Im Untergrund herrscht Chaos. Ergänzung im Raumplanungsgesetz nötig

ShortId
09.4067
Id
20094067
Updated
14.11.2025 07:28
Language
de
Title
Im Untergrund herrscht Chaos. Ergänzung im Raumplanungsgesetz nötig
AdditionalIndexing
2846;Bebauungsplan;Koordination;städtebauliches Problem;Raumplanung;Boden
1
  • L03K010204, Raumplanung
  • L04K06030401, Boden
  • L04K08020314, Koordination
  • L04K01020415, städtebauliches Problem
  • L04K01020402, Bebauungsplan
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die Eidgenössische geologische Fachkommission hat in ihrem Bericht vom März 2009 an den Bundesrat festgestellt, dass die Nutzung des Untergrundes dringend einer Koordination und Planung bedarf. Dabei sind auch die Schnittstellen zum Sachenrecht zu berücksichtigen. Mit der zunehmenden Verstädterung, mit den wachsenden Naturgefahren und Immissionen wie Lärm und Schadstoffen sowie mit der angestrebten Erhaltung von Landwirtschaftsland und wertvollen Biotopen nimmt der Anspruch auf die Nutzung des Untergrundes in der Schweiz stetig zu. Dies führt zu gegenseitigen Beeinflussungen bzw. Gefährdungen.</p>
  • <p>Die Anliegen des Motionärs sind berechtigt. Im Übrigen erwähnte bereits der Entwurf zu einem neuen Raumentwicklungsgesetz die vertikale Dimension des Bodens ausdrücklich in seinem Artikel über die allgemeinen Ziele. Im erläuternden Bericht wurde dazu ausgeführt, dass es darum gehe, eine neue Praxis in der Raumplanung zu fördern, welche die Grundlagen in Bezug auf den Untergrund systematisch berücksichtigt, das Potenzial seiner Ressourcen bestimmt und seine künftige Nutzung plant. Am 21. Oktober 2009 hat der Bundesrat beschlossen, das Raumplanungsgesetz in zwei Etappen zu revidieren. Die Frage des Untergrundes bildet dabei Teil der Themen, die im Rahmen der zweiten Etappe behandelt werden sollen. </p><p>Aus diesen Gründen erklärt sich der Bundesrat bereit, die Motion anzunehmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, durch eine Ergänzung im RPG den nutzbaren Untergrund in die Raumplanung einzubeziehen, z. B. durch eine Ergänzung von Artikel 1: "... Der Raum beinhaltet neben der Erdoberfläche den nutzbaren Untergrund und den Luftraum", bzw. in Artikel 5: "... die geordnete und koordinierte Nutzung des Untergrundes sichergestellt wird."</p>
  • Im Untergrund herrscht Chaos. Ergänzung im Raumplanungsgesetz nötig
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Eidgenössische geologische Fachkommission hat in ihrem Bericht vom März 2009 an den Bundesrat festgestellt, dass die Nutzung des Untergrundes dringend einer Koordination und Planung bedarf. Dabei sind auch die Schnittstellen zum Sachenrecht zu berücksichtigen. Mit der zunehmenden Verstädterung, mit den wachsenden Naturgefahren und Immissionen wie Lärm und Schadstoffen sowie mit der angestrebten Erhaltung von Landwirtschaftsland und wertvollen Biotopen nimmt der Anspruch auf die Nutzung des Untergrundes in der Schweiz stetig zu. Dies führt zu gegenseitigen Beeinflussungen bzw. Gefährdungen.</p>
    • <p>Die Anliegen des Motionärs sind berechtigt. Im Übrigen erwähnte bereits der Entwurf zu einem neuen Raumentwicklungsgesetz die vertikale Dimension des Bodens ausdrücklich in seinem Artikel über die allgemeinen Ziele. Im erläuternden Bericht wurde dazu ausgeführt, dass es darum gehe, eine neue Praxis in der Raumplanung zu fördern, welche die Grundlagen in Bezug auf den Untergrund systematisch berücksichtigt, das Potenzial seiner Ressourcen bestimmt und seine künftige Nutzung plant. Am 21. Oktober 2009 hat der Bundesrat beschlossen, das Raumplanungsgesetz in zwei Etappen zu revidieren. Die Frage des Untergrundes bildet dabei Teil der Themen, die im Rahmen der zweiten Etappe behandelt werden sollen. </p><p>Aus diesen Gründen erklärt sich der Bundesrat bereit, die Motion anzunehmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, durch eine Ergänzung im RPG den nutzbaren Untergrund in die Raumplanung einzubeziehen, z. B. durch eine Ergänzung von Artikel 1: "... Der Raum beinhaltet neben der Erdoberfläche den nutzbaren Untergrund und den Luftraum", bzw. in Artikel 5: "... die geordnete und koordinierte Nutzung des Untergrundes sichergestellt wird."</p>
    • Im Untergrund herrscht Chaos. Ergänzung im Raumplanungsgesetz nötig

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