Zugang zu medizinischer Versorgung bedroht. Pragmatische Lösungen

ShortId
09.4070
Id
20094070
Updated
28.07.2023 09:21
Language
de
Title
Zugang zu medizinischer Versorgung bedroht. Pragmatische Lösungen
AdditionalIndexing
2841;Gemeinschaftspraxis;Lohn;ärztliche Versorgung;Unternehmenszusammenschluss;Krankenpflege;Managed Care;HMO;Hausarzt/-ärztin;Teamarbeit;Arbeitsgemeinschaft;selbstständig Erwerbstätige/r
1
  • L06K010505110101, Krankenpflege
  • L05K0105051104, ärztliche Versorgung
  • L05K0105040201, Hausarzt/-ärztin
  • L04K07030302, Arbeitsgemeinschaft
  • L05K0703030701, Gemeinschaftspraxis
  • L05K0104010901, Managed Care
  • L05K0702050308, Teamarbeit
  • L05K0703010201, Unternehmenszusammenschluss
  • L05K0702010103, Lohn
  • L06K010401090102, HMO
  • L05K0702020402, selbstständig Erwerbstätige/r
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Postulat weist auf ernstzunehmende Probleme im Hinblick auf die künftige Versorgungssicherheit und Versorgungsqualität hin, die durch die heute erkennbaren Schwierigkeiten bei der Rekrutierung und Berufsausübung der Gesundheitsfachleute verursacht werden. Hintergrund dieser Problemlage sind insbesondere demografische Veränderungen, veränderte Erwartungshaltungen der jüngeren Generation an ihre Berufsrealität, die veränderte Zusammensetzung der Studentenschaft (Feminisierung) sowie strukturelle Veränderungen im Versorgungssystem. </p><p>Der Bundesrat nimmt die Problemlage ernst. Er hat am 27. Januar 2010 einen Bericht in Beantwortung der Postulate 07.3279 der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SR (06.2009) und 07.3561 der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit NR (06.2009) betreffend die Aufwertung der Hausarztmedizin vorgelegt. In diesem Bericht werden ausgehend von einer Klärung des Begriffs Grundversorgung das Tätigkeitsprofil der Grundversorger analysiert, der Reformbedarf in Aus- und Weiterbildung untersucht, die Frage der ärztlichen Grundversorgung in Randregionen angegangen und die Einkommenslage der Grundversorger aufgezeigt. Weiter hat sich der Bundesrat im Zusammenhang mit der Motion Fehr Jacqueline 08.3608, "Strategie gegen Ärztemangel und zur Förderung der Hausarztmedizin", bereiterklärt, die Thematik der Grundversorgung vertieft zu prüfen und in einem Bericht konkrete Massnahmenvorschläge zu unterbreiten. Der Bericht ist auf Ende 2010 geplant. </p><p>Dieser Bericht wird insbesondere auch zu Modellen integrierter Versorgung Stellung nehmen. Gerade die Entwicklung hin zu Netzwerken, in denen spezifische Versorgungsaufgaben von interprofessionellen Fachleuten wahrgenommen werden, sind angesichts der demografischen Herausforderungen (Chronischkranke, multimorbide Krankheitsbilder usw.) notwendig. Die Schaffung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Förderung der integrierten Versorgung ist das zentrale Anliegen des Bundesrates bei der Weiterentwicklung des KVG im Bereich von Managed Care. In Gruppenpraxen können die Ärztinnen und Ärzte zudem die Praxisinfrastrukturen gemeinsam nutzen und dadurch ihre Infrastrukturkosten reduzieren. Die Option nicht lokal sesshafter Ärztinnen und Ärzte, die in einer Stellvertreterfunktion an verschiedenen Einsatzplätzen tätig werden, steht in diesem Zusammenhang nicht im Vordergrund.</p><p>Die in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung anwendbaren Tarife werden in Verträgen zwischen Versicherern und Leistungserbringern vereinbart. Mit dem Tarmed ist für den Bereich der ambulanten ärztlichen Leistungen ein gesamtschweizerisch anwendbarer Einzelleistungstarif vereinbart worden. Es ist den Vertragspartnern unbenommen, auf die Anwendung dieses Tarifs zu verzichten und einen Tarif, der aus einer Pauschale besteht und mit Einzelleistungen ergänzt wird, zu vereinbaren. Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung schreibt im Übrigen vor, dass bei der Vereinbarung der Tarife auf eine betriebswirtschaftliche Bemessung und auf eine sachgerechte Struktur zu achten ist. Mit diesen Grundsätzen ist die Vereinbarung von speziellen Tarifen für bestimmte Regionen oder Patientengruppen zur Aufrechterhaltung der Versorgung nicht vereinbar. </p><p>Die Probleme sind erkannt und werden bearbeitet. Aus Sicht des Bundesrates besteht für einen zusätzlichen Bericht kein Handlungsbedarf.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Nicht nur die Kosten steigen kaum kontrollierbar, sondern auch der Zugang zur medizinischen Versorgung ist ernsthaft bedroht: Das Durchschnittsalter der Medizinalpersonen steigt; diejenigen, die ins Pensionsalter kommen, haben Schwierigkeiten bei der Regelung ihrer Nachfolge. Der Druck auf Ärztinnen und Ärzte in Ausbildung nimmt zu, und Krankenhausärztinnen und -ärzte müssen komplexe Fälle übernehmen, obwohl ihnen dazu die Erfahrung fehlt. Hinzu kommen regionale Unterschiede zwischen Stadt und Land, Zentrum und Peripherie und wachsende Unterschiede zwischen Fach- und Hausärztinnen und -ärzten. Es besteht - gefördert durch die Zulassungsbeschränkungen für neue Arztpraxen - wenig Interesse daran, freiberuflich tätig zu sein. </p><p>Der Tarmed zwingt den Behandelnden einen bürokratischen Mehraufwand auf und zergliedert die medizinische Versorgung in viele Einzelleistungen.</p><p>Um nachhaltige Lösungen für diese Probleme zu finden, wird der Bundesrat aufgefordert, einen Bericht zu erstellen und anschliessend unter Umständen folgende Punkte umzusetzen:</p><p>1. Erleichterung der Bildung von Praxisgemeinschaften (medizinische Managed-Care-Systeme können wirksam und auf qualitativ hochstehende Weise die 20 Prozent der Patientinnen und Patienten betreuen, die 80 Prozent der Kosten verursachen). Durch den Zusammenschluss werden die Ärztinnen und Ärzte von Verwaltungsaufgaben befreit, sie können Teilzeit arbeiten und eventuell zusätzlich auch Regionen betreuen, in denen Ärztemangel herrscht. </p><p>2. Es muss über die Möglichkeit einer Mischung von fallbezogener und pauschaler Entschädigung nachgedacht werden, über eine gemischte Bezahlung wie in den Niederlanden, mit Zuschüssen für die Betreuung in Regionen, in denen es an ärztlicher Betreuung mangelt, für die Pflege älterer Patientinnen und Patienten, für die Behandlung von Mehrfacherkrankungen und mit einer Unterstützung von innovativen Pflegemethoden.</p><p>3. Schaffung der Stellung einer Stellvertreterärztin oder eines Stellvertreterarztes. Die mit einer eigenen Praxis einhergehenden administrativen Zwänge und die Betriebskosten lasten immer schwerer und hemmen den Schritt zu einer freiberuflichen Tätigkeit im medizinischen Bereich. In Frankreich entscheiden sich 25 Prozent der Ärztinnen und Ärzte nach Abschluss der Ausbildung dafür, temporär oder mobil arbeitende Stellvertreterärztinnen und -ärzte zu werden. Eine solche Möglichkeit, bei der keine Kosten für eine Praxis anfallen, würde die ärztliche Betreuung in unterversorgten oder Randgebieten gewährleisten.</p>
  • Zugang zu medizinischer Versorgung bedroht. Pragmatische Lösungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Postulat weist auf ernstzunehmende Probleme im Hinblick auf die künftige Versorgungssicherheit und Versorgungsqualität hin, die durch die heute erkennbaren Schwierigkeiten bei der Rekrutierung und Berufsausübung der Gesundheitsfachleute verursacht werden. Hintergrund dieser Problemlage sind insbesondere demografische Veränderungen, veränderte Erwartungshaltungen der jüngeren Generation an ihre Berufsrealität, die veränderte Zusammensetzung der Studentenschaft (Feminisierung) sowie strukturelle Veränderungen im Versorgungssystem. </p><p>Der Bundesrat nimmt die Problemlage ernst. Er hat am 27. Januar 2010 einen Bericht in Beantwortung der Postulate 07.3279 der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SR (06.2009) und 07.3561 der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit NR (06.2009) betreffend die Aufwertung der Hausarztmedizin vorgelegt. In diesem Bericht werden ausgehend von einer Klärung des Begriffs Grundversorgung das Tätigkeitsprofil der Grundversorger analysiert, der Reformbedarf in Aus- und Weiterbildung untersucht, die Frage der ärztlichen Grundversorgung in Randregionen angegangen und die Einkommenslage der Grundversorger aufgezeigt. Weiter hat sich der Bundesrat im Zusammenhang mit der Motion Fehr Jacqueline 08.3608, "Strategie gegen Ärztemangel und zur Förderung der Hausarztmedizin", bereiterklärt, die Thematik der Grundversorgung vertieft zu prüfen und in einem Bericht konkrete Massnahmenvorschläge zu unterbreiten. Der Bericht ist auf Ende 2010 geplant. </p><p>Dieser Bericht wird insbesondere auch zu Modellen integrierter Versorgung Stellung nehmen. Gerade die Entwicklung hin zu Netzwerken, in denen spezifische Versorgungsaufgaben von interprofessionellen Fachleuten wahrgenommen werden, sind angesichts der demografischen Herausforderungen (Chronischkranke, multimorbide Krankheitsbilder usw.) notwendig. Die Schaffung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Förderung der integrierten Versorgung ist das zentrale Anliegen des Bundesrates bei der Weiterentwicklung des KVG im Bereich von Managed Care. In Gruppenpraxen können die Ärztinnen und Ärzte zudem die Praxisinfrastrukturen gemeinsam nutzen und dadurch ihre Infrastrukturkosten reduzieren. Die Option nicht lokal sesshafter Ärztinnen und Ärzte, die in einer Stellvertreterfunktion an verschiedenen Einsatzplätzen tätig werden, steht in diesem Zusammenhang nicht im Vordergrund.</p><p>Die in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung anwendbaren Tarife werden in Verträgen zwischen Versicherern und Leistungserbringern vereinbart. Mit dem Tarmed ist für den Bereich der ambulanten ärztlichen Leistungen ein gesamtschweizerisch anwendbarer Einzelleistungstarif vereinbart worden. Es ist den Vertragspartnern unbenommen, auf die Anwendung dieses Tarifs zu verzichten und einen Tarif, der aus einer Pauschale besteht und mit Einzelleistungen ergänzt wird, zu vereinbaren. Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung schreibt im Übrigen vor, dass bei der Vereinbarung der Tarife auf eine betriebswirtschaftliche Bemessung und auf eine sachgerechte Struktur zu achten ist. Mit diesen Grundsätzen ist die Vereinbarung von speziellen Tarifen für bestimmte Regionen oder Patientengruppen zur Aufrechterhaltung der Versorgung nicht vereinbar. </p><p>Die Probleme sind erkannt und werden bearbeitet. Aus Sicht des Bundesrates besteht für einen zusätzlichen Bericht kein Handlungsbedarf.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Nicht nur die Kosten steigen kaum kontrollierbar, sondern auch der Zugang zur medizinischen Versorgung ist ernsthaft bedroht: Das Durchschnittsalter der Medizinalpersonen steigt; diejenigen, die ins Pensionsalter kommen, haben Schwierigkeiten bei der Regelung ihrer Nachfolge. Der Druck auf Ärztinnen und Ärzte in Ausbildung nimmt zu, und Krankenhausärztinnen und -ärzte müssen komplexe Fälle übernehmen, obwohl ihnen dazu die Erfahrung fehlt. Hinzu kommen regionale Unterschiede zwischen Stadt und Land, Zentrum und Peripherie und wachsende Unterschiede zwischen Fach- und Hausärztinnen und -ärzten. Es besteht - gefördert durch die Zulassungsbeschränkungen für neue Arztpraxen - wenig Interesse daran, freiberuflich tätig zu sein. </p><p>Der Tarmed zwingt den Behandelnden einen bürokratischen Mehraufwand auf und zergliedert die medizinische Versorgung in viele Einzelleistungen.</p><p>Um nachhaltige Lösungen für diese Probleme zu finden, wird der Bundesrat aufgefordert, einen Bericht zu erstellen und anschliessend unter Umständen folgende Punkte umzusetzen:</p><p>1. Erleichterung der Bildung von Praxisgemeinschaften (medizinische Managed-Care-Systeme können wirksam und auf qualitativ hochstehende Weise die 20 Prozent der Patientinnen und Patienten betreuen, die 80 Prozent der Kosten verursachen). Durch den Zusammenschluss werden die Ärztinnen und Ärzte von Verwaltungsaufgaben befreit, sie können Teilzeit arbeiten und eventuell zusätzlich auch Regionen betreuen, in denen Ärztemangel herrscht. </p><p>2. Es muss über die Möglichkeit einer Mischung von fallbezogener und pauschaler Entschädigung nachgedacht werden, über eine gemischte Bezahlung wie in den Niederlanden, mit Zuschüssen für die Betreuung in Regionen, in denen es an ärztlicher Betreuung mangelt, für die Pflege älterer Patientinnen und Patienten, für die Behandlung von Mehrfacherkrankungen und mit einer Unterstützung von innovativen Pflegemethoden.</p><p>3. Schaffung der Stellung einer Stellvertreterärztin oder eines Stellvertreterarztes. Die mit einer eigenen Praxis einhergehenden administrativen Zwänge und die Betriebskosten lasten immer schwerer und hemmen den Schritt zu einer freiberuflichen Tätigkeit im medizinischen Bereich. In Frankreich entscheiden sich 25 Prozent der Ärztinnen und Ärzte nach Abschluss der Ausbildung dafür, temporär oder mobil arbeitende Stellvertreterärztinnen und -ärzte zu werden. Eine solche Möglichkeit, bei der keine Kosten für eine Praxis anfallen, würde die ärztliche Betreuung in unterversorgten oder Randgebieten gewährleisten.</p>
    • Zugang zu medizinischer Versorgung bedroht. Pragmatische Lösungen

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