Weiterbildungsgutscheine für Freiwilligenarbeit

ShortId
09.4075
Id
20094075
Updated
28.07.2023 12:41
Language
de
Title
Weiterbildungsgutscheine für Freiwilligenarbeit
AdditionalIndexing
28;32;freiwillige Arbeit;Weiterbildung;Subvention;ehrenamtliche Tätigkeit
1
  • L05K0702030208, freiwillige Arbeit
  • L04K13030203, Weiterbildung
  • L05K1102030202, Subvention
  • L05K0101030201, ehrenamtliche Tätigkeit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Freiwilligenarbeit ist in der Schweiz weit verbreitet. Gemäss der Studie "Überblick über die Freiwilligenarbeit" des Bundesamtes für Statistik leistete 2007 rund ein Viertel der Schweizer Bevölkerung (ab 15 Jahren) institutionalisierte Freiwilligenarbeit in Vereinen und Organisationen. Weitere 20 Prozent leisteten informelle Freiwilligenarbeit (insbesondere im Bereich der privaten Pflege und Betreuung). Damit engagieren sich rund 3 Millionen Menschen in unserem Land in der Freiwilligenarbeit.</p><p>Es steht ausser Frage, dass diese Menschen eine grosse volkswirtschaftliche Leistung erbringen. Die Freiwilligenarbeit muss deshalb mit verschiedenen Massnahmen qualitativ und quantitativ unterstützt werden, z. B. mit dem Recht auf eine regelmässige bezahlte Weiterbildung. Damit erreichen wir drei Ziele parallel:</p><p>1. Die Freiwilligenarbeit erhält mehr Wertschätzung und wird attraktiver.</p><p>2. Die Qualität der Freiwilligenarbeit kann gesteigert werden.</p><p>3. Nichterwerbstätige Personen oder Personen mit einem kleinen Erwerbspensum haben einen besseren Zugang zur Weiterbildung.</p><p>Wie könnte das Anrecht auf Weiterbildung umgesetzt werden? Ein mögliches Modell wäre folgendes: Wer nachweislich pro Jahr mehr als 300 Stunden informelle Freiwilligenarbeit leistet (für den Bereich informelle Freiwilligenarbeit) oder wer seit mindestens zwei Jahren in einem Vorstand mitgearbeitet hat (für den Bereich institutionelle Freiwilligenarbeit), hat Anrecht auf einen Weiterbildungsgutschein von mindestens 1000 Franken pro Jahr. Dieser Gutschein kann für eine Weiterbildung nach Wahl entsprechend einer Liste mit entsprechenden Angeboten eingesetzt werden.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist sich der grossen gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Bedeutung der Freiwilligenarbeit bewusst. Wie er in Beantwortung des Postulates Markwalder Bär 07.3718, "Freiwilligenarbeit fördern und anerkennen", dargelegt hat, unterstützt der Bund über verschiedene Spezialgesetze die Freiwilligenarbeit.</p><p>Die Verankerung eines Rechtes auf regelmässig bezahlte Weiterbildung in Form von Weiterbildungsgutscheinen für jegliche Arten von Freiwilligenarbeit ist jedoch zu wenig zielgerichtet. Eine Untersuchung der Universität Bern aus dem Jahr 2009 zeigt auf, dass verschiedene Faktoren gegen eine flächendeckende Abgabe von Weiterbildungsgutscheinen sprechen. Dazu zählen insbesondere Mitnahmeeffekte, fehlende Arbeitsmarkteffekte und der administrative Aufwand. Die Untersuchung kommt zum Schluss, dass die Abgabe von Weiterbildungsgutscheinen nur für sehr eng beschriebene Zielgruppen in Betracht gezogen werden soll.</p><p>Anfang November 2009 hat der Bundesrat das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement beauftragt, bis Ende Legislaturperiode 2011 einen Vernehmlassungsentwurf für ein Weiterbildungsgesetz vorzulegen. Im Rahmen der Erarbeitung des Vernehmlassungsentwurfes hat die Expertenkommission zu klären, wie ausserberufliche Bildungsleistungen besser an formale Bildungen (staatlich anerkannte Angebote) angerechnet werden können. Diese Aufwertung käme auch der Freiwilligenarbeit zugute.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Wer in einem bestimmten Umfang Freiwilligenarbeit leistet, soll Anrecht auf bezahlte Weiterbildung haben. Der Bundesrat wird im Hinblick auf das Europäische Jahr der Freiwilligenarbeit 2011 beauftragt, die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen zu schaffen.</p>
  • Weiterbildungsgutscheine für Freiwilligenarbeit
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Freiwilligenarbeit ist in der Schweiz weit verbreitet. Gemäss der Studie "Überblick über die Freiwilligenarbeit" des Bundesamtes für Statistik leistete 2007 rund ein Viertel der Schweizer Bevölkerung (ab 15 Jahren) institutionalisierte Freiwilligenarbeit in Vereinen und Organisationen. Weitere 20 Prozent leisteten informelle Freiwilligenarbeit (insbesondere im Bereich der privaten Pflege und Betreuung). Damit engagieren sich rund 3 Millionen Menschen in unserem Land in der Freiwilligenarbeit.</p><p>Es steht ausser Frage, dass diese Menschen eine grosse volkswirtschaftliche Leistung erbringen. Die Freiwilligenarbeit muss deshalb mit verschiedenen Massnahmen qualitativ und quantitativ unterstützt werden, z. B. mit dem Recht auf eine regelmässige bezahlte Weiterbildung. Damit erreichen wir drei Ziele parallel:</p><p>1. Die Freiwilligenarbeit erhält mehr Wertschätzung und wird attraktiver.</p><p>2. Die Qualität der Freiwilligenarbeit kann gesteigert werden.</p><p>3. Nichterwerbstätige Personen oder Personen mit einem kleinen Erwerbspensum haben einen besseren Zugang zur Weiterbildung.</p><p>Wie könnte das Anrecht auf Weiterbildung umgesetzt werden? Ein mögliches Modell wäre folgendes: Wer nachweislich pro Jahr mehr als 300 Stunden informelle Freiwilligenarbeit leistet (für den Bereich informelle Freiwilligenarbeit) oder wer seit mindestens zwei Jahren in einem Vorstand mitgearbeitet hat (für den Bereich institutionelle Freiwilligenarbeit), hat Anrecht auf einen Weiterbildungsgutschein von mindestens 1000 Franken pro Jahr. Dieser Gutschein kann für eine Weiterbildung nach Wahl entsprechend einer Liste mit entsprechenden Angeboten eingesetzt werden.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist sich der grossen gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Bedeutung der Freiwilligenarbeit bewusst. Wie er in Beantwortung des Postulates Markwalder Bär 07.3718, "Freiwilligenarbeit fördern und anerkennen", dargelegt hat, unterstützt der Bund über verschiedene Spezialgesetze die Freiwilligenarbeit.</p><p>Die Verankerung eines Rechtes auf regelmässig bezahlte Weiterbildung in Form von Weiterbildungsgutscheinen für jegliche Arten von Freiwilligenarbeit ist jedoch zu wenig zielgerichtet. Eine Untersuchung der Universität Bern aus dem Jahr 2009 zeigt auf, dass verschiedene Faktoren gegen eine flächendeckende Abgabe von Weiterbildungsgutscheinen sprechen. Dazu zählen insbesondere Mitnahmeeffekte, fehlende Arbeitsmarkteffekte und der administrative Aufwand. Die Untersuchung kommt zum Schluss, dass die Abgabe von Weiterbildungsgutscheinen nur für sehr eng beschriebene Zielgruppen in Betracht gezogen werden soll.</p><p>Anfang November 2009 hat der Bundesrat das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement beauftragt, bis Ende Legislaturperiode 2011 einen Vernehmlassungsentwurf für ein Weiterbildungsgesetz vorzulegen. Im Rahmen der Erarbeitung des Vernehmlassungsentwurfes hat die Expertenkommission zu klären, wie ausserberufliche Bildungsleistungen besser an formale Bildungen (staatlich anerkannte Angebote) angerechnet werden können. Diese Aufwertung käme auch der Freiwilligenarbeit zugute.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Wer in einem bestimmten Umfang Freiwilligenarbeit leistet, soll Anrecht auf bezahlte Weiterbildung haben. Der Bundesrat wird im Hinblick auf das Europäische Jahr der Freiwilligenarbeit 2011 beauftragt, die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen zu schaffen.</p>
    • Weiterbildungsgutscheine für Freiwilligenarbeit

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