenn Frauen zu sexuell willfährigen Objekten herabgewürdigt werden. Im allgemeinen Verständnis hat der Kinder- und Jugendmedienschutz die Aufgabe, für einen kontrollierten Zugang zu sorgen und die altersgerechte Nutzung von Medien zu fördern. Dies kann über die Regulierung der Verbreitung und Nutzung von Medieninhalten und mittels Massnahmen zur Medienerziehung geschehen.</p><p>2. Der Bundesrat hat in seinem Bericht vom 20. Mai 2009 "Jugend und Gewalt - Wirksame Prävention in den Bereichen Familie, Schule, Sozialraum und Medien" die aktuelle Situation im Bereich Jugendmedienschutz sorgfältig analysiert und die Aufgabenverteilung zwischen Bund, Kantonen und Branche grundsätzlich für richtig befunden. So haben die Branchenverbände in den Bereichen Film (Video, DVD) und Computerspiele in den letzten Jahren grosse Anstrengungen zur Selbstregulierung und Durchsetzung von national einheitlichen Regelungen unternommen. Für eine bessere Verbindlichkeit der Branchenregulierung sind die Kantone aufgefordert, einheitliche flankierende gesetzliche Regelungen zu ergreifen. Der Bundesrat will in seinem Zuständigkeitsbereich den Schwerpunkt auf die Medienerziehung legen. So lässt er das EDI (BSV) in Zusammenarbeit mit der Branche bis im Frühjahr 2010 ein entsprechendes Aktionsprogramm ausarbeiten. Dies bietet dem Bund gleichzeitig einen geeigneten Rahmen, die Regulierungsmassnahmen der Branche und Kantone kritisch zu verfolgen. Ergänzend hierzu ist das EJPD beauftragt, den Regulierungsbedarf im Online-Bereich in einem separaten Bericht abzuklären. In der Musikindustrie bestehen vereinzelt und auf freiwilliger Basis Schutzmassnahmen. So sind beispielsweise aus den USA importierte Musikträger mit einem Warnhinweis (Parental Advisory Sticker) versehen, sofern es sich um für Kinder und Jugendliche ungeeignete Inhalte handelt. Dieser Warnhinweis wird teilweise auch von schweizerischen Labels genutzt. Der Bundesrat möchte sich aus Ressourcengründen zunächst schwerpunktmässig auf die Förderung von Medienkompetenzen und die Bereiche Film, Computerspiele und Internet konzentrieren. Der Musikbranche soll gleichzeitig die Möglichkeit eröffnet werden, die bestehenden Selbstregulierungsmassnahmen zu überprüfen und bei Bedarf zu verbessern.</p><p>3. Gegenüber der Schaffung einer Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien ist aus verschiedenen Gründen Skepsis angezeigt. Erstens werden die potenziell zu prüfenden Inhalte von Musiktiteln, Computerspielen, Filmen und anderen Medieninhalten in grossen Massen hergestellt und sind via Internet weltweit verfügbar, was einen nicht zu bewältigenden Prüfaufwand bedeuten würde. Zweitens kann die Veröffentlichung von Listen mit indizierten Medien den unerwünschten Effekt haben, dass die Popularität solcher Medien sprunghaft ansteigt. Drittens besteht die Herausforderung, für die Einstufung eines Mediums als jugendgefährdend eindeutige Beurteilungskriterien zu beschreiben und die praktische Umsetzung, Überwachung und Einhaltung eines entsprechenden Beschlusses zu gewährleisten. Aus diesen Gründen setzt der Bundesrat zunächst auf die Zusammenarbeit mit den Branchenverbänden, welche teilweise europaweite Systeme kennen, sowie auf die Stärkung der Medienkompetenz sowohl der Jugendlichen selbst wie auch ihrer Eltern. Sollte dieser Weg nicht zum gewünschten Erfolg führen, sind weitere Massnahmen zu prüfen.</p><p>4. Das heutige Bundesgesetz zur Förderung der ausserschulischen Arbeit und damit auch der Vorentwurf für ein totalrevidiertes Jugendförderungsgesetz beruhen auf Artikel 67 Absatz 2 der Bundesverfassung (BV). Darauf basierend kann der Bund "in Ergänzung zu kantonalen Massnahmen die ausserschulische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen unterstützen". Hingegen gibt Artikel 67 Absatz 2 BV dem Bund keine Kompetenzen zur Ergreifung von Massnahmen im Bereich Kinder- und Jugendschutz. Die Schaffung einer nationalen Regulierungsstelle kann deswegen nicht im neuen Gesetz zur Kinder- und Jugendförderung aufgenommen werden. Bezüglich Kinder- und Jugendschutz lässt der Bundesrat derzeit gestützt auf Artikel 386 StGB eine Verordnung ausarbeiten. Damit sollen die auf Bundesebene geplanten Massnahmen im Bereich Jugendmedienschutz und Medienkompetenz eine rechtliche Grundlage erhalten. Die Schaffung einer nationalen Regulierungsstelle würde hingegen, wie bereits in der Antwort zur Motion Amherd 09.3807 dargelegt, eine Verfassungsänderung erfordern. Der Bundesrat ist zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund der beschriebenen Vorbehalte (vgl. Ziffer 3) und aus Ressourcengründen gegen die Schaffung einer solchen Stelle. Er will stattdessen den Schwerpunkt auf die Förderung von Medienkompetenzen legen und so eine möglichst rasche und spürbare Verbesserung des Jugendmedienschutzes erreichen. Regulierend will er erst dann eingreifen, wenn die Aktivitäten der Branche und Kantone nicht zum gewünschten Erfolg führen (vgl. Ziffer 2).</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>1. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass im Sinne des Jugendschutzes eine CD wie "Die Liebe ist für alle da" der Gruppe Rammstein für Kinder und Jugendliche unzugänglich gemacht werden sollte? </p><p>2. Wäre nicht insbesondere im Bereich des Jugendschutzes bei Musik, Games, Videos und Internet eine Bundeslösung richtig? </p><p>3. Würde die Schaffung einer Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, wie sie Deutschland kennt, Sinn machen? </p><p>4. Ist er bereit, in den Entwurf des neuen Bundesgesetzes über die Kinder- und Jugendförderung auch den Kinder- und Jugendschutz aufzunehmen?</p>
    • Schaffung einer Bundesstelle für Jugendschutz

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