Bedrohung von Sortenvielfalt und Ernährungssouveränität

ShortId
09.4071
Id
20094071
Updated
28.07.2023 10:27
Language
de
Title
Bedrohung von Sortenvielfalt und Ernährungssouveränität
AdditionalIndexing
55;biologische Vielfalt;Lebensmittelrecht;Verkaufsverweigerung;Nahrungsmittel;Unabhängigkeit in der Nahrungsmittelversorgung;Kartoffel;Vermarktungsbeschränkung
1
  • L04K10010107, Unabhängigkeit in der Nahrungsmittelversorgung
  • L04K06030306, biologische Vielfalt
  • L03K140203, Nahrungsmittel
  • L04K01050606, Lebensmittelrecht
  • L05K0703010109, Verkaufsverweigerung
  • L07K07030102010104, Vermarktungsbeschränkung
  • L05K1402020803, Kartoffel
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Verkauf von Saatgut lokaler Sorten ist in der Schweiz seit 1998 nach Artikel 29 der Saat- und Pflanzgutverordnung (SR 916.151.1) möglich. Im selben Jahr erteilte das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) die Genehmigung für 67 Kartoffel- und 64 Getreidelokalsorten, ohne dass diese die strengen Anforderungen der Saatgutverordnung zu erfüllen hatten. Allerdings beschränkte sich die Genehmigung auf 10 Kilogramm pro Sorte und Jahr.</p><p>2008 gingen Gesuche zur Genehmigung grösserer Mengen für 14 Kartoffelsorten ein. Aufgrund der Anforderungen an Lokalsorten und in Übereinstimmung mit einer fachlichen Stellungnahme der Schweizerischen Kommission für die Erhaltung von Kulturpflanzen genehmigte das BLW für 8 Sorten je 25 Tonnen Pflanzgut pro Jahr. Nicht bewilligt wurden 5 Sorten, deren Verwurzelung in der Schweiz nicht gegeben ist.</p><p>Das BLW hat erkannt, dass auch für den Anbau alter, ausländischer Landsorten ein gewisser Bedarf besteht. Im Moment ist ein Entwurf zur Änderung der Saat- und Pflanzgutverordnung in der Anhörung. Es soll eine neue Kategorie "Nischensorten" eingeführt werden, um dem Bedarf nach Diversifizierung im Pflanzenbau nachzukommen und um, wie es der Name sagt, Nischenmärkte bedienen zu können. Nischensorten sind Lokalsorten, alte Sorten, Ökotypen oder neue Sorten in- oder ausländischer Herkunft, die nur in einem kleinen Umfang angebaut werden, sodass auf die Aufnahme in den Sortenkatalog und die detaillierte, kostspielige Prüfung dieser Sorten verzichtet werden kann. Der Ausdruck Nischensorten ist zutreffender als der bisher gebräuchliche Ausdruck "Erhaltung durch Nutzung", da es mehr um die Bedienung von Nischenmärkten als um den Erhalt von Sorten geht.</p><p>Können diese Vorschläge in Kraft gesetzt werden, hat die Schweiz das liberalste Saatgutrecht in Europa und unter den Staaten, die an den "OECD seed schemes" teilnehmen.</p><p>Der Erhalt von Sorten ist in der Schweiz durch die Genbank bei Agroscope Changins-Wädenswil und Sammlungsprojekte im Rahmen des nationalen Aktionsplans zur Erhaltung und Nutzung der pflanzengenetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft sichergestellt.</p><p>Zum Erhalt der Nahrungsmittelsouveränität tragen in der Schweiz fast ausschliesslich moderne, züchterisch bearbeitete Sorten bei. Der offizielle Sortenkatalog umfasst mehrere Hundert Kartoffelsorten, womit die Nahrungsmittelsouveränität gewährleistet ist. Sie ermöglichen einen wirtschaftlichen, umweltverträglichen Pflanzenbau, der die Rohstoffe für die lebensmittelverarbeitende Wirtschaft und den Lebensmittelhandel in den gefragten Qualitäten und mit hoher Sicherheit für Konsumentinnen und Konsumenten zur Verfügung stellt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Wegen des Verbots der bisherigen Praxis "Erhaltung durch Nutzung" sind 150 alte Kartoffel- und Gemüsesorten bedroht. Im Frühjahr 2009 hat das Bundesamt für Landwirtschaft eine Grenze überschritten, indem es den Handel mit fünf von Pro Specie rara vermarkteten Kartoffelsorten verboten hat. Das ist leider nicht nur ein Schritt hin zur Industrialisierung der Landwirtschaft, sondern auch eine ernsthafte Bedrohung des Grundsatzes der Ernährungssouveränität und der Selbstversorgung.</p><p>Da eine restriktive Handhabung der Verordnung noch zur Debatte steht: Wäre es nicht notwendig, die Nachfrage nach diesen Arten in der Schweiz zu berücksichtigen und die langfristige Auswirkungen eines solchen Verbots einheimischer Sorten genauer zu studieren? Schliesslich sind diese an die Umgebung angepasst und ein willkommener Beitrag zur Sortenvielfalt.</p>
  • Bedrohung von Sortenvielfalt und Ernährungssouveränität
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Verkauf von Saatgut lokaler Sorten ist in der Schweiz seit 1998 nach Artikel 29 der Saat- und Pflanzgutverordnung (SR 916.151.1) möglich. Im selben Jahr erteilte das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) die Genehmigung für 67 Kartoffel- und 64 Getreidelokalsorten, ohne dass diese die strengen Anforderungen der Saatgutverordnung zu erfüllen hatten. Allerdings beschränkte sich die Genehmigung auf 10 Kilogramm pro Sorte und Jahr.</p><p>2008 gingen Gesuche zur Genehmigung grösserer Mengen für 14 Kartoffelsorten ein. Aufgrund der Anforderungen an Lokalsorten und in Übereinstimmung mit einer fachlichen Stellungnahme der Schweizerischen Kommission für die Erhaltung von Kulturpflanzen genehmigte das BLW für 8 Sorten je 25 Tonnen Pflanzgut pro Jahr. Nicht bewilligt wurden 5 Sorten, deren Verwurzelung in der Schweiz nicht gegeben ist.</p><p>Das BLW hat erkannt, dass auch für den Anbau alter, ausländischer Landsorten ein gewisser Bedarf besteht. Im Moment ist ein Entwurf zur Änderung der Saat- und Pflanzgutverordnung in der Anhörung. Es soll eine neue Kategorie "Nischensorten" eingeführt werden, um dem Bedarf nach Diversifizierung im Pflanzenbau nachzukommen und um, wie es der Name sagt, Nischenmärkte bedienen zu können. Nischensorten sind Lokalsorten, alte Sorten, Ökotypen oder neue Sorten in- oder ausländischer Herkunft, die nur in einem kleinen Umfang angebaut werden, sodass auf die Aufnahme in den Sortenkatalog und die detaillierte, kostspielige Prüfung dieser Sorten verzichtet werden kann. Der Ausdruck Nischensorten ist zutreffender als der bisher gebräuchliche Ausdruck "Erhaltung durch Nutzung", da es mehr um die Bedienung von Nischenmärkten als um den Erhalt von Sorten geht.</p><p>Können diese Vorschläge in Kraft gesetzt werden, hat die Schweiz das liberalste Saatgutrecht in Europa und unter den Staaten, die an den "OECD seed schemes" teilnehmen.</p><p>Der Erhalt von Sorten ist in der Schweiz durch die Genbank bei Agroscope Changins-Wädenswil und Sammlungsprojekte im Rahmen des nationalen Aktionsplans zur Erhaltung und Nutzung der pflanzengenetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft sichergestellt.</p><p>Zum Erhalt der Nahrungsmittelsouveränität tragen in der Schweiz fast ausschliesslich moderne, züchterisch bearbeitete Sorten bei. Der offizielle Sortenkatalog umfasst mehrere Hundert Kartoffelsorten, womit die Nahrungsmittelsouveränität gewährleistet ist. Sie ermöglichen einen wirtschaftlichen, umweltverträglichen Pflanzenbau, der die Rohstoffe für die lebensmittelverarbeitende Wirtschaft und den Lebensmittelhandel in den gefragten Qualitäten und mit hoher Sicherheit für Konsumentinnen und Konsumenten zur Verfügung stellt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Wegen des Verbots der bisherigen Praxis "Erhaltung durch Nutzung" sind 150 alte Kartoffel- und Gemüsesorten bedroht. Im Frühjahr 2009 hat das Bundesamt für Landwirtschaft eine Grenze überschritten, indem es den Handel mit fünf von Pro Specie rara vermarkteten Kartoffelsorten verboten hat. Das ist leider nicht nur ein Schritt hin zur Industrialisierung der Landwirtschaft, sondern auch eine ernsthafte Bedrohung des Grundsatzes der Ernährungssouveränität und der Selbstversorgung.</p><p>Da eine restriktive Handhabung der Verordnung noch zur Debatte steht: Wäre es nicht notwendig, die Nachfrage nach diesen Arten in der Schweiz zu berücksichtigen und die langfristige Auswirkungen eines solchen Verbots einheimischer Sorten genauer zu studieren? Schliesslich sind diese an die Umgebung angepasst und ein willkommener Beitrag zur Sortenvielfalt.</p>
    • Bedrohung von Sortenvielfalt und Ernährungssouveränität

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