Weiterbildungs- und Ausbildungsoffensive im Pflegebereich zur Integration arbeitsloser Personen
- ShortId
-
09.4076
- Id
-
20094076
- Updated
-
28.07.2023 07:44
- Language
-
de
- Title
-
Weiterbildungs- und Ausbildungsoffensive im Pflegebereich zur Integration arbeitsloser Personen
- AdditionalIndexing
-
2841;32;arztähnlicher Beruf;Ausbildung am Arbeitsplatz;Krankenpflege;Arbeitskräftebedarf;Weiterbildung;berufliche Bildung;Pflegeheim
- 1
-
- L04K01050401, arztähnlicher Beruf
- L03K130202, berufliche Bildung
- L04K13030203, Weiterbildung
- L04K13020201, Ausbildung am Arbeitsplatz
- L05K0702020302, Arbeitskräftebedarf
- L06K010505110101, Krankenpflege
- L06K010505110102, Pflegeheim
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Im Bereich der Pflegedienstleistungen fehlen in den Spitälern, Alters- und Pflegeheimen Tausende von qualifizierten Mitarbeitenden, die einfache Arbeiten, wie etwa Tee verabreichen oder Hausarbeiten, verrichten können. Die vom Schweizerischen Gesundheitsobservatorium (Obsan) entwickelten Prognosen zum Pflegeleistungs- und Personalbedarf betreffen die Spitäler, die Alters- und Pflegeheime sowie die Spitexdienste. Im Referenzszenario ist der demografische Effekt mit einer Verkürzung der Hospitalisationsdauer und einer Verbesserung des Gesundheitszustandes der älteren Bevölkerung gekoppelt. Geht man von einer unveränderten Produktivität und Erwerbsquote aus, müssten aufgrund dieses erhöhten Pflegeleistungsbedarfs 17 000 Stellen (Vollzeitäquivalente) neu geschaffen und 25 000 Personen zusätzlich eingestellt werden (plus 13 Prozent). Hinzu kommen rund 60 000 Gesundheitsfachleute (30 Prozent), die aufgrund von Pensionierungen ersetzt werden müssen.</p><p>In einem Alternativszenario (Annahme: unveränderte Hospitalisationsdauer bei gleichbleibendem Gesundheitszustand) prognostiziert Obsan die Notwendigkeit der Schaffung von 33 000 zusätzlichen Stellen, was einer Personalaufstockung von 48 000 Personen (plus 25 Prozent) entspricht. </p><p>Der Personalbedarf nimmt in den Alters- und Pflegeheimen am stärksten zu. Um diesem Bedarf gerecht zu werden, werden bis 2020 mehr als 15 000 zusätzliche Angestellte, davon 7000 Personen mit Attestausbildung und über 4000 auf nichtuniversitärer Tertiärstufe, benötigt.</p>
- <p>Der Bundesrat ist sich der Problematik des Mangels an Pflege- und Betreuungspersonal in der Schweiz bewusst. Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement ist daran, zusammen mit den zuständigen Stellen einen Bericht über den politischen Steuerungs- und Koordinationsbedarf zur Umsetzung der Bildungssystematik und zur Sicherstellung eines bedarfsorientierten Bildungsangebotes namentlich bei den Pflegeberufen zu erstellen. Zudem ist Ende 2009 der Versorgungsbericht der Gesundheitsdirektorenkonferenz und der OdASanté für das nichtärztliche Gesundheitspersonal veröffentlicht worden. Der Bericht konzentriert sich auf die Förderung der Ausbildung sowie auf Massnahmen zum Personalerhalt und zum Wiedereinstieg.</p><p>Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt haben bereits auf verschiedenen Ebenen Massnahmen ergriffen:</p><p>- Als zertifizierendes Weiterbildungsangebot zu den eidgenössisch anerkannten Ausbildungen bietet das Schweizerische Rote Kreuz einen Kurs für Pflegehelferinnen und Pflegehelfer an. 2008 absolvierten 3600 Personen diesen Kurs, der von allen 24 Rotkreuz-Kantonalverbänden angeboten wird. Der niederschwellige Kurs umfasst 120 Unterrichtsstunden und bedingt ein mindestens zwölftägiges Praktikum in einem Spital, Heim oder im Spitexbereich. Nach erfolgreichem Kursabschluss erhalten die Absolventinnen und Absolventen eine Kursbestätigung.</p><p>Der Besuch des SRK-Kurses kann durch die Arbeitslosenversicherung unterstützt werden. Zudem sind Abklärungen im Gange, wie dieses Bildungsangebot an bestehende formale Bildungsangebote angerechnet werden kann. Dadurch würden Interessierte die Möglichkeit erhalten, bei einer weiterführenden Bildung sich das bereits Erlernte anrechnen zu lassen, z. B. beim Nachholen einer beruflichen Grundbildung im Gesundheitsbereich.</p><p>- Die Einführung einer neuen zweijährigen beruflichen Grundbildung mit Eidgenössischem Berufsattest ist im Gange. 2010 führt der Kanton Aargau einen Pilotversuch durch, weitere Kantone wollen folgen. Die Inkraftsetzung der entsprechenden Verordnung über die berufliche Grundbildung "Assistent/Assistentin Gesundheit und Betreuung EBA" ist auf 2012 festgesetzt. Grund dafür ist, dass die flächendeckende Einführung durch die Kantone und Organisationen der Arbeitswelt personelle und institutionelle Ressourcen voraussetzt.</p><p>- Im Rahmen des dritten Stabilisierungspakets ist es in Anwendung von Artikel 3 des Bundesgesetzes über Stabilisierungsmassnahmen möglich, befristete Stellen in Spitälern und Alters- und Pflegeheimen anzubieten. Die zu vermittelnden Personen müssen Mindestvoraussetzungen erfüllen, z. B. Berufserfahrung im Pflegebereich und einen SRK-Ausweis besitzen. Zu beachten ist, dass Artikel 3 erst in Kraft tritt, wenn die Arbeitslosenquote 5 Prozent erreicht. Ein Einbau der neuen zweijährigen beruflichen Grundbildung (Assistent/Assistentin Gesundheit und Betreuung EBA) ist aufgrund der zeitlichen Beschränkung des Bundesgesetzes über Stabilisierungsmassnahmen bis Ende 2011 nicht möglich.</p><p>Einen weiteren Beitrag zur Behebung des Mangels an Pflege- und Betreuungspersonal sieht der Bundesrat in der Validierung von Bildungsleistungen. Dabei geht es darum, dass Personen ihre in der Praxis erworbenen Kenntnisse validieren lassen können und auf diesem Weg zu einem formalen Abschluss (Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis oder Eidgenössisches Berufsattest) kommen, ohne dass sie einen vollständigen formalen Bildungsgang durchlaufen haben; dies mit dem Ziel, die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen. Sofern ein Validierungsverfahren im betreffenden Kanton etabliert ist, erfolgt die Anwendung im Rahmen der ALV bereits heute. Die ALV kann die entsprechenden Kosten übernehmen. Die Arbeiten zur Einführung der Validierung von Bildungsleistungen sind am Laufen (bereits heute hat rund die Hälfte der Kantone entsprechende Strukturen geschaffen) und werden vom Bund über die Pauschalbeiträge nach Artikel 53 des Berufsbildungsgesetzes unterstützt.</p><p>Während die ersten beiden Anliegen der Motion bereits erfüllt sind, soll die Validierung von Bildungsleistungen im Sinne der Motion konsequent gefördert werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion hinsichtlich der Punkte 1 und 2. Er beantragt die Annahme der Motion hinsichtlich Punkt 3.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zusammen mit Partnern, die bereits heute im Weiterbildungs- und Ausbildungswesen im Pflegebereich federführend sind:</p><p>- ein zertifiziertes Weiterbildungsangebot zu gewährleisten. Es sollen insbesondere diejenigen Personen aus- respektive weitergebildet werden, die keine Ausbildung in der Pflege haben. Sie sollen einfache Betreuungsleistungen im Spital- und Heimbereich ausführen können.</p><p>- bis 2011 und schweizweit flächendeckend eine zweijährige zertifizierte Attestausbildung "Praktikerin/Praktiker Gesundheit und Betreuung EBA" einzuführen, die im Rahmen der existierenden Bildungssystematik eingegliedert werden kann.</p><p>- zu prüfen, ob die Einführung der schweizweit flächendeckenden zweijährigen zertifizierten Attestausbildung "Praktikerin/Praktiker Gesundheit und Betreuung EBA" allenfalls im vom Parlament verabschiedeten dritten Konjunkturprogramm "Arbeitsmarktliche Massnahmen" sinnvollerweise eingebaut werden kann.</p>
- Weiterbildungs- und Ausbildungsoffensive im Pflegebereich zur Integration arbeitsloser Personen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Im Bereich der Pflegedienstleistungen fehlen in den Spitälern, Alters- und Pflegeheimen Tausende von qualifizierten Mitarbeitenden, die einfache Arbeiten, wie etwa Tee verabreichen oder Hausarbeiten, verrichten können. Die vom Schweizerischen Gesundheitsobservatorium (Obsan) entwickelten Prognosen zum Pflegeleistungs- und Personalbedarf betreffen die Spitäler, die Alters- und Pflegeheime sowie die Spitexdienste. Im Referenzszenario ist der demografische Effekt mit einer Verkürzung der Hospitalisationsdauer und einer Verbesserung des Gesundheitszustandes der älteren Bevölkerung gekoppelt. Geht man von einer unveränderten Produktivität und Erwerbsquote aus, müssten aufgrund dieses erhöhten Pflegeleistungsbedarfs 17 000 Stellen (Vollzeitäquivalente) neu geschaffen und 25 000 Personen zusätzlich eingestellt werden (plus 13 Prozent). Hinzu kommen rund 60 000 Gesundheitsfachleute (30 Prozent), die aufgrund von Pensionierungen ersetzt werden müssen.</p><p>In einem Alternativszenario (Annahme: unveränderte Hospitalisationsdauer bei gleichbleibendem Gesundheitszustand) prognostiziert Obsan die Notwendigkeit der Schaffung von 33 000 zusätzlichen Stellen, was einer Personalaufstockung von 48 000 Personen (plus 25 Prozent) entspricht. </p><p>Der Personalbedarf nimmt in den Alters- und Pflegeheimen am stärksten zu. Um diesem Bedarf gerecht zu werden, werden bis 2020 mehr als 15 000 zusätzliche Angestellte, davon 7000 Personen mit Attestausbildung und über 4000 auf nichtuniversitärer Tertiärstufe, benötigt.</p>
- <p>Der Bundesrat ist sich der Problematik des Mangels an Pflege- und Betreuungspersonal in der Schweiz bewusst. Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement ist daran, zusammen mit den zuständigen Stellen einen Bericht über den politischen Steuerungs- und Koordinationsbedarf zur Umsetzung der Bildungssystematik und zur Sicherstellung eines bedarfsorientierten Bildungsangebotes namentlich bei den Pflegeberufen zu erstellen. Zudem ist Ende 2009 der Versorgungsbericht der Gesundheitsdirektorenkonferenz und der OdASanté für das nichtärztliche Gesundheitspersonal veröffentlicht worden. Der Bericht konzentriert sich auf die Förderung der Ausbildung sowie auf Massnahmen zum Personalerhalt und zum Wiedereinstieg.</p><p>Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt haben bereits auf verschiedenen Ebenen Massnahmen ergriffen:</p><p>- Als zertifizierendes Weiterbildungsangebot zu den eidgenössisch anerkannten Ausbildungen bietet das Schweizerische Rote Kreuz einen Kurs für Pflegehelferinnen und Pflegehelfer an. 2008 absolvierten 3600 Personen diesen Kurs, der von allen 24 Rotkreuz-Kantonalverbänden angeboten wird. Der niederschwellige Kurs umfasst 120 Unterrichtsstunden und bedingt ein mindestens zwölftägiges Praktikum in einem Spital, Heim oder im Spitexbereich. Nach erfolgreichem Kursabschluss erhalten die Absolventinnen und Absolventen eine Kursbestätigung.</p><p>Der Besuch des SRK-Kurses kann durch die Arbeitslosenversicherung unterstützt werden. Zudem sind Abklärungen im Gange, wie dieses Bildungsangebot an bestehende formale Bildungsangebote angerechnet werden kann. Dadurch würden Interessierte die Möglichkeit erhalten, bei einer weiterführenden Bildung sich das bereits Erlernte anrechnen zu lassen, z. B. beim Nachholen einer beruflichen Grundbildung im Gesundheitsbereich.</p><p>- Die Einführung einer neuen zweijährigen beruflichen Grundbildung mit Eidgenössischem Berufsattest ist im Gange. 2010 führt der Kanton Aargau einen Pilotversuch durch, weitere Kantone wollen folgen. Die Inkraftsetzung der entsprechenden Verordnung über die berufliche Grundbildung "Assistent/Assistentin Gesundheit und Betreuung EBA" ist auf 2012 festgesetzt. Grund dafür ist, dass die flächendeckende Einführung durch die Kantone und Organisationen der Arbeitswelt personelle und institutionelle Ressourcen voraussetzt.</p><p>- Im Rahmen des dritten Stabilisierungspakets ist es in Anwendung von Artikel 3 des Bundesgesetzes über Stabilisierungsmassnahmen möglich, befristete Stellen in Spitälern und Alters- und Pflegeheimen anzubieten. Die zu vermittelnden Personen müssen Mindestvoraussetzungen erfüllen, z. B. Berufserfahrung im Pflegebereich und einen SRK-Ausweis besitzen. Zu beachten ist, dass Artikel 3 erst in Kraft tritt, wenn die Arbeitslosenquote 5 Prozent erreicht. Ein Einbau der neuen zweijährigen beruflichen Grundbildung (Assistent/Assistentin Gesundheit und Betreuung EBA) ist aufgrund der zeitlichen Beschränkung des Bundesgesetzes über Stabilisierungsmassnahmen bis Ende 2011 nicht möglich.</p><p>Einen weiteren Beitrag zur Behebung des Mangels an Pflege- und Betreuungspersonal sieht der Bundesrat in der Validierung von Bildungsleistungen. Dabei geht es darum, dass Personen ihre in der Praxis erworbenen Kenntnisse validieren lassen können und auf diesem Weg zu einem formalen Abschluss (Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis oder Eidgenössisches Berufsattest) kommen, ohne dass sie einen vollständigen formalen Bildungsgang durchlaufen haben; dies mit dem Ziel, die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen. Sofern ein Validierungsverfahren im betreffenden Kanton etabliert ist, erfolgt die Anwendung im Rahmen der ALV bereits heute. Die ALV kann die entsprechenden Kosten übernehmen. Die Arbeiten zur Einführung der Validierung von Bildungsleistungen sind am Laufen (bereits heute hat rund die Hälfte der Kantone entsprechende Strukturen geschaffen) und werden vom Bund über die Pauschalbeiträge nach Artikel 53 des Berufsbildungsgesetzes unterstützt.</p><p>Während die ersten beiden Anliegen der Motion bereits erfüllt sind, soll die Validierung von Bildungsleistungen im Sinne der Motion konsequent gefördert werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion hinsichtlich der Punkte 1 und 2. Er beantragt die Annahme der Motion hinsichtlich Punkt 3.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zusammen mit Partnern, die bereits heute im Weiterbildungs- und Ausbildungswesen im Pflegebereich federführend sind:</p><p>- ein zertifiziertes Weiterbildungsangebot zu gewährleisten. Es sollen insbesondere diejenigen Personen aus- respektive weitergebildet werden, die keine Ausbildung in der Pflege haben. Sie sollen einfache Betreuungsleistungen im Spital- und Heimbereich ausführen können.</p><p>- bis 2011 und schweizweit flächendeckend eine zweijährige zertifizierte Attestausbildung "Praktikerin/Praktiker Gesundheit und Betreuung EBA" einzuführen, die im Rahmen der existierenden Bildungssystematik eingegliedert werden kann.</p><p>- zu prüfen, ob die Einführung der schweizweit flächendeckenden zweijährigen zertifizierten Attestausbildung "Praktikerin/Praktiker Gesundheit und Betreuung EBA" allenfalls im vom Parlament verabschiedeten dritten Konjunkturprogramm "Arbeitsmarktliche Massnahmen" sinnvollerweise eingebaut werden kann.</p>
- Weiterbildungs- und Ausbildungsoffensive im Pflegebereich zur Integration arbeitsloser Personen
Back to List